*alte_eule* schrieb:
Krankheit entbindet nicht von Verpflichtungen aus geschlossenen Verträgen.
ich dachte, daß wäre klar?
Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind.
and those who matter don’t mind.
*alte_eule* schrieb:
Krankheit entbindet nicht von Verpflichtungen aus geschlossenen Verträgen.
fragen über fragen x schrieb:
Rechtlich gehen die 3,90€ auf Tipp/Schreibfehler durch.
fragen über fragen x schrieb:
Du suchst per Mitfahrzentrale Platz in einem Kombi, sobald Du den hast buchst Du jemanden
beim Verkäufer vor Ort über My Hammer der das Verpacken und einladen übernimmt nebst
entsprechender Verpackung, damit Du nicht für Ölschäden etc. haften musst.
Sollte Dich insgesammt 30,- -35,-€ kosten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()
Dort geht es um die Rücknahme eines abgegebenen Gebots oder die Rücknahme einer Auktion, nicht um einen vermeintlichen Tippfehler bei den Versandkosten.dass die Rücknahme eines abgegebenen Gebots oder die Rücknahme einer Auktion, bei der bereits Gebote abgegeben wurden, nur im Ausnahmefall zulässig ist (z. B. Tippfehler oder andere Irrtümer)
Dies betrifft auch nicht die Versandkosten.Häufig kommt es vor, dass sich Verkäufer bei eBay nur in der Zeile irren und direkt neben (bzw. unter) dem Staatspreis als Preis für den Sofortkauf einen Euro angeben. Soll in diesem Zusammenhang eine Sache von größerem Wert verkauft werden, so werden die Gerichte in der Regel den Tippfehler ohne weiteren Beweis als Erklärungsirrtum anerkennen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()
Loki schrieb:
...einfach ehrlich schildern...