Artikel verkauft - nun vom Käufer des Betruges bezichtigt

    • Artikel verkauft - nun vom Käufer des Betruges bezichtigt

      Hallo liebe Forengemeinde,

      folgender Fall:

      Ich habe bei Ebay ein Blackberry versteigert.

      Das Gerät war technisch, wie optisch zum Zeitpunkt des Versandes in einem einwandfreien Zustand. Auch die original Rechnung fügte ich dem Paket bei.

      Nun meint der Käufer, dass die Tasten nicht gehen und E-Mails von einem Vorbesitzer auf dem Telefon wären (habe nie Email auf dem Telefon empfangen) und möchte sein Geld zurück und droht mir mit dem Anwalt.

      Der Käufer ist so aggressiv, dass man mit Ihm kaum reden kann.
      Wie soll man sich da verhalten, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hat er?

      Wenn Ihr mehr Infos braucht, gerne.

      Danke für Eure Hilfe.
    • Hast Du die Seriennummer (bei Handys heist das, glaube ich, IMEI) Deines Blackberries?

      Wenn ja, sag ihm, er soll das Teil zurückschicken, Du prüfst seine Angaben und erstattest, falls er recht hat.

      Checke auch mal sein Bewertungsprofil, wenn öffentlich, ob er öfters mit fadenscheinigen Behauptungen zugange ist. Sollte dieses aber einwandfrei sein, ziehe zumindest in Betracht, dass er recht haben könnte.

      Falls das Hand aber wirklich einwandfrei war (vor Versand) und Du Dir dieser Sache sicher bist, verweise ihn auf Deinen Gewährleistungsausschluss und darauf, dass der Käufer bei privaten Verkäufen das Versandrisiko zu tragen hat.

      Rechtliche Möglichkeiten? Eigentlich hat er keine, ausser er kann Dir nachweisen, dass das Handy bereits vor dem Versand einen Defekt hatte, von dem Du hättest Kenntnis haben müssen.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Hallo,

      Danke für deine schnelle Antwort.
      Die Rechnung habe ich im originalen hinzugefügt und leider keine Kopie gemacht. Das seine Anschuldigungen falsch sind, da bin ich mir ziemlich sicher, denn
      1. habe ich das Telefon in mein W-Lan integriert und der Schlüssel besteht aus zwanzig Ziffern zwischen 0-9.. hat funktioniert
      2. habe ich nie Email damit abgerufen


      Gruß
    • rykers schrieb:

      Hallo,

      Danke für deine schnelle Antwort.
      Die Rechnung habe ich im originalen hinzugefügt und leider keine Kopie gemacht. Das seine Anschuldigungen falsch sind, da bin ich mir ziemlich sicher, denn
      1. habe ich das Telefon in mein W-Lan integriert und der Schlüssel besteht aus zwanzig Ziffern zwischen 0-9.. hat funktioniert
      2. habe ich nie Email damit abgerufen


      Gruß


      muss man die abrufen? Kommen die nicht ungerufen rein? ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • also wenn auf dem teil mails drauf sein sollen, obwohl du damit niemals mails abgerufen hast, dann ist das schon komisch.

      der aggressive kerl kann doch sicher ein paar der mails an dich schicken, oder?
      das wär doch mal interessant zu wissen, was das für mails sind... und ob da irgendwo eine mailadresse auftaucht bzw. ein nickname oder sowas.
      über ebay kriegt man die mailadresse des verkäufers jedenfalls nicht automatisch mitgeteilt bzw. ich habs noch nicht hibekommen.
      die mailadresse des käufers aber, die kannst du dir anzeigen lassen.

      wenn der käufer so aggressiv ist, ne woche braucht, bis der sich meldet und dann mit mängeln kommt, die man vorher selbst nicht feststellen konnte, würde ich letztendlich die rote riskieren und dem mitteilen, daß er ne rücknahme vergessen kann.

      vorher würde ich dem erstmal mitteilen, das jedes gerät eine IMEI hat, mit dem es einwandfrei zu identifizieren ist und das du natürlich auch hier eine kopie der rechnung hast, haufenweise fotos des geräts usw usw, so daß du sofort wissen würdest, ob das dein gerät ist oder nicht, sollte es zu einer rücknahme kommen - und wenn es nicht deins wär, würdest du sofort anzeige wegen betrug erstatten.

      mal sehen, ob der nach der ansage immer noch eine rücknahme will....
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wie wurde bezahlt? Mit der roten Bewertung allein könnte man leben.
      Blackberry ebay Auktion

      Jedenfalls anscheinend nicht mit PP wenn Du darauf abzielst ;)


      Hat der Käufer vielleicht Kinder? Klingt vielleicht doof aber.....
      Frag ihn das mal und wenn ja frag ihn anschliessend auch ob er auschliessen kann das die Kinder in der Woche wo er das Gerät jetzt schon hat, nicht vielleicht damit "gespielt" haben (oder sonst wer)?

      Es passieren manchmal die irrsten Dinge.
      Ich hab z.B. einmal an jemand ICs verkauft, die kleinen elektronischen Bauteile die wie "Käfer" ausschauen.
      Der Käufer hat mich übelst beschimpft ich hätte ihm lauter defekte Teile verkauft (kann nicht sein, die Teile haben die antistatische Verpackung niemals verlassen, ich war ratlos).
      Des Rätsels Lösung kam später: seine beiden kleinen Kinder hatten die bereits geöffnete Versandverpackung auf dem Tisch stehen gesehen u. neugierig nachgeforscht was der Papa da gekauft hat. Sie haben dabei letztlich die schönen "Käferchen" entdeckt und das man mit denen schön spielen könnte.
      Sie haben die ICs aus der ESD-Verpackung auf den Teppichboden "gestreut" u. dann ausgiebig damit "gespielt". Durch die statische Aufladung des Teppichs sind die empfindlichen Teile alle kaputt gegangen. Bevor der Papa zurück kam haben sie alles wieder aufgeräumt....später haben Sie es ihm dann doch gebeichtet als die Sache ein Thema wurde.
      Da konnte weder ich was dafür noch hat der Käufer mich in böser Absicht beschuldigt.


      Das hat zwar jetzt nix direkt mit dem Blackberry zu tun zeigt aber was so alles passieren kann an das man nicht mal im Traum denkt.
      proper prior preparation prevents piss poor performance