Anzeige wegen 2,45 Euro?

  • @BirgerS: Ok nur zum Verständnis: Du hast angefragt in etwa, ob er das Teil nicht für den billigeren Preis versenden kann.
    Daraufhin hast du keine Antwort erhalten und trotzdem drauf Geboten. Somit hast du eben diese 2,20€ aktzeptiert.
    Wenn dein VK dir nicht antwortet, ob er es billiger versendet und dir die 2,20€ zu viel sind, wäre die einzig richtige Lösung gewesen, nicht zu bieten.

    Kleines Beispiel: Du bestellst ja auch nicht ein Buch oder sonstwas und zahlst aber nur die hälfte des Preises, weil dir das zu teuer ist.

    Fakt ist, du hast einfach zu wenig überwiesen. Als du Geboten hast, hast du die VSK so wie sie sind aktzeptiert.
    Auch wenn dir das nicht schmecken mag, ist das so.
    Sieh es entweder als Lehrgeld an(Wobei du damit noch sehr günstig weggekommen bist als Lehrgeld).
    Oder du beschreitest den juristischen Weg und erntest vieleicht nicht noch mehr Frust, sondern evtl. sogar noch mehr finanziellen Schaden, als 2,45€.
  • Nochmal, da Du es anscheinend immer noch nicht verstehst...
    Du hast in voller Kenntnis der Versandkosten mitgeboten, damit hast Du die Bedingungen des Vertrages, auch die Versandkosten, akzeptiert.
    Wenn Dir mittendrin auffällt dass es auch billiger zu versenden geht, hast Du Pech gehabt - weil eben mit dem ersten Gebot akzeptiert.
    Wenn Dir die Versandkosten nicht schmecken darfst Du eben nicht bieten oder musst es vor dem ersten Gebot abklären die Versandkosten zu verringern.
    Dass der Verküfer auf Deine Anfragen nicht reagierte steht auf einem anderen Blatt, aber in einem solchen Fall hätte ich erst gar kein Angebot abgegeben, wie gesagt.

    Und mal ehrlich 2,45 Euro und deswegen eine Anzeige?
    Pass mal auf dass Dich der Anwalt, den Du deswegen belästigst, nicht lachend aus der Türe schiebt.
    Schliesslich errechnet sich ein Anwaltshonorar auch aus dem Streitwert, und für die paar Euronen wird er bestimmt nicht erst tätig werden. :wallbash

    Selbst die Telekom verzichtet auf die Einleitung eines Mahnverfahrens wenn der offene Rechnungsbetrag unter 3,00 Euro liegt.
    Warum wohl? Richtig weil der Aufwand in keiner Relation zum Nutzen steht.

    Sorry, hat sich mit Oberlix überschnitten. ;)
    LG Tomcat.

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  • BirgerS schrieb:

    Zu den Versandkosten: Ich habe den Verkäufer aufmerksam gemacht, daß man das Prospekt auch günstiger verschicken kann. Hätte er gesagt, daß es aus irgendwelchen Gründen nur für 2,20 Euro geht, dann hätte ich die 2,20 Euro ja auch bezahlt! Aber trotz mehrmaliger Anfragen kam über 3 Wochen lang keine Reaktion!
    Dann verbuche es als Lehrgeld.
    Bei Verkäufern die die einfachsten Fragen nicht beantworten ersteigert oder kauft man nichts. ;)
  • Seit wann geht man zum Anwalt um ne Anzeige zu machen?
    In den letzten 10 Jahren musste ich wegen eBay drei Anzeigen machen: Bei der Polizei, ohne Anwalt, ohne Kosten.


    Noch mal zu den Versandkosten: Ich wollte ganz am Anfang meiner "eBay-Karriere" (als noch alles neu für mich war) ein Buch als Päckchen verschicken. Waren noch DM-Zeiten, keine Ahnung wie teuer das war. Mich hat dann ein Bieter darauf aufmerksam gemacht, daß man das auch als Büchersendung wesentlich günstiger verschicken kann (wusste ich nicht). Wie war wohl meine Reaktion? 1. "Neee dann biete halt nicht" oder 2. "OK, wenn das geht verschicke ich das natürlich günstiger als Büchersendung".
    Genau so sinnfrei ist es, kleine, nahezu wertlose Gegenstände als versichertes Paket zu verschicken! Die Selbstbeteiligung bei der Paketversicherung ist 50 Euro... Gegenstände die weniger als 50 Euro wert sind, sind also quasi eh nicht versichert.

