Nach 4 Wochen Käuferschutz

    • Nach 4 Wochen Käuferschutz



      Hallo zusammen ich habe mich hier angemeldet um Eure Fachliche Meinung zu bekommen.

      Mein Schwiegersohn hat ein Modell bei Ebay zum Verkauf eingestellt. Es wurde von mir in Noppenfolie und so genannten chips sorgsam verpackt. Nach 4 Wochen kommt der Käufer und meldet Käuferschutz an. Er schreibt“ Original Mail
      Ich habe bei NZG nachgefragt, und habe eine schlechte Nachricht für Sie.
      Der haltepunkt vom langen Teil zum Maschienenhaus(oben an dem verschiebe
      Teil für eine Gradänderung ist kapput.Dieses könnete man leider nicht ersetzen. Ich habe erst bei NZG nachgefragt ob es dieses kleine Verbindungsstück von NZG zu kaufen oder im Umtausch gibt.Diese Verbindung ist ja auch ganz klein, aber große Ursache war leider schon so aus dem nicht ganz so gut Verpackten Artikel.Ich habe schon viele kleinteile von den Herstellern so bekommen, und hatte auch hier
      eine gutes Gefühl dieses zu erhalten.Nach dieser Nachricht bleibt mir
      leider nur der Rückversand des Artikels. Ich bitte um eine Nachricht
      Dann schreibt er „ Original Mail
      Erstens das modell war nur in Zeitungspapier hinein gelegt und nicht ich Papier oder Folie etc. eingepack alleine das ist schon abendteuerlich und ich habe erst
      bei dem hersteller nachgefragt ob er dieses kleine Teil hat weil wenn Sie es hätten wäre dieses ja wohl doch zuviel des guten. Und der Hersteller wartet nicht darauf dass ich bei Ihm anrufe und Ihm sage das er mir das fehlende Teil sofort zusenden muss. Also habe ich auf einer Antwort vom hersteller gewartet und Ihn am Donnerstag angerufen.Ich bin über den verlauf wie das ganze jetzt abläuft auch nicht zufrieden, ich weiss nur dass ich wenn ich so ein Artiekel der so (scheiße) Verpackt ist oder war( ich habe von der super verpackung Fotos) werde ich die Sachen sofort zurück senden.Ich habe für einen anständigen Versand und Verpackung bezahlt. Dann sollte dieses auch möglich sein dieses zutun.
      Ich gebe Ihnen bis zum 30.05.2012 den Artikel zurück zunehmen oder das ganze wird über eBay.

      Ich werde bei eBay den Fall melden und dann werden wir shen wie es weiter geht. Aber ein kapputer Artikel bleibt halt Kapput. Deshalb werde ich den Artikel nicht nehmen.Er war dafür auch nicht so verpack wie mann es hätte tun sollen. Ich habe auch Fotos vom eingepackten Artiekel.
      Ich melde es bei eBay und warte auf eine Antwort.

      Paypal hat dann einfach das Paypalkonto meines Schwiegersohns belastet und dem Käufer das Geld ausgezahlt.Wir haben mehrfach bei Ebay widersprochen, haben sogar ein Gutachten erstellen lassen.Von einem Baumaschinenmodell Hersteller, aber in der Eile hat diese es uns erstmal per Mail gesendet ohne Briefkopf aber mit Telefonnummer für eventuelle Nachfragen.Wir haben Ebay aufgefordert sich die Bilder von der Angeblichen Verpackung zeigen zu lassen. Haben Ebay aufgefordert doch mal bei den anderen Käufern nachzufragen wie den deren Verpackungen aussahen. Aber nichts geschah.Ich habe dann an Ebay folgende Mail gesandt
      Sehr geehrte Frau ……….

      anbei erhalten Sie das von Ihnen Verlangte Gutachten zum oben genannten Fall.
      Ich habe nun erfahren das mein Schwiegersohn die Zahlung an Paypal leisten soll der der Käufer seinen Kaufpreis
      zurück erhalten hat. Hierzu nun meine Frage die ich nun nochmals stellen muss. Wie hält Ebay es den mit dem Verkäuferschutz? Mir und auch meinem Schwiegersohn sind in dem Fall Kosten entstanden,die meiner Meinung nach hätten vermieden werden können wenn Sie also Ebay sich mal die Angeblichen Bilder hätten zeigen lassen.

