Anzeige wegen 2,45 Euro?

  • Anzeige wegen 2,45 Euro?

    Hallo Leute!

    Noch nie wurde ich wegen so wenig Geld so auf die Palme gebracht...
    Von Anfang an:
    Ich wollte ein Prospekt ersteigern und als Versandkosten waren 2,20 Euro angegeben. Da man das Prospekt aber auch für 1,45 Euro verschicken kann, hab ich den Verkäufer erst mal angeschrieben. Keine Reaktion! Kurz vor Ende hab ich das Prospekt dann für einen Euro ersteigert und noch mal den Verkäufer wegen den Versandkosten angeschrieben. Keine Reaktion! Also hab ich dann 2,45 Euro überwiesen, mit dem Hinweis, daß man das auch für 1,45 Euro verschicken kann. Tage lang keine Reaktion...
    Nach zwei Wochen hab ich das dann bei eBay gemeldet, ich wollte mein Geld zurück haben. Auch da kam vom Verkäufer nur sowas wie automatisierte Antworten, er würde mir das Geld erstatten... Kam aber nichts!
    Nach nun 3 Wochen und ohne einer einzigen Antwort vom Verkäufer, hab ich dann eine negative Bewertung abgegeben und das ganze an den eBay-Kundendienst weitergeleitet.
    Gerade mal eine halbe Stunde später kam endlich die erste Reaktion vom Verkäufer: Stumpfe Beschimpfungen, Rechtschreibfehler und die klare Aussage daß er das Geld behalten wird, damit ich aus meinem Fehler lerne: ich soll nicht bieten, wenn ich mit den Versandkosten nicht einverstanden bin.
    OK, damit mag er sogar Recht haben, aber deswegen darf er ja nicht mein Geld einbehalten - das ist Unterschlagung!

    Meine Frage: Kann ich wegen diesen 2,45 Euro bei der Polizei Anzeige wegen Unterschlagung erstatten, oder lachen die mich eher aus??
    Die 2,45 Euro sind mir im Prinzip ja egal (hatte bei eBay schon viel schlimmere Fälle), der ganze Verwaltungsaufwand der Polizei übersteigt den Betrag um ein viel faches... Auf der anderen Seite sehe ich es aber auch nicht ein, so eine unverschämte Person damit ungestraft davon kommen zu lassen.


    Was soll ich tun?

    Der eBay-Kundenservice hat den Fall übrigens geschlossen, mit dem Kommentar: ich hätte per Paypal zahlen sollen... -.-


    Viele Grüße
    Birger
  • OK, damit mag er sogar Recht haben, aber deswegen darf er ja nicht mein Geld einbehalten - das ist Unterschlagung!


    Nö, wieso sollte das eine Unterschlagung sein ??? Du hast eine Anzahlung getätigt, denn du bist überhaupt nicht berechtigt einseitig den geschlossenen Kaufvertrag zu ändern. Wenn du mit den Versandkosten nicht einverstanden warst, hättest du nicht kaufen dürfen. Keinesfalls hättest du einseitig den Kaufvertrag ändern dürfen, in dem du einfach weniger Geld überweist. Du kannst nicht einmal den Kaufvertrag anfechten, da es hierfür keinen Grund gibt und der Verkäufer braucht erst die Ware zu verschicken, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Der Verkäufer hat das Recht sich nun einen Anwalt zu nehmen und dich auf Zahlung des Differenzbetrages von 0,75 Euro zu verklagen. Hier beträgt im übrigen der Mindeststreitwert 300 Euro, was Anwaltkosten von rund 50 Euro an, vorausgesetzt du zahlst nach dem Anwaltschreiben sofort, muss Klage eingereicht werden kostet dich der Spaß noch einiges mehr.

