Löschbert Bastelhamster schrieb:
die Pfändung genau dann durchzuführen, wenn der Käufer die Sachen abholt. Er geht rein, zahlt die Ware, trägt sie aus der Türe und "patsch" klebt der Kuckuck drauf.
und warum nicht:
die Pfändung genau dann durchführen, wenn der Käufer die Sachen abholen will. Er geht will kaufen, zückt die Knete und "patsch" klebt der Kuckuck darauf!? Das spart die Versteigerung, allerdings wäre dann ein Vertragsbruch mit dem neuen Verkäufer möglich, aber der hätte halt immer noch seine Ware, also fiele der Schaden doch gering aus, oder

Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."
Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"


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