@BirgerS: Ok nur zum Verständnis: Du hast angefragt in etwa, ob er das Teil nicht für den billigeren Preis versenden kann.
Daraufhin hast du keine Antwort erhalten und trotzdem drauf Geboten. Somit hast du eben diese 2,20€ aktzeptiert.
Wenn dein VK dir nicht antwortet, ob er es billiger versendet und dir die 2,20€ zu viel sind, wäre die einzig richtige Lösung gewesen, nicht zu bieten.
Kleines Beispiel: Du bestellst ja auch nicht ein Buch oder sonstwas und zahlst aber nur die hälfte des Preises, weil dir das zu teuer ist.
Fakt ist, du hast einfach zu wenig überwiesen. Als du Geboten hast, hast du die VSK so wie sie sind aktzeptiert.
Auch wenn dir das nicht schmecken mag, ist das so.
Sieh es entweder als Lehrgeld an(Wobei du damit noch sehr günstig weggekommen bist als Lehrgeld).
Oder du beschreitest den juristischen Weg und erntest vieleicht nicht noch mehr Frust, sondern evtl. sogar noch mehr finanziellen Schaden, als 2,45€.
Daraufhin hast du keine Antwort erhalten und trotzdem drauf Geboten. Somit hast du eben diese 2,20€ aktzeptiert.
Wenn dein VK dir nicht antwortet, ob er es billiger versendet und dir die 2,20€ zu viel sind, wäre die einzig richtige Lösung gewesen, nicht zu bieten.
Kleines Beispiel: Du bestellst ja auch nicht ein Buch oder sonstwas und zahlst aber nur die hälfte des Preises, weil dir das zu teuer ist.
Fakt ist, du hast einfach zu wenig überwiesen. Als du Geboten hast, hast du die VSK so wie sie sind aktzeptiert.
Auch wenn dir das nicht schmecken mag, ist das so.
Sieh es entweder als Lehrgeld an(Wobei du damit noch sehr günstig weggekommen bist als Lehrgeld).
Oder du beschreitest den juristischen Weg und erntest vieleicht nicht noch mehr Frust, sondern evtl. sogar noch mehr finanziellen Schaden, als 2,45€.