Ein lange ausgefochtener Rechtsstreit zwischen Jörg Schlosser und der Euroweb GmbH ist nun vor dem OLG Düsseldorf rechtskräftig abgeschlossen (I-20 U 66/13). Mal wieder durfte die Euroweb GmbH eine Niederlage einstecken. Die Euroweb hatte ihren Kunden vorgemacht, sie würden die Websites der Kunden auf eigenen Server in einem eigenen Rechenzentrum hosten. Gegen diese falsche Darstellung und gegen den Wettbewerbsverstoß wandte sich Jörg Reinholz, der selbst als Webdesigner tätig ist und somit vom Gericht als Wettbewerber eingestuft wurde.
Soweit so gut, ein beinahe normaler Vorgang und normales Verfahren, bei dem der Euroweb zum wiederholten Mal aufgezeigt wurde, dass Lügen irgendwann dann doch kurze Beine haben. Weitaus bemerkenswerter finde ich die Methoden, mit denen die Euroweb, Christoph Preuß und die Rechtsanwälte Apel Weber & Partner versuchen, ihre Prozessgegner mundtot zu machen. Sie scheuen sich sogar nicht, im Verfahren ernsthaft anzubringen, Herr Reinholz als prozessunfähig darzustellen. Zitat aus dem Urteil:
Welch schäbiger und verzweifelter Versuch, das unvermeidliche Urteil doch noch abzuwenden! Dem hat aber das Gericht in einer langen Stellungnahme eine Absage erteilt.
Wer das Ganze in der unnachahmlichen Art von Jörg Reinholz nachlesen möchte: joerg-reinholz.blogspot.de/201…0-u-6612-die-euroweb.html
Und zuletzt das Urteil im Volltext.
Soweit so gut, ein beinahe normaler Vorgang und normales Verfahren, bei dem der Euroweb zum wiederholten Mal aufgezeigt wurde, dass Lügen irgendwann dann doch kurze Beine haben. Weitaus bemerkenswerter finde ich die Methoden, mit denen die Euroweb, Christoph Preuß und die Rechtsanwälte Apel Weber & Partner versuchen, ihre Prozessgegner mundtot zu machen. Sie scheuen sich sogar nicht, im Verfahren ernsthaft anzubringen, Herr Reinholz als prozessunfähig darzustellen. Zitat aus dem Urteil:
Allerdings fehle dem Kläger bereits die erforderliche Prozessfähigkeit, er leide unter einer sogenannten Kampfparanoia. Der Kläger sei auch keine Wettbewerber. Er präsentiere sich im Internet eher als "Prozesshandel" denn als ernstzunehmender Webdesigner.
Welch schäbiger und verzweifelter Versuch, das unvermeidliche Urteil doch noch abzuwenden! Dem hat aber das Gericht in einer langen Stellungnahme eine Absage erteilt.
Wer das Ganze in der unnachahmlichen Art von Jörg Reinholz nachlesen möchte: joerg-reinholz.blogspot.de/201…0-u-6612-die-euroweb.html
Und zuletzt das Urteil im Volltext.