    Es geht nicht darum den Preis zu drücken, weil er mir zu hoch ist, es geht darum die Versandkosten angemessen zu wählen. Pakete verschicke ich per DHL für 6,90 Euro. Einmal kam ne Anfrage, ob ich auch per Hermes verschicken kann, weil das nur 5,90 Euro kostet (oder so etwa). Hab ich abgelehnt, weil hier weit und breit keine Hermes-Filiale ist! Das wäre ein Fall von "der Käufer spart sich nen Euro und ich hab die Mehrarbeit".


    Wir sind jetzt also so weit: Ich hätte nicht bieten sollen, wenn ich mit den Versandkosten nicht einverstanden bin... Hab ich aber gemacht! Ich hätte ja auch den rest bezahlt (das wollte der Verkäufer aber gar nicht!). Also zahle ich den Rest und bekomme dann die Ware?? Oder bin ich dann auch wieder ein A.....? Ja! ^^ Mir egal :P
  • Was glaubst Du wie Du das Geld bekommst?
    Nur über den zivilrechtlichen Weg kannst Du Schadenersatz geltend machen, wenn es Dir darum geht.
    Und dafür muss man zum Anwalt.
    Bei der Polizei kannst Du einzig Strafanzeige erstatten, da bekommst dann aber kein Geld.

    Ist auch egal.
    Mach was Du Denkst, Dir ist eh nicht zu helfen.
    Manche Leute haben sowieso komische Hobbies, sich wegen ein paar wenigen Euro derart zu echauffieren... :lach:
    LG Tomcat.

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  • Wenn du den Rest bezahlst müsste er die Ware auch rausrücken.
    Aber da er das anscheinend nicht will macht es bei dem Betrag keinen Sinn dein Recht zu bekommen.
    Das steht alles nicht im Verhältniss.
    Wie gesagt, verbuche es als Lehrgeld.
    Ausserdem hast du nun die Erkenntnis wie sicher Ebay im Fall der Fälle wirklich ist.
  • @BirgerS: Du siehst also mittlerweile ein, dass du besser nicht geboten hätest. Korrekt?

    Buch es als Lehrgeld ab. Du beschwerst dich über das Verhalten deines VK, das dies unsoziales Verhalten und co sei. Korrekt?
    Begib dich also nicht auf die selbe Schiene! Denn alles was du nun vorhast u.a. "Wenn der Artikel verkauft ist den restlichen Euro überweisen", nur um dem VK irgendwie ans Bein zu pinkeln,
    das ist genauso ein unkorrektes Verhalten, wie du es bei deinem VK bemängelst.

    Eine Anzeige kannst du zwar gerne machen, aber überlege mal logisch, was damit wohl höchstwahrscheinlich passieren wird.
  • Oberlix schrieb:

    @BirgerS: Du siehst also mittlerweile ein, dass du besser nicht geboten hätest. Korrekt?
    Warum hätte ich nicht bieten sollen? Wie gesagt hätte ich auch 2,20 Euro Versand bezahlt, wenn der Verkäufer darauf bestanden hätte! Aber nach über 3 Wochen lag ihm ja nichts mehr an dem Geschäft...
    Das Geld ist weg... aber ans Bein pissen kann ich ihm immer noch und das mach ich gerne! Wenn ich den Rest bezahlt habe, kann man mir nichts mehr vorwerfen. Entweder zahlt er mir dann den Gesamtpreis zurück, oder er schickt mir die Ware (die er dann eventuell nicht mehr haben wird).
    Und wenn ich mir die Mentalität einiger Verkäufer hier anschaue: Ich würds immer wieder machen!
  • @BirgerS: Wenn ich mir deine Mentalität anschaue, hoffe ich das dir mal einer ans Bein pist.
    Ich habe es ja versucht, dir auf die freundliche Art zu erklären, wo dein Fehler lag.
    Aber offenbar kannst/willst du nicht verstehen.
    Ich sehe also vorallem daran, wie sehr du wegen solcher Peanuts nun deinen VK schaden willst, das du eigentlich ein ganz armer Mensch zu sein scheinst,
    der im Leben sonst keine Hobbys zu haben scheint.
    Wie dir Tomcat auch schon sagte, eine Anzeige bringt dir dein Geld nicht wieder und wird eingestellt.
    Willst du dein Geld bleibt dir nur der Zivilrechtliche weg.

    Falls du den beschreiten magst, viel Glück dabei. :wallbash
  • Ja, mir machts auch viel Spaß :) Die paar Euro sind mir das wert!


    Das macht dir also Spaß? Man was must du für ein armer Mensch sein und angesicht desen, dass dir solcher Nonsens solche Freude bereitet, dass dir schon einer abgeht, musst du auch ein ganzschön trauriges Leben haben.