Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?

    • Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?

      Guten Tag,

      erst einmal wünsche ich allen einen schönen Tag!

      Ich habe folgendes Problem:

      Vor ca. 5 Tagen habe ich auf Ebay vier gebrauchte Mercedes Felgen ersteigert und diese einen Tag später erhalten. Beim Betrachten der Felgen konnte ich, neben (leichten) Kratzer, (großen) Teer- und Gummirückständen (von den Zusatzgewichten) feststellen, dass eine Felge m.M.n. extreme Bordsteinbeschädigungen vorweist.

      In den Artikelmerkmalen hatte der Verkäufer folgendes angegeben:
      "
      Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und
      vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Rücknahmeartikel. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."



      Im weiteren Textverlauf ist nichts von irgendwelchen Beschädigungen zu lesen. Deshalb schließe ich daraus, dass alle Felgen zwar Gebrauchsspuren vorweisen, aber halt keine Beschädigungen. Hier erst einmal ein zwei Bilder:

      [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/thumb/aaai3jt7.jpg]


      [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/thumb/aa2lgkmu.jpg]


      Bei Paypal habe ich bereits Käuferschutz gestellt und dem Verkäufer angeboten, dass ich bei eine Teilrückerstattung des Betrages in Höhe von 20% (-> 40€) auf eine komplette Rückerstattung verzichten werde. Diese wurde abgelehnt. Paypal verlangt jetzt von mir, dass ich morgen zu einem Felgenhändler/Werkstatt oder Ähnlichem fahren, der mir in einem Dreizeiler die Beschädigungen bestätigen soll und ich dann bei einem Rückversand mein Geld erhalten werde.

      Was meint ihr, wer ist im Recht und wer nicht?

      Ich meine, dass es keine normalen Abnutzungsspuren sind, sondern Beschädigungen, die erwähnt werden sollten und somit eine arglistige Täuschung vorliegt.

      [ebay='','']260998921235[/ebay]


      Vielen Dank!
    • Ich lese in der Beschreibung:

      Habe meinen W203er verkauft und die Felgen sind einfach zu schade um im Keller herumliegen zu lassen.



      Bordsteinkanten gehören nun einmal zum Lebensrisiko eines jeden Autofahrers. Wenn es dir so wichtig war, dass derartige Schäden nicht vorliegen, hättest du das vorher abklären sollen.
    • Hallo,

      mit dem Zitat kann ich nicht viel anfange...Also versteh leider nicht, worauf du genau hinaus willst.

      Und das Bordsteinkanten zum Lebensrisiko jedes Autofahrers dazugehören, ist ja klipp und klar.
      Nur bin ich der Auffassung, dass so etwas in der Beschreibung hätte erwähnt werden sollen:



      Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und
      vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Rücknahmeartikel. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."
    • Stimmt genau. Sind das denn für dich normale Gebrauchsspuren? Also ich fahre seit 7 Jahren Auto und bin noch nie mit meinen Felgen irgendwo hängen geblieben :)
      Und da ich ja den Textbaustein zitiere, müsste dem Verkäufer doch auch der letzte Satz klar sein "Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.""
    • Und andere fahren sich nach 3 Wochen eine solche Schramme an die Felgen

      >Für mich ist das eine Gebrauchsspur wie ein Kratzer oder eine kleine Beule an einem Auto, zumal man schon auf dem einen Bild erkennen kann das etwas beschädigt sein könnte.

      Ich habe nach einem Reinfall mit Felgen (eine war unrund) die Angewohnheit die vorher zu besichtigen, oder persönlich abzuholen, oder aber lasse mir von jeder Felge Detailsfotos senden, oder frage expliziet nach Macken, da eine Rufnummer angegeben war, istg es dein Versäumnis

      Investiere 50 Euro bei einem Felgendoc und alles ist schön
    • Mich kostet sowas maximal 20 Euro (unterm Tisch), wenn die bei euch so teuer sind, dann bist du unter Abzocker geraten

      Aber wie gesagt, ich würde versuchen einen kleinen Nachlass rauszuhandeln, eine Wandlung steht dir nicht zu, und ein Reifenhändler wird auch nur was von Schönheitsfehler schreiben wenn der seriös ist, denn die Felge hat ja nur eine kleine schramme
    • Kleine Schrammen? Nun gut, für mich ist es eine sehr, sehr große Schramme, da diese 1. nicht erwähnt wurde und 2. nicht klein ist :) Über die Felgen erstrecken sich ja noch weitere Schrammen, habe jetzt erst mal die Größte abfotografiert!

