Preistreiberei per Tool?

    • Peter Viehrig schrieb:

      Gut, nachdem es nun kein Geheimnis mehr sein muß (was ich sehr gut finde), können wir es uns auch etwas einfacher gestalten:

      Auktion 1

      Auktion 2

      Auktion 3
      Oh je, die ganz besonders fiese Variante mit auf "privat" gesetzten Pusher/Rückzieher Accounts.
      Die Chance die idenfizieren zu können ist m.E. nahezu Null. ebay macht besch..... ja so schön einfach.

      Mit Gebotsrücknahmen scheint der VK aber vorsichtig zu sein, er will`s wohl nicht zu offensichtlich übertreiben (oder er hat diese "elegante" Methode erst kürzlich für sich entdeckt). Ich hab auf die Schnelle jedenfalls keine anderen Auktionen mit Gebotsrücknahmen gefunden. Das scheint er sich aufzuheben für Artikel bei denen er richtig $$ wittert. Der kennt sich offensichtl. sehr gut aus in seinem Metier u. hat ein gutes Näschen dafür wo sich das Pushen & Rückziehen wirklich lohnen könnte u. wann man es besser lässt um nicht aufzufallen. Wahrscheinlich mit ein Grund dafür warum er bisher noch keine Rote kassiert hat.

      Das ist natürlich nur mein hypothetisches Geschwurbel. Man kann zum Pushen auch stehen wie man will. Es gibt einige die halten das für "legitim", nach dem Motto: Bieter ist selber schuld wenn er soviel bietet. Wie auch immer, spätestes bei dieser Version des langsamen Rantastens & Hochpushens und dann das letzte von zig Geboten das drübergeht wieder zurück nehmen, hört (bei mir jedenfalls) der "Spass" definitiv auf u. fängt der Beschiss an. Dass das irgendwie Zufall sein könnte u. dieser Bieter nichts mit dem VK zu tun hat, halte ich für ausgeschlossen.

      Von mir würde der VK deshalb rot sehen (10k sauberes BW-Profil hin oder her), vorausgesetzt natürlich ich wollte die Auktionsgegenstände nicht unbedingt haben wollen.
      Wenn ich keine getrennten VK & K Accounts hätte würde ich vorher vorsorglich alle "privat" Käufer aus dem VK Bewertungsprofil auf meine Sperrliste setzen (ob das was bringt ist allerdings mehr als fraglich, ein VK mit >10k Bewertungen der pusht hat bestimmt ein paar Accounts in Reserve).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Liebes Forum,

      zuerst möchte ich mich für Eure hilfreichen Threads in aller Form auf das herzlichste bedanken, denn ich hätte wirklich nicht gewußt, wie ich mich diesem speziellen Fall hätte verhalten sollen. Wie schon erwähnt, bin ich seit 1999 bei ebay unterwegs und bis vor einer Woche war meine Auktionswelt noch einigermaßen in Ordnung. Sicher: als Käufer hat immer wieder einmal mit Pushern zu tun, aber die oben geschilderte Version ist mir absolut neu.

      Ich habe dem Verkäufer, der mit "p" anfängt und mit "welt" endet schriftlich per Postbrief mitgeteilt, dass ich mich nicht an den Kaufvertrag gebunden sehe aus den schon erwähnten Gründe (AGB). Ich warte mal die Reaktion ab und wenn es Euch interessiert, poste ich an dieser Stelle gerne das Ergebnis.

      Fakt ist jedenfalls, dass ich für das Abgeben von Geboten aufrüste, um nicht wieder weit vor Ablauf einer Auktion bieten zu müssen. Und Fakt ist auch, dass ich mein Bietverhalten kräftig überdenken werde. Vielleicht ist es auch besser, meine Sammlung auf den entsprechenden Börsen zu erweitern und nur in Ausnahmefällen auf ebay zurück zu greifen. Das käme u.U. auch billiger...

      Nochmals danke und "Glück auf" aussem Pott!

