Käufer behauptet arglistige Täuschung

    • Du tust ja geradezu so, als ob es um ein Flugzeug geht ...

      Sowas passiert manchmal auf eBay. na und?

      Ich hätte mich mit der Sache jedenfalls nicht so wahnsinnig intensiv und emotional auseinandergesetzt. Dafür ist mir meine Zeit echt zu schade.

      Vielleicht hättest Du Dich mit Deinem Käufer einfach mal am Telefon unterhalten sollen, und wer weiss? Vielleicht wäret Ihr euch sogar einig geworden, so dass keiner schmollen muss und rumjammern, wie gemein man auf eBay behandelt wird ... :thumbdown:
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • expatyorky schrieb:

      Danke für dein Zeit und Bemühungen mich zu helfen, ich finde es toll. Hätte der Käufer mich einfach gebeten die 1.Stufe zurück zu nehmen weil er ein Fehler gemacht hat und das Gerät sein Zweck nicht dient OK. aber gleich mit arglistige Täuschung und ca. 45% Nachlass also von 35 auf 20 für ein Poseidon 1. Stufe ich mach es nicht mit, ich werde mein Ebay Konto mit jetzt 136 positive Bewertungen schließen und das wars mit online Auktionen basta! ich will niemanden täuschen un gar nicht arglistig die Geräte aus mein alten Beruf sind ohnehin so gut wie alle weg und ich kann besser ohne ärger leben.

      Übrigens ich habe viel vom Schlauchboot gearbreitet und wir haben immer die Auftriebskörper nachgetankt mit ein 1.Stufe mit Tülle, geht besser als pumpen und mit ein Reifenfüllmanometer kann mann auch Reifen gut aufpumpen, na ja ich hatte die Beispiele nur genannt um mich ein Bischen besser zu fühlen, praktisch um mich zu stärken in meine Argumente, ich finde es eigentlich lachhaft wie der Käufer jetzt nur €10 von mir haben will was heißt €5 mehr als der Rückporto, verdächtig, verdächtig!! vielleicht sollte ich ihn sein €40 zurückerstatten und ihn bitten das Geräte fachgerecht zu entsorgen glaubst du er wurde dass machen?

      kommt sense vom englischen oder hast du irgendwas mit der Ernte und dunklen Gestalten zu tun ;)

      Gruß expat
      ist mehr ne anspielung auf den knochenmann :) bin gothic freak.
    • Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?

      Schau mal..expatyorky
      wenn Du nicht speziel/explizit im Angebot auf eventuell vorhandene Mängel hingewiesen hast...kannst Du dich nur darauf berufen,das der Käufer den Mangel beweisen muss......Autsch.....(Der Nacherfüllungsanspruch ist gemäß § 439 BGB das Recht des Käufers, nach seiner Wahl eine neue Sache im Austausch gegen die defekte zu verlangen oder die Reparatur der mangelhaften Sache zu fordern. Ein Umtauschanspruch besteht daher nur, wenn eine Sache nachweislich mangelhaft ist. Will der Käufer sein Recht auf
      Nacherfüllung geltend machen, muss er den Mangel, also die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder der gewöhnlichen Beschaffenheit( § 434 BGB) beweisen. Auch muss er beweisen, dass dieser Mangel schon bei der Lieferung vorlag. Nur wenn ein Verbraucher ( § 13 BGB) von einem Unternehmer ( § 14 BGB) eine bewegliche Sache (also keine Immobilie) kauft, sieht das Gesetz gemäß § 476 BGB für die ersten sechs Monate nach der Lieferung eine Beweispflicht des
      Verkäufers vor. Den Privatverkäufer trifft diese Beweislastumkehr somit nicht.)

      it-recht-kanzlei.de/gewaehrlei…s-privatverkauf-ebay.html

      Für den Ebay-Verkäufer entschied das Landgericht Osnabrück (Az. 12 S 555/05) dass, wenn ein Ebay-Verkäufer Ware mit den Worten „Privatverkauf – keine Garantie” anbietet, davon auszugehen ist, dass er seine gesetzliche Haftung (also die „Gewährleistung”) ausschließen will. Das Landgericht Osnabrück ging dabei davon aus, dass der Verkäufer
      die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kannte und seine Formulierung in der Regel so ausgelegt werden muss, dass er seine gesetzlichen Mängelansprüche beschränken wollte und nicht deutlich zu machen wünschte, dass er kein Garantieversprechen abgeben wollte.

      Soll ja nicht so ausehen,als wenn wir alle hier,weils nur um ein paar €s geht,sagen : mach nicht so einen Wind,das passiert eben bei Ebay....natürlich,würde sich der Rechts-Aufwand in Deinem Fall nicht rechnen,aber da es dir ja ums Prinzip geht,sag dem Käufer,wenn er dir Beweisen kann,was er nach dem Gesetz muss,ersetzt du den Schaden,o.reduzierst du den Kaufpreis,oder nimmst das Gerät zurück........wenn er es,da ja Händler nicht längst verkauft hat(mit Gewinn)..soll er den Beweis antreten..ein Versuch wäre es wert.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Ebay hat entschieden

      Hallo,
      in der Zwischenzeit hat Ebay zu mein Günsten entschieden und die Sache ist nun erledigt außer dass der Käufer ein neutrale Bewertung mit ein negativen Kommentar abgegeben hat noch dazu merke ich auf einmal dass die Bewertungen (Sterne) für Versandzeit und Versandkosten abgefallen sind obwohl dies nicht zu Diskussion stand, zieht aus wie Rache. Kann ich hier was tun oder muss ich mit Leben?
      Gruß expat :S
    • Die Bewertung einer Transaktion spiegelt immer den subjektiven Eindruck wieder. Nein, dagegen kannst du nichts machen, sofern nicht durch Beleidigungen gegen die Grundsätze verstoßen wird. Du hättest auch gegen einen roten Punkt nichts unternehmen können. Der hätte genauso das Resultat werden können.