"softwarebilliger.de" - Microsoft warnt vor Raubkopieen

    • "softwarebilliger.de" - Microsoft warnt vor Raubkopieen

      Microsoft warnt vor Kauf von gefälschter Marken-Software auf softwarebilliger.de

      Unterschleißheim, 13.03.2012.

      Entgegen gerichtlicher Anordnungen und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin werden über den Web-Shop softwarebilliger.de gefälschte Datenträger vertrieben. Gerichtsvollzieher und Beamte des Landeskriminalamts Berlin hatten bereits bei der ehemaligen Betreiberin des Web-Shops softwarebilliger.de mehrere Tausend Datenträger gefälschter Microsoft Windows-Betriebssysteme sichergestellt. Microsoft musste feststellen, dass auch die neuen Betreiber von softwarebilliger.de weiterhin gefälschte Datenträger vertreiben. Aus diesem Grund warnt Microsoft nun vor dem Kauf von gefälschter Marken-Software auf softwarebilliger.de. Kunden des Webshops, die unsicher sind, ob sie Fälschungen erworben haben, bietet Microsoft an, ihre Computerprogramme auf Echtheit zu überprüfen.

      Quelle: microsoft.com/germany/newsroom…mitteilung.mspx?id=533499

      Alter Betreiber - neuer Betreiber ? Für mich riecht das nach Methode! Egal welcher Betreiber!

      In den letzten 2 Jahren hatte Softwarebilliger.de mindestens 4 unterschiedliche Betreiber.

      Stand 28.03.2010:
      Softwarebilliger.de
      Ein Unternehmen der trustandfair.com e.K
      Pankower Strasse 16
      D-13156 Berlin
      Telefon: +49 (30) 779 07 86 85
      Telefax: +49 (30) 779 07 86 86
      E-Mail: support@softwarebilliger.de
      Web: softwarebilliger.de
      Inhaberin: Sarah Chamo
      Registergericht: Berlin Charlottenburg
      Registernummer: HRA43106B
      Umsatzsteuer Identnummer: DE255186974

      Stand 29.10.2010:
      Softwarebilliger.de
      Ein Unternehmen der trustandfair GmbH
      Pankower Strasse 16
      D-13156 Berlin
      Telefon: +49 (30) 779 07 86 85
      Telefax: +49 (30) 779 07 86 86
      E-Mail: info@softwarebilliger.de
      Web: softwarebilliger.de
      Inhaberin: Sarah Chamo
      Registergericht: Berlin Charlottenburg
      Registernummer: HRB127629B
      Umsatzsteuer Identnummer: DE255186974

      Stand 31.12.2010:
      newsXL GmbH
      Pankower Strasse 16
      D-13156 Berlin
      Telefon: +49 (30) 779 07 86 85
      Telefax: +49 (30) 779 07 86 86
      E-Mail: info@softwarebilliger.de
      Web: softwarebilliger.de
      Geschäftsführer: Ali Jasharov
      Registergericht: Berlin Charlottenburg
      Registernummer: HRB113610B
      Umsatzsteuer Identnummer: DE259929126

      Stand 13.03.2012:
      TYR Holding GmbH
      Pankower Str. 16
      D-13156 Berlin
      Telefon: +49 (30) 779 07 86 85
      Telefax: +49 (30) 779 07 86 86
      E-Mail: info@softwarebilliger.de
      Web: softwarebilliger.de
      Geschäftsführer: Elmar Ewaldt (Dipl. Kfm)
      Registergericht: Berlin Charlottenburg
      Registernummer: HRB 134027 B


      Vor einem Jahr hieß es noch:

      Preiskampf im Softwaregeschäft - softwarebilliger.de startet Preisoffensive
      Der Softwareexperte softwarebilliger.de geht neue, innovative Wege - Vorteile für Verbraucher

      Berlin
      (ots) - Windows XP für 15,90EUR? Geht nicht? Ein deutsches Unternehmen macht es möglich und startet eine Preisoffensive im IT- und Softwarebereich. Softwarebilliger.de geht dabei neue und innovative Wege, zum Vorteil der Verbraucher. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, nicht nur Lagerware zu verkaufen, sondern Komponenten anzubieten, die durch Individualität und geringe Preise überzeugen.

