Kleines Problem - riesen Summe

    • Kleines Problem - riesen Summe

      Ahoi Ahoi,

      am 22./23. März soll ich angeblich über einer Seite : schnellgold.de oder sowas etwas über meine Firmenpaypal adresse in Höhe von 294,xx € gekauft haben. Festgestellt hatte ich das am 24.03.2012, als ich meine Rechnungen zahlen wollte. Natürlich habe ich diese als unbefugte Buchung mit der Begründung eines Hacks angegeben. In meinem Haushalt lebt mein bald zweijähriger Sohn ( der wirds wohl nicht gewesen sein ); meine Frau, zum Zeitpunkt in der Schule ( wirds auch nicht gewesen sein ), und meine Wenigkeit auf Geschäftsreise.

      Nun okay, nach x Monaten, im mai 2012 kam mit einem mal eine Rückbuchung, Zack -294,xx € auf dem paypalkonto. dachte mir nicht schon wieder, wieder unerlaubte Nutzung angegeben, diesmal telefonisch PW´s geändert uvm. Letzen Endes hänge ich nun an diesen Kosten, und muss mich da noch mit dem Inkasso-Unternehmen rumschlagen.

      In meiner ganzen Nutzung hab ich niemals 294,xx € verbucht, abgehoben oder jemals erhalten. Die Polizei hab ich hinzugezogen, meinem Firmenanwalt liegt der Fall diesbezüglich auch vor. Der Forderung hab ich per Fax / post auch widersprochen.

      Jemand noch ne Idee, was man machen könnte, außer Anzeige gegen Unbekannt zu stellen?
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    • speed-mait.de schrieb:

      Jemand noch ne Idee, was man machen könnte, außer Anzeige gegen Unbekannt zu stellen?

      Klar: Paypal-Account kündigen. Die Sicherheit eines Zahlungssystems im Internet, das nur mit einem Passwort geschützt ist, ist sozusagen nicht vorhanden. (frei nach BSI)

      speed-mait.de schrieb:



      Die Polizei hab ich hinzugezogen, meinem Firmenanwalt liegt der Fall diesbezüglich auch vor. Der Forderung hab ich per Fax / post auch widersprochen
      Damit hast Du soweit schon mal alles erledigt.

      Aber Du schreibst von einer Rückbuchung. Wie genau hat sich die dargestellt? Kommt die aus dem ersten Vorgang? Und falls ja, mit welcher Brgündung?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun ich habe einmal widersprochen ( Schutz f. Unbefugtes Nutzen ). Dadurch wurde der Betrag erstattet, im Mai 2012 kam dann die Rückbuchung, also belastung des paypal-Kontos
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    • speed-mait.de schrieb:

      im Mai 2012 kam dann die Rückbuchung, also belastung des paypal-Kontos
      Sorry, wenn ich jetzt so blöd zurückfrage: Du hast im März eine nicht von Dir authorisierte Zahlung bei Paypal unverzüglich als nicht von Dir authorisierte Zahlung gemeldet, Paypal hat die darauf hin zurückgebucht und im Mai haben sie die Zahlung glatt wieder ausgeführt?

      Ich frage deshalb so saublöd daher, weil das absolut gar nicht geht.

      Nach §675j BGB haben die die Zahlung nicht wieder zu leisten, wenn Du sie widerrufen hast. Selbst wenn dir dein Zahlungsauthentifizierungsinstrument (bei Paypal das Passwort) abhanden gekommen ist, steht eine Ersatzverpflichtung nach §675v BGB erst mal bei maximal 150 Euro, ein grob fahrlässiges, vorsätzliches oder betrügerisches Verhalten müssten sie Dir erst mal nachweisen. Selbst das Abhandenkommen des Passwortes wäre zuerst nachzuweisen, sonst hängt Paypal erst mal auf §675u BGB fest und hat ein eigenes Problem, aber sicher nicht deines. Ausserdem konnten die ja diese Zahlung zurückbuchen, in so fern stelt sich die Frage einer Ersatzverpflichtung durch dich gar nicht, die müsste der Forderungsinhaber nun mit Dir höchtpersönlich ausmachen, denn der Ausführung der Paypal-ZAhlung hattest Du ja bereits widersprochen.