      Und 20€... Es kommt immer darauf an, was du für eine Felge hast, was gemacht wird. Es gibt abschleifen, grundieren, färben, anschweißen und und und. Einfach situationsabhängig!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Beogradjanin ()

    • schweißen muss man da nix, anschleifen, spachteln, schleifen und Lack, bekomm ich sogar selber halbwegs hin wenn der farbton passt

      Und wie gesagt, du hättest Fragen können, oder selber abholen wenn du schon so penibel bist

      Für den Preis bekommst du neu nicht mal eine dieser felgen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Wie ihr ja nun schon festgestellt habt, ist "kleine Schramme" ein subjektives Empfinden, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt ist.

      Ob es eine erhöhte Wahrscheinlichkeit gibt, dass es zu solchen Schrammen kommt, liegt wohl in erster Linie am Umfeld, wo so ein Auto genutzt wird. Auf dem "platten Land" ist man mit so etwas weniger konfrontiert, als wenn man tagtäglich in der Innenstadt eine Parklücke sucht.
      Derartige Fragen klärt man VOR Gebotsabgabe.
    • 1. Wohne ich in der Innenstadt von Frankfurt am Main. Also kannst du dir ja vorstellen, wie es mit den Parkmöglichkeiten ausschaut. Und wenn ich noch nie Bordsteinkratzer in den Felgen hatte, dann sagt das ja wohl schon was. Außerdem hat das nix sonderliches mit den Fahrkünsten zu tun, sondern eher mit dem Aufpassen beim Einparken.

      2. Nehmen wir mal an, du kaufst einen Gebrauchtwagen bei einem Händler, bei dem der Anlasser im warmen Motorzustand spinnt. Natürlich merkt man das nicht sofort, sondern erst nach mehrmaligem Nutzen des Autos, aber innerhalb von 2-3 Tagen nach Kauf. Meinst du, du hättest kein Recht auf Entschädigung (Reparatur; Kostenübernahme oder Rücknahme), weil dir dies Verschwiegen wurde? Oder meinst du wirklich, du hättest das vor dem Kauf erfragen sollen?

      Ist jetzt ein Beispiel mit dem Anlasser. Du kannst natürlich auch die Zylinderkopfdichtung, den Zahnriemen und und und nehmen.
    • Du beschreibst da Mängel in der Funktion als Vergleich.

      Deine Felgen erfüllen ihren Zweck ohne Einschränkung. Sie sind rein optisch "nicht so schön".
      Solltest du durch die vorhanden Gebrauchsspuren Einschränkungen in der Funktion als Statussymbol anführen wollen, so ist das (noch) kein Reklamationsgrund.
    • @Beogradjanin:

      Versuchst Du gerade, uns von Deiner Meinung zu überzeugen? - Was bringt Dir das?

      Du hättest auch beim ersten Posting dazuschreiben können, dass Du nur lesen möchtest, dass Du im Recht bist (ok, vermutlich hätte niemand diesem Wunsch entsprochen).

      Meine Meinung ist ebenfalls diese, das es sich um einen Schönheitsfehler handelt, der aber nicht zur Rückabwicklung berechtigt.

      Diese Meinung(en) kannst Du akzeptieren oder auch nicht. Letzten Endes wirst Du mit Dich mit dem VK einigen (müssen). Für den Fall, dass Du bei ihm auf Granit beisst, hast Du dann noch die Wahl, einen Anwalt zu beauftragen, damit der Dir gegebenenfalls die gewünschten € 40,- einklagt oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.

      Vielleicht führen aber auch die unergründlichen Pfade von PayPal noch zum Ziel, aber wer würde es wagen, dafür eine Prognose abzugeben ...?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Ich versuche niemanden von meiner Meinung zu überzeugen.

      Was ich euch nur klar machen möchte, ist, dass ein Unterschied zw. einem Schönheitsfehler und einer Beschädigung doch wohl vorhanden ist.

      Man kann mir doch nicht ernsthaft klar machen, das, wenn ein Alumiumgegestand an einer Stelle eingedrückt ist bzw. die Fläche dort kleiner als an den anderen ist, dass es sich nur um einen Schönheitsfehler handelt. Schönheitsfehler sind (kleine) Kratzer, Verfärbungen oder sonst was. Außerdem merke ich, dass jeder Schönheitsfehler anders auffasst. Ich fasse den Punkt hier als Mangel auf.

