Käufer will Anzeige stellen weil Päckchen auf Postweg verloren ging

    • Fairhandel schrieb:


      Doch, genau die Strafanzeige des Käufers war gemeint. Die würde ihn nichts kosten. Keine Rechtsschutzversicherung usw. würde benötigt werden.

      das erstatten einer anzeige kostet auch nix. :tongue:



      8)
      Der K als Zeuge soll nur das aussagen, was er gesehen oder auch nicht gesehen hat. Mehr nicht. Ein weiteres Mosaiksteinchen im Puzzle.

      schon klar, aber wenn der zeuge keinerlei erinnerungen mehr an den tag vor zb 6 wochen hat?
      was weiß zb ich denn, was ich alles vor 6wochen genau gemacht hab.


      Dann hätte das Versandunternehmen durch seinen Erfüllungsgehilfen, den Zusteller, das Päckchen nicht ordnungsgemäß zugestellt, sondern veruntreut. Das wäre strafbar. Der Staatsanwalt aber ermittelt nur in solchen Angelegenheiten auf eine Anzeige hin.

      das hieße dann, das die zuliefererbranche weitgehend kriminell wäre... außer bei denen, wo es eine ablagevereinbarung gibt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      wobei der empfänger auch nicht gerade der superzeuge wäre... schließlich beweist der nichterhalt nicht, das das versandunternehmen was veruntreut hat.

      riverside schrieb:

      Zitat

      Der K als Zeuge soll nur das aussagen, was er gesehen oder auch nicht gesehen hat. Mehr nicht. Ein weiteres Mosaiksteinchen im Puzzle.


      schon klar, aber wenn der zeuge keinerlei erinnerungen mehr an den tag vor zb 6 wochen hat?

      was weiß zb ich denn, was ich alles vor 6wochen genau gemacht hab.
      Es geht überhaupt nicht darum ob der Käufer ein "superzeuge" wäre.

      Es geht darum das der Käufer, angenommen er hat das Päckchen doch erhalten (u. so ganz abwegig ist diese Annahme nun mal nicht) , sollte die Angelegenheit eskalieren (unabhängig wer dies angestrengt hat, möglicherw. ja der Käufer selbst, wie von ihm ja bereits angedroht) u. es zu einer gerichtl. Auseinandersetzung kommen, der Käufer an irgendeiner Stelle des Verfahrens klar Stellung beziehen u. definitiv sagen muss ob er das Päckchen erhalten hat oder nicht (egal ob es ihm regulär zugestellt wurde oder er es abgestellt im Hausflur "gefunden" hat).

      Sollte er hier die Unwahrheit sagen könnte so eine Falschaussage u.U. weitreichende Konsequenzen für ihn haben. Das wird der K. sich sehr gut überlegen (müssen) ob er sowas riskiert, noch dazu wegen lediglich ein paar läppischen Euros.
      Er kann auch nicht einfach sagen er wisse nicht mehr ob er die Ware bzw. das Päckchen erhalten hat, denn selbstverständlich kann man von dem K. bzw. Empfänger erwarten (der alle seine Sinne noch einigermaßen beieinander hat), dass er sich daran erinnern kann ob er das Mainboard um das es hier geht erhalten hat oder nicht.

      Ich möchte betonen: das alles soll keine Unterstellung an den oder die Käufer im Allgemeinen sein. Erfahrungsgemäß (>13 Jahre ebay) kann ich aber sagen das es gar nicht so selten vorkommt das Käufer versucht sind einen solchen Fehler wie er dem VK bzw. TE hier unterlaufen ist auszunutzen u. Kapital daraus zu schlagen. Man sollte diese Möglichkeit also immerhin im Hinterkopf behalten. Das wiederum heisst nicht das man Käufer in solchen Fällen unter "Generalverdacht" stellen sollte. Es kommt nun mal vor das Sendungen auf dem Versandweg einfach verschwinden, wenn auch sehr, sehr selten (dürfte sich im einstelligen Promille Bereich bewegen).

