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Internetrecht Rostock
Quelle und Link zum vollständigen Text:In dem Gesetz "Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" ist in § 312 g Absatz 3 BGB die Verpflichtung vorgesehen, dass Internethändler ab dem 01.08.2012 eine "Schaltfläche" einführen müssen, die auf eine bestimmte Art und Weise beschriftet ist.
Das Gesetz tritt zum 01.08.2012 in Kraft. Vor dem Hintergrund, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes über eine viertel Million Betreiber von Internetshops entweder selbst oder durch beauftragte Programmierer zur Abänderung verpflichtet sind, empfehlen wir allen Shopbetreibern, sich bereits jetzt um die entsprechende technische Umsetzung zu kümmern. Sie sind somit vorbereitet, wenn die Button-Lösung, die eine Übergangsfrist von drei Monaten im Gesetz vorsieht, in Kraft tritt und müssen sich nicht mit mehreren hunderttausend anderen Betreibern von Internetshops um die dann raren Programmierer oder Grafikdesigner bemühen.
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Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
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