Reifen verkauft - Selbstabholung - einen Tag später Reifenprofiltiefe bemängelt

    • Fotos habe ich, auch von der Seiten mit zig Nummern zur eindeutigen Identifizierung.

      Mich stört nur, warum soll ich mich jetzt nach Übergabe noch mit dem rumschlagen und auch noch extra irgendetwas überprüfen lassen. Auch bin ich der Meinung das ein Gutachten vom ihm eigentlich keine Verwendung vor Gericht finden kann bzw. darf, denn er hätte ja wie bereits gesagt die Reifen tauschen oder irgendwie verändern können

      Ich berufe mich auf $444 BGB und er auf $434 BGB. Da er die Reifen angenommen hat, trifft ihn nun die Beweislast.

      Nun die entscheidende Frage: kann er mir nun überhaupt irgendwie sachlich und glaubhaft und unter Einbeziehung der genannten Tatsachen nachweisen dass bei Übergabe ein Sachmangel an den Reifen vorlag?
    • Nur mal so ne Frage: Warst du allein, als er die Reifen abgeholt hat oder stand da zufällig jemand von der Familie dabei oder mit auf dem Hof oder hat das Gespräch durch das angekippte Küchenfenster mit angehört...?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • War leider allein, nur ein Nachbar hat nachher gesehen wie ich mit Ihm die Reifen in sein Auto geladen habe.


      Ich habe es aber schriftlich über Ebay-Mail, wo er schreibt,

      "zum Zeitpunkt der Abholung haben Sie mir mehrfach versichert, dass die Reifen eine Profiltiefe von mind. 3,5 mm haben. Außerdem haben Sie ausgeschlossen, dass der Reifen ungleichmäßig abgefahren ist. Ich habe Ihnen meine Bedenken geäußert, jedoch haben Sie darauf bestanden, dass die Angaben wahrheitsgemäß waren. Ich möchte Ihnen nicht vorhalten, dass Sie mich bewusst täuschen wollten, jedoch entsprechen nunmal die in der Auktion angegebenen Merkmale nicht den Tatsachen.
      Ich konnte mich zum Zeitpunkt der Abholung aufgrund mangelnder technischem Verständnis für Ihr Profiltiefenmessgerät nicht abschließend davon überzeugen. Auch kann der augenscheinliche Eindruck nicht gutachterlich hergenommen werden. Ich habe mich von Ihnen überzeugen lassen, dass weder die 3,5 mm unterschritten wurden, noch eine die Reifen unterschiedlich abgefahren waren.

      Dennoch habe ich mich entschlossen eine fachliche Meinung einzuholen und diese war nunmal eindeutig. Laut dem Kfz-Meister sind einzelne Stellen sogar an der Verschleißgrenze, weshalb er die Reifen ENTSORGEN würe. Ich denke ein Gutachten einzuholen ist hier unverhältnismäßig."


      die Antwort

      "ich habe auf nichts bestanden und ich habe auch nichts ausgeschlossen. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass bei meiner Messung die bei der Auktion genannten Eigenschaften festgestellt wurden. Ich habe Ihnen die Reifen zur Prüfung überlassen, was Sie ausgiebig getan haben"

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    • Hier schreibt er ja eindeutig von Bedenken, die er mir gegenüber geäußert hat.

      Und so weiter..

      "Es ist richtig, dass ich die Sache bei Ihnen abgeholt habe. Jedoch liegt hier kein Kauf wie gesehen vor, sondern eine Auktion, der eine Beschreibung zugrunde lag. Die Sache hat jedoch nicht dieser Beschreibung entsprochen. Dies konnte ich bei der Abholung nicht erkennen und hab mich auf Ihre Aussagen verlassen."


      "Außerdem kennt das BGB keine unverzügliche Prüfpflicht, sondern nur das HGB. Und Händler sind wir auch nicht.Folglich war ich vor Ort nicht verpflichtet ihre Angaben zu prüfen und habe mit der Mitnahme auch nicht anerkannt, dass die Reifen nicht der Produktbeschreibung entsprachen. Ich bin auch kein Reifenexpert oder Kfz-Gutachter! Ich habe bei der Abholung den Mangel NICHT erkannt."



      "Ändert aber nichts an dem Sachmangel.Dass es sich um einen Privatverkauf handelt und die Gewährleistung ausgeschlossen ist, ändert ebenfalls nichts. Die Gewährleistung in diesem Fall, regelt die Mängel NACH dem Gefahrenübergang. Das ist hier nicht gegeben, da der Mangel beim Gefahrenübergang vorlag.
      Ich bin beim Gefahrenübergang nicht verpflichtet auf Sachmängel zu prüfen. In diesem Fall ist es mir auch nicht möglich, da ich kein Reifenexperte oder Kfz-Gutachter bin. Zur Annahme der Ware war ich aufgrund des geschlossenen Vertrages sogar verpflichtet, auch zur Übergabe des Geldes. Es sei denn ich hätte vor Ort den Sachmangel ihnen nachweisen können. Das konnte ich aus o. g. Gründen nicht."

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    • Moin

      Ich habe auch schon öfter Probleme gehabt bei Reifen über Ebay, viele Verkäufer schätzen die Reifenprofile nur, oder sind nicht in der Lage den Profiltiefenmesser richtig zu benutzen.

