Käufer erscheint laut eigenen Angaben ohne Termin vor Ort und bewertet negativ

    • Käufer erscheint laut eigenen Angaben ohne Termin vor Ort und bewertet negativ

      ich bin schon ziemlich lange bei ebay tätig, aber so etwas ist mir noch nie passiert. ich habe meinen oldtimer traktor bei ebay versteigert (also defekt zum ausschlachten oder herrichten). nun nach erfolgreicher versteigerung meldete sich der käufer und gab an, am 25.04. kommen zu wollen. da ich an diesem tag arbeiten musste und der traktor eh bei einem händler auf dem hof stand, gab ich meine und die handynummer des händlers an und bat ihn, sich rechtzeitig zu melden, damit jemand vor ort ist. am 25.04. erhielt ich einen anruf (den ich zuerst nicht annehmen konnte, da ich bei der arbeit war). dies war um 08.55 uhr. der käufer sprach auf meinen ab und sagte er wäre vor ort und niemand sei da, er würde nun noch kurz warten und müsse dann gehen. meine frau war um 09.14 vor ort und konnte niemanden mehr antreffen. ich versuchte erfolglos den käufer den ganzen tag anzurufen (keine rufannahme) und erhielt mittags bei ebay eine negative bewertung mit dem hinweis, er sei 1000 km gefahren und habe über eine stunde gewartet und niemand sei erschienen. auch auf emails antwortet er nicht mehr und ich sitze nun auf den ebaykosten und muss auch noch die standgebühr beim händler bezahlen. auch den händler hatte er lediglich ein einziges mal angerufen. habe ihm eine frist gesetzt und auch ebay schon eingeschaltet, da dies meine erste negative bewertung ist und mich das auf deutsch gesagt tierisch ankotzt, da ich ihm nichtmal eine negative bewertung zurück geben kann.

      kann mir jemand helfen wie ich weiter verfahren kann und wie die rechtslage in so einem fall ist. habe alle emails ausgedruckt (also auch die mit der bitte um vorherigen anruf) und auch die ab sprachmitteilungen noch drauf.....
    • Der will den Trecker nicht mehr :thumbdown: Und wahrscheinlich ist das einer von diesen typischen ebay Kunden, die meinen die VK sitzen zu Hause und drehen Däumchen, da kommt es nicht drauf an, wann er aufschlägt.
      Die Negative hast DU. Ich würd' die Transaktion abbrechen, den Typen ausschließen (Sperrliste) und nach Gutschrift der Provision das Teil erneut versteigern.
      Allerdings solltest Du etwas zur Abholung im A-Text vermerken.

      Link zur Auktion?
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Melden Sie einen nicht bezahlten Artikel. Wenn Sie den Eindruck haben, dass keine Zahlung zu erwarten ist, melden Sie einen nicht bezahlten Artikel (zwischen 4 und 32 tage nach Angebotsende).


      pages.ebay.de/help/sell/questions/no-payment.html

      Angemessene Frist zur Abholung setzen, Einschreiben, und

      (2) Rücktritt vom Kaufvertrag nach Ablauf einer Nachfrist Hat der Gläubiger dem Kunden nach Eintritt des Zahlungsverzugs eine angemessene Nachfrist gesetzt und ist diese erfolglos abgelaufen, so kann der Gläubiger vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Gläubiger muss dem Schuldner im Rahmen der Nachfristsetzung die Geltendmachung dieses Rechts androhen.


      und mehr dazu hier: kiehl.de/downloads/135799/LP-49646.pdf
      zB. andere Möglichkeit
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • um die provision zurückzukriegen hast du 2 optionen:
      - unbezahlten artikel melden (bei nichtzahlung kriegst du die provision zurück und der k ne verwarnung)
      - transaktionsabbruch

      ich würde SOFORT einen unbezahlten artikel melden und nach der mindestlaufzeit von 4 tagen den k über ebay verwarnen lassen, denn offenbar hat der ja nicht vor zu zahlen und stellt sich auch noch tot

      da der typ bisher nicht gezahlt hat, hat er keinen zahlungsnachweis, den ebay akzeptieren würde. daher kann der die verwarnung nicht löschen lassen und bei dir kommt die rote ausm profil:
      irgendwo steht, das bewertungen von nichtzahlern wieder entfernt werden ;)


      transaktionsabbruch ist NICHT zu empfehlen, weil du da auf das wohlwollen und die intelligenz des käufers angewiesen bist.
      der k muß dem nämlich zustimmen!
      manche sind einfach zu dumm und klicken das falsche an oder sie finden das besonders toll, wenn sie dem vk die rückzahlung der provision vermasseln können (und hier gehts ja wohl nicht um 3,50 an provision).
      also sein lassen.


      ansonsten:
      - MORGEN: fristsetzung zur zahlung schriftlich an den vk (einschreiben) und wenn nix kommt, dann wie im einschreiben angekündigt rücktritt vom kaufvertrag.
      - SOFORT: k auf die sperrliste
      - HEUTE: angemessener kommentar unter die rote, solange die da noch steht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • danke für die schnellen antworten. wie setzte ich den käufer auf die sperrliste? und hier mal der link:




      wäre echt kein ding wenn er gesagt hätte, dass ihm das ganze doch zuviel arbeit ist und man hätte dann einvernehmlich die aktion abbrechen können...aber dann gleich so und dann so feige und sich nicht einmal mehr melden!!!!!

      warte noch bis donnerstag (bis dahin habe ich ihm die frist gesetzt) und schliesse dann den fall und bekomme so zumindest die provision ersetzt.