Computer defekt?

    • Computer defekt?

      Hallo, habe ein ähnliches Problem. Habe einen Rechner nach Frankfurt a.M. verkauft. Abholung bevorzugt. Nun hat der Käufer mich angerufen und mir mitgeteilt, der PC sei defekt. War er aber nicht, sonst hätte ich nicht Abholung bevorzugt geschrieben. Nun droht der Käufer nicht nur mit Rechtsanwalt sondern auch mit körperlicher Gewalt.
      Nun frage ich mich, warum jemand aus Frankfurt a. Main einen Rechner im Ruhrgebiet kauft und sich den zuschicken lässt. Gibt es in Frankfurt keine guten Rechner?
      Auch habe ich in der Auktion darauf hingewiesen, keine Rücknahme keine Gewährleistung keine Garantie. Was kann ich tun? :wallbash
    • Hilfezufett123 schrieb:

      und sich den zuschicken lässt



      Der Rechner könnte auch nicht gut Verpackt wurden sein von dir, so das der Rechner evtl. Schäden beim Transport der Post erhielt.
      Zudem würde ich dir empfehlen, auf ein Gutachten von einem IT Speziallisten zu bestehen - was kaput ist und wie es evtl. zum schaden
      gekommen ist.

      Sollte er ein Anwalt einschalten so hat er sowieso eine Nachweispflicht gegenüber Dir.

      Natürlich musst Du ebenfalls der Gegenseite beweisen können, dass der Rechner vor dem Versand anwandfrei funktioniert hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Thomas Fritz>aka Steffen G.< ()

    • speed-mait.de schrieb:

      Die Rücknahme wurde ausgeschlossen, mit seinem gebot / Sofort-Kauf hat er sich den Bestimmungen angenommen.

      Ähm, so kann man das nicht stehen lassen...

      Bei einem Sachmangel oder einem Versandschaden, den der Verkäufer zu verantworten hat, kann dieser Ausschluss nicht wirksam werden. Und auch sonst ist der Hinweis auf die Rücknahme sinnentleert, denn dieses Recht steht dem Käufer eh nicht zu.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wie soll man beweisen dass der Rechner bis zum absenden funktionierte?
      Videomitschnitt und Zeugen dass man den Rechner aus dem laufenden Betrieb herunter fährt, einpackt, zur Post trägt und aufgibt?
      Möglichst noch mit Zeitstempel und Datumsanzeige und in Echtzeit?

      Der Käufer kann ja auch selbst dran geschraubt haben und hat dabei etwas kaputt gemacht!?
      Oder schlimmer, der Rechner ist gar nicht kaputt, er brauchte nur bestimmte Teile, hat ihn ausgeweidet und schickt ein fast leeres Gehäuse zurück, nachdem er seine Rückerstattung hat!?
      Solls alles schon gegeben haben und dann war der Verkäufer der doppelt angesch....
      LG Tomcat.

      Für einen neuen Monitor bitte ---> X <--- hier bohren!
    • Thomas Fritz>aka Steffen G.< schrieb:

      Sollte er ein Anwalt einschalten so hat er sowieso eine Nachweispflicht gegenüber Dir.

      Natürlich musst Du ebenfalls der Gegenseite beweisen können, dass der Rechner vor dem Versand anwandfrei funktioniert hat.

      Ja, was denn nun? Bei wem liegt denn nun die Beweispflicht für einen Sachmangel? Beim Käufer oder beim Verkäufer?

      Ich löse es mal auf. Da es sich hier offensichtlich um einen Privatverkauf handelt, obliegt es dem Käufer, einen Defekt vor dem Versand nachzuweisen. Das ist in der Regel sehr schwer, weshalb die Verkäufer in der Regel auf der besseren Seite stehen.
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    • Hilfezufett123 schrieb:

      Nun hat der Käufer mich angerufen und mir mitgeteilt, der PC sei defekt. War er aber nicht, sonst hätte ich nicht Abholung bevorzugt geschrieben. Nun droht der Käufer nicht nur mit Rechtsanwalt sondern auch mit körperlicher Gewalt.
      Rechner kaputt ist sehr allgemein. Was war denn nun genau kaputt? Hat der K Fotos gemacht, z.B. von einem klapprigen Rechner mit umherfliegenden Teilen in einer zu großen, zu kleinen oder zu labbrigen Verpackung? So eine unsubstantielle Reklamation ist für die Tonne. Mit Rechtsanwalt oder sogar gleich mit Schlägen zu drohen ist auch nicht gerade der feine Zug.

