Negative Bewertungen können ab Februar 2004 automatisch gelöscht werden, wenn beide Parteien zustimmen

    • Negative Bewertungen können ab Februar 2004 automatisch gelöscht werden, wenn beide Parteien zustimmen


      BEWERTUNGSSYSTEM:

      Negative Bewertungen können ab Februar 2004 automatisch gelöscht, wenn
      beide Parteien zustimmen!

      ---> ebay.de.mediaplex.com/ad/ck/1066-18273-3220-11?id=10 <---



      Sicher ... wenn ich einem anderen eBay-Mitglied eine negative Bewertung gebe, hat das doch seinen Grund.
      Warum sollte ich sie dann wohl zurücknehmen ???

      Dann kann die Option "negative Bewertung" auch gleich ganz gestrichen werden. Oder ?!?!?
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    • RE: Negative Bewertungen !!

      ja, ich finde das auch nicht richtig: negative Bewertungen können im gegenseitigen Einverständnis zurückgezogen werden!!!

      Ich habe bei einer sogenannten "ebay-Verkäufer-Firma" gearbeitet und weiss, wie es gemacht wird, dass die NEGATIVEN verschwinden!

      DAS IST EINFACH NICHT RICHTIG!!! Und verfälscht den Eindruck, den man doch von dem Handelspartner bekommen soll!

      Stimm es eigentlich, dass man als "Power-Seller" im Monat insgesamt 5 negative Bewertungen löschen lassen kann? Und stimmt es, dass mit einem "Referenz-Code", welchen man von ebay zugesandt bekommt, die negative Bewertung ganz verschwinden lassen kann, vorausgesetzt natürlich, wie auch immer, beide Handelspartner sind damit einverstanden?

      Ist mir igendwie alles unerklärlich! Vielleicht kann mich hier ja jemand aufklären!!

      DANKE!!
    • Negative Bewertungen !!

      Hallo Lena !!

      Stimm es eigentlich, dass man als "Power-Seller" im Monat insgesamt 5 negative Bewertungen löschen lassen kann?


      Gehört habe ich davon, aber selbst die Powerseller in meinem Bekanntenkreis geben mir hierüber (leider) keine Antwort. Aber da wo am Meisten geschwiegen wird, wird wohl auch was wahres dran sein ... Vorstellen kann ich es mir schon, wie gesagt, schließlich hat man auch schon viel darüber gehört, bzw. gelesen.

      Angabe allerdings OHNE GEWÄHR !!!

      Und stimmt es, dass mit einem "Referenz-Code", welchen man von ebay zugesandt bekommt, die negative Bewertung ganz verschwinden lassen kann, vorausgesetzt natürlich, wie auch immer, beide Handelspartner sind damit einverstanden?


      Sagen wir mal so, ich kenne nur die Version, daß die negative Bewertung zwar gelöscht wird, aber noch immer als "Nichts" (also weder Positiv, Negativ oder Neutral) im Bewertungsprofil erscheint. Dort steht dann ein Zusatz, daß sich beide Handelspartner auf das Löschen der Bewertung geeinigt haben.

      Quelle AG --> 20359 Bewertungen für quelle_ag (4 in gegenseitigem Einverständnis zurückgezogen)


      Sieht dann so in der Praxis aus --> Zurückgezogene Bewertung

      Referenz-Code: Sagen wir mal so ... für Powerseller könnte ich mir das bei eBay gut vorstellen, daß die sowas bekommen. Denn nur durch diese Verkäufer wird eBay wirklich reich !! Uns Kleine stört eBay nicht, wenn wir nicht da sind - leider !!
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    • RE: Negative Bewertungen !!

      löschung ist nicht in jedem fall sinnvoll, da dafür keine Gründe angegeben werden - es kann also durchaus sein, dass einer der partner den anderen eingeschüchtert hat und somit zur Rücknahme gezwungen

      andererseits könnte es sich durchaus auch um ein Mißverständnis handeln - in diesem Fall ist eine Löschung durchaus sinnvoll

      vielleicht sollte die anzahl der möglichen rücknahmen generell beschränkt werden. irgendwann müsste man doch auch mal was draus lernen und wer ständig negative bewertungen abgibt und dann wieder zurückzieht, dessen urteilsvernögen ist eigentlich generell zweifelhaft.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Negative Bewertungen !!

      hey,
      grundsätzlich ist dem zu zustimmen.
      wäre also zu überlegen.
      das jemand versucht einen anderen einzuschüchtern halte ich für weniger wahrscheinlich.
      Im übrigen ist diese Bewertungskiste eh ohne rechtlichen Anspruch.
      Ein Händler also kann nicht ohne weiteres durch ein Gericht erzwingen, dass eine negative Bewertung zurück zu nehmen ist.
      Aber das mit dem gegenseitigen Lernen finde ich schon sehr gut
      ciao
      andy
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