Abbruch Transaktion - Widerruf - Reparaturkosten

    • Abbruch Transaktion - Widerruf - Reparaturkosten

      hallo dürfte ich euch folgenden Fall schildern und um eure Meinung bitten:

      Verkäufer (V) verkauft privat ein gebrachtes Gerät an Käufer (K).
      K bekommt Gerät und behauptet einen Mängel, kontaktiert V und bittet darum das Gerät zurücksenden zu dürfen.
      V stimmt zu und sichert Rücküberweisung des Kaufpreises, nicht der Portokosten zu.
      V bekommt Gerät und schickt Antrag auf Abbruch der Transaktion
      V meldet sich mit der Behauptung das Gerät funktioniere und will es wieder an K senden; K zweifelt das schwer an
      K stimmt Abbruch der Transaktion zu.
      V überweist kein Geld zurück.
      K schickt Mahnschreiben, keine Reaktion
      V behauptet das Gerät müsse gereinigt werden und überweist nur Teilbetrag

      Meine Fragen:

      Kommt der Zusage von V auf Rücknahem des Gerätes und die Anfrage auf Abbruch der Transaktion einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages gleich?

      Muss K oder V die Verschmutzung beweisen bzw. Sorgfalt bei Handhabung beweisen?

      danke
    • Welch ein Durcheinander.

      Grundsätzlich vorab.

      Die technischen Möglichkeiten bei ebay lösen nicht automatisch Verträge auf.

      Wenn ein Gegenstand nicht die angebotene Beschaffenheit hat, hat der VK das Recht nachzubessern, muss alternativ ALLE Auslagen ersetzen und darf nicht um die Versandkosten kürzen.


      Wenn der VK dann nachgebessert hat, hat er die Ware aus seine Kosten wieder zuzusenden. Sollte die Ware im beschriebenen Zustand gewesen sein, muss der Käufer die erneut anfallenden Versandkosten zahlen.


      Um welche Art Artikel ging es? Gibt es eine eBay-Artikelnummer? Was wurde genau bemängelt?
    • --AW-- schrieb:

      V stimmt zu und sichert Rücküberweisung des Kaufpreises, nicht der Portokosten zu.

      Das dürfte der Knackpunkt sein.

      Von welchen Zeiträumen sprechen wir? (Mahnschreiben)

      Die Verschmutzung zu belegen dürfte trivial sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      zuerst mal danke für die Antworten:

      Also das Mahnschreiben, kam ca. 5-10 Tage nach zurückerhalt des Gerätes, mit Fristsetzung usw. Danach ein anwaltliches Mahnschreiben....

      Das Problem mit der Verschmutzung ist, dass die Reinigung gleichzeitig den strittigen Mängel beseitigen würde; es macht also vielleicht ein komisches Bild.
      Und außerdem ist ja strittig wer das (gebrauchte) Gerät überhaubt verschmutzt hat (also Staub u.Ä.).

      Aber hab das auch so gesehen, das die Zusage zur Rücknahme ein sehr kritischer Punkt war, der durch die Anfrage auf Abbruch der Transaktion quasi nochmals bestätigt wurde....
    • hallo, dürfte ich nochmals nachfragen:

      die technische Möglichkeit bei ebay transaktionen abzubrechen ist ja so gestaltet, dass der Verkäufer die Anfrage sendet und der Käufer zustimmt oder ablehnt.

      Liegt da nicht auch von eine einvernehmliche Rückabwicklung vor bzw. wenn der Verkäufer bei der Anfrage noch einschränkungen macht, eine Rückabwicklung unter vorbehalt?

      danke

      AW

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von --AW-- ()