      presseportal.de/pm/100237/2010…nsive-der-softwareexperte

      Ob die Betreiber die Vorteile wirklich nur bei den Verbrauchern gesehen haben, wird wohl deren Geheimnis bleiben. Jedenfalls vorerst.
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    • Soooo preiswert ist die angebotene Software auf dem aktuellen Verkausportal gar nicht. Die oben zitierte Werbung muß veraltet sein. Das Problem wird wohl eher sein: der Kunde kauft vermeintlich Originalsoftware und erhält eine exzellent nachempfundene Raubkopie. Daß da Microsoft gern mal Mäuschen sein will leuchtet ein:
      Kunden des Webshops, die unsicher sind, ob sie Fälschungen erworben haben, bietet Microsoft an, ihre Computerprogramme auf Echtheit zu überprüfen.
      Ja gern, dabei könnten aber noch viele andere unliebsame Überraschungen zutage treten. Die Ursache des Problems ist aber oft ganz simpel. Sehr oft sind nagelneue Rechner ab HW-Lieferant mit zu schwachen Versionen gebundelt und der Kunde kauft dann das "richtige" Produkt "preiswert" nach. Ein Irrsinn, der seitens der HW-Anbieter aber viel eleganter lösbar wäre, wenn sie nur wollten. Aber die One-Size-Fits-All-Lösung ist ja so bequem und der Kunde kann dann zusehen, wie er auch noch die lästigen gefühlten 180 Test-und Trial-Softwarelösungen von der Platte putzt. Das schreit förmlich nach Neuinstallation.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Gähn...

      Eigentlich geht es bei dem Thema "illegale" Software nur um das Thema Verkauf von CoA-Stickern zusammen mit einer CD/DVD, die eigentlich nicht dazu gehört (hat).
      Dieses Geschäftsmodell ist MS ein Dorn im Auge, weil sie immer noch behaupten, dass man nicht nur einen CoA-Sticker verkaufen kann/darf.

      Also geht eigentlich um legale Lizenzen und deren Verkauf zusammen mit OEM-CDs. Da is nix nachgepresst oder so.
    • Und nun geht Softwarebilliger in die Offensive...

      Softwarebilliger.de: Wir verkaufen keine Fälschungen!

      In einer Pressemeldung vom 13. März hatte Microsoft unter Bezug auf eine Beschlagnahmungsaktion des Landeskriminalamts Berlin behauptet, dass über den Webshop "Softwarebilliger.de" gefälschte Datenträger mit Microsoft-Betriebssystemen vertrieben würden. Nun stellt der Betreiber des Webauftritts, die TYR Holding GmbH klar, dass von Softwarebilliger.de keine gefälschten Programme oder Datenträger verkauft würden. "Als seriöser Händler von gebrauchter Software halten wir uns selbstverständlich an die geltenden Gesetze", betonte Elmar Ewaldt, Geschäftsführer der TYT Holding GmbH in einen Gespräch mit heise online. Man werde sich deshalb mit allen Mitteln gegen die aus seiner Sicht haltlosen Vorwürfe von Microsoft zur Wehr setzen.

      (...)

      Quelle: heise.de/resale/meldung/Softwa…Faelschungen-1478481.html
    • forenuser schrieb:

      Und nun geht Softwarebilliger in die Offensive...
      ... Der erste Schritt von Softwarebilliger brachte ihnen nun auch den ersten Punkt gegen Microsoft ein.

      Softwarebilliger.de erwirkt Verfügung gegen Microsoft

      Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12), die Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. März 2012 untersagt. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf softwarebilliger.de". Außerdem darf Microsoft nicht weiter behaupten, der Berliner Händler von Gebrauchtsoftware vertreibe entgegen gerichtlicher Anordnung und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin über seinen Web-Shop gefälschte Datenträger. Ebenfalls untersagt wurde die Behauptung, der "Verkauf von Fälschungen geht weiter" sowie die Aussage "Rechtsmittel der Betreiber von softwarebilliger.de bleiben bislang erfolglos". Im Falle eines Verstoßes droht Microsoft ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft gegen den verantwortlichen Deutschland-Geschäftsführer.

