Große Probleme mit PayPal!

    • Das Thema geht weiter. Gestern kam das Notebook zurück weil angeblich keine Notebook akkus versendet werden dürfen.
      Jetzt muss ich erst mal versuchen das Geld für das Porto zurück zu bekommen ansonsten sind auch die 36 Euro weg.
      PayPal macht lustig seinen Telefonterror weiter und ruft ca. 4-5 mal am Tag an.
    • Bobby1983 schrieb:


      PayPal macht lustig seinen Telefonterror weiter und ruft ca. 4-5 mal am Tag an.

      ich würde einfach das telefon unter ein kissen legen und weggehen oder das einfach frank bzw. paul überlassen ^^
      was die sagen, kannst du dir auf deren seiten anhören, du mußt also nicht automatisch eine anrufweiterleitung einrichten, sondern kannst das telefon einfach vor den pc legen und weggehen.

      oder du lässt deinen AB drangehen, aber das ist nicht so amüsant wie frank bzw. paul.


      andere vor dir haben die erfahrung gemacht, das paypal irgendwann aufhört zu nerven und mehr als drohungen am telefon und ähnliches wird da auch nicht kommen.
      außerdem hast du auch schon 36.-EUR verballert. ich würde denen mitteilen, entweder sie zahlen das porto im voraus oder holen das teil ab.
      allerdings versteh ich nicht, was paypal mit dem notebook will... das steht doch da auch nur in der gegend rum.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Alles nur Weichkochversuche

      Hallo,

      PP veranstaltet diese Weichkochereiversuche aus einem einzigen Grund:

      der Laden ist sich bewußt,daß er juristisch keine Chancen hat.

      Daher versucht man,Dich auf diese Weise zur Aufgabe zu bringen.

      Bei mir fing das auch so an(pikanterweise,als ich gerade von meiner Anwältin zurückgekommen war) und hörte sofort auf,als ich dem Schätzchen am anderen Ende genau das sagte und PP 24 Stunden die anwaltliche Vollmacht erhalten hatte.

      petergabriel.
    • Seit 2 Tagen klingelt das Telefon nicht mehr. Dafür kam dann gestern Abend die erste Mail von der KSP!
      Ich werde jetzt versuchen das Geld von DHL wieder zu bekommen und dann werde ich eine letzte E-Mail
      an PayPal schreiben und dann werde ich das ganze aussitzen.
    • Wer oder was ist KSP??

      Bobby1983 schrieb:

      die erste Mail von der KSP!


      Wenn KSP eine Inkasso-Firma ist,bist Du jetzt beim Weichkochen Teil 2:

      Wenn Du nicht zahlst(und warum solltest Du??),folgt als nächstes ein gerichtlicher Mahnbescheid.

      Diesem MUSST(!!) Du ohne Angabe von Gründen WIDERSPRECHEN!

      Wenn Du das versäumst,erwirken die nämlich einen Titel dh.es darf gepfändet werden.

      Wenn Du rechtzeitig widersprichst,muß PP seinen Ansruch einklagen.

      Genau das wird nicht passieren!!

      petergabriel
    • Wie lange ist denn die Widerspruchsfrist? 14 Tage? Ich bin im Mai eine Woche nicht zu Hause, aber ansonsten immer
      da und wenn der dann kommt werde ich sofort Widersprechen. Aber schon ein komischer Verein, den eigentlich hätten Sie
      ja erst mal auf das Paket warten müssen. Die wissen ja noch nicht einmal das dass wieder bei mir angekommen ist.
    • Frist ist zwei Wochen nach Zugang

      Hallo,

      der Widerspruch MUSS zwei Wochen nach Zugang bei Dir(wird durch einen farbigen Umschlag mit Datumsangabe des Zustellers dokumentiert) beim Mahngericht vorliegen!

      Notfalls schickst Du an die Inkassofirma eine Abwesenheitsnotiz.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      Notfalls schickst Du an die Inkassofirma eine Abwesenheitsnotiz.



      [ironie]Tolle Idee Mach ich demnächst auch mit allen, die mir eine Rechnung schicken könnte. "Hallo, ich bin nicht mehr erreichbar, deshalb könnt ihr einen Mahnbescheid gleich vergessen". Warum macht das dann nicht jeder? [Ironie/]


      Meines Wissens hat PP es noch nie auf einen MB ankommen lassen. Lehn dich diesbezüglich mal beruhigt zurück.
    • Nicht ganz zutreffend

      *alte_eule* schrieb:

      nicht mehr erreichbar


      Abwesenheitsnotizen sind verbindliche Mitteilungen,daß man von....bis...wegen.....nicht erreichbar ist und Schriftstücke nicht entegegengenommen werden können.

      Hier geht es um eine Woche.

      Es geht auch nicht um eine Rechnung,sondern um ein amtliches schriftstück mit Binde-und Folgewirkung(en).

      Das hat nichts mit "sich verkrümeln" oder "totstellen" zu tun.

      petergabriel

      PS.:Ich habe hier auch schon dargelegt----wie wir alle---,daß es PP aus den genannten Gründen unseres Wissens nach(!!) noch nie auf einen unwidersprochenen Mahnbescheid und dessen(!!) Folgen hat ankommen lassen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Und? Dann hast du trotzdem den falschen Adressaten. Ein zu der Zeit zugestellter MB würde trotzdem (zunächst) wirksam. Die Fristverlängerung für den Widerspruch kannst du dann nach Zustellung beim AG beantragen.



      Das mit der Fristverlängerung wäre mir neu, der MB wird trotz Abwesenheit rechtsgültig und wenn der Gläubiger des Kreuz an der richtigen Stelle gemacht hat wird auch umgehend ein VB ausgestellt und der GV steht bald zwecks ZV und EV vor der Türe, da hilft dann nur eine Vollstreckungsgegenklage auf eigene Kosten, die ZV wird aber trotzdem durchgeführt
    • Indem man dem Rechtspfleger einen Besuch abstattet

      Fairhandel schrieb:

      Sind Abwesenheitsnotizen rechtsverbindlich?
      Wenn ja, wie sollte man Abwesenheitsnotitzen rechtssicher übermitteln?


      Die Rechtsverbindlichkeit tritt ein,indem der "Fristverlängerungssuchende" dem Rechtspfleger seines Amtsgerichts einen Besuch abstattet und die Verlängerung beantragt.

      Anrufen oder Mail oder Brief reichen nicht.

      petergabriel