Moin Hinkelsteinträger
"Da mal ne Frage an unsere Rechtskundigen: Wenn ein gewerblicher ein
solches gerät privat kauft, es dann aber in seinem Betrieb verwendet,
erlischt dann nicht sein Wiederrufsrecht, da er es ja dann rein
gewerblich nutzt?"
Im Prinzip ja, aber wie willst du dem Privarkäufer nachweisen, daß er 5 Dönerläden in der Stadt betreibt
Beispiel: Ich kaufe als Hr. Maier dutzende Wurstgrillieranlagen und widerrufe wie ich lustig bin. Privater Account! Wie kommst du mir hinterher?

"Da mal ne Frage an unsere Rechtskundigen: Wenn ein gewerblicher ein
solches gerät privat kauft, es dann aber in seinem Betrieb verwendet,
erlischt dann nicht sein Wiederrufsrecht, da er es ja dann rein
gewerblich nutzt?"
Im Prinzip ja, aber wie willst du dem Privarkäufer nachweisen, daß er 5 Dönerläden in der Stadt betreibt

Beispiel: Ich kaufe als Hr. Maier dutzende Wurstgrillieranlagen und widerrufe wie ich lustig bin. Privater Account! Wie kommst du mir hinterher?