      (...)
      Quelle: heise.de/resale/meldung/Softwa…en-Microsoft-1525016.html

      Die Pressemeldung von Microsoft, die im EP verlinkt und zitiert wurde, hat Microsoft mittlerweile auch von ihrer Seite genommen.

      Pressemitteilung im Moment nicht verfügbar.
      Quelle: microsoft.com/germany/newsroom…mitteilung.mspx?id=533499

      Aber offensichtlich ist dieser Streit mit dieser Entscheidung noch nicht beendet. Bei Heise heißt es weiter...

      Diese Äußerung brachte Dr. Swantje Richters, die Justiziarin von Microsoft Deutschland, in Rage: Im Unternehmensblog kündete sie an, dass Microsoft aufgrund dieser Behauptung nun beim Landgericht Frankfurt die Verhängung eines empfindlichen Ordnungsgelds beantragt habe. Zudem habe Microsoft jetzt auch Klage gegen die TYR Holding und ihren Geschäftsführer erhoben. "Ob ein Datenträger nun von einem autorisierten Presswerk hergestellt wurde oder von einem Presswerk, dass keine Lizenz hat", könne Microsoft schließlich selbst am besten beurteilen, lehnte sich die Microsoft-Justiziarin aus dem Fenster – möglicherweise zu weit, wie die jetzt ergangene Verfügung nahe legt.
      Mal abwarten, wie sich David weiterhin gegen Goliat schlagen wird.
    • forenuser schrieb:

      "Ob ein Datenträger nun von einem autorisierten Presswerk hergestellt wurde oder von einem Presswerk, dass keine Lizenz hat", könne Microsoft schließlich selbst am besten beurteilen, lehnte sich die Microsoft-Justiziarin aus dem Fenster – möglicherweise zu weit, wie die jetzt ergangene Verfügung nahe legt.


      Eine Einstweilige Verfügung legt gar nichts nahe, schon gar nicht eine des Landgerichts HH. Die gibt es dort ohne Verhandlung aus dem Vorlagendrucker. Ein Antragsteller muß nur schriftlich etwas behaupten und eine EV beantragen. Und sofern die Wirkung einer EV eine meinungsfeindliche ist, und das sind sie dort meist, sind Siegel und Unterschrift eines Richters unter dem Auswurf des Vorlagendruckers in Hamburg ein Selbstgänger.

      Das einzige, was dieser Vorgang nahelegt: Microsoft darf sich auf einen langen Instanzenzug einstellen. Zunächst wird es zur Verhandlung in HH kommen, erst Landgericht und dann Oberlandesgericht. Deren meinungsfeindlichen Beschlüsse und Urteile bis hin zur Verfassungswidrigkeit sind legendär. BGH und BVerfG heben dann (Jahre später) diese in schöner Regelmäßigkeit wieder auf.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • "Ob ein Datenträger nun von einem autorisierten Presswerk hergestellt
      wurde oder von einem Presswerk, dass keine Lizenz hat", könne Microsoft
      schließlich selbst am besten beurteilen, lehnte sich die
      Microsoft-Justiziarin aus dem Fenster – möglicherweise zu weit, wie die
      jetzt ergangene Verfügung nahe legt."



      Was zum Henker kann denn eigentlich ein Händler wie Softwarebilliger dafür, wenn DVD´s im Umlauf sind, die im prinzip echt sind. -Das Presswerk aber war nicht lizensiert sie zu pressen...??? Microsoft sollte sich eher an wirklich verantwortlichen halten. Es ist ja wohl nicht so ohne weiteres erkennbar ob eine echte DVD nun lizensiert gepresst wurde...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Didi87 ()

    • Aber darum gehts doch im Grunde gar nicht...
      M.E. sind das nur Nebelkerzen, die da gezündet werden. MS stört sich daran, dass jemand CoA-Sticker (ggf. mit irgendwelchen OEM-CDs) vertickt.
      Maßgeblich für eine gültige Lizenz sind eigentlich nur die CoAs, aber lt. Microsoftscher Lesart muß da unbedingt eine original CD dabei sein.

