Der Käufer hat meine Sendung nicht bekommen

    • Selbstverständlich habe ich folgendes von Ebay bekommen.

      "In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen."

      Ich möchte euch fragen, was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich das Geld nicht zurücküberweise?
      Wird mein Ebay-Account gesperrt?
      Können die mich irgendwie vor Gericht ziehen?
    • Nein, dir passiert nichts weiter.
      auch deinem Ebay Konto nicht.

      Wie alte Eule dir schon sagte, ist Paypal absofort, für dich gestorben.
      Du wirst in den nächsten Tagen, wochen, Monate Drohbriefe von den Anwälten und der Inkassofirma von Paypal erhalten.
      Paypal wird einen Teufel tun und vor Gericht ziehen.
      Ausser Drohbriefen, wird da nicht viel kommen. Lasse dich von diesen auf keinen Fall einschüchtern.
    • inventor schrieb:

      Ich habe keine Erfahrung mit Ebay-Verkauf.
      Ich dachte, der einzige Unterschied zwischen Päckchen für 4€ und Paketen für 7€ liegt darin, dass Pakete bis 10kg sind und Päckchen bis 2kg sind.


      was hat dich abgehalten, dich VORHER mal richtig zu informieren?
      glauben kannst du in der kirche, das bringt dich hier absolut nicht weiter.

      übrigens kriegt man bei DPD, Hermes,... schon ab 4.-EUR bereits versicherten Versand (versichert bis 500EUR)!
      nach dieser nummer dürftest du deine lektion gelernt haben und sowas nie wieder machen.


      wenn du sehr viel glück hast, ist dein käufer evtl. doch ehrlich... aber die wahrscheinlichkeit ist wirklich gering.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • inventor schrieb:

      Ich habe keine Erfahrung mit Ebay-Verkauf.
      Ich dachte, der einzige Unterschied zwischen Päckchen für 4€ und Paketen für 7€ liegt darin, dass Pakete bis 10kg sind und Päckchen bis 2kg sind.

      Ich schlage mal in die gleiche Kerbe wie meine Vorredner, denn dein Problem hat an sich nicht spezifisch mit Ebay zu tun. Wenn man Ware im Wert von 200€ versendet, dann macht man sich im Vorfeld kundig bzw. Gedanken, ob versichert oder nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich weiche dann jetzt mal von der Kerbe ab. Du wirst diese Lektion gelernt haben.

      Tatsache ist auch, dass der Käufer beim Versand das Transportrisiko trägt. Sofern du glaubhaft machen kannst, dass du versendet hast, könntest du deinen Käufer auf dem Rechtsweg verdonnern lassen, dir diesen Verlust zu ersetzen. Aber ich nehme mal nicht an, dass du dafür finanziell in Vorleistung treten willst, zumal du auf diesen Kosten auch noch hängen bleibst, sollte bei deinem Käufer nichts zu holen sein.
    • Hallo,

      ich brauche wieder euer Hilfe :)
      Inzwischen habe ich, wie ihr gesagt habt, mehrere Briefe von der Inkassofirma von Paypal bekommen. Ich habe der Firma auch die komplette Information mitgeteilt und auch den Beleg von der Post vorgelegt. Ich habe auch folgendes geschrieben
      "Der Artikel wurde mit dem Versand als DHL-Päckchen angeboten. Diese Versandart ist unversichert. Der Käufer hat die Versandbedingungen akzeptiert"

      Jetzt schreiben die mir
      "Gemäß der AGB von Paypal hätten Sie die Ware versichert versenden müssen".

      Stimmt diese Information? Ich habe nirgendwo auf der Paypal Seite gefunden, dass die Ware unbedingt versichert versendet werden muss.

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    • inventor schrieb:

      Ich habe nirgendwo auf der Paypal Seite gefunden, dass die Ware unbedingt versichert versendet werden muss.
      Guckst du hier
      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…ction_full&locale.x=de_DE

      Punkt 3.5 und 4

      Verbeißt dich nicht in dem Begriff "versichert", es geht PP um den verifizierbaren Versandbeleg. Wenn du den von einem Versandunternehmen hast, ist "versichert" oft ein Teil der Leistung. Dazu wieder mehr bei jedem Versandunternehmen und dessen Tarife.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Verbeißt dich nicht in dem Begriff "versichert", es geht PP um den verifizierbaren Versandbeleg. Wenn du den von einem Versandunternehmen hast, ist "versichert" oft ein Teil der Leistung. Dazu wieder mehr bei jedem Versandunternehmen und dessen Tarife.
      Ich habe so einen Versandbeleg von der DHL vorgelegt. Das ist ein DHL-Päckchen. Reicht das?