      Wie sieht den jetzt Ihre Endscheidung aus? Ich denke WIR müssen nun gegen den Käufer klagen?
      Paypal droht meinem Schwiegersohn mit Inkasso, der werte Käufer spielt 4 Wochen mit einem Modell zerlegt es und bekommt Geld zurück? warum hätte er nicht auf Zivilrechtlichen Weg seine Forderung geltend machen können?
      Ich werde das Modell in der nächsten Woche beim Gutachter abholen und dem Käufer zukommen lassen.
      Gemeinsam mit meinem Schwiegersohn werde ich meinen Anwalt beauftragen diesen Fall einmal Grundsätzlich zu klären. Auch inwieweit sich Ebay bei der Beweissuche (z.b. angebliche Bilder oder Nachfragen bei anderen Käufer über Verpackung) verhalten hat um unnötige Kosten zu sparen. Auch würde ich gerne mal Grundsätzlich wissen mit wem der Ehrliche Verkäufer den nun einen Vertrag hat,ob mit Ebay,Paypal oder dem manchmal auch Betrügerischen Käufer der anscheinend unter dem Schutz von Paypal oder Ebay steht.
      Es gibt mit Sicherheit auch Betrüger die Ihre Plattform nutzen um Geschäfte zu machen,aber nicht alle Käufer sind Engel.

      Und jetzt schreibt Ebay genau das! Wir sollen jetzt versuchen zu klagen.


      Meine Frage „ Gegen wenn sollen wir Klagen?
      Danke schon mal für Eure Ratschläge
    • Braucht Ihr Paypal ?



      Wenn nein, schreibe einen Brief (Einschreiben) zu PP

      und verlange innerhalb von 10 Bankarbeitstagen Dein Geld zurück, inklusive Zinsen (5 % über dem Basissatz)

      ansonsten stelle Strafantrag gegen PP (kostet Dich
      nichts) wegen Unterschlagung, Veruntreuung und Anmaßung richterlicher
      Befugnisse.

      Untreue/ Unterschlagung § 246 StGB und 266 StGB. und nach § 132 StGB wegen Amtsanmassung.



      Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen
      Amtes befasst oder eine *Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines
      öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf,* wird mit Freiheitsstrafe
      bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."



      Bedingter Vorsatz ist ausreichend.



      Der Vorsatz dürfte leicht nachweisbar sein, da Wiederholungstäter ohne Ende....



      Begründung: Die rechtsprechende Gewalt ist in Deutschland den Richtern anvertraut (Art. 92 GG).





      Beschwere Dich bei der luxemburger Bankaufsicht:



      Die Emailadresse: direction @ cssf.lu



      Ohne Leerzeichen. Du kannst Deutsch schreiben, das ist eine Amtssprache in Luxemburg.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Nach 4 Wochen Käuferschutz



      Guten Tag, RS01!



      Bitte kontaktiere uns unter webhilfe@paypal.com mit Deiner bei uns registrierten Email-Adresse, damit wir Dir weiterhelfen können.



      Viele Grüße, das Team von der PayPal-Webhilfe

      Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com“. PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.
    • PayPal Webhilfe schrieb:

      Bitte kontaktiere uns unter webhilfe@paypal.com mit Deiner bei uns registrierten Email-Adresse, damit wir Dir weiterhelfen können.