      In Zeiten, wo ich einen neuen Rechner ohne jegliche Datenträger (also außer dem verbauten) geliefert bekomme, halte ich das für den völligen Schwachsinn. Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, dass mir bspw. der liebe Michael Dell zwar eine Windows-Lizenz in Rechnung stellt, aber mir keine liefert, da ich mir die CD ja selbst brennen muß.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rincewind ()

    • Trotzdem wird MS das ganze inzwischen als Erfolg verbuchen

      - Dumpingverkäufer öffentlich angeschwärzt
      - Leute verunsichert
      - Kaufinteressenten kaufen dort nicht mehr, weil sie irgendwie ein ungutes Gefühl im Hinterkopf haben
      - Käufer treten panisch mehr oder weniger grundlos von ihren Käufen zurück und regen sich dann noch auf, wenn es nicht schnell genug mit der Rückabwicklung geht und erhöhen damit zusätzlich den Druck auf den Anbieter sowie die negative öffentliche Meinung

      Was will MS denn mehr?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • @ricewind

      Da hast Du gar nicht so unrecht, wenn Du von Nebelkerzen sprichst. Aber nebenbeiversucht MS oder diese charmante Kanzlei mit den 3 Buchstaben, die für MS arbeitet, sich an den Händlern, die diese OEMs verkauft haben, zu bereichern. -Und da ist diese Sache mit dem angeblich nicht lizensierten Presswerk gerade recht.

      Es ist nach MS übrigens nicht so, dass eine DVD dabei sein muss, aber wenn eine dabei ist, dann muss es diejenige sein, die ürsprünglich mal mit dem COA ausgegeben wurde. Und diesem Schwachsinn ist die deutsche Rechtsprechung (BGH)ja leider auch gefolgt. -Und wenn keine dabei ist und das BS nur auf der Festplatte vorinstalliert ist, ist die Rechtslage wohl noch nicht so eindeutig. Jedenfalls darf der COA dann aber auch nicht separat verkauft werden.

      @niehls0815
      Da hast Du wohl leider recht. -Aber es kommt auch darauf an, was die Medien noch daraus machen werden... 8o (Wenn sie etwas daraus machen...)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Didi87 ()

    • Dann müsste MS aber auch eine Möglichkeit finden, den Datenträger für den Kunden eindeutig einer COA zuzuordnen. Ich habe selber 3 Rechner. Dafür dreimal Windoof. Die Lizenzaufkleber sind am Rechner angebracht. Die Datenträger sind jedoch optisch identisch. Wie soll ich da wissen, welcher Datenträger zu welcher Lizenz gehört, falls ich mal eine davon verscherbeln will? Das is alles nicht bis zum Ende gedacht.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • @Didi

      Wo steht das, dass ich die CoAs nicht verkaufen darf?
      MS hätte das vielleicht gern so, aber durchsetzen konnten sie das m.W. bisher noch nie.

      @niehls

      Jaja, die lieben WInDVDs, sehen zwar alle optiche gleich aus, es gibt aber zig verscheidene Versionen. Spätestens, wenn man mal versucht, mit einer bestimmten DVD/CD und einem anderen Key Win zu installieren, dann merkt man, dass da was nicht geht. Wohl dem, der eine "geht immer" DVD oder eine Kopie davon hat. Die akzeptiert dann jeden legalen Key.
      Und dass MS was nicht zu Ende denkt ist doch nicht das erste mal. GGf. ist es auch Absicht, weil man dann in der besseren Position fürs "Raub-Mord-Kopier-Terrorist" schreien ist...
    • Meine DVDs sind nicht nur optisch identisch. Es sind auch die gleichen Win-Versionen.
      Für die Installation auf den drei Rechnern habe ich da immer die gleiche DVD verwendet. Die anderen beiden sind noch original-eingeschweißt.