      [Blockierte Grafik: http://dl.dropbox.com/u/57472899/Anhang%202%20%28DHL%20OnlineRechnung%29%202.jpg]
    • Nein, das ist kein Versandbeleg.
      Guckst du nochmal hier:
      4. Versandbeleg.

      4.1 Allgemein. Der Zahlungsempfänger belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens, die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Zahlungsempfänger zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.

      4.2 Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
      4.2.1 Name des Versandunternehmens
      4.2.2 Versanddatum
      4.2.3 Name und Adresse des Empfängers.
      Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.

      4.2.4 Name und Adresse des Versenders.
      Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.

      4.2.5 Nachvervolgungsnummer (optional)
      Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.
      1. Deutsche Post AG / DHL (alle Leistungen außer Päckchen ohne
        Nachweis und Briefe, einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief)
      2. GLS
      3. DPD
      4. Hermes
      5. UPS
      6. FedEx
      7. TNT

      Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:

      Einlieferungsdatum
      1. Name des Empfängers
        Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

      Auf deinem Beleg geht nur hervor, daß du am 08.03.2012 3,90€ Porto für ein DHL-Päckchen bezahlt hast. Diesen Beleg kannst du in deiner Buchhaltung abheften und dafür ist der auch gedacht.

      Fällt mir gerade auf: Paypal leidet auch am Vervolgungswahn und kann Nachvervolgungsnummer nicht richtig schreiben. :wallbash
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      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Du hättest auf dhl.de/de.html den Haken bei "Inkl. Haftung/Transportversicherung und Sendungsverfolgung" setzen sollen. Dann hättet du den passenen Beleg + Sendungsverfolgungsnummer und ein Nachforschungsauftrag würde nicht gleich im Sande verlaufen. Oder anders herum: Die Sendung wäre vermutlich gar nicht erst "verschwunden". Aber hätte, hätte liegt im Bette und dafür ist es nun zu spät.

      Daß Paypal das Geld bei dir eintreiben lassen will, haben Sie ja mit der Einschaltung des Inkasso-Büros gezeigt. Ich weiß nicht, was andere dir raten.
      Du hast drei Möglichkeiten: a) zahlen, b) einen Rechtsanwalt aufsuchen alias "50/50-Joker" oder c) der Forderung widersprechen, den Mahnbescheid abwarten und diesem fristgerecht widersprechen. Ausgang ungewiß. Kommt insgesamt auf dein Nervenkostüm an. Wenn du dir deiner Sache ganz sicher bist, kannst du es ja drauf ankommen lassen. Auf alle Fälle kann der Verbleib der Sendung nicht ermittelt werden, weil Päckchen ja nunmal unregistriert durchlaufen. Das ist das Kernproblem.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Walter Reinhold schrieb:

      Du hättest auf dhl.de/de.html den Haken bei "Inkl. Haftung/Transportversicherung und Sendungsverfolgung" setzen sollen. Dann hättet du den passenen Beleg + Sendungsverfolgungsnummer und ein Nachforschungsantrag würde nicht gleich im Sande verlaufen.
      Jetzt weiß ich das, aber damals wußte ich das nicht :wallbash

      Walter Reinhold schrieb:

      Kommt auch auf dein Nervenkostüm an. Wenn du dir deiner Sache ganz sicher bist, kannst du es ja drauf ankommen lassen.
      Ich habe keine Ahnung, was ich am besten machen sollte. Deswegen brauche ich einen guten Rat.
      Es interessiert mich vor allem, ob die wirklich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten werden oder bleibt es bei Drohbriefen.
    • Du kannst davon ausgehen, daß das Inkassobüro bis zum Mahnverfahren geht. Da setzen die auch gleich ihre Auslagen mit drauf und die Summe wird richtig schön anwachsen. Aber: das Mahnverfahren ist erstmal nur ein Stück Papier und beißt nicht. Das schickst du einfach wieder zurück. Google mal nach "Mahnverfahren", da findest du auch Scans wie das Schriftstück aussieht und du weißt, was auf dich zukommt. Spätestens wenn nach dem Widerspruch des Mahnbescheids Post vom Gericht kommt, solltest du einen Anwalt hinzuziehen.
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    • Eine Beauftragung eines
      Inkassobüros ohne Mahnung und In-Verzug-Setzung ist in Deutschland nicht erlaubt. nicht erlaubt.




