zum ganzen Beitrag:Gerichtsvollzieher pfändete offenstehende Beträge für Hartz IV Bezieher
19.07.2012
In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem Hartz IV-Bezieher eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Die Behörde ignorierte das Urteil und verweigerte dem ALG II-Empfänger die Auszahlung des zustehenden Geldes. Dieser beauftragte daraufhin einen Gerichtsvollzieher. Als auf die telefonische Mahnung des Gerichtsvollziehers das Jobcenter eigenmächtig nur eine Teilzahlung leistete, zog der Gerichtsvollzieher andere Seiten auf: er marschierte in einem unangemeldeten Besuch in die städtische Behörde und pfändete vor Ort aus der Barkasse wie bei einem Privatschuldner (Brief zur Zwangsvollstreckung).
gegen-hartz.de/nachrichtenuebe…nter-pfaenden-9001059.php
Na das ist doch mal eine nette Geschichte und klingt wie der Ausgang eines schönen Grimm-Märchens:
"... und fröhlich schmausend prostete der tapfere Gerichtsvollzieher dem armen Hartz-IV-Müllersbursch zu und gemeinsam trunkteten sie noch viele Flaschen roten Weines auf das Wohl der Königin. Der fiese Job Centner jedoch weiß bis zum jüngsten Tag nicht, wie ihm geschah und begreift die Welt nimmer mehr. Und wenn sie nicht gestorben sind ...."
___________________________________________
Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()