      Bzgl. des Verkaufes der COA-Aufkleber führt doch MS sich selber ad absurdum, da die doch inzwischen selber teilweise nur noch den Key verkaufen und die Software als Download geholt werden muss oder eine Testversion, die breitgeschleudert wurde nur noch freigeschalten werden muss. Irgendwie hat MS den Anschluss an die bunte Internetwelt bissl verpasst mit deren Geschäftsgebaren. Siehe auch Windows-Mobile, da versuchen die auch krampfhaft Fuß zu fassen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Bereits im September 2011 behauptete Microsoft in einer Vielzahl von Schreiben an Kunden der Preo Software AG, dass die Übertragung von Softwarelizenzen verboten sei, wenn es sich um die Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenverträgen handele. Gegen diese Behauptung hatte preo bereits eine einstweilige Verfügung erstritten.


      heise.de/newsticker/meldung/Ge…en-Microsoft-1559671.html
      aber nun will die Preo Software AG es wissen und:

      Man habe deshalb beim Landgericht Hamburg eine Feststellungsklage gegen Microsoft eingereicht. Mit dieser soll die Rechtmäßigkeit des Handels mit aufgesplitteten Volumenlizenzen gerichtlich bestätigt werden. Die Preo AG sieht gute Aussichten auf einen Erfolg der Klage, zumal der EU-Generalanwalt Yves Bot in seinen jüngsten Gutachten für den Europäischen Gerichtshof klare Empfehlungen für den Handel mit Gebraucht- und Downloadsoftware gegeben habe.


      aber es kann natürlich noch dauern. :rolleyes: ^^
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • niehls0815 schrieb:

      Die Lizenzaufkleber sind am Rechner angebracht. Die Datenträger sind jedoch optisch identisch.
      Die Datenträger sind auch identisch, der Lizensaufkleber ist maßgebend, wenn Rechner und Windows-OS zusammen erworben wurden. Bei separat gekaufter Software ist der Lizenzsticker bei der Software dabei.

      Ich hatte gerade eine Reparaturfall. Notebook mit geschrottetem Vista, Original-Datenträger irgendwo zwischen Bad Seegeberg und Sonthofen verschollen, aber der Uraltaufkleber war noch lesbar. Mit einem Download aus dem Internat konnte ich mein Problem lösen und hatte dabei Null Gewissenbisse. Die schmerzfreie Vista-(Re)Aktivierung mit dem Lizenzsticker hat mir recht gegeben.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Ich hatte gerade eine Reparaturfall. Notebook mit geschrottetem Vista, Original-Datenträger irgendwo zwischen Bad Seegeberg und Sonthofen verschollen, aber der Uraltaufkleber war noch lesbar. Mit einem Download aus dem Internat konnte ich mein Problem lösen und hatte dabei Null Gewissenbisse. Die schmerzfreie Vista-(Re)Aktivierung mit dem Lizenzsticker hat mir recht gegeben.
      Natürlich sieht das in der Praxis so aus und das soll sie auch. Aber die Gier nach noch grösseren Umsätzen treibt Microsoft dazu so etwas zu kriminalisieren. Die "schmerzfreie" Aktivierung hat Dir nicht recht gegeben, aber sie kann glücklicherweise nicht erkennen ob das Vista urgsprünglich mal mit diesem Key ausgeliefert wurde.

      @ricewind
      Eigentlich hast du da recht. Aber der BGH hat gegen Stop Computer ja geurteilt, dass die COAs (Produkt-Key) nur mit genau der Software hätten verkauft werden dürfen, mit der sie ursprünglich von MS in Verkehr gebracht wurden und nicht mit irgendeinem Windows. Wenn man daraus nun schliesst, dass man den COA dann halt separat verkauft, wenn man nicht irgendein Windows dabei tun darf -dann hast Du recht.

      -Allerdings hat man dann Markenrechtliche Probleme. Dann dürfte man den Artikel nämlich nicht mehr Windows nennen, sondern höchstens Windows-COA. Und das ist auch der Grund für den sperrigen Artikelnamen bei z.B. Softwarebilliger. Da heisst es ja (erst seit dem stop-Urteil) immer Windows DVD + Windows COA. Schon mal drauf geachtet?

      Das alles ist wirklich unsäglicher Mist und nur der Profit-Gier von MS und gewissen Abmahn-Kanzleien geschuldet.

      Da kann man eigentlich nur hoffen, dass Linux noch einfacher noch verbreiteter und mehr zum Standart wird. Das ausgerechnet das blöde Windows so gross und arrogant wird ist schon Ironie an sich -Wo doch Windows anfangs selbst eine Art "Raubk*pie" vom MAC BS war...