      Guten Tag Paypal-webhilfe,

      Offen gesagt habe ich da mal eine kurze Frage dazu: wieso sollte sich das Opfer einer Straftat an den Täter wenden, damit der ihm weiterhelfen kann? Das halte ich für ein bisschen sehr schräg.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Löschbert

      na vieleicht wollen die mich auch zu Pay Pal rüberholen, Ebay hat ja meinem Schwiegersohn eine Kulanzzahlung angeboten,meine Tochter meinte dann es solle dann gut sein und es koste doch nur Zeit und Ärger. Aber ich sehe das nicht ein. Es kann nicht nur Käuferschutz geben. Mir gegenüber hat Ebay sich auch anders geäusert.Bei meinem Schwiegersohn hießes noch Sie ( Ebay) hätten zu gunsten des Käufers entschieden,bei mir hies es Ebay könne nur als Vermittler agieren.

      Was mich so Wütend macht ist das der Pen..... mit dem Modell 4 Wochen rummacht und es dann einfach zurückgeben kann ohne das sich einer mal die angeblichen Bilder zeigen lässt. Ich jedenfalls habe meinem Schwiegersohn den Rat gegeben bei Pay Pal zu kündigen und es mal vom Gericht klären zu lassen wer hier der Betrüger,wer Richter ist und wer das alles Zahlt. Mit dem Käufer werde ich mit sicherheit noch ein 4 Augen gespräch führen sollte er was ja vorkommen soll die Bilder gelöscht haben.

      Gruß

      RS
    • RS01 schrieb:

      Ebay hat ja meinem Schwiegersohn eine Kulanzzahlung angeboten,
      Ja, das machen die gerne, wenn sie sehen, dass es in Richtung Prüfung ihrer bankenrechtlichen Zuverlässigkeit geht. Nur keinen Staub aufwirbeln, wenn man in Richtung eines (insbesondere strafrechtlichen) Verfahrens läuft, mit dem man unschön auf die Nase fällt. Lustig finde ich, dass webhilfe hier heute früh aufgetaucht ist und Du jetzt schon schreibst, es würde eine Kulanzzahlung angeboten.

      Natürlich ist das für den Betrogenen wesentlich einfacher, als die Sache mal grundsätzlich untersuchen zu lassen, denn er hat sein Geld wieder und alles ist grün. Nur bleibt damit das Geschäftsmodell der gewerbsmäßigen Zusammenrottung zur Begehung von Vermögensdelikten weiterhin bestehen. Da stellt sich die Frage, ob man sich aus Prinzip gegen die Schutzgeld-Mafia stellt, oder ob man es damit bewenden lässt, dass sie einem sagen: nö lass mal die Zahlung, uns sind gerade die Schlägertrupps ausgegangen...

      Mit dem Käufer ist das so eine Sache. Grundsätzlich hat er zwar auch beim Kauf von privat die Gewährleistung auf Sachmängel, die bei Gefahrenübergang (sprich: bei Übergabe an den Versender) bereits vorhanden waren, aber offensichtliche Schäden sollte er eigentlich nicht erst vier Wochen nach Erhalt der Sendung bemerken, sondern (wie das so schön heisst) unverzüglich und dann auch ebenso unverzüglich reklamieren. Unverzüglich heisst per Definition: ohne schuldhaftes Zögern und das sehe ich hier nicht gegeben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Löschbert
      Ebay hatte die Kulanzzahlung angeboten nachdem ich denen eine Mail geschrieben habe und nachgefragt habe ob ebay den in dem Fall Richter spielen dürfe.

      Ich habe meinem Schwiegersohn abgeraten diese Zahlung anzunehmen. Es mag ja "nur" um ein paar Euro gehen,aber ich sehe das nicht ein.Deshalb werden wir das durchziehen. Gegen Pay Pal, Ebay und gegen den Käufer. Wir hatten Ebay ja Bilder vom Modell gesendet wie es zuückgekommen ist,es war nicht nur defekt es war zerrupft als wenn ein 4 Jähriges Kind damit gespielt hat.

      Gruss

      RS01