      Verlange eine detaillierte Schadensbeschreibung. Vielleicht hat sich beim Versand eine Steckkarte oder ein Kabel gelockert bzw. gelöst. Der K soll mal alles nachdrücken oder jemanden zun Hilfe holen, der dazu in der Lage ist.

      Ein Link zur Auktion wäre auch noch hilfreich.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • speed-mait.de schrieb:

      Richtig, sollte aber der Versand den Schaden verursacht haben, so ( insofern versicherter Versand ) haftet das Transport-Unternehmen
      Auch das kann man SO nicht stehen lassen.
      Gibt immer wieder Leute die denken, ich klopp das Ding schnell irgendwie in nen Karton u. gut iss, iss ja versichert. So geht`s nicht.
      Immerhin hat jeder Versender Verpackungsrichtlinien. Nur wenn die Verpackung diesen entsprach haftet das Versandunternehmen und nur dann erstatten die auch was. Und.....ob die Verpackung ausreichend war oder nicht das entscheidet der jeweilige Versanddienstleister letztendlich natürlich selber.....

      Der TE wird sich also schon auch selbst an die eigene Nase fassen u. sich die Frage stellen müssen ob das Gerät ausreichend verpackt war.
      Wenn das ein PC in einem ATX Gehäuse oder grösser gewesen sein sollte, dann muss man sich nämlich schon anstrengen diesen einigermassen den Anforderungen der Versandunternehmen entsprechend zu verpacken. Ich trau mir wetten dass gut 3/4 der gebrauchten PCs die bei ebay von privat verkauft werden den Richtlinien der Versender nicht annähernd entsprechen, wenn man es etwas genauer nimmt.
      Einer der Gründe warum ich sowas, oder andere schwerere oder/und empfindlichere Teile nicht (mehr) bei ebay kaufe.

      Walter Reinhold schrieb:

      Rechner kaputt ist sehr allgemein. Was war denn nun genau kaputt? Hat der K Fotos gemacht, z.B. von einem klapprigen Rechner mit umherfliegenden Teilen in einer zu großen, zu kleinen oder zu labbrigen Verpackung? So eine unsubstantielle Reklamation ist für die Tonne. Mit Rechtsanwalt oder sogar gleich mit Schlägen zu drohen ist auch nicht gerade der feine Zug.

      Verlange eine detaillierte Schadensbeschreibung. Vielleicht hat sich beim Versand eine Steckkarte oder ein Kabel gelockert bzw. gelöst. Der K soll mal alles nachdrücken oder jemanden zun Hilfe holen, der dazu in der Lage ist.
      Genau! Die Aussage nur "kaputt" oder "defekt" ist für die Tonne.

      Ich würde erst mal nachfragen ob der Käufer der Meinung ist ob der angebl. Defekt beim Versand passiert ist oder sein könnte?
      Wenn ja oder auch nur möglicherweise, dann sieht man das meist schon von aussen am Karton. Weist der Karton äusserl. irgendeine grössere Beschädigung auf? Wenn ja warum hat er das Paket dann angenommen (und ist die Verpackung noch vorhanden)? Weist das Gerät selbst irgendwelche äusserlichen Beschädigungen auf, die vorher nicht bestanden haben, wie z.B. Delle etc.?

      DANN würde ich fragen WAS GENAU denn angebl. "defekt" oder "kaputt" ist. Nur ein bestimmtes Teil, startet der Rechner erst gar nicht, läuft der Lüfter vom Netzteil, leuchtet irgendeine LED oder tut er gar keinen Mucks mehr, etc. etc..