      In Fällen wie diesem wo ein Käufer mit juristischen Schritten oder Strafanzeige droht, wäre zu überlegen ob man nicht bei Gelegenheit sehr sachte & sachlich darauf hinweist welche Folgen das haben könnte (auch bzw. ggf. besonders für ihn...), natürlich ohne ihm zu unterstellen die Unwahrheit gesagt zu haben. Letzteres ist natürlich ein bisschen eine heikle Sache u. nicht so einfach, man sollte also seine Worte mit viel Bedacht formulieren. Gelingt einem das aber könnte es durchaus hilfreich sein Käufern die unbedacht solche Drohungen aussprechen etwas die Luft aus den Segeln zu nehmen u. damit möglicherweise dazu beitragen die Sache zu deeskalieren. Gelingt einem das nicht oder kommt an den "falschen" Typ könnte das aber auch ins Gegenteil umschlagen. Es gilt also das individuell die Situation und den Gegenüber betreffend gut abzuwägen.

      Zur Deeskalation ist auch der bereits mehrfach erwähnte Nachforschungsauftrag geeignet.
      Der ist zwar wie schon festgestellt kein "Beweis" für gar nichts, egal was dabei raus kommt, aber er signalisiert dem Käufer zumindest schonmal das es dem VK Ernst ist u. er nichts unversucht lässt dazu beizutragen die Sache aufzuklären. Vielen ist das nämlich völlig schnurz u. bereits zuviel "Aufwand" was einen nicht gerade vertrauenserweckenden oder seriösen Eindruck hinterlässt. Ich könnte mir auch vorstellen dass das Stellen dieses NF-Auftrages ggf. auch im Falle des Falles (vor Gericht) zumindest als positives Zeichen gewertet werden würde u. einen kleinen Pluspunkt einbringt (bin kein Jurist).

      Nach erfolgten NF-Auftrag würde ich dem Käufer übrigens eine Kopie davon per Email schicken u. ihm mitteilen das ich ihn über Neuigkeiten die Nachforschung
      betreffend umgehend informieren werde.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • das war sarkastisch gemeint ("superzeuge" und "was vor 6 wochen war")!!!
      in zukunft muß ich das offenbar dran schreiben, weil sonst möglicherweise irgendwer nicht rafft, wie das gemeint ist.

      selbst wenn es zur anzeige käme und der käufer als zeuge fungieren dürfte: was glaubst du, was die polizei macht, wenn der sagt "nein, herr wachtmeister, ich hab das nicht bekommen!"
      die machen keine hausdurchsuchung bei dem und ob der postbote noch genau weiß, ob er das abgestellt oder doch übergeben hat (und da dann auch noch wem), wär auch mal interessant.
      das war jetzt auch wieder teilweise sarkastisch, es bedarf also keines vortrags über hausdurchsuchungen und ab wann man einen DB für sowas kriegt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Nu kommt mal alle wieder etwas runter :)

      Bislang ist ein Päckchen noch nicht angekommen - und es geht auch nicht gerade um existenzgefährdende Summen ...

      @ TE: Wann hast Du eigentlich verschickt?

      Sollte Dein VK wirklich darauf beharren, genau diesen Artikel zu fordern und nicht damit zufrieden sein, dass Du ihm das Geld rückerstattest: Ersteiger doch einfach selber ein solches Mainboard und schick es ihm dann zu.

      Oder frag ihn doch, ob er damit zufrieden wäre, wenn er sein Geld + € 10,- als Entschädigung für den Mehraufwand akzeptiert.

      Wenn er nicht gerade ein Idiot ist, nimmt er ein solches Angebot an und Du hast Deine Ruhe.

      Nimmt er nicht an, sag ihm, es dauert halt sechs Wochen, bis die Post den Nachforschungsauftrag durch hat - solange muss er dann halt warten ...

      Wegen dieser Sache rennt der nie zum Anwalt, und eine Anzeige wird vermutlich nicht mal angenommen (der macht sich damit doch selber lächerlich - so was gibt er nur deswegen von sich, um Dich einzuschüchtern, weswegen auch immer ... - vielleicht ärgert er sich auch einfach nur, weil Du per Päckchen versendest hast und weil er seinen Rechner nicht fertig hat und will dich deswegen ärgern ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • So langsam gewinne ich den Eindruck, hier läuft einiges durcheinander.


      Unser TE hat vertragswidrig unversichert verschickt.
      Er hat im Falle des Verlustetes genau das zu erstatten, was zu erstatten gewesen wäre, hätte er den Vertrag eingehalten und ist keineswegs verpflichtet, Ersatzware zu beschaffen.

      Nachforschungsaufträge kann man für jede Sendungsform stellen, das sollte er auf jeden Fall tun.