    Du kannst froh sein nicht bei mir gekauft zu haben, denn dann hättest du schon ein Schreiben meines Anwaltes samt entsprechender Kostennote erhalten.
    Gruß

    Manni :D

    >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
    "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
  • Wenn ich mir Deine Überschrift ansehe "Anzeige wegen 2,45 Euro?" frage ich mich, warum Du nicht auch gleich weiterdenkst und Dich fragst:

    "Diesen ganzen Sch****" schreiben wegen 2,45 Euro?" :wallbash

    Hast Du zu viel Zeit? Dann versuche es mal mit einem Ehrenamt oder nutze die Zeit wenigstens für Dich selber sinnvoll ...
    ---

    "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
  • BirgerS schrieb:

    Hallo Leute!
    Noch nie wurde ich wegen so wenig Geld so auf die Palme gebracht...
    Birger

    :wallbash Wegen solcher Käufer habe ich das Verkaufen endgültig aufgegeben .. :wallbash
    Für die negative Bewertung würde ich persönlich eine Anzeige wegen Nötigung und Verleumdung anstrengen.
    Schließlich wurde der gültige Kaufvertrag ja seitens des Käufers nicht erfüllt.
  • dieselfisch schrieb:

    Für die negative Bewertung würde ich persönlich eine Anzeige wegen Nötigung und Verleumdung anstrengen.



    Damit würdest du genauso auflaufen wie der TE, der seinen Vertrag nicht erfüllt, sofern diese keine Beleidigungen enthält.
    Eine Bewertung spiegelt immer das subjektive Empfinden wieder. Du kannst kein "Glücksgefühl" auf juristischem Weg einfordern.
  • Je nachdem wie der Bewertungstext lautet, hätte eine Zivilrechtliche Klage jedoch durchaus Erfolg. Neben den Anwaltskosten für die nicht bezahlten 0,75 Euro würden in diesem Fall noch die Anwaltskosten zzgl. Gerichtskosten für die negative Bewertung hinzu kommen. Manche Leute lernen es eben nur dann, wenn es in deren Geldbeutel richtig weh tut.
    Gruß

    Manni :D

    >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
    "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
  • der vk hat sich auch nicht mit ruhm bekleckert:
    meldet sich wochenlang nicht und regt sich dann unsachlich über die rote auf...

    die angegebenen versandkosten sind teil des kaufvertrags, das KANN der vk günstiger versenden, muß er aber nicht.
    kommt halt drauf an, ob sich vk auf nachverhandlungen einlassen oder nicht.
    ganz früher hab ich das auch mal gemacht, dann wurde mir das zu dumm und seitdem ignoriere ich solche fragen.
    manche ändern das aber auch eigenmächtig bzw. verlangen das ganz einfach.
    neulich hatte ich so einen, der war der meinung, er zahlt nicht 2,50 für den maxibrief, sondern nur 2,20!
    ich hab dann eben 3 unbezahlte artikel gemeldet und der typ hat nun wegen des "nicht-zahlen-wollens" (er sah nicht ein, 0,30 EUR für verpackung zu zahlen) 3 verwarnungen einkassiert.
    ob es das wert war? mir ist das ziemlich egal.
    ich hab die provision wieder, den kram werd ich auch anderweitig los, bewerten kann der mich nicht mehr und auf der sperrliste ist der auch gelandet.


    entweder man klärt das vorab und wenn der vk sich nicht meldet, dann bietet man eben nicht
    ODER
    man zahlt, was da an versandkosten angegeben ist.
    Those who mind don’t matter
    and those who matter don’t mind.
  • auktions-manni schrieb:

    Nö, wieso sollte das eine Unterschlagung sein ???
    Wenn man Geld was einem nicht gehört behält, dann ist das Unterschlagung!
    Aber ich merke schon, das Rechtsverständnis ist unter den ganzen Verkäufern hier wohl sehr individuell...

    Und wieso wird angenommen meine Bewertung würde Beleidigungen/Nötigungen enthalten? Nur weil der Verkäufer mich beleidigt hat, muß ich mich nicht auf das gleiche Niveau herab lassen!