      Jeder soll seine Meinung haben. Nur finde ich persönlich, dass dies ein Mangel ist, der auch laut dem Textbaustein erwähnt hätte werden müssen.

      Ich werde mich morgen mit meinem Rechtschutz in Verbindung setzen.

      Muss jetzt weg. Ich wünsche euch allen einen schönen und angenehmen Abend.
    • Beogradjanin schrieb:

      Ich versuche niemanden von meiner Meinung zu überzeugen.

      Was ich euch nur klar machen möchte, ist, dass ein Unterschied zw. einem Schönheitsfehler und einer Beschädigung doch wohl vorhanden ist.

      Man kann mir doch nicht ernsthaft klar machen, das, wenn ein Alumiumgegestand an einer Stelle eingedrückt ist bzw. die Fläche dort kleiner als an den anderen ist, dass es sich nur um einen Schönheitsfehler handelt. Schönheitsfehler sind (kleine) Kratzer, Verfärbungen oder sonst was. Außerdem merke ich, dass jeder Schönheitsfehler anders auffasst. Ich fasse den Punkt hier als Mangel auf.

      Jeder soll seine Meinung haben. Nur finde ich persönlich, dass dies ein Mangel ist, der auch laut dem Textbaustein erwähnt hätte werden müssen.

      Ich werde mich morgen mit meinem Rechtschutz in Verbindung setzen.

      Muss jetzt weg. Ich wünsche euch allen einen schönen und angenehmen Abend.


      Ein Mangel wäre gegeben wenn die Felge nicht nutzbar wäre, aber du gehörst scheinbar zu den Leuten die Fehler nur woanders suchen, nur nicht bei sich, wünsche dir das du hier richtig auf die Nase fällst
    • Ein Mangel hat die Felge nur, wenn durch diese Kratzer und das "Bordstein Küssen" Risse in der Felge entstanden wären, die die Stabilität der Felge beeinträchtigen würden.

      Dazu muss die Felge aber von einem Sach und Fachkunden mit den entsprechenden Gerätschaften untersucht werden.

      Ich kann bei deinen Bildern, aber auch beim besten Willen, keine Delle erkennen, sondern nur, dass der Vorbesitzer anscheinend, den Bordstein sehr geliebt hat.
      Zu deiner Theorie mit den 7 Jahren und null Kratzer: Du darfst nie von dir ausgehen. Es gibt gut, schlechte und mittelmäßige Fahrer.
      Nur weil du keine Kratzer produzierst, heist das nicht das andere dies nicht tun.


      Zum Aluminium: Halte dieses Material, bitte nicht für etwas fragiles oder Instabiles. Aluminium ist sehr wiederstandsfähig und kann einiges ab.
      Oder wieso sonst, glaubst du würde man das Zeug für Felgen, Karosserie oder Flugzeugbau verwenden?
    • Beogradjanin schrieb:

      Und da ich ja den Textbaustein zitiere, müsste dem Verkäufer doch auch der letzte Satz klar sein "Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.""
      Ich kenne mich mit Auto Felgen nicht aus, jedenfalls nicht soweit das ich mir ein Urteil darüber erlauben würde was "normale" Gebrauchsspuren sind und was nicht.

      Was ich aber nicht verstehen kann ist wie man überhaupt bei einem Anbieter mit gerade mal 14 Bewertungen (vor der Negativen), der augenscheinlich noch nie auch nur einen Artikel verkauft hat und der vor Allem den Zustand der gebrauchten 200€ Felgen mit keinem einzigen Wort beschreibt bieten bzw. kaufen kann, ohne vorher den genauen Zustand abzuklären.

      Ich kann mir das nur so erklären dass das hübsch hellblau hinterlegte ebay "Käuferschlunz" Schildchen im Angebot seinen Zweck erfüllt u. dazu geführt hat den Verstand vorübergehend auszuknipsen. Dazu kann ich nur sagen: ebay "Käuferschlunz" wird, im Gegensatz zu dem was ebay glaubt bzw. Käufern glauben machen will, auch in Zukunft kein Ersatz für eine anständige Verkaufshistorie und eine anständige Beschreibung sein. Ich fürchte das werden ebay und so einige Käufer auf unangenehme Weise noch lernen müssen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Was ich aber nicht verstehen kann ist wie man überhaupt bei einem Anbieter mit gerade mal 14 Bewertungen (vor der Negativen), der augenscheinlich noch nie auch nur einen Artikel verkauft hat und der vor Allem den Zustand der gebrauchten 200€ Felgen mit keinem einzigen Wort beschreibt bieten bzw. kaufen kann, ohne vorher den genauen Zustand abzuklären.


