Käufer will Anzeige stellen weil Päckchen auf Postweg verloren ging

    • Käufer will Anzeige stellen weil Päckchen auf Postweg verloren ging

      Hallo zusammen,

      es geht um folgendes:
      Ich habe kürzlich ein paar Sachen für meinen Freund bei Ebay verkauft. Jetzt hat sich vor 2 Tagen ein Käufer gemeldet und mir mitgeteilt, dass sein Paket noch nicht angekommen sei. Verschickt habe ich es am 18. August.

      Kurze Zwischeninfo:
      Ich war beim einstellen des Angebots blöderweise etwas unachtsam und habe die Versandart nicht angepasst, dort stand Paket, ich habe es allerdings als Päckchen verschickt.

      Jetzt habe ich den Käufer gebeten noch ein paar Tage zu warten, falls das Päckchen zurückkommen sollte. Es kann ja durchaus mal passieren, das man einen Zahlendreher in der PLZ hatte, oder meine Schrift unleserlich gewesen ist, oder ähnliches. Falls man bis Ende nächster Woche nichts von dem Päckchen hören sollte, habe ich ihm Angeboten, ihm das Geld zurück zu überweisen. Ich weiß, das normalerweise bei Privatverkäufern das Risiko auf Kosten des Käufers geht, aber da ich den Fehler beim Versand gemacht habe, dachte ich, wäre das ein gutes Entgegenkommen.
      Das sieht der Käufer allerdings gar nicht so und fordert innerhalb einer Woche seine gekaufte Ware, oder gleichwertigen Ersatz, sonst würde er Strafanzeige stellen sagt er. Mit der Rücküberweisung seines Geldes gibt er sich nicht zufrieden.

      Welche Pflichten habe ich als private Verkäuferin in so einem Fall? Muss ich ihm wirklich gleichwertigen Ersatz besorgen, oder bin ich aus dem Schneider, wenn er sein Geld wieder hat? Der Verlust geht dadurch ja auf meine Kosten.

      Ich bitte um Ratschläge...

      LG
    • Mink schrieb:

      Ich weiß, das normalerweise bei Privatverkäufern das Risiko auf Kosten des Käufers geht, aber da ich den Fehler beim Versand gemacht habe, dachte ich, wäre das ein gutes Entgegenkommen.

      Das ist kein Entgegenkommen, sondern Pflicht. Da du von der Versandart abgewichen bist, haftest du auch. Auch wenn es wirklich kleinkariert vom Käufer ist, er kann auf Vertragserfüllung (ggf. Schadensersatz) bestehen. Du musst also versuchen, ihn von deiner Seriosität zu überzeugen und ihn um Vertragsauflösung bitten.

      Hast du mal einen Link zur Aktion, damit wir uns selbst ein Bild machen können?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hier ist der Link zur Auktion:


      Na, dann hab ich wohl schlechte Karten. Der lässt sich nie im Leben von meiner Seriosität überzeugen, das habe ich ja bereits versucht inklusive ihn irgendwie milde zu stimmen... *seufz*

      Weiß jemand, was ich zu erwarten habe, wenn er wirklich Strafanzeige stellt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mink ()

    • Hallo,

      1. ... Ruhe bewahren. Nix ist schlimmer als Panik! ;)
      2. wenn es in ca. 10 Tagen nicht angekommen ist, Nachforschungsauftrag bei DHL anstoßen
      3. wenn Nachforschung erfolglos bleibt, dann dem Käufer die gesamten Auktionskosten (20,70+6,90) ersetzen. Dies dem K ankündigen und nochmals fragen, ob er damit einverstanden ist (Kontoverbindung anfragen).
      4. Falls der K nicht damit einverstanden ist und Strafanzeige stellen sollte (gegen Dich oder wen?), dann Rechtsanwalt einschalten.
      5. keine Angst vor einer Strafanzeige, der K will Dich vielleicht bloß ein bisschen einschüchtern. Und falls doch Strafanzeige gestellt wird, dann RA. Der wird Dir gut helfen.