    Was ich unter einem guten Verkäufer verstehe:
    Er hätte sich bereits bei der ersten Anfrage gemeldet: Entweder wäre er auf den günstigeren Versand eingegangen, oder er hätte mir erklärt, daß das nicht geht. Ich weiß daß bei einem Euro Verkaufspreis nicht sonderlich viel Gewinn übrig bleibt... Viele versuchen daher durch die Versandkosten noch zu verdienen. Der Verkäufer handelt hier aber wohl in Unwissenheit: Er denkt daß ein Prospekt tatsächlich 2,20 Euro kosten würde, dabei sind 1,45 Euro ausreichend (siehe post.de). Versandmaterialien und Gebühren hätte er direkt auf den Kaufpreis aufschlagen können: dann halt für 2 Euro statt für 1 Euro anbieten... Aber das kostet ja auch wieder Gebühren ;)

    OK, die 2,45 Euro waren dann wohl Lehrgeld...
    Was ich daraus gelernt habe:
    - Nie wieder ohne Paypal
    - Keine Artikel mehr, wo die Beschreibung schon vor Rechtschreib- und Grammatikfehler überquillt (diese Leute bestätigen immer wieder die Klischees)

    Ärgert mich halt gewaltig, daß solche Leute mit sowas ungestraft durchkommen...
  • Wenn man Geld was einem nicht gehört behält, dann ist das Unterschlagung!


    Das Geld gehört dem Verkäufer doch. Du hast dich vertraglich verpflichtet es dem Verkäufer zu zahlen. Nur hast du nicht die volle Summe gezahlt sondern nur ein Teil. Der Verkäufer muss seinen Teil des Vertrages erst erfüllen, wenn er den vollen KAufpreis von dir hat.
    Gruß

    Manni :D

    >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
    "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
  • Was ich daraus gelernt habe:
    - Nie wieder ohne Paypal


    In diesem Fall hätte dir nicht einmal PayPal weiter geholfen, weil du mit deiner Teilzahlung eben nicht deinen Part des Vertrages voll erfüllt hast. PayPal hätte hier für den Verkäufer entschieden.
    Gruß

    Manni :D

    >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
    "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
  • Den Vertrag gibt es nicht mehr! Der Verkäufer hat den Artikel wiedereingestellt...
    Ich kann ja noch 10 Tage warten, bis der Artikel verkauft ist und dann zahle ich den Rest! Mal schauen was dann passiert... Ich wette DANN heißt es, der Vertrag wurde aufgelöst! Das mach ich ^^ Denn dann ist ER derjenige, der den Vertrag nicht einhalten kann ;)
    Und was sagt Dein Rechtsverständnis dazu????
  • Dein Vorname ist nicht rein zufällig Steffen :D
    Gruß

    Manni :D

    >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
    "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
  • EnergyX22 schrieb:

    Sehe ich nicht so, dass er Versand/Verpackungskosten auf den Auktionspreis rechen sollte. Wieso sollte er, wenn er Bsp. ins Parkhaus fahren muss, eBay hierfür noch Provision abdrücken ?!

    Aha, dann verschicke ich Briefe demnächst für 7,90 Euro?
    - Porto 0,55 Euro
    - Materialkosten 0,35 Euro
    - Benzinkosten 1,20 Euro
    - Verschleiß des Autos 1,80 Euro
    - Parkhaus 1,00 Euro
    - Aufwandsentschädigung 3,00 Euro

    Ein Päckchen kostet demnach 12 Euro und ein Paket 15 Euro.
    Was sagen die eBay-Regeln eigentlich zu den Versandkosten...? Aber OK, Regeln und Gesetze werden hier ja eh ganz nach Geschmack "individuell angepasst"...
  • *alte_eule* schrieb:

    Mir sagt es, dass du das größste A.... unter der Sonne bist und ich dich gerne auf meiner Sperrliste hätte.

    Sorry, aber das musste mal raus.

    Wieso?
    Wenn ich mein Geld wieder haben möchte, dann heißt es nein weil wegen dem Vertrag und wenn ich sage "weil wegen dem Vertrag will ich das Prospekt haben", dann bin ich ein A.....?
    Also entweder besteht der Vertrag nicht mehr und ich bekomme mein Geld zurück (was wohl so aussieht, weil der Artiukel bereits wiedereingestellt ist), oder der Vertrag besteht noch und ich habe Recht auf das Prospekt, wenn ich den Rest bezahle.
    Aber ich sag ja: individuelles Rechtsverständnis...