Hallo zusammen,
es geht um folgendes:
Ich habe kürzlich ein paar Sachen für meinen Freund bei Ebay verkauft. Jetzt hat sich vor 2 Tagen ein Käufer gemeldet und mir mitgeteilt, dass sein Paket noch nicht angekommen sei. Verschickt habe ich es am 18. August.
Kurze Zwischeninfo:
Ich war beim einstellen des Angebots blöderweise etwas unachtsam und habe die Versandart nicht angepasst, dort stand Paket, ich habe es allerdings als Päckchen verschickt.
Jetzt habe ich den Käufer gebeten noch ein paar Tage zu warten, falls das Päckchen zurückkommen sollte. Es kann ja durchaus mal passieren, das man einen Zahlendreher in der PLZ hatte, oder meine Schrift unleserlich gewesen ist, oder ähnliches. Falls man bis Ende nächster Woche nichts von dem Päckchen hören sollte, habe ich ihm Angeboten, ihm das Geld zurück zu überweisen. Ich weiß, das normalerweise bei Privatverkäufern das Risiko auf Kosten des Käufers geht, aber da ich den Fehler beim Versand gemacht habe, dachte ich, wäre das ein gutes Entgegenkommen.
Das sieht der Käufer allerdings gar nicht so und fordert innerhalb einer Woche seine gekaufte Ware, oder gleichwertigen Ersatz, sonst würde er Strafanzeige stellen sagt er. Mit der Rücküberweisung seines Geldes gibt er sich nicht zufrieden.
Welche Pflichten habe ich als private Verkäuferin in so einem Fall? Muss ich ihm wirklich gleichwertigen Ersatz besorgen, oder bin ich aus dem Schneider, wenn er sein Geld wieder hat? Der Verlust geht dadurch ja auf meine Kosten.
Ich bitte um Ratschläge...
LG
es geht um folgendes:
Ich habe kürzlich ein paar Sachen für meinen Freund bei Ebay verkauft. Jetzt hat sich vor 2 Tagen ein Käufer gemeldet und mir mitgeteilt, dass sein Paket noch nicht angekommen sei. Verschickt habe ich es am 18. August.
Kurze Zwischeninfo:
Ich war beim einstellen des Angebots blöderweise etwas unachtsam und habe die Versandart nicht angepasst, dort stand Paket, ich habe es allerdings als Päckchen verschickt.
Jetzt habe ich den Käufer gebeten noch ein paar Tage zu warten, falls das Päckchen zurückkommen sollte. Es kann ja durchaus mal passieren, das man einen Zahlendreher in der PLZ hatte, oder meine Schrift unleserlich gewesen ist, oder ähnliches. Falls man bis Ende nächster Woche nichts von dem Päckchen hören sollte, habe ich ihm Angeboten, ihm das Geld zurück zu überweisen. Ich weiß, das normalerweise bei Privatverkäufern das Risiko auf Kosten des Käufers geht, aber da ich den Fehler beim Versand gemacht habe, dachte ich, wäre das ein gutes Entgegenkommen.
Das sieht der Käufer allerdings gar nicht so und fordert innerhalb einer Woche seine gekaufte Ware, oder gleichwertigen Ersatz, sonst würde er Strafanzeige stellen sagt er. Mit der Rücküberweisung seines Geldes gibt er sich nicht zufrieden.
Welche Pflichten habe ich als private Verkäuferin in so einem Fall? Muss ich ihm wirklich gleichwertigen Ersatz besorgen, oder bin ich aus dem Schneider, wenn er sein Geld wieder hat? Der Verlust geht dadurch ja auf meine Kosten.
Ich bitte um Ratschläge...
LG