      Sei bei Deinem Schriftwechsel immer höflich und sachlich zum K. Du mußt Dich mal in seine Lage versetzen. Er hat Paket bezahlt, der Versand erfolgt dann per Päckchen. Da würde ich mich auch etwas verschaukelt fühlen, erst recht, wenn es nicht ankommt. Aber er sollte beachten: Du hast einen Fehler gemacht, aber keine Straftat begangen. Du kannst doch sicher einen Zeugen benennen, der bei dem Päckchenversand dabei war?!

      Du mußt allerdings nach meinem Kenntnisstand nicht mehr ersetzen, als der K Dir bezahlt hat. Weitere Forderungen müssen nicht erfüllt werden. Falls ein Paket verloren geht, wird auch nur der tatsächliche Schaden ersetzt.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Hallo und danke für die Antwort :)

      Wie genau läuft das mit dem Nachforschungsauftrag? Bisher ist immer alles angekommen, was ich abgeschickt habe, deswegen brauchte ich das bisher nicht :S

      Natürlich verstehe ich, das die Situation für den Käufer auch blöd ist. Deswegen möchte ich ihm ja die Kosten ersetzen, wenn das Päckchen wirklich verschollen ist. Wenn ich jetzt total uneinsichtig wäre und bei mir keinen Fehler suchen würde, dann könnte ich dieses wehemente drohen mit einer Anzeige verstehen, aber ich bin ihm ja sofort entgegen gekommen als ich gehört habe, dass das Päckchen noch nicht angekommen ist. Aber gut, das muss jeder selber wissen, wie rabiat er bei sowas vorgehen will. Der Käufer möchte anscheinend lieber den langwiedrigen, stressigen Weg gehen.

      Meine Mutter war dabei als ich den Schwall Päckchen zur Post gebracht habe (sie musste tragen helfen :rolleyes: ). Das waren mehrere an dem Tag (die anderen sind übrigends angekommen soweit ich weiß) und die netten Frauen an unserer Poststelle kennen mich mittlerweile auch sehr gut. Die können auch bezeugen, das ich regelmäßig Päckchen dort abgebe.

      Der Käufer hat auch angedeutet, ob ich den Artikel denn wirklich weggeschickt habe, es würde ja nicht einfach ein Päckchen in der Größe verschütt gehen *murmel* Aber woher weiß ich sicher, dass das Päckchen nicht doch bei ihm angekommen ist... Das habe ich ihm natürlich nicht vorgehalten, aber damit könnte ich auch anfangen :S
    • @Fairhandel
      Danke. Kurz nachdem ich meinen Beitrag hier abgeschickt habe, bin ich auch auf die Idee gekommen mal zu googeln :D

      @GneX
      Ja, das meinte ich ja... das kann ich ja nicht wissen. Allerdings denke ich, dass, wenn das Päckchen angekommen ist, der Käufer sich ja eigentlich mit der Rückerstattung des Geldes zufrieden geben müsste?!
      Wenn das Päckchen angekommen ist, müsste das der Nachforschungsantrag ja eigentlich aufdecken können. Hoffe ich.
    • Mink schrieb:

      Wenn das Päckchen angekommen ist, müsste das der Nachforschungsantrag ja eigentlich aufdecken können. Hoffe ich.

      Wahrscheinlich nicht, denn der Nachforschungsauftrag kann bei beleglosen Sendungen nicht die Zustellung erfassen. Es wird nur intern nach Verlusten gefahndet.
      Bei einem belegbaren Paket wäre das anders gewesen. Dort hätte die Zustellung nachgewiesen werden können. Abgesehen davon hätte man dort auch per Online-Sendungsverfolgung den Weg des Paketes über verschiedene Stationen nachverfolgen können.
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    • Hmmm... gut, dann sollte man auf den Nachsendeauftrag nicht zu viel Hoffnung legen.

      Aber wenn das Päckchen beim Empfänger angekommen ist, dann sollte er sich mit der Erstattung des Geldes doch eigentlich zufrieden geben... Sonst würde das alles doch keinen Sinn ergeben. Ich meine, was kann er sonst wollen, außer die Ware und sein Geld.
    • Der Nachforschungsauftrag ist nur ein Mittel von allen möglichen Dingen, die man tun könnte.

      Falls das Päckchen noch ankommen sollte und er sonst keine Ansprüche (defekter Artikel o.ä.) stellen sollte, mußt Du ihm natürlich die Differenz zwischen Paket und Päckchen erstatten. Es ist ja für eine Leistung bezahlt worden, die nicht erbracht wurde.