      Wenn es so war das der Käufer gleich mit Rechtsanwalt oder gar körperl. Gewalt gedroht hat, dann halte ich das schon von Haus aus für sehr verdächtig.
      Das sind nicht selten so Pappenheimer ..... die probieren es halt einfach mal....
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Ich wäre mir bei eurer Sicht der Dinge nicht so sicher.
      Es gab mal ein Rechtsurteil, dass ein Gerät unmittelbar nach Empfang funktionieren müsse, ansonsten hätte man auch bei einem Privatkauf ein Rückgaberecht.
      Aber was "unmittelbar" ist lies der Richter mal wieder im Raum stehen.
      Ich schau mal ob ich noch etwas davon finde.
    • Dashboard schrieb:

      ...dass ein Gerät unmittelbar nach Empfang funktionieren müsse, ansonsten hätte man auch bei einem Privatkauf ein Rückgaberecht.
      Ein Gerät, gut verpackt, wird auch nach dem Versand funktionieren, wenn es vor dem Einpacken bereits einwandfrei lief. Der TE hat sich ja mittlerweile ausgeklinkt, also streiten wir mal wieder um des Kaisers Bart. Ich hätte schon gern gewußt, um was für ein Rechner es sich gehandelt hat. In Anbetracht mancher Grafikkarten-Boliden und CPU-Kühlern mit Gewichten um bis zu 1kg ist es nämlich dringend angeraten, diese vor dem Versand auszubauen und seperat mitzuschicken. Der Käufer mußt das dann natürlich wieder zusammenbauen. Auch wenn das so eventuell nicht zutrifft, ist eine Sichtkontrolle auf lose oder gelockerte Teile vor dem Einschalten angeraten. Wir wissen immer noch nicht, was der Käufer eigentlich genau moniert hat und was der VK zum Thema Rücknahme im Wortlaut geschrieben hat, deswegen spendiere ich nochmal eine Runde Spekulatius. Mehr Buchstaben ist mir der Fall nicht mehr Wert.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Dashboard schrieb:

      Es gab mal ein Rechtsurteil, dass ein Gerät unmittelbar nach Empfang funktionieren müsse, ansonsten hätte man auch bei einem Privatkauf ein Rückgaberecht.
      Ist müßig hier weiter zu spekulieren.
      Man weis weder was genau hier verkauft wurde, wie es verpackt war, ob der "Defekt" möglicherweise beim Versand passiert sein könnte u. ggf. wessen Schuld das ist, noch was genau denn angeblich "defekt" sein soll.
      Wäre z.B. auch möglich das Rechner ohne Betriebssystem angeboten wurde u. man das erst noch installieren muss.
      Oder, OS ist zwar dabei aber nicht installiert. Die Möglichkeiten sind fast unendlich.
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    • Dashboard schrieb:

      Es gab mal ein Rechtsurteil, dass ein Gerät unmittelbar nach Empfang funktionieren müsse, ansonsten hätte man auch bei einem Privatkauf ein Rückgaberecht.

      Bevor du solche Gerüchte in die Welt setzt, solltest du das Urteil verlinken können. So etwas führt sonst nur zu Verwirrung. Darüber hinaus hätte man in einem Fall mit Sicherheit keine Rückgaberecht sonderrn allenfalls ein Recht auf Nachbesserung. Sorry, wenn ich so deutlich werde, aber solche Aussagen bringen uns nicht weiter, weil sie offensichtlich falsch wiedergegeben sind.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Achtung!!!! Computer Defekt!!!!

      Nach einigen Recherchen haben wir nun andere gefunden, die den gleichen Ärger mit eben diesem Verkäufer hatten. Nun haben wir die Polizei eingeschaltet und plötzlich lenkt der Käufer ein, nachdem wir ihn mit dem Namen eines seiner vorherigen Opfer(darf man wohl nun so nennen)
      konfrontiert haben. War auch ziemlich kleinlaut und bat uns sie ganze Geschichte doch einfach zu vergessen, nachdem nach seiner Aussage der PC nun angeblich doch einwandfrei funktieniert. Auffällig ist, das er 100% bei Ebay hat, doch überwiegend Anzüge und Töpfe etc. kauft. Weiter Recherchen haben ergeben, das er aber überwiegend auf PC und Laptops bietet. Nun bleibt die Frage offen, wo sind denn diese Berwertungen.ACHTUNG!!!
      Augen auf beim PC und Laptopverkauf. Bei Verkäufen nach Frankfurt a. M ganz besonders dann, wenn das Geld von der PB in Bochum kommt.
      Dann wndet euch an famklinksiek.Ist mein Ebay-Konto
    • Ich halte es für legitim und wichtig, dass du hier als Warnung den ebay-Account nennst.

      Wenn er nur kauft, dann kann er auch keine negativen Bewertungen haben, denn Käufer können keine negativen Bewertungen erhalten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.