*alte_eule* schrieb:
Der TE hat seinen Teil des Vertrages doch schon erfüllt. Er hat geliefert.
Hallo,
unser TE hat NICHT geliefert.
Er behauptet nur,daß er geliefert hat.
Er kann seine Behauptung in keinster Weise belegen.
Damit hat er seine Ansprüche gegen den Käufer verwirkt.
Ob der Artikel tatsächlich nicht angekommen ist,ob der Käufer diese Nichtankunft zum Zwecke des Betrugs nur seinerseits behauptet,ist irrelevant.
Alle diejenigen,die der Ansicht sind,daß der TE irgendwo irgendwelche durchsetzbaren Ansprüche----sei es gegen PP oder den K----- hat,können ja die Kosten der Rechtsverfolgung des TE übernehmen.
petergabriel