Computer defekt?

    • biguhu schrieb:


      Bevor du solche Gerüchte in die Welt setzt, solltest du das Urteil verlinken können. So etwas führt sonst nur zu Verwirrung. Darüber hinaus hätte man in einem Fall mit Sicherheit keine Rückgaberecht sonderrn allenfalls ein Recht auf Nachbesserung. Sorry, wenn ich so deutlich werde, aber solche Aussagen bringen uns nicht weiter, weil sie offensichtlich falsch wiedergegeben sind.

      biguhu schrieb:

      Dashboard schrieb:

      Es gab mal ein Rechtsurteil, dass ein Gerät unmittelbar nach Empfang funktionieren müsse, ansonsten hätte man auch bei einem Privatkauf ein Rückgaberecht.

      Bevor du solche Gerüchte in die Welt setzt, solltest du das Urteil verlinken können. So etwas führt sonst nur zu Verwirrung. Darüber hinaus hätte man in einem Fall mit Sicherheit keine Rückgaberecht sonderrn allenfalls ein Recht auf Nachbesserung. Sorry, wenn ich so deutlich werde, aber solche Aussagen bringen uns nicht weiter, weil sie offensichtlich falsch wiedergegeben sind.



      Ich schrieb doch dass ich es noch suche.
      Der Artikel mit dem "unmittelbar" habe ich zwar noch nicht gefunden, aber etwas was in ähnlicher Richtung geht.

      Der Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Hierbei kann grundsätzlich jeder Sach- oder Rechtsmangel betroffen sein und die Haftung entsprechend ausgeschlossen werden. Erforderlich ist jedoch eine konkrete und bestimmte Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit oder einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich. Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass er ihm auch als funktionierend verkauft und übergeben wird.

      Passiert dies nicht, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen.


      www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

      Mal davon abgesehen, man sollte auch schon verstanden haben, dass es nicht allgemeinverbindlich ist, nur weil ein Richter zu einem Entschluß gekommen ist.
      Es gibt immer wieder Fälle, dass ein Richter ein ganz anderes Urteil in einem ähnlichen Fall fällt als ein anderer.
      Deshalb schrieb ich ja, dass ich mir nicht so sicher wäre.
      Ich könnte auch schreiben, dass zwar immer ein Urteil gefällt wird, aber dieses Urteil muss nicht immer etwas mit Recht und Gesetz zu tun haben.
      Ich suche aber immer noch nach dem Bericht mit dem "unmittelbar".
      Auch wenn Google es einem nicht immer ganz leicht macht.
    • PC defekt???

      Hallo, nun geht alles über unsere Anwälte. Von daher erst dann eine Rückmeldung wenn die Sache geklärt ist. Halte es für wichtig, das andere Mitglieder gewarnt sind. Sollte es in der nächsten Zeit zu weiteren Problemen mit diesem Käufer kommen, schaue ich öftermal in das Forum.
    • @Hilfezufett

      Erst einmal vielen Dank für die Rückmeldung. Mit so massiver Gegenwehr hat der vermeintliche Käufer wohl nicht gerechnet, als er seine Mängelanzeige in Verbindung mit der Androhung von Gewalt losgetreten hat. Mich würde interessieren, was der Käufer denn nun eigentlich bezweckt hat: Rückabwicklung, Preisnachlaß oder einfach mal nur Stunk machen? Und was soll jetzt dein Anwalt erreichen, nachdem der Käufer ja nun doch gelernt hat, einen Rechner richtig zu bedienen und alles wieder satchmolike "what a wonderful world" ist?
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Rechner defekt???

      Erst war er dann ganz kleinlaut, hat gefragt ob man die ganze Sache nicht vergessen kann. Dann plötzlich ging der Rechner angeblich wieder nicht. Und jetzt wieder Forderungen, Drohungen..... Dieser Mensch scheint psychische Probleme zu haben. Und er hat noch nicht einmal die ganze Summer gezahlt. Sollte es weitere "Kunden" dieses Menschen im Forum geben, bitte melden. Dann kann Ebay ihn entgültig sperren
    • Gut, dann hätte er nur bis 200 Euro bieten dürfen. Hat er aber nicht, Ihm war der Rechner EUR 611,59 wert. Wenn er keine konkreten Angaben machen kann, ist sein Gemecker wertlos. Er hat dir nur eine Teilsumme gezahlt und du hast das Gerät trotzdem verschickt? Verstehe ich das jetzt richtig?

