Alice - Mahnungen - Widerspruch - welches Formschreiben ?

    • Zahlungsverzug ja - die Kosten für mehrere Mahnschreiben an die falsche Adresse nicht, Manni.



      Hier liegt ein Dauerschuldverhältnis vor. Nicht bezahlt wurden die Monate März, April, Mai und Juni, wenn ich das Eröffnungsposting richtig verstanden habe. Da für die Monate ein Lastschrifteinzug mangels Deckung offensichtlich nicht möglich war, sind die entstandenen Kosten auch vom Schuldner zu zahlen, denn es obliegt dem Schuldner dafür Sorge zu tragen, dass das Konto eine entsprechende Deckung aufweist. Hierbei spielt es keien Rolle, ob die Mahnschreiben angekommen sind oder nicht.



      § 286
      Verzug des Schuldners

      (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

      (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
      1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
      2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
      3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
      4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

      (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

      (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.




      Auf Absatz 4 kann er oder sie sich nicht berufen, eben deswegen weil es dem Schuldner obliegt dafür Sorge zu tragen, dass das Konto eine entsprechende Deckung aufweist. Mit Fälligkeit beginnt eben der Verzug mit allen Kosten die dazu gehören. Fällig werden dann auch die im Vertrag vereinbarten Mahngebühren.



      Hinzu kommt noch, dass Alice alias Telefónica die Rechnungen und Mahnungen auch noch per Mails verschickt bzw. online abrufbar sind. Wenn das auch nicht gemacht wird bzw. Mail ignoriert werden, kann man das dem Gläubiger wohl kaum anlasten. Es ist schon schlimm, wenn man sich monatelang nicht seine Kontoauszüge anschaut und offensichtlich auch die Post der Bank nicht öffnet, denn die Bank ist verpflichtet den Kontoinhaber schriftlich über die geplatzte Lastschrift zu informieren. Sorry, aber ich habe für den Threaderöffner keinerlei Verständnis.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Manni, es geht nicht um das Verständnis für den TE.

      Dann nimm das Argument mit der Angestellten und somit Erfüllungsgehilfin des Unternehmens.
      Sie hat - wenn auch nur fernmündlich - zugesagt, die Mahngebühren würden erlassen.
      Der TE muss nicht prüfen, ob sie dazu berechtigt war, und kann darauf vertrauen, dass diese Aussage Bestand hat.
    • Manni, es geht nicht um das Verständnis für den TE.

      Dann nimm das Argument mit der Angestellten und somit Erfüllungsgehilfin des Unternehmens.
      Sie hat - wenn auch nur fernmündlich - zugesagt, die Mahngebühren würden erlassen.
      Der TE muss nicht prüfen, ob sie dazu berechtigt war, und kann darauf vertrauen, dass diese Aussage Bestand hat.


      Wie kommst du denn darauf ? Laut TE hatte die Hotline ihm versprochen, dass er die Kosten für die kostenpflichtige Hotline erstattet bekommt. Von den Mahngebühren steht da nix ;)
      Wenn er die ihm entstandenen Kosten für das Telefonat nachweist, kann Telefonica die Kosten erstatten. Darauf kann er sich in der Tat berufen, wobei er im Zweifel die Aussage der Mitarbeiterin auch belegen müsste.

      Original ohneworte

      Das Ergebnis nach 73 Minuten in der Telefon-Hotline :

      "Alice hat drei Mahnschreiben an eine seit 5,5 Jahren nicht mehr bestehende Adresse geschickt !!! "

      Ich habe am selben Tag die Rechnungen für März - Juni 2012 überwiesen, die € 30,-- Mahngebühren selbstverständlich nicht.

      Mir wurde zugesichert, eine Rückerstattung für die Telefon-Hotline zu bekommen, es wurde sich vielfach entschuldigt, der Fehler/alte Anschrift liege bei Alice "blabla" ......

      Mein Internetzugang sollte nach Zahlungseingang innerhalb von 3-4 Tagen freigeschaltet werden.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"