Hallo,
ich habe vor kurzem vier Reifen als Privatperson mit Ausschluss von Gewährleistung verkauft.
Angegeben war in der Artikelbeschreibung:
Die Profiltiefe liegt bei ca. 3,5 - 4,0mm. Die Reifen sind gleichmäßig abgefahren.
Der Käufer hat die Reifen persönlich abgeholt und bei Übergabe bemängelt die Reifen hätten ein geringeres Profil und seien ungleichmäßig abgefahren. Ich gab ihm einen Reifentiefenmesser um sich von der Beschaffenheit zu überzeugen (wohlgemerkt hatte er nichts dabei um die Reifen zu prüfen). Schlussendlich hat er die Reifen trotzdem mitgenommen und mir den Auktionsbetrag übergeben. Soweit so gut.
Nun meldet er sich einen Tag später und schreibt, dass er die Reifen in einer Werkstatt hat prüfen lassen und Sie weisen teilweise Stellen unter 3mm auf und seien ungleichmäßig abgefahren. Er will Sie nicht aufziehen da die Gefahr von Aquaplaning besteht und besteht auf Wandlung aufgrund eines Sachmangels bei Übergabe.
Er sagt zudem er hätte die Reifen nicht prüfen müssen bei Übergabe und beruft sich auf meine Circa-Angabe in der Artikelbeschreibung.
Ich habe geschrieben, dass ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe und er ausgiebig die Gelegenheit hatte die Reifen bei Übergabe zu prüfen. Zudem hat er mir mitgeteilt er wüsste wie Reifen korrekt gemessen werden (nämlich laut seiner Aussage an der tiefsten Stelle am Reifen). Ich muss dazu sagen, ich habe vorher Bilder der Reifen gemacht mit einen digitalen Reifentiefenmesser und Messung in der Mitte der Reifen in den Hauptrillen und die besagen 3,5-4 mm.
Zudem habe ich Ihm eine Erstattung des Kaufpreises von über 50% angeboten um die Sache gütlich zu regeln. Jetzt droht er mit Anwalt, Strafanzeige, schlechter Bewertung etc.
Was tun? Was ist eure Einschätzung? Einfach ignorieren?
Falls irgendeine Info zur Beurteilung fehlt, bitte melden.
ich habe vor kurzem vier Reifen als Privatperson mit Ausschluss von Gewährleistung verkauft.
Angegeben war in der Artikelbeschreibung:
Die Profiltiefe liegt bei ca. 3,5 - 4,0mm. Die Reifen sind gleichmäßig abgefahren.
Der Käufer hat die Reifen persönlich abgeholt und bei Übergabe bemängelt die Reifen hätten ein geringeres Profil und seien ungleichmäßig abgefahren. Ich gab ihm einen Reifentiefenmesser um sich von der Beschaffenheit zu überzeugen (wohlgemerkt hatte er nichts dabei um die Reifen zu prüfen). Schlussendlich hat er die Reifen trotzdem mitgenommen und mir den Auktionsbetrag übergeben. Soweit so gut.
Nun meldet er sich einen Tag später und schreibt, dass er die Reifen in einer Werkstatt hat prüfen lassen und Sie weisen teilweise Stellen unter 3mm auf und seien ungleichmäßig abgefahren. Er will Sie nicht aufziehen da die Gefahr von Aquaplaning besteht und besteht auf Wandlung aufgrund eines Sachmangels bei Übergabe.
Er sagt zudem er hätte die Reifen nicht prüfen müssen bei Übergabe und beruft sich auf meine Circa-Angabe in der Artikelbeschreibung.
Ich habe geschrieben, dass ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe und er ausgiebig die Gelegenheit hatte die Reifen bei Übergabe zu prüfen. Zudem hat er mir mitgeteilt er wüsste wie Reifen korrekt gemessen werden (nämlich laut seiner Aussage an der tiefsten Stelle am Reifen). Ich muss dazu sagen, ich habe vorher Bilder der Reifen gemacht mit einen digitalen Reifentiefenmesser und Messung in der Mitte der Reifen in den Hauptrillen und die besagen 3,5-4 mm.
Zudem habe ich Ihm eine Erstattung des Kaufpreises von über 50% angeboten um die Sache gütlich zu regeln. Jetzt droht er mit Anwalt, Strafanzeige, schlechter Bewertung etc.
Was tun? Was ist eure Einschätzung? Einfach ignorieren?
Falls irgendeine Info zur Beurteilung fehlt, bitte melden.
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