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    • Hilfezufett123 schrieb:

      Und er hat noch nicht einmal die ganze Summer gezahlt.
      Wie das? Habt ihr Teilzahlung vereinbart?
      Sollte es weitere
      "Kunden" dieses Menschen im Forum geben, bitte melden. Dann kann Ebay
      ihn entgültig sperren

      Solche "Kunden" gibt es mehr als man braucht, aber um die bei Ebay sperren zu lassen muß du bei Ebay einen Fall aufmachen. Das Melden hier im Forum bringt da nichts.
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    • PC defekt???

      Guten Morgen Walter; nun muß ich mal schauen ob ich das jetzt so hinbekomme mit der Beschreibung. Der Käfer ist wirklich wuschig und macht auch andere wuschig. Erst wollte er die Tastatur nicht und die Maus und hat dann 600 Euro überwisen. Wir den PC losgeschickt, versichert mit DHL.
      Dann plötzlich Nachverhandlung. Dann wollten wir die Transaktion abbrechen, hat er abgelehnt. Dann die Nachricht per Telefon über Handy, der PC sei kaputt. Angebot von unserer Seite, DHL zu informieren abgelehnt, DHL und EBAY und ich als Kontoinhaber haben damit nichts mehr zu tun.
      Meint er. Also dann die schon zitierten Drohnúngen per Email. Haben wir gespeichert. Als ich ihn mit dem Namen eines anderen Verkäufers, mit dem er vorher zu tun hatte, konfrontierte, plötzlich "können wie die Sachen nicht einfach vergessen. Geht noch weiter.
    • PC defekt???

      Nun spinnt mein Rechner, hat wahrscheinlich ein Virus. Später mal schauen. Darum muß ich das in 2 Mal schreiben. Der PC löscht zwischendurch.

      Dann eröffnet er einen Fall bei Ebay, Artikel defekt. Einen halben Tag später zieht er den Fall dann zurück?!?!
      Dann wieder Telefonterror. An dem Rechner rumgefummelt hat er auch schon und nach eigenen Angaben, auch ein Kollege von ihm. :wallbash
    • Ach du meine Güte, ist das ein Hick-Hack. Bei solchen speziellen Kunden kommt Freude auf. 11,59 Euro Nachlaß für eine nichtgelieferte Tastatur geht in Ordnung, wobei du die nun nicht mehr entsorgen konntest. Na gut, anscheinend ist der Rechner doch nicht so kaputt, jedenfalls sind da nun zwei Schrauber am Werk und wissen anscheinend nicht genau, was sie tun. Egal, wer eine Seitenwand aufmachen kann oder selbständig einen Bildschirmschoner installiert kriegt, ist für mich bereits ein Fachmann und Fachmänner wissen wie das geht. Wenn man will, kriegt man auch ein laufendes System sauber geschrottet. Ich würde da jetzt gar nichts mehr machen. Der Nachweis, daß du einen defekten Rechner geliefert hast bzw. defekte Teile im Rechner enthalten gewesen sein könnten, ist m.E. nicht mehr zu führen. Du wärst in der Pflicht bei einem Versandschaden, der auf unzureichende Verpackung zurück zu führen wäre oder wenn sich der Rechner gleich beim ersten Einschalten mit Blitz und Rauch ins Nirwana abmeldet. Dein Anwalt sollte eigentlich keine Mühe haben, die vermeintlichen Ansprüche des Käufers abzubügeln. Du hast das Geld, er hat den Rechner - eigentlich klare Sache.
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    • speed-mait.de schrieb:

      Es kann nichts passieren. Die Rücknahme wurde ausgeschlossen, mit seinem gebot / Sofort-Kauf hat er sich den Bestimmungen angenommen.


      das mal ein irrtum.
      wurde der artikel falsch beschrieben und weist somit verschwiegene sachmängel auf, muß auch ein privat-vk den verkauften krempel zurücknehmen und den käufer so stellen, als habe es den verkauf bzw. kauf nie gegeben.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      speed-mait.de schrieb:

      Es kann nichts passieren. Die Rücknahme wurde ausgeschlossen, mit seinem gebot / Sofort-Kauf hat er sich den Bestimmungen angenommen.


      das mal ein irrtum.
      wurde der artikel falsch beschrieben und weist somit verschwiegene sachmängel auf, muß auch ein privat-vk den verkauften krempel zurücknehmen und den käufer so stellen, als habe es den verkauf bzw. kauf nie gegeben.