      Heinz
    • ruhrpottindianer schrieb:

      Ich habe dem Verkäufer, der mit "p" anfängt und mit "welt" endet schriftlich per Postbrief mitgeteilt,

      Also ich lese da postkartenhaus, nicht -welt. Dem dehkahvau Schweifstern-Privatier kannst du das selbe auch gleich mitteilen. Ausserdem überlege ich mir gerade, die an Roman weiterzugeben. Der mag diese privaten Mitbewerber mit vier- und fünfstelligen BW-Profilen so richtig leiden.

      ruhrpottindianer schrieb:

      Nochmals danke und "Glück auf" aussem Pott!

      Zum Glück nicht umgekehrt: Glück aus auffem Pott.... :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • dieselfisch schrieb:

      @ruhrpottindianer
      Ich kann nur persönlich jedem dazu raten einen "Sniper" zu benutzen, d.h. ein Tool das in den letzten Sekunden ein Gebot abgibt, speziell bei höhrem finanziellem Einsatz unbedingt zu empfehlen.
      Das ist natürlich Vertrauenssache (wg. Weitergabe der Accountdaten).
      Ich persönlich benutze seit 2003 "www.bietfuchs.de" ist sehr zuverlässig und ebay hat es noch nie gemerkt ... :D
      (Die Verwendung von Snipern ist nach den ebay AGB's verboten. :P )

      AGB ohne plural-S, das ist schon plural.

      man kann auch selbst snipen, man muß nur die ruhe bewahren und nicht schon so früh sein angebot abgeben... meist bestätige ich erst 3-5sekunden vor ende mein gebot.
      und wenn das eigene gebot nicht hoch genug war: das ist eben ebay... 8) no risk no fun.
      früher oder später taucht das teil nochmal bei ebay auf.


      @löschbert
      roman? ibn abmahni al kassir oder wie? :P
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      roman? ibn abmahni al kassir oder wie? :P

      Ja, in etwa. Macht auch in Postkarten, aber eben gewerblich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Du kannst natürlich auch bezahlen und Dir den Artikel schicken lassen. Ihm geht es jetzt wohl nur noch darum, die VK-Provision von eBay zurückzubekommen. Wenn Du ihn ärgern willst, lässt Du ihn zappeln. Wenn Du drauf eingehst, ist die Sache sehr wahrscheinlich abgeschlossen.

      Kann ja auch sein, dass Du das Teil weiterhin haben willst. In diesem Fall kannst Du ihm ja mal deine Tel-Nr. geben und/oder ihn anrufen - vielleicht einigt ihr euch ja auf einen für beide akzeptablen Preis.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • @ruhrpottindianer

      Ich würde, wenn ich etwas raten darf, auf eine Antwort von Löschbert warten. Der meldet sich zumeist abends oder nachts. Bis dahin kann man den VK auch zappeln lassen.

      Der Hintergrund der Anfrage des VK's dürfte sein, wie Dropandur schon richtig schrieb, daß der VK hofft, die Gebühren von eBay zurückholen zu können. Mein Bestreben wäre es, ihm dieses Ansinnen zu verhageln. Insofern, warten Sie mal bis morgen. ;)
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

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    • NRM = Nicht registriertes Mitglied. Mitglieder, die eBay mit einem Laufpaß versehen hat.

      Die Mär von einer Verkäufermafia ist meistens genau das: Eine Mär. Natürlich gibt es auf eBay agierende Betrügerbanden, die sind aber keine Verkäufermafia, sondern eine "stinknormale" Mafia. Die behumsen jeden, den sie behumsen können. Und da sind genauso oft dann auch VK darunter.

      Sie haben es hier mit einem noch eher harmlosen Fall zu tun; einem VK, der ein paar Sockenpuppen einsetzt, um seine Artikel zu pushen. Das ist sicher ärgerlich, aber doch keine "Mafia". Übrigens sind es auch zahlreiche VK, die sich bei Auktionshilfe tummeln und auch Käufern helfen. Die haben nämlich genauso etwas gegen die schwarzen Schafe. ;)
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Peter Viehrig schrieb:

      Übrigens sind es auch zahlreiche VK, die sich bei Auktionshilfe tummeln und auch Käufern helfen.

      Jaja, sogar Powerseller mit Kuhstallschleife gibt es bei uns hier. ;)

      Normalerweise wäre nun gar nichts zu tun. Allenfalls ebay darauf hinweisen, dass sie Mist bauen, wenn sie in diesem Fall eine "Viel Spaß"-Mail verschicken, denn ausweislich der AGB ist ja gar kein Kaufvertrag zustandegekommen. Das sollte ebay eigentlich bekannt sein.