      Bist Du dir wirklich sicher, dass die Buchung im Mai eine erneute Buchung der März-Buchung war und keine weitere in der selben Höhe?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also im März zurück gebucht( erstattet ), im Mai wurde ich damit wieder belastet. Natürlich ist das Konto nun gesperrt usw, wegen der Nichtzahlung.
      Acherje, wasn lustiger Mist da manchmal passiert mit dem kram.

      aber es ist in der Tat genau so passiert. Erst melde ich den Fall, bekomme das Geld wieder, dann im Mai, schwup wieder belastet.
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    • Ich hatte bei meiner Frage eher Punkt 3.10 und 3.11 der AGB im Auge:

      3.10 Einzugsverfahren. Sie können einem Dritten (z.B. einem Händler) gegenüber die Ermächtigung erteilen, direkt von Ihrem PayPal-Konto Zahlungen einzuziehen. Dabei legen Sie fest, ob die Zahlung einmalig, regelmäßig oder unregelmäßig eingezogen werden soll.
      Sie weisen uns in diesem Fall an, dem Dritten die angeforderten Beträge von Ihrem PayPal-Konto zur Verfügung zu stellen. Dies gilt so lange, bis Sie Ihre Vereinbarung mit dem Dritten kündigen. PayPal ist nicht verpflichtet, den Einzug des Dritten daraufhin zu prüfen, ob er mit der Ihnen getroffenen Vereinbarung übereinstimmt.
      In Ihrem PayPal-Konto können Sie sehen, mit welchen Dritten Sie das Einzugsverfahren vereinbart haben. Wir benachrichtigen Sie jedoch nicht im Voraus über Zahlungen, die per Einzugsverfahren erfolgen. Sie können eine solche Vorab-Benachrichtigung aber vom jeweiligen Händler einfordern. Sofern der Einzug durch einen Dritten eine Währungsumrechnung erfordert, fällt die zum Zeitpunkt des Einzugs geltende Wechselkursgebühr an. Die Umrechnung wird zum jeweils aktuellen Wechselkurs ausgeführt, so dass bei wiederholten Zahlungen unterschiedliche Wechselkurse gelten können.
      Wenn Sie als Dritter das Einzugsverfahren nutzen, sichern Sie PayPal zu, dass die eingezogenen Beträge der Vereinbarung mit Ihrem Kunden entsprechen.
      Sie sind außerdem verpflichtet, Ihre Kunden eine angemessene Zeit vor dem Einzug darauf hinzuweisen. Wenn der einzuziehende Betrag sich erhöht hat, ohne dass dies für den Kunden vernünftigerweise vorhersehbar war, wobei für diese Beurteilung das vorgehende Ausgabeverhalten des Kunden und die Umstände der Zahlung heranzuziehen sind, müssen Sie den Kunden mindestens vier Wochen im Voraus über den Einzug informieren.
      Sie können von PayPal eine Rückbuchung von erfolgten Einzügen nur in folgenden Fällen verlangen:
      1. Der abgebuchte Betrag übersteigt den Betrag, dessen Abbuchung Sie vernünftigerweise unter Einbeziehung Ihres früheren Ausgabeverhaltens und der Umstände des Falles hätten erwarten können, oder
      2. Wenn Sie Ihre Zustimmung zum Einzugsverfahren nicht entsprechend Ziffer 3.1 (e) erteilt haben; oder
      3. Wenn Sie nicht in angemessener Zeit vor dem Einzug darüber informiert wurden, dass dieser erfolgen wird; und
      4. Wenn Sie uns innerhalb von 8 Wochen, nachdem der Einzug erfolgte, mitteilen, dass Sie eine Rückbuchung verlangen; und
      5. Wenn Sie uns entsprechende Informationen zur Prüfung des Falles zur Verfügung stellen.
      3.11 Kündigung des Einzugsverfahrens. Sie können einem Dritten gegenüber das Einzugsverfahren über das Profil Ihres PayPal-Kontos kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor dem nächsten Einzugstermin erfolgen.

      Sieht für mich irgendwie nach dieser Selbstbedienungsmasche aus.

      Kannst Du mal prüfen, dass solche Ermächtigungen bei Dir nicht vorliegen?
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      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ähm Unterschrieben habe ich sowas nicht. Zahlungen fanden immer per Giropay "im normalfall" statt.
      Das coolste an der Sache ist ja, trotz widerspruch ging das ganze an einem Inkasso-Unternehmen BFSrisk oder wie die heißen und da wandeln die das fix in hohe Mahnbeträge um.

      Was noch schlimmer ist, das der Käuferschutz oder das melden einer Fehlnutzung ignoriert wurde, in einer nachprüfung und einem trotzdem diese Summe angerechnet wird.
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