      Hatte kürzlich meiner Nachbarin geraten sich bei ATU günstige Markenreifen im Angebot zu besorgen weil ihre von mir geschätzt teilweise nur noch knappe 4mm Profiltiefe haben, und bei 25tkm im Jahr auf Sommerreifen kommt da nicht weit

      Am Tag als ich ihr die mitbringen wollte kam ihr Mann und meinte die hätten noch locker 6-7mm Profiltiefe (nach knapp 50tkm damit gefahren) und da sind wir in die Garage und er hat es mir vorgemessen, Mesgerät schief angesetzt und kam dann auf seine 6-7mm, ich habe dann gerade gemessen und kam auf 3,5mm, das ganze nur mal um zu sehen wie schnell man sich vermessen kann

      Wenn hier die Reifen nachweisbar wirklich unterhalb der bei Ebay angegebenen Profiltiefe haben, gleichmäßig über die gesamte Breite gemessen, dann liegt für mich ein Sachmangel vor der bei Übergabe schon vorhanden war, egal ob der Käufer hätte vor Ort messen können oder nicht, dann gehört der Preis nachgelassen oder das ganze auf Kosten des Verkäufers rückabgewickelt

      Es sollte also von einem Unabhängigen mit Sachkunde festgestellt werden wie die Profiltiefe tatsächlich ist um dann zu entscheiden

      mfg Stern

      P.S. Solche Reifen in derGröße gehören entsorgt mit dieser Profiltiefe, bei regennasser Fahrbahn fährt man Schlitten, ich habe kürzlich 2 identische Neureifen mit Versand für 75 Euro gekauft, das sollte man mal im Verhältnis zu diesem Schrott hier betrachten
    • Welche Wert würdet ihr bei einer "circa" Angabe von 3,5-4mm als Toleranz/Messungenauigkeit ansehen?

      Entsorgung bzw. Verwendung etc. steht hier nicht zur Debatte, der K hätte ja auch auf andere Reifen bieten können. K teilte mir mit er wollte die Reifen bei 3,5mm noch 0,5mm zwei Saisons aufgrund seiner geringen Fahrleistung fahren, was er nun mit nach ihm gemessener Reifentiefe von 3mm oder teilweise geringer nicht mehr möglich ist, daher muss er die Reifen entsorgen teilt er mir mit.

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    • Geht´s hier darum, den Thread möglichst lang werden zu lassen?

      Der Käufer rennt nicht zum Anwalt. Und wenn doch, kommt´s zum Rechtsstreit. Wie der ausgeht, ist nie sicher zu prognostizieren, aber dazu kommt es eh nicht.

      Verkäufer kriegt vermutlich ne negative Bewertung, das war´s dann ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • heroman schrieb:

      Damit dürften dann allen Fragen geklärt und beantwortet sein, ich warte dann nur noch auf die negative Bewertung.
      Gutes Schlußwort. Da ich selber so ein paar abgelegte Slicks habe, werde ich die bei Gelegenheit lieber fachgerecht entsorgen lassen, als sie irgendjemandem anderen auf die Backe zu drücken. Nicht immer geht die Entsorgung via ebay glatt über die Bühne.

      Man muß auch mal loslassen können, sagte der Bergführer.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Das Forum ist eben wieder ganz langsam ... aber das hat ja nichts mit dem Thema hier zu tun ...

      heroman schrieb:

      Das würde bei der Angabe 3,5-4mm gelten. Ich meine es steht ja zusätzlich "circa" davor.

      Du bist ja wohl nicht ganz weltfremd. Trotz der Angabe 'circa' steht ein bestimmtes von-bis-Maß dahinter. In diesem Bereich sollte sich das Profil dann schon bewegen. Weniger als 3,5mm sollten dann nicht zu erwarten sein. Ansonsten wäre das eine irreführende Angabe.

      Generell ist es bei Artikelbeschreibungen am besten, wenn man den Artikel nicht verschönt, sondern eher in ein etwas schlechteres Licht stellt, als er es eigentlich verdient. So freut sich nachher der K und hat nichts zu kritisieren. Bei allzu verschönenden Beschreibungen (auch Maßangaben) kann man leicht eines anderen belehrt werden.

      Eigentlich alles, was Du hier liest, sind rechtliche und technische Laienmeinungen. Rechtlich bindend kann dieses Problem nur ein Gericht mit gerichtlich bestelltem Gutachter klären. Du möchtest doch nicht Deine ca-Maßangabe von Forenteilnehmern nachträglich aus der Ferne heile gemacht haben, oder?

      heroman schrieb:

      Das ist eine gute Hilfe, danke! Damit dürften dann allen Fragen geklärt und beantwortet sein, ich warte dann nur noch auf die negative Bewertung.


      Es wäre nett, wenn Du uns über den weiteren Verlauf informieren könntest. So können wir sehen, was letztendlich aus einer solchen Sache geworden ist. Danke!
      viribus unitis semper et ubique
    • riverside schrieb:

      heroman schrieb:

      Wir haben uns auf eine Erstattung von 70 Euro geeinigt.

      mehr als 50%... das legt die vermutung nahe, die profiltiefe wurde doch nicht so korrekt ausgemessen, kann das sein?

      riverside schrieb:

      heroman schrieb:

      Wir haben uns auf eine Erstattung von 70 Euro geeinigt.

      mehr als 50%... das legt die vermutung nahe, die profiltiefe wurde doch nicht so korrekt ausgemessen, kann das sein?



      Davon gehe ich stark aus, wie schon erwähnt ist das Unsitte bei Ebay Reifen Verkäufen, entweder wird die Profiltiefe nur geschätzt oder nicht richtig gemessen, oder oft nur der oberste Reifen am Stapel

      Das es auch anders geht habe ich gestern erleben dürfen, 2 Reifen (DOT 2009) mit 90% Profil für 20 Euro abholen wollen, Verkäufer hat aus beruflichen Gründen den vereinbarten Termin (mussten eine Stunde warten) nicht einhalten können, dann kam er mit den Reifen, entsprachen zu 100% der Beschreibung und dann gab es noch 2 gleiche Reifen mit 60% Profiltiefe für Umme dazu, sozusagen als Entschädigung für die Umstände