      Genauso kann er Anzeige gegen Unbekannt erstatten.


      Beide Letzgenannten dienen in Einzelfällen auch der Aufklärung, ob und wo ein Langfinger zuschlägt. Die Anzeige dient, wie erwähnt, auch manchmal den Erinnerungsvermögen des Käufers oder auch der Mitteilungsfreude, sollte ein Nachbar angenommen haben und das 'vergessen' worden sein.
    • die machen keine hausdurchsuchung bei dem und ob der postbote noch genau weiß, ob er das abgestellt oder doch übergeben hat (und da dann auch
      noch wem), wär auch mal interessant.

      das war jetzt auch wieder teilweise sarkastisch, es bedarf also keines vortrags über hausdurchsuchungen und ab wann man einen DB für sowas
      kriegt.
      Hää? Wieso u. was für Hausdurchsuchungen? Niemand ausser Dir hat bisher sowas auch nur erwähnt. Und was ist ein DB? DumpfBacke?

      *alte_eule* schrieb:

      Genauso kann er Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
      Nur mal angenommen "unser TE" würde das machen (wollen).
      Welche Veranlassung hätte die Polizei die Anzeige überhaupt aufzunehmen? Immerhin gibt es keinen Nachweis das eine Sendung abgeschickt wurde. Da könnte ja jeder behaupten er hätte irgendwas an irgendwen versendet das nicht angekommen sei u. deshalb Anzeige erstatten wollen.
      Mal weiter angenommen die Anzeige würde aufgenommen. Was genau passiert dann bzw. was genau würde die Polizei unternehmen? Würde die beim K. vorstellig werden um ihn zu fragen ob er die Sendung erhalten hat oder nicht?
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • @ ibäh

      Die Polizei ist zunächst einmal verpflichtet, jede Strafanzeige aufzunehmen. Dazu braucht es lediglich die Veranlassung durch den Anzeigeerstatter.


      Wie dann ermittelt wird, liegt in deren Ermessen. Soll auch schon vorgekommen sein, dass im Zustellbereich X plötzlich 30 oder mehr Anzeigen aufgetaucht sind. Die restlichen 200 Betroffenen waren nur zu faul. Aufgetaucht sind die Sendungn dann im WZ eines Zustellers. Da muss man die Empfänger nicht mehr als Zeugen befragen.
    • Ist sie nicht!

      *alte_eule* schrieb:

      Die Polizei ist zunächst einmal verpflichtet, jede Strafanzeige aufzunehmen. Dazu braucht es lediglich die Veranlassung durch den Anzeigeerstatter.


      Hallo,

      zur erfolgreichen Aufgabe einer Strafanzeige gehören drei Bedingungen:

      a)ein hinreichender Anfangsverdacht eines Deliktes
      und
      b)ein Beschuldigter
      und
      c)ein Beweis oder wenigstens ein nachweisbares Indiz,das den Anfangsverdacht begründet.

      Die Erfüllung von b)ist möglich,die von a) und c) nicht.

      Folge:Anzeige wird nicht aufgenommen.

      Hinzu kommt der offensichtliche(wenn überhaupt) BAGATELLSCHADEN.Dafür wird NICHT ermittelt,daher KEINE Anzeigenaufnahme.

      Ibäh und ichz haben jetzt mehrfach dargestellt,wie der TE vorgehen soll.

      Der Rest ist nur noch Streit um des Kaisers Bart und Haarspalterei.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Herr Gabriel, Sie gehen mir auf die Nerven.


      zu a) Die Sendung ist nicht angekommen. Jemand muss sie haben.

      zu b) Wenn dir jemand an deinem Fahrrad die Reifen zersticht, weißt du auch nicht wer das war. Du behauptest also, du kannst dann keine Anzeige erstatten? Aha...

      zu c) Auch den brauchst du nicht. Auch hierzu ein schönes Beispiel. Du hast einen Mord beobachtet. Die Leiche ist allerdings verschwunden. Wo ist dein Beweis? *fg*
      Bringst du das aber zur Anzeige und saugst dir diese Story aus den Fingern, machst du dich strafbar.
    • Typisch für eine Eule

      *alte_eule* schrieb:

      Herr Gabriel, Sie gehen mir auf die Nerven.


      zu a) Die Sendung ist nicht angekommen. Jemand muss sie haben.

      zu b) Wenn dir jemand an deinem Fahrrad die Reifen zersticht, weißt du auch nicht wer das war. Du behauptest also, du kannst dann keine Anzeige erstatten? Aha...

      zu c) Auch den brauchst du nicht. Auch hierzu ein schönes Beispiel. Du hast einen Mord beobachtet. Die Leiche ist allerdings verschwunden. Wo ist dein Beweis? *fg*
      Bringst du das aber zur Anzeige und saugst dir diese Story aus den Fingern, machst du dich strafbar.


