Felgen für einen Euro verkauft

    • Felgen für einen Euro verkauft

      Hallo,

      mein Freund hat ein riesiges Problem, er hat Felgen für sein Auto verkauft, diese aber erst mal falsch eingestellt zum Sofortkauf für einen Euro.

      Er teilt dem Käufer folgendes mit:

      --

      Verkäufer:

      Bitte überweisen sie kein geld
      , dies ist ein übler schärz denn sich jemand erlaubt hat. Es gibt weder diese
      felgen noch das besaht auto wie es da steht. Selbstverständlich werde ich mich
      dafür entschädigen.

      --

      Käufer:

      Guten Abend,



      Ich muss schon sagen, es ärgert mich schon sehr - In welcher Art und Weiße
      meinen Sie, dass sich jemand einen Scherz erlaubt hat?



      Was sind Sie bereit, Schadensersatz zu bezahlen?



      Gruß

      --

      Verkäufer:

      Nun ja ich hatte das schon mal
      vor 2 jahren gehabt dannach hatte ich mein passwort geändert und hatte bis
      heute ruhe gehabt. Ich würde ihnen 10 € überweisen.

      --

      Daraufhin hat er die Felgen gleich wieder einstellt, diesmal mit 1€ Startpreis und 350€ Sofortkauf.., die Felgen sind für 349,--€ in der Auktion über den Tisch gegangen.., jetzt meldet sich der Käufer ( 15 Tage nach seinem Kauf ) bei Ihm und verlangt von Ihm die Hälfte des Auktionspreise.. kommt mein Freund da irgendwie raus?? Ihm ist die ganze Sache sehr unangenehm und ich konnte ich ihm auch nicht helfen, deswegen hoffe ich auf Hilfe hier im Forum.

      Vielen Dank.
    • Dein Freund hat einen entscheidenden Fehler gemacht: Er hat den Vertrag nicht wegen Irrtum angefochten (§119 BGB). Stattdessen hat er auf ein Lügenkonstrukt gebaut und die Fristen verstreichen lassen. Wenn es der Käufer darauf anlegt, hätte er sehr gute Aussichten, die Vertragserfüllung oder einen Schadensersatz vor Gericht zur erstreiten.

      Wie er da herauskommt? Kaum oder stellt auf stur und hofft, dass der Käufer nicht den juristischen Weg beschreitet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • EnergyX22 schrieb:

      Hallo, mein Freund hat ein riesiges Problem ...
      oder du? Egal, auch wenn ebay manchmal ganz lustig ist, ist es doch keine Tupperparty. Das verkennen manche und stellen Autionen ein, im nächsten Moment wird es sich anders überlegt, dann doch wieder ... Hüh, hott, hin, her. :wallbash

      Schade daß der Käufer sich hier nicht gemeldet hat. Dem würde ich schreiben, daß er sich die Felgen für 1 Euro von deinem Freund holen soll holen soll. Oder den Schadensersatz als Differenz von 1 Euro zum Verkaufspreis, welche ja jetzt auch bekannt ist.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • jaja, der ominöse freund... den hat irgendwie jeder. :rolleyes:

      EnergyX22 schrieb:


      Daraufhin hat er die Felgen gleich wieder einstellt, diesmal mit 1€ Startpreis und 350€ Sofortkauf.., die Felgen sind für 349,--€ in der Auktion über den Tisch gegangen.., jetzt meldet sich der Käufer ( 15 Tage nach seinem Kauf ) bei Ihm und verlangt von Ihm die Hälfte des Auktionspreise.. kommt mein Freund da irgendwie raus?? Ihm ist die ganze Sache sehr unangenehm und ich konnte ich ihm auch nicht helfen, deswegen hoffe ich auf Hilfe hier im Forum.


      ich sag's mal ganz direkt: wie naiv kann man sein?
      ist das wirklich so schwer, sich erst zu informieren, bevor man aus unwissenheit alles nur noch schlimmer macht?

      ich raff's nicht, echt nicht.
      könnte aber auch daran liegen, das ich von dieser rechtschreibung kopfschmerzen kriege:
      Bitte überweisen sie kein geld
      , dies ist ein übler schärz denn sich jemand erlaubt hat. Es gibt weder diese
      felgen noch das besaht auto wie es da steht. Selbstverständlich werde ich mich
      dafür entschädigen.


      das es die felgen nicht gibt, hat der vk ja wunderbar "bewiesen"... wär ich der käufer, ich würde jetzt schadensersatz fordern.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Hallo,

      erstmal vielen herzlichen Dank für eure Antworten.

      Am Samstag war der Brief vom Anwalt im Briefkasten. Es ist genau das eingetreten, was ihr prophezeit habt, der K fordert die Differenz zw. seinem Preis incl. Versandkosten und den besagten 349,00€

      Mein Freund hat heute dem Käufer eine Irrtumserklärung nach §119 BGB abgegeben und wird wohl auch zum Anwalt gehen, was meint ihr, wie stehen die Chancen für Ihn?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von EnergyX22 ()

    • EnergyX22 schrieb:

      Mein Freund hat heute dem Käufer eine Irrtumserklärung nach §119 BGB abgegeben

      Heute?

      Die hat "unverzüglich" zu erfolgen. Unverzüglich heisst übersetzt "ohne schuldhaftes Zögern". Wie "dein Freund" jetzt noch die Kurve kriegen soll, da bin ich etwas ratlos. Ich fürchte, er wird wohl 349 Euro zahlen dürfen.

      Einzig erfolgversprechender Weg sollte jetzt zum Anwalt führen. Der soll dem verhinderten Käufer erklären, dass der Freund sich hinsichtlich der ersten Erklärung ja erkennbar falsch ausgedrückt hatte, weil es die Felgen natürlich schon gibt. " Es gibt weder diese felgen noch das besaht auto wie es da steht." meinte, dass es die Felgen nicht "wie es da steht" als Sofortkauf hat geben sollen, sondern wie danach auch für den anderen ersichtlich als Auktion. Dann wäre die Irrtumserklärung zuerst mal unverzüglich erfolgt, die jetzige (weiss ich, was er da wieder zusammengefaselt hat?) hat nur repetitiven Charakter aufgrund des anwaltlichen Schreibens vom Samstag.


      Mir fällt dazu passend gerade der alte Witz ein...

      Herr Baron geruhen, in der Gesellschaft mal wieder mit seinen Jagderfolgen zu prahlen und erzählt "Ich habe vor einiger Zeit einen Hirsch mit einem Schuss gleichzeitig am Kopf und am Hinterfuß getroffen". Ungläubiges Staunen. Meint der Baron: "Ja stimmt, da können Sie meinen Diener Johann fragen, der war dabei". Also wird Diener Johann gerufen und befragt. Meint der: "Das ist schon richtig. Der Hirsch hat sich gerade mit dem Hinterlauf am Ohr gekratzt." Am Abend meint Johann zu seinem Herrn: "Herr Baron, bitteschön - lügen sie die Dinge nicht immer so weit auseinander, ich weiss nicht, ob ich das jedesmal so elegant zusammenbekomme."
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.