      Da die Saftwaretruppe bei ebay aber zu blöd ist, das zu programmieren (das würde ja einen IF-THEN-ELSE bedingen) steht das Teil nun mal unter den gekauften Artikeln statt in der (nicht existenten) Rubrik "Artikel, bei denen der Vertrag noch geschlossen werden kann".

      Rechtlich ist die Sache also klar, es gibt keinen Kaufm, auch wenn ebay was anderes behauptet. Systembedingt kann man nun argumentieren, dass der Käufer ebay mitteilen kann, dass er den Vertrag eben nicht abzuschliessen wünscht, das wäre dann also mit der Funktion der Rücknahme möglich. Das kann der Verkäufer zwar auch selber machen, aber ich bin mir nun nicht sicher, ob das so eine gute Idee ist, dass der einen Dispute eröffnet (und womöglich "versehentlich" die falsche Auswahl trifft).

      Wenn es also eine Option gibt, als Käufer die Rücknahme einzuleiten, würde ich das vorschlagen. Damit hast Du die Kontrolle darüber, welche Art von Dispute (das geht ja alles über "Problem melden") da nun eröffnet wird.

      Das dürfte beim dehakavau vermutlich gehen, der hat die Rücknahme nicht ausgeschlossen. Lustigerweise hat der ja als privater Verkäufer eine, wenn auch veraltete, Widerrufsbelehrung drin. Also wird da auch die Funktion zur Rückabwicklung durch den Käufer bei ebay aktiviert sein.

      Beim postkartenhaus sieht es dagegen anders aus. Da der die Rücknahme ausgeschlossen hat, bin ich mir nicht mal sicher, ob Du hier überhaupt etwas anderes machen kannst als einen nicht erhaltenen Artikel zu melden. Das wäre für den VK dann eher unschön.

      ruhrpottindianer schrieb:



      VK fordert mich über ebay auf, die Transaktion abzubrechen wegen Meinungsänderung oder irrtümlichen Kauf.

      Es stellt sich also die Frage, welcher VK. Nicht dass ich der Ansicht wäre, der soll ruhig die Provision berappen, aber bevor der andere da irgendwas in "Problem klären" fummelt, worauf ich keinen Einfluss habe, würde ich das selber anschubsen. Und da ebay ja (s.o.) zu blöd ist, den eigens in den AGB geregelten Fall im Sysem auch korrekt umzusetzen, traue ich denen auch zu, weiter merkbefreit zu bleiben, wenn ein unbezahlter Artikel gemeldet wird.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Beim postkartenhaus sieht es dagegen anders aus. Da der die Rücknahme ausgeschlossen hat, bin ich mir nicht mal sicher, ob Du hier überhaupt etwas anderes machen kannst als einen nicht erhaltenen Artikel zu melden.
      @Löschbert

      habe versucht, diesen Weg einzuschlagen. Mußte an einem Punkt angeben, wann ich bezahlt habe. Da ja keine Zahlung meinerseits erfolgt ist (ist ja kein Kauf zustande gekommen), mußte ich da den Meldevorgang abbrechen, weil ich ohne Bezahldatum nicht weiter kam. Ich habe statt dessen die Aufforderung des VK mit Bitte um Transaktionsabbruch abgelehnt mit der Begründung, das ja nach den AGB kein Kauf zustande gekommen ist, es ergo nichts gibt, was von meiner Seite her abgebrochen werden müßte. Es würde so auch nichts geben, was ich wie im Mail angeführt "irrtümlich gekauft" und worüber ich "meine Meinung geändert" habe. Jetzt bleibt dem VK eigentlich nur die Möglichkeit, den Artikel als unbezahlt zu melden...warten wir mal, was passiert

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das dürfte beim dehakavau vermutlich gehen, der hat die Rücknahme nicht ausgeschlossen.
      dieser Vorgang ist bereits abgeschlossen und habe ihn ad acta gelegt. Der sollte uns auch nicht mehr weiter beschäftigen. VK ist auf Sperrliste!!

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