      Du hast vergessen: ...und der zwar in der Lage war, die Felgen von innen detailliert zu fotografieren, aber nicht in der Lage war, das selbe auch von aussen zu tun.

      Ich kaufe auch einiges für das Auto auf ebay. Von Kleinteilen über Kühler, Federbeine, Bremsscheiben bis hin zu ganzen Autos für ein paar hundert Euro. (Also so was wie den Merkel-Golf ohne Merkel ;) )

      Und ich fahre seit 35 Jahren Auto (nicht immer mit Führerschein, den bekommt man bekanntlich erst ab 18) und weiss daher, dass es so Nasen gibt, deren Felgen eine deutliche Affinität zu den Graniteinfassungen der Gehwege haben. Insbesondere, wenn sie, wie hier, kein überstehendes Reifengummi aufweisen, wenn man sie mit Minimalbereifung bestückt.

      Vielleicht weiss man nach sieben Jahren Er"fahrung" aber wirklich nicht genug, um sich selber Teile für sein Töff-Töff zuzulegen, gerade wenn es um gebrauchte Ware geht. Oder es liegt tatsächlich am Bietlemming-Syndrom:

      iiiihhBääähh schrieb:

      Ich kann mir das nur so erklären dass das hübsch hellblau hinterlegte ebay "Käuferschlunz" Schildchen im Angebot seinen Zweck erfüllt u. dazu geführt hat den Verstand vorübergehend auszuknipsen.


      Mittelfristig schafft es ebay dann sicherlich, sich mit genau der beidseitigen Klientel ins Aus zu schiessen.


      So - genug Käuferschelte. Dass er ein Idiot war, weiss der TE nun ja. Und dass ich auf diese Felgen bei so 'ner Wischiwaschi-AB garantiert nicht geboten hätte, dürfte auch klar sein.
      Ob dieser Kratzer ein Mangel ist, der hätte erwähnt werden müssen, ergibt sich ziemlich zwanglos, wenn man eine neue Felge neben die gebrauchte stellt. Die neue Felge hat nämlich diese Kratzer im Felgenhorn nicht. Ich würde bei einer gebrauchten Felge tolerieren, wenn der Decklack angekratzt ist. Das ist ein Schönheitsfehler, der sich mit einem guten Lackierer beheben lässt. Nussstrahlen und dann frisch pulverbeschichten, schon sieht sie wieder aus wie neu und ist ausserdem auch noch widerstandsfähiger gegen Umwelteinflüsse.

      Hier fehlt aber einiges Material am Felgenhorn, ob das Horn selber nicht auch was abbekommen hat, wäre zudem zu prüfen. Alu ist zwar ziemlich robust, aber den Rundlauf würde ich da schon prüfen lassen. Nicht dass das Ding einen Schlag nach innen hat. Auf den Gedanken kann man kommen, wenn man sich die Klebereste der Gewichte anschaut, die bei zwei der Felgen sichtbar sind.

      Oberlix schrieb:

      Oder wieso sonst, glaubst du würde man das Zeug für Felgen, Karosserie oder Flugzeugbau verwenden?

      Weil es leicht ist und insbesondere bei durchgegammelten Kanzler-Rostmöhren viel schöner brennt als Eisen. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So, ich habe jetzt alles mit meinem Rechtschutz geklärt.


      Der Kauf wird über die KFZ-Rechtschutzversicherung abgedeckt (fragt mich nicht wieso, ist aber so).


      Man hat mich dann mit einem Anwalt verbunden (kostenloser Service! Vielen Dank an Allianz!) dem ich den kompletten Fall geschildert habe. Er hat sich das Angebot auf Ebay angeschaut und dann das Bild, welches ich auch hier reingestellt habe.


      Er sagt, dass hier ein Mangel vorliegt, der erwähnt hätte werden sollen, da man diesen auf den Bildern nicht erkennen kann, und dieser auch nicht im Text erwähnt wurde. Ich kann Schadensersatz für die Rückabwicklung nach §280 des BGB fordern. Ich muss aber erst den Verkäufer kontaktieren, da er entscheiden muss, welchen Rückversand er bevorzugt.


      Er sagt, dass er mir empfiehlt, die Rückabwicklung über Paypal zu machen. Eine Anzeige etc. habe ich nicht zu befürchten, da der Verkäufer wegen Falschangaben in der Angebotserstellung keine Chancen auf Erfolgt hätte.




      p.s. Sternchen: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: