iPhone 4S nicht geliefert

    • iPhone 4S nicht geliefert

      Hallo liebe Auktionshilfe-Mitglieder.

      Ein bekannter hat mich um Rat gebeten: Gegenstand ist folgendes: Gekauft wurde ein iPhone 4S Art.Nr.: 270976698105 und dem Pseudonym "tylorduron2007" - bezahlt wurde per Banküberweißung am 15.05.2012.

      2 Werktage später bestätige der Käufer: Dass das Geld eingegangen sei und die Ware verschickt wird - daraufhin erfolgte die Abmeldung des VK in eBay.

      Der VK Name war: ouail_2008 - goofbay.com lässt nichts gutes erahnen: in den letzen 90 Tagen iPhones im Wert von goofbay.com/redirect.php?u=aHR…yIGhpc3RvcnkgdG9vbA%3D%3D€5338.15 verkauft.

      Der Kauf fand am 14.05.2012 statt.

      Der Verkäufer hat als Versand Bücher-/Warensendung angeben, ich weiß, dass das Transportrisiko beim Privatverkauf auf Seiten des Käufers liegt.

      Durch das Versandrisiko fehlt mir hier eindeutig der Ansatz.., leider kann auch auch zu den anderen möglicherweise Geschädigten keinen Kontakt aufnehmen.

      Über gute Hilfestellungen würde ich mich sehr freuen.
    • Ich gehe mal davon aus, dass der Account gehackt wurde.

      Der Verkäufer hat als Versand Bücher-/Warensendung angeben, ich weiß, dass das Transportrisiko beim Privatverkauf auf Seiten des Käufers liegt.


      Bei einem Privatverkauf liegt das Versandrisiko bei Käufer. Zwar wurde hier wohl ein gehackter Account benutzt um das IPhone zu verkaufen, jedoch hätte mit Sicherheit niemals auf einen so teuren Artikel geboten, wenn dieser nur als Warensendung verschickt wird.

      Gab es vom Namen her Abweichungen, bezüglich des Namens des Verkäufers und dem Kontoinhaber ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo Manni,

      Danke für deine schnelle Antwort. Das mit der Warensendung ist absoluter Mist, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren darüber habe ich Ihn mittlerweile auch in Kenntnis gesetzt.

      Aber zu deiner Frage: Kontoinhaber ist der gleiche.

      Liebe Grüße
    • Das der Kontoinhaber der gleiche ist, wie der Acc.-Inhaber hat nicht zwingend etwas zu bedeuten. Aber es erhöht die Wahrscheinlichkeit, das der Account nicht gehackt wurde.

      In dem Account sind mir allgemein auch noch ein paar andere Ungereimtheiten.

      Der mittlerweile gesperrte "ouail_2008" hat an unterschiedlichen Tagen 2 iFöne von "konsolencity2012" (ebenfalls NRM) gekauft und grün bewertet. Und dann hatte auch noch den Stammkäufer "prepaidkartenverkauf2012"

      Ich befürchte fast, das da ein oder ein paar Heranwachsende einen schnelle Euro machen wollten. Da stimmt jedenfalls was nicht.

      @EnergyX22
      Kannst Du mir mal bitte per PN die Daten des Verkäufers und seine komplette Bankverbindung schicken?
    • Wie ich es mir gedacht habe. Natürlich sind die identischen Namen der Acc.-Inh. von "ouail_2008" und "prepaidkartenverkauf2012" purer Zufall. Die Unterschiede, ein Bindestrich im Namen und die unterschiedliche Straßenangaben (Entfernung 3,6 km) dürften wahrscheinlich genau so zufallig sein. Wobei man unter beiden Adressen bei dem Namen fündig wird.

      Die Accounts sind nie und nimmer gehackt. Da war irgend einer der Meinung, einen schnellen Euro machen zu können! Und ich vermute, das diese Person real und greifbar ist.

      Daher rate ich deinem Bekannten zu diesem:
      members.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…ge&userid=polizei-anzeige
      cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…rid=ziviles_mahnverfahren
    • Wie soll das denn gehen??

      forenuser schrieb:

      @Peter
      Bei fast den meisten Fällen würde ich Dir ungesehen recht geben.

      Hier könnte der K aber noch Glück haben. Natürlich stellt sich die Frage, ob der VK - wenn er tatsächlich greifbar ist - überhaupt noch etwas zurückzahlen kann. Aber hier dürfte es wirklich ein Versuch alle mal wert sein.


      Was liegt denn vor??

      a)ein Bankbeleg,daß der Betrag X an Herrn Y mit dem Verwendungszweck Z überwiesen wurde.

      b) eine Mail von Herrn Y,daß er die Ware W wie gewünscht per unversichertem Versand verschicken würde.

      c)der Empfänger kann noch nicht einmal beweisen,daß er die Ware NICHT erhalten hat;der Absender kann nicht beweisen,daß er sie verschickt hat.Nur,das muß er auch nicht.

      Aber:der Empfänger muß,denn er trägt das Versandrisiko!

      Fazit:sollte der Empfänger versuchen,mir(wenn ich der Verkäufer wäre) einen Strick zu drehen,würde ich ihn wegen falscher Anschuldigung anzeigen.

      Merke:ein Betrug(sversuch) MUSS vom Anschuldiger BEWIESEN werden!! der Anschuldiger MUSS sogar die BetrugsABSICHT beweisen.

      Können diese BEWEISE geführt werden??

      Die Antwort gibst Du Dir am besten selbst.........

      petergabriel
    • a)ein Bankbeleg,daß der Betrag X an Herrn Y mit dem Verwendungszweck Z überwiesen wurde.
      Der dürfte vorliegen.

      b) eine Mail von Herrn Y,daß er die Ware W wie gewünscht per unversichertem Versand verschicken würde
      dito
      c)der Empfänger kann noch nicht einmal beweisen,daß er die Ware NICHT
      erhalten hat;der Absender kann nicht beweisen,daß er sie verschickt
      hat.Nur,das muß er auch nicht.


      Falsch! Nicht nur unter dem Acc. wurde eindeutig gewerblich gehandelt. Somit liegt das Versandrisiko beim VK! Er muss den Nachweis erbringen!

      Aber:der Empfänger muß,denn er trägt das Versandrisiko!
      Falsch, siehe Antwort auf C)


      Merke:ein Betrug(sversuch) MUSS vom Anschuldiger BEWIESEN werden!! der Anschuldiger MUSS sogar die BetrugsABSICHT beweisen.

      Richtig! Der Anschuldiger ist in solchen Fällen immer der Staatsanwalt. Der muss diesen Betrug(sversuch) dann auch beweisen. Angezeigt wird dieser mögliche Betrug(sversuch) aber von einem, der sich betrogen fühlt und es NICHT beweisen muss.

      Sorry @Peter
      Ich habe ein paar mehr Infos wie Du, die ich hier aber niemals veröffentlichen werde. Ich habe kein Problem damit, Daten von Serienbetrügern zu veröffentlichen. Aber solche kleinen Fische, die letzendlich und vermutlich nur auf einen dubiosen Großhändler reingefallen sind (es gibt noch weitere Möglichkeiten), werde ich hier nicht veröffentlichen.
    • Darüber hinaus:

      Verkäufe nagelneuer iPhones für über 5300 EUR sind wohl kaum noch privat zu nennen, Handys in diesem Umfang stammen doch eher nicht "aus Vertragsverlängerung" und auch das bei eBay überstrapazierte "nicht benötigte" oder "doppelte" Geburtstags- / Hochzeitsgeschenk kommt bei dieser Menge auch nicht in Frage.
      Der Verkäufer handelte also, auch wenn er privat angemeldet war, augenscheinlich eher gewerblich. Der hat die iPhones gekauft zum Zweck des Wiederverkaufs.
      Bzw, das war vermutlich seine ursprüngliche Absicht, ich nehme an, er wollte die iPhones kaufen zum Zweck des Wiederverkaufes, und zwar mit der Vorkasse der Käufer.
      Das dürfte wohl auch der Grund für die Accountsperre sein, nicht umsonst untersagen die eBay-AGB ausdrücklich den Verkauf von Ware, über die der Verkäufer nicht verfügt oder im Besitz derselben ist.

      Das wahrscheinlichste Szenario ist, daß der Verkäufer dabei selbst auf irgendeine windige Sache hereingefallen ist, bestenfalls hat er in China geordert, das Geld seiner Käufer dorthin weitergeleitet und bekommt billige Plagiate tatsächlich geliefert ( die die Käufer allerdings nicht bestellt haben, die haben ein Recht auf Lieferung eines Original-iPhones )
      Schlimmstenfalls und üblicherweise hingegen kommt nach der Weiterleitung der Käufergelder wohinauchimmer einfach garnichts, das Geld ist weg und der Verkäufer kann es seinen Käufern nicht ersetzen.

      Und zum Zweiten handelt es sich hier ja nicht um einen Einzelfall, auch die anderen Käufer werden wahrscheinlich irgendwann Anzeige erstatten. Und an einen solchen Zufall, daß nämlich die Sendungen an 10 Käufer desselben Verkäufers in ganz Deutschland zufällig alle verschwinden, wird wohl auch ein wohlwollender Richter eher nicht glauben.
      Mal ganz abgesehen davon, daß der Verkäufer allerhöchstwahrscheinlich auch nicht nachweisen / belegen kann, daß er die verkauften Geräte zum Zeitpunkt des Verkaufes überhaupt besessen hat.