Anzeige wegen zu geringer Rückerstattung

    • Anzeige wegen zu geringer Rückerstattung

      hallo,

      ich habe folgendes problem.

      habe eine anzeige erhalten wegen 5 euro zu wenig rückerstattet und ausgerrechnet dieser kunde hat ohne klingeln unser grundstück betreten und wollte durch unseren keller in unsere wohnung kommen.

      was denkt ihr.
    • Wenn du ihm die 5€ schuldest, hätest du ihm sie wohl zurückzahlen müssen.
      Aber ohne die genauen Umstände kann man das nicht so genau sagen.
      Zu dem betreten des Grundstücks: Wenn du deinem Käufer nicht im voraus ein betreten verboten hast, darf er natürlich zu deiner Türe gehen und klingeln. Wegen dem einsteigen durch das Kellerfenster, kannst du ihn wegen versuchtem Einbruch anzeigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • Dazu doch ein paar Fragen.


      Wieso die Anzeige? Ist die überhaupt berechtigt?

      War der Artikel nicht wie beschrieben?
      Handelst du gewerblich?



      Das Grundstück durfte er betreten, sofern nicht außerhalb am Zaun eine Klingel angebracht und das klar ersichtlich war.

      Danach beginnt der Hausfriedensbruch. Das würde dann auf jeden Fall für den unverschlossenen Keller gelten, sofern er ihn durch die Tür betreten hat.
    • also die klingel ist am toreingang unseres grundstücks angebracht und funktioniert sogar.
      er hat noch nicht mal geklingelt und brachte den artikel beschädigt zurück, es handelt sich hierbeium ein handy wo der stecker vom netzkabel abgebrochen ist.
    • gab es nach eurem treffen noch irgendwelche offenen punkte, die zu klären waren?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel () aus folgendem Grund: ich hatte ein wort vergessen und deshalb nachträglich eingefügt

    • also,

      der kunde gab mir das handy wieder, eingepackt und konnte nix sehen was beschädigt war.
      er sagte mir es lädt nicht mehr und reinschauen lassen wollte er nicht.
      er drohte mir mit polizei ect. ich habe mir die kontodaten dann per email geben lassen, denn erst nach dem er da war wurde per mail korespondiert.
      er sagte er wäre bei verwandten zu besuch und wollte persönlich ohne absprache das handy zurückgeben.
      der kunde hatte damals 115,- € bezahlt und weil der ladestecker mutwillich zerstört wurde habe ich nur 110,.€ zurück gezahlt.
    • du hättest in den handy-karton reinschauen sollen. wäre besser gewesen.
      bist du gewerblicher händler?

      die karre steht im dreck und wegen 5€ würde ich mich nicht verrückt machen.
      zahle den betrag -ohne anerkennung einer rechtspflicht- an den kunden zurück und teile dies in der polizeilichen vernehmung den beamten mit.
      es lohnt sich nicht, wegen dieser bagatelle die sache weiter zu verfolgen, obwohl dich eigentlich keine schuld trifft.

      du kannst auch eine harte linie verfolgen und den behauptungen des käufers widersprechen. dann wird es eventuell zu einem gerichtsverfahren vor den zuständigen amtsgericht kommen, bei dem ...
      ... ach nein das glaube ich nicht. unterschlagungsverfahren wegen 5€, das ist lächerlich. der staatsanwalt wird sich kaputtlachen.

      ich gehe mal davon aus, daß der kunde und du keine absichten hegen euch jemals wiederzusehen und irgendwelche weiteren handelsbeziehungen zu pflegen. dann wäre die sache aus der welt und bald vergessen. für das evetuelle nächste mal hast du ja dazugelernt.

      teile uns bitte den weiteren verlauf mit, damit wir das ergebnis auch noch mitbekommen.
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    • zecke schrieb:

      der kunde gab mir das handy wieder, eingepackt und konnte nix sehen was beschädigt war.
      er sagte mir es lädt nicht mehr und reinschauen lassen wollte er nicht.
      Alles ziemlich unklar. Wenn bei mir so ein Typ im Kellereingang mit dem eingepackten Gerät zur Rückgabe stehen würde, würde ich sehr wohl wissen wollen, was mit dem reklamierten Artikel los ist. Ober der Junge nun dazu Lust hat oder nicht wäre mir sowas von egal. Wenn er schon die Zeit hat vorbei zu schneien, hat er gefälligst auch die 5 Minuten Zeit für die gemeinsame Begutachtung des Schadens aufzubringen.

      So wie es aussieht hat der K das Ladegerät kaputtgemacht. Ich hätte den wahrscheinlich wegtreten lassen und gar nichts erstattet. Die Beschaffung eines Ersatzladegerätes kann auch nicht die unüberwindliche Hürde sein. Aber das wäre Sache des K.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Darf ich mal die Frage nach der Glaubwürdigkeit dieser, äh, "Story" stellen ???

      Wer bitte würde, nachdem er bereits persönlich vor Ort die Rückabwicklung mit € 110,- Euro abgewickelt hat, wegen 5 (!) Euro ein solches Fass aufmachen?

      Und wer gerät wegen dieser ominösen 5 (in Worten: Fünf!) Euro überhaupt in so eine Situation?

      @ Zecke: Sei mir nicht böse, aber entweder ist Dir langweilig und Du schreibst einfach nur irgendwelchen Blödsinn oder es sind zwei absolute SchwachmatenTrottel aneinander geraten.

      Wenn ich´s mir recht überlege: Sei mir ruhig böse ...

      Und wenn Du zu meiner persönlichen Belustigung weiter über dieses Thema schreiben möchtest, Tu Dir keinen Zwang an :D
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Mir kommt´s auch merkwürdig vor :huh:
      Aber vielleicht liegt es auch an der Unerfahrenheit von Zecke und seinem jugendlichen Alter (laut Profil geb. 13. Juli 1985).
      Er hat jedenfalls eine etwas naive Schreibe.

      Ich weiß nur nicht genau, worauf Zecke hinaus will. Seine einzigste Frage ohne Fragezeichen war:

      zecke schrieb:

      was denkt ihr.


      Außerdem scheint er eine Aufmerksamkeitsstörung zu haben. Dies verursacht bei mir regelmäßiges Aufstoßen.

      Zecke, wenn Du -jedenfalls von mir- weiterhin noch vernünftige Auskünfte haben möchtest, solltest Du mehr auf Deine Gespächspartner eingehen und mehr Informationen liefern. Ansonsten kann Dir nur schlecht geholfen werden.
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