      Falls das Päckchen nicht ankommt und der Nachforschungsauftrag erfolglos ist, könntest auch Du -als weiteres Mittel- eine Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen das Versandunternehmen stellen und den Empfänger als Zeugen benennen. Vielleicht könnte er sich dann ja eventuell doch noch an den Empfang des Päckchens "erinnern". Es mag Fälle geben, bei denen das geholfen hat. Aber eigentlich sollte man dem K nichts unterstellen, ohne einen konkreten Verdacht zu haben.

      Davon abgesehen ist Deine Anzeige das ultimative Mittel, das Du wählen kannst, um eventuell doch noch das Päckchen aufzutreiben, oder zumindest seinen Verbleib aufzuklären. Mehr kann Keiner (auch kein Anwalt) in der Hinsicht tun.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:

      Der Nachforschungsauftrag ist nur ein Mittel von allen möglichen Dingen, die man tun könnte.

      Falls das Päckchen noch ankommen sollte und er sonst keine Ansprüche (defekter Artikel o.ä.) stellen sollte, mußt Du ihm natürlich die Differenz zwischen Paket und Päckchen erstatten. Es ist ja für eine Leistung bezahlt worden, die nicht erbracht wurde.
      Den Nachforschungsantrag würde ich auf alle Fälle stellen. Beachte bei dem Nachforschungsantrag dass Du angeben musst was mit der Sendung passieren soll für den Fall dass sie gefunden wird. Solltest Du dort angeben das die Sendung dem Empfänger zugestellt werden soll, würde ich erst nach erfolgloser Nachforschung dem Käufer Geld erstatten. Ansonsten kann`s sein das er am Schluss beides hat, Ware u. Geld bzw. Erstattung (u. Letzteres nicht mehr rausrückt). Ein Ergebniss der Nachforschung kann aber dauern, u.U. einige Wochen.

      Die Differenz zwischen dem bezahlten Paketversand + dem unversicherten Päckchen Versand würde ich dem Käufer schon jetzt gleich anbieten zu bezahlen für den Fall dass er das Päckchen doch noch zugestellt bekommt. Als "Entschädigung" bzw. Anreiz könnte das helfen das sich der Käufer ggf. doch noch "erinnert" :whistling: die Sendung erhalten zu haben. Sollte der K. die Sendung tatsächl. bekommen haben, hat er ja was er wollte. Wenn er dann noch die Differenz (+ggf. noch was obendrauf) für den Versand bekommt ist es eher unwahrscheinlich das er es dann noch auf die "harte Tour" versucht um aus Deinem Fehler Profit zu schlagen u. zu versuchen Ware + Gesamtrückerstattung zu erhalten, insbesondere da so eine Sache für ihn nicht ganz ungefährlich werden könnte (siehe Beitrag von Fairhandel bezügl. "Empfänger als Zeugen").
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Den Nachforschungsantrag würde ich auf alle Fälle stellen. Beachte bei dem Nachforschungsantrag dass Du angeben musst was mit der Sendung passieren soll für den Fall dass sie gefunden wird. Solltest Du dort angeben das die Sendung dem Empfänger zugestellt werden soll, würde ich erst nach erfolgloser Nachforschung dem Käufer Geld erstatten. Ansonsten kann`s sein das er am Schluss beides hat, Ware u. Geld bzw. Erstattung (u. Letzteres nicht mehr rausrückt). Ein Ergebniss der Nachforschung kann aber dauern, u.U. einige Wochen.

      Die Differenz zwischen dem bezahlten Paketversand + dem unversicherten Päckchen Versand würde ich dem Käufer schon jetzt gleich anbieten zu bezahlen für den Fall dass er das Päckchen doch noch zugestellt bekommt. Als "Entschädigung" bzw. Anreiz könnte das helfen das sich der Käufer ggf. doch noch "erinnert" :whistling: die Sendung erhalten zu haben. Sollte der K. die Sendung tatsächl. bekommen haben, hat er ja was er wollte. Wenn er dann noch die Differenz (+ggf. noch was obendrauf) für den Versand bekommt ist es eher unwahrscheinlich das er es dann noch auf die "harte Tour" versucht um aus Deinem Fehler Profit zu schlagen u. zu versuchen Ware + Gesamtrückerstattung zu erhalten, insbesondere da so eine Sache für ihn nicht ganz ungefährlich werden könnte (siehe Beitrag von Fairhandel bezügl. "Empfänger als Zeugen").