      Du kannst dem Schreiben
      eines Inkasso-Büros widersprechen, wenn die Forderung bestritten
      wird. Dann darf das Inkasso-Büro nicht weiter tätig werden.
      Wird dann die rechtswidrige Bearbeitung weiter fortgesetzt einfach weiter widersprechen

      Das Inkassounternehmen kann übrigens keinen Mahnbescheid
      beantragen.
      Das muß der Verkäufer respektive PP selber tun- allerdings kann er das Inkassounternehmen
      beauftragen für ihn einen Mahnbescheid zu beantragen.
      Auf den Mahnbescheid unbedingt reagieren, man kann einfach widersprechen ohne Angabe von Gründen.
      Und vor Gericht? Paypal? Das würde mich überraschen, dann würde ich erstmal PP anzeigen wegen Veruntreuung etc.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Bis zum Mahnbescheid!!

      Walter Reinhold schrieb:

      bis zum Mahnverfahren


      Hallo,

      der Beginn des Mahnverfahrens ist die Inkassorechnung.

      Diese kannst Du unbeantwortet lassen oder ihr widersprechen.

      Ich halte einen Widerspruch gegenüber dem Inkassobüro für aussichtslos,da Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal nicht beachtet hast.Daher ist bezüglich der Forderung PayPal eindeutig im recht(Ich schreibe das ungern,aber es stimmt).

      Wenn Du Dich für Nichtbeantwortung entscheidest und ein Mahnbescheid(!!!) kommt,mußt Du diesem---sofern Du nicht zahlen willst---widersprechen.Die Summe der Forderung hat sich mittlerweile allerdings auf ca.€350.- erhöht.

      Dann kommt der Moment der Wahrheit: PP muß seine Forderung gerichtlich durchsetzen.Wenn das tatsächlich passiert(und was spräche angesichts der Sachlage dagegen?),hast Du die Verfahrenskosten an der Backe,denn Deine Rechtsschutzversicherung wird Deckungszusage wegen Aussichtslosigkeit verweigern.Einen Anwalt müßtest Du daher auch selbst zahlen.

      Die Kosten haben sich ohne Anwalt auf €500.- und mit auf €800.- erhöht.

      petergabriel
    • Hat der TE eigentlich Strafanzeige wegen Diebstahl gegen unbekannt erstattet und den Käufer dabei als Zeugen angegeben?

      Im übrigen halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass Paypal einen prozess anstrengen wird, dabei kämen nämlich etlich deutschem Recht widersprechende illegale praktiken auf den Tisch, z.B. der sogenannte Käuferschutz, würde Pp dies aus eigener Tasche bezahlen, okay, da sie es aber dem VK abziehen kann man ihnen unterstellen, dass sie rechtliche Entscheidungen trefffen, die in Deutschland dem Gericht vorbehalten sind.

      Amtsanmaßung nennt man das soweit ich mich erinnre.

      Ausserdem ändern sie die AGBS permanent ohne explizite Einwilligung der Kunden, dies ist laut BGH Urteil unzulässig, von daher dürfte ein sehr guter Teil der AGBs nicht rechtsgültig sein.

      etc. etc. etc.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • *alte_eule* schrieb:

      Meiner Kenntnis nach ist PP noch nie über die Inkasso-Briefe hinaus gegangen und hat auch noch niemals einen MB zustellen lassen.
      Hier wird z.B. berichtet, dass ein MB von Paypal kam.
      frag-einen-anwalt.de/Pay-Pal-I…hnbescheid-__f125501.html
      Und hier auch
      http://www.123recht.net/Mahnbescheid-von-KSP-Anwaelte-WAS-TUN-__f296786.html

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