Verkäufer verweigert den Versand und will daher zurücktreten

    • Rechtlich gehen die 3,90€ auf Tipp/Schreibfehler durch.

      Wenn der Verkäufer krank ist, wie wird denn die Abholung geregelt ?

      Du musst erst mal einen festen Termin haben, damit der Verkäufer ggf. für die Kosten haftet.

      Du suchst per Mitfahrzentrale Platz in einem Kombi, sobald Du den hast buchst Du jemanden
      beim Verkäufer vor Ort über My Hammer der das Verpacken und einladen übernimmt nebst
      entsprechender Verpackung, damit Du nicht für Ölschäden etc. haften musst.

      Sollte Dich insgesammt 30,- -35,-€ kosten.

      Das Verkäuferprofil sieht eher gewerblich aus, notfalls erfollgt Feststellung und somit hast Du
      Widerrufsrecht.

      Gruß
    • fragen über fragen x schrieb:

      Rechtlich gehen die 3,90€ auf Tipp/Schreibfehler durch.
      Beweis?

      fragen über fragen x schrieb:


      Du suchst per Mitfahrzentrale Platz in einem Kombi, sobald Du den hast buchst Du jemanden
      beim Verkäufer vor Ort über My Hammer der das Verpacken und einladen übernimmt nebst
      entsprechender Verpackung, damit Du nicht für Ölschäden etc. haften musst.

      Sollte Dich insgesammt 30,- -35,-€ kosten.
      :D ein Scherz, oder?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Falls Du diesen Fall meinst:
      dass die Rücknahme eines abgegebenen Gebots oder die Rücknahme einer Auktion, bei der bereits Gebote abgegeben wurden, nur im Ausnahmefall zulässig ist (z. B. Tippfehler oder andere Irrtümer)
      Dort geht es um die Rücknahme eines abgegebenen Gebots oder die Rücknahme einer Auktion, nicht um einen vermeintlichen Tippfehler bei den Versandkosten.

      Meinst Du das?:
      Häufig kommt es vor, dass sich Verkäufer bei eBay nur in der Zeile irren und direkt neben (bzw. unter) dem Staatspreis als Preis für den Sofortkauf einen Euro angeben. Soll in diesem Zusammenhang eine Sache von größerem Wert verkauft werden, so werden die Gerichte in der Regel den Tippfehler ohne weiteren Beweis als Erklärungsirrtum anerkennen.
      Dies betrifft auch nicht die Versandkosten.

      Ein Anbieter, der in einem ebay-Auktionstext eine bestimmte Versandkostenhöhe angibt, muß sich schon darüber im Klaren sein, daß die Interessenten und Käufer auch diese Versandkosten in ihre Bewertung des gesamten Angebots mit einfließen lassen und ihre Kaufabsicht danach ausrichten. Die Folgen einer Verkäufererklärung über irrtümlich zu niedrig angesetzten Versandkosten gehen nicht unbedingt zu Lasten des Käufers. Der Käufer muß nicht unbedingt wissen, ob Versandkosten zu niedrig sind. Ein guter Verkäufer sollte nicht seinen Irrtum dem Käufer auflasten, sondern sich selbst zurechnen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Jepp!

      Außerdem ist es durchaus möglich und soll schon oft vorgekommen sein, dass ein Verkäufer die möglichen Versandkosten bereits im Startpreis einer Auktion mit kalkuliert und entsprechend einpreist um bei den Versandkosten nicht als Versandkostenabzocker dazustehen und entsprechend durch die eBay-Foren gejagt und bewertet zu werden.

      Nur, das alles wissen wir eben nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Der Umstand, dass hier die Versandkosten wohl bei verschiedenen Artikeln gewürfelt wurden, macht es diesem VK zumindest erheblich schwerer, den Irrtum auch zu belegen.

      Ansonsten ist es überhaupt keine Problem, dass einem da auch so etws passieren kann. Man gehe über die Funktion "Verkaufe einen ähnlichen Artikel", schon stehen da die alten Versandkosten, die überprüft und bearbeitet werden wollen.
    • Ich finde es generell ein Unding, dass Käufer/Verkäufer bei eigenen Fehlern gleich immer den Kauf anfechten wollen. Das bedeutet immer nur tierischen Aufwand für den Käufer, der ja im Recht ist und darauf auch fast immer beharren wird. Wenn ich den Motor gekauft hätte, würde ich mich durchaus dazu bereit erklären, nen Teil der Versandkosten zu übernehmen, wenn mir der Verkäufer einfach ehrlich schildern würde, dass er aus Versehen die falschen Versandkosten angegeben hat. Und wenn ich das nicht will, dann hat er einfach Pech gehabt. Aber sich da irgendwie rauszuwinden und noch mit irgendwelchen Krankenhausgeschichten anzukommen ist einfach schwach.
      Let the sunshine in
    • Vielleicht klappt es ja noch

      Hallo,

      heute hat der VK dann per Mail mitgeteilt, daß die Achse am Montag per Iloxx auf die Reise geht und wie wir das jetzt mit der telefonisch besprochenen Versandkostenteilung machen.

      Ich denke es ist richtig ihm zu schreiben daß wenn er die Rechnung von Iloxx hat, er diese zu mir mailt und ich die Hälfte des Rechnungsbetrages miuns die bereits gezahlten 3,90 Versandkosten, überweise.

      Gruß

      Mynolit
    • Denke, ist eine Lösung, mit der ihr beide leben könnt.
      Manchmal kann man einfach Dinge regeln, wenn man miteinander redet. Niemand von uns weis, ob er die Versandkosten bewusst falsch eingestellt hat, auf der anderen Seite hast du geschrieben, dass der Artikel "günstig" ist.
      Ein Gang zum RA hätte dich wahrscheinlich weniger gekostet, da dein Verkäufer die Kosten wohl hätte tragen müssen. Nerven, Ärger und Aufwand zahlt dir aber keiner, somit ist dies jetzt vielleicht für beide Seiten eine gangbare Lösung.
    • Schön zu lesen, dass es mal zwei Erwachsene eBayer vollbracht haben, miteinander zu reden und sich sogar tatsächlich zu einigen - ist inzwischen hier eher selten geworden :-/
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)