      Hallo,

      genau(!!) so solltest Du es machen.

      Auf KEINEN Fall auf eMails mit Drohungen etc überhaupt reagieren.

      Du kannst höchstens mitteilen,daß Du die notwendigen Untersuchungen veranlaßt hast, und er sich bis zu deren Abschluß zu gedulden hat.

      Du bittest um Mitteilung der Kontonummer,damit Du schon vorab die Differenz Päckchen-Paket überweisen kannstsiehe oben).

      Ich gehe mit Dir (fast)jede Wette ein,daß allein das schon nicht passieren wird.

      Wenn Dein Gegenüber tatsächlich rechtl.Schritte für nen 20er meint einleiten zu müssen,hört er damit auf,wenn ihm dämmert,daß er a)wahrscheinlich keine Deckungszusage von seiner RSV bekommt(wenn er überhaupt eine hat) und b)alle Kosten(Anwalt,Mahnbescheid,etc)vorstrecken muß(das macht allein schon ca.€200.-) und c)einen unsicheren Ausgang des Falles vor sich hat.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Eine Anzeige würde nix kosten, aber warten wir´s mal ab ...


      Eine Strafanzeige ist unsinnig,sie würde mangels einer strafbaren Handlung gar nicht erst verfolgt.

      Selbst wenn die Aufgabe online erfolgt,würde der Käufer weder eine Reaktion noch eine Amtshandlung erleben.

      petergabriel



      es wohl nicht um die angedrohte strafanzeige durch den käufer gehen, sondern viel mehr darum

      Falls das Päckchen nicht ankommt und der Nachforschungsauftrag erfolglos ist, könntest auch Du -als weiteres Mittel- eine Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen das Versandunternehmen stellen und den Empfänger als Zeugen benennen. Vielleicht könnte er sich dann ja eventuell doch noch an den Empfang des Päckchens "erinnern". Es mag Fälle geben, bei denen das geholfen hat. Aber eigentlich sollte man dem K nichts unterstellen, ohne einen konkreten Verdacht zu haben.

      Davon abgesehen ist Deine Anzeige das ultimative Mittel, das Du wählen kannst, um eventuell doch noch das Päckchen aufzutreiben, oder zumindest seinen Verbleib aufzuklären. Mehr kann Keiner (auch kein Anwalt) in der Hinsicht tun.


      wobei der empfänger auch nicht gerade der superzeuge wäre... schließlich beweist der nichterhalt nicht, das das versandunternehmen was veruntreut hat.
      manche postboten stellen den kram in den hausflur, an die haustür oder sonstwohin und wenn da einer vorbei kommt, dem das päckchen gefällt und der keine skrupel hat, das einzusacken... dann ist es evtl. weg.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      es wohl nicht um die angedrohte strafanzeige durch den käufer gehen
      Doch, genau die Strafanzeige des Käufers war gemeint. Die würde ihn nichts kosten. Keine Rechtsschutzversicherung usw. würde benötigt werden.

      riverside schrieb:

      wobei der empfänger auch nicht gerade der superzeuge wäre... schließlich beweist der nichterhalt nicht, das das versandunternehmen was veruntreut hat.
      Der K als Zeuge soll nur das aussagen, was er gesehen oder auch nicht gesehen hat. Mehr nicht. Ein weiteres Mosaiksteinchen im Puzzle.

      riverside schrieb:

      manche postboten stellen den kram in den hausflur, an die haustür oder sonstwohin und wenn da einer vorbei kommt, dem das päckchen gefällt und der keine skrupel hat, das einzusacken... dann ist es evtl. weg.
      Dann hätte das Versandunternehmen durch seinen Erfüllungsgehilfen, den Zusteller, das Päckchen nicht ordnungsgemäß zugestellt, sondern veruntreut. Das wäre strafbar. Der Staatsanwalt aber ermittelt nur in solchen Angelegenheiten auf eine Anzeige hin.
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