      Danke für Deine typische Eröffnung,die zeigt,daß es sich in Deinem Eulengehirn verdunkelt hat.....

      Der Rest ist genauso niveauloses und unzutreffendes Gesabber,weil die Vergleiche hier NICHT angebracht sind:mit Analogien kann man manches,aber weder vieles noch alles rechtfertigen.

      Ebenfalls ein Zeichen von Nacht im Kopf....

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • @petergabriel

      Die Vergleiche von der Eule sind absolut passend und sollen dir vor Augen führen, wie abwegig deine Auffassung ist. Bei einem Großteil aller Straftaten ist der Täter nicht bekannt. Eine Strafanzeige kann selbstverständlich auch gegen Unbekannt gestellt werden.

      Und wenn bei dir Anzeigen wegen 20€ Schaden nicht gestellt werden können, dann werden sich Jugendliche ihre CD-Sammlung bald zusammenklauen können und gehen dabei immer straffrei aus.

      Du solltest vielleicht mal inne halten und überlegen, bevor du so etwas von dir gibst. Es könnte hier Leser geben, die das auch noch glauben. Leider sind wir durch diesen Nebenschauplatz ein wenig vom eigentlichen Thema abgekommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auch für uns ist es hier im Forum nicht neu, dass einzelne Polizisten versuchen, sich die Papierarbeit zu erleichtern und Anzeigewillige gelegentlich nach Hause schicken.

      Ich bemühe daher nochmals Vergleiche: Wenn dein Fahrrad gestohlen wird oder an deinem Auto der Außenspiegel abgebrochen wird, dann lehnt man deine Anzeige ab, weil du keinen Beschuldigten nennen kannst? Oder nennst du einfach deinen Nachbarn, weil es so einfach ist? Und wie siht es denn nun beim Ladendiebstahl einer CD aus? Wird die Polizei die Anzeige ablehnen?

      Du machst es uns hier wirklich nicht leicht mit deinen unüberlegten Äußerungen...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mink schrieb:

      Bitte streitet euch doch nicht :S


      Ich habe hier viele hilfreiche Tipps erhalten, die ich befolgen werde. Ob eine Anzeige kommt, oder nicht, werden wir dann sehen.



      Mink,

      mach dir keine Gedanken. Das hat nichts mit dir zu tun.
      "Streit" kommt immer wieder mal vor. Ohne Austausch von Argumenten funktioniert keine Diskussion.


      Wir können hier auch nur Ratschläge und Möglichkeiten aufzeigen. Was ein jeweiliger Fragesteller dann für sich selbst umsetzt, bleibt auch jeweils ihm selbst überlassen.
      Die Anzeige ist eine weitere Möglichkeit.
    • Hallo ihr,

      ich glaube, ich weiß jetzt, warum das Päckchen nicht beim Empfänger ankommt...

      Ich habe ja nachdem ich erfahren habe, dass das Päckchen noch nicht angekommen ist den Käufer darum gebeten mir seine Adresse aufzuschreiben... Die habe ich auch kurz überflogen, aber leider nicht ganz genau hingeguckt... Jetzt hab ich grade aber den Nachforschungsauftragsbogen für die Post ausgefüllt und irgendwie kam mir da was komisch vor und siehe da: Der Käufer hat bei Ebay eine falsche Postleitzahl stehen gehabt. Bei Ebay steht vorne eine 0, die Adresse, die er mir gab fing aber mit einer 9 an. Da wird der Käufer einen Tippfehler eingebaut haben. Habe auch gegoogelt, die PLZ mit der 9 ist richtig... Also steht auf meinem Päckchen eine falsche PLZ, aber das ist nicht mein Fehler, sondern der des Käufers.

      Komisch finde ich allerdings, dass das Päckchen dann noch nicht zurück gekommen ist ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mink ()