      Im Prinzip hast Du recht. In diesem Fall würde das aber darauf hinauslaufen, dass der Käufer in der Beweispflicht steht, dass der Sachmangel bereits vor Übergabe an das Versandunternehmen bestanden hat oder dass der Verkäufer beim Versand nicht die seinem Erwartungshorizont entsprechende Vorsicht beim verpacken hat walten lassen.

      Was haben wir in diesem Fall? Einen Rechner an dem der Käufer auch schon rumgemurkst hat und ein Versandpaket, von dem sich der Käufer weigert, das auch nur DHL mal zu zeigen, z.B. im Rahmen einer Regulierung eines möglichen Transportschadens. Das ganze belegbar durch Mails des Käufers an den Verkäufer. zu allem Überfluss geht daraus anscheinend auch noch hervor, dass der Käufer nun meint, der Rechner tut doch. Oder nicht. Oder doch. Oder nicht. Oder so irgendwie.

      Wenn ein privater Verkäufer Schrott liefert ist das einzig richtige: sobald man das bemerkt fasst man das Teil gar nicht mehr an bis die Mängelrüge geklärt ist. Selbst basteln (und das dann auch noch beweisbar einräumen) ist bei so was absolut tödlich für jeden Rechtsanspruch.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      speed-mait.de schrieb:

      Es kann nichts passieren. Die Rücknahme wurde ausgeschlossen, mit seinem gebot / Sofort-Kauf hat er sich den Bestimmungen angenommen.


      das mal ein irrtum.
      wurde der artikel falsch beschrieben und weist somit verschwiegene sachmängel auf, muß auch ein privat-vk den verkauften krempel zurücknehmen und den käufer so stellen, als habe es den verkauf bzw. kauf nie gegeben.

      Im Prinzip hast Du recht. In diesem Fall würde das aber darauf hinauslaufen, dass der Käufer in der Beweispflicht steht, dass der Sachmangel bereits vor Übergabe an das Versandunternehmen bestanden hat oder dass der Verkäufer beim Versand nicht die seinem Erwartungshorizont entsprechende Vorsicht beim verpacken hat walten lassen.

      Was haben wir in diesem Fall? Einen Rechner an dem der Käufer auch schon rumgemurkst hat und ein Versandpaket, von dem sich der Käufer weigert, das auch nur DHL mal zu zeigen, z.B. im Rahmen einer Regulierung eines möglichen Transportschadens. Das ganze belegbar durch Mails des Käufers an den Verkäufer. zu allem Überfluss geht daraus anscheinend auch noch hervor, dass der Käufer nun meint, der Rechner tut doch. Oder nicht. Oder doch. Oder nicht. Oder so irgendwie.


      ich meinte das grundsätzlich, nicht nur auf diesen fall bezogen. ^^
      ist sicher nicht die einzige auktion, die mit sowas im kleingedruckten aufwartet.
      hier ist das sowieso peng, weil ja - wie wir alle wissen - der käufer daran rumgefriemelt hatte.
      das der den angeblichen versandschaden irgendwie gar nicht DHL melden will - auch ziemlich komisch. man könnte jetzt denken "da ist was faul im staate dänemark"...

      Wenn ein privater Verkäufer Schrott liefert ist das einzig richtige: sobald man das bemerkt fasst man das Teil gar nicht mehr an bis die Mängelrüge geklärt ist. Selbst basteln (und das dann auch noch beweisbar einräumen) ist bei so was absolut tödlich für jeden Rechtsanspruch.

      insbesondere dann, wenn der käufer zb meint "viel (wäremleitpaste) hilft viel" oder "ein paar schläge mit dem hammer haben noch keiner CPU geschadet." oder "was nicht passt, wird passend gemacht" usw.
      gibt viele möglichkeiten sowas zu schrotten.
      Those who mind don’t matter
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