Muss ich eine Rückabwicklung akzeptieren?

    • Muss ich eine Rückabwicklung akzeptieren?

      `Hallo,

      ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer einen gebrauchten Subwoofer ersteigert, der aber defekt ist. Angegeben war er aber als technisch einwandfrei. Ich habe den Verkäufer per Mail darüber informiert und um eine Ersatzlieferung gebeten. Darauf ist er in der Antwort allerdings nicht eingegangen und hat mir stattdessen (per Textbaustein) die Rückabwicklung des Geschäfts und Erstattung des Kaufpreises vorgeschlagen.

      Da es sich um einen höherwertigen Subwoofer handelt, den ich relativ günstig ersteigern konnte, wäre ich aber eher an einem funktionierenden Artikel interessiert als an der Erstattung.

      Daher meine Frage: Wie sieht das grundsätzlich aus, kann ich auf einer Ersatzlieferung bestehen, auch wenn der Verkäufer den Artikel aktuell in seinen jetzigen Auktionen nicht mehr anbietet, sondern nur noch "größere" Exemplare?

      Dankeschön schon jetzt für Eure Antworten...



      Gruß

      SC_76
    • Wie sieht es denn mit ein wenig Logik aus?

      Wenn das Ding gebraucht war, wird es wohl nicht soooooo viele davon geben, in diesem Zustand bzw. der Händler wohl keinen zweiten davon haben.

      Aber da Du ja hier ein Thema daraus machst, scheint Dir dieser Umstand wohl egal zu sein.

      An Deiner Stelle würde ich den Händler fragen, ob er das Ding möglicherweise reparieren kann (dieses Recht auf Nachbesserung hat der Händler jedenfalls, bevor Du eine Ersatzlieferung fordern könntest) - und wenn nein - dann würde ich persönlich mir den Stress nicht antun und einfach rückabwickeln.

      Hast Du mal einen Link zum Artikel, damit sich der eine oder andere Fachkundige hier ein Bild davon machen kann, was der Händler tatsächlich zusagt und was möglicherweise nicht?
      ---

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    • SC_76 schrieb:

      `... kann ich auf einer Ersatzlieferung bestehen, auch wenn der Verkäufer den Artikel aktuell in seinen jetzigen Auktionen nicht mehr anbietet

      Wenn es sich nicht um ein "Einzelstück", Restposten oder B-Ware handelte (Ein Link zur Auktion wäre hilfreich) hast du ein Recht auf die Ware.
      Der gewerbliche Händler hat seinerseits aber auch ein Recht auf Nachbesserung was er vermutlich bei Neuware im Elektronikbereich nicht wahrnehmen kann.

      Ich würde höflich aber nachdrücklich auf einer Ersatzlieferung bestehen.
    • Rückabwicklung ist geboten!

      Hallo,

      was ist(nur als Beispiel),wenn der Subwoofer auf dem Versandweg als Gebrauchtgerät (!!) schlapp gemacht hat??

      Vielleicht ist auch nur ein Kabel "innendrin" lose.......

      Ich nehme an,daß Du so einen Billigwürfel gebraucht für den halben Preis erstanden hast.Sowas geht meistens immer schief.

      Was kannst Du,was willst Du jetzt "hin-und her" beweisen??

      Mach eine Rückabwicklung und gut ist.

      petergabriel
    • Zunächst erstmal danke für Eure Antworten, wobei ich aber über den freundlichen Umgangston in diesem Forum leicht irritiert bin.
      Es geht mir bei weitem nicht darum, jemanden "über den Tisch" zu ziehen, unverschämt zu argumentieren oder mutwillig Ärger zu machen, falls dieser Eindruck bei dem einen oder anderen aufgekommen sein sollte. Auch mit der Logik habe ich in den wenigsten Fällen Probleme - ich wollte ja schließlich *vor* einem weiteren Kontakt mit dem Händler mir hier Rat holen, um keine überzogenen Ansprüche zu stellen. Aber egal.

      Hier ist der Link zur Auktion.

      Der Händler verkauft derzeit in größerem Umfang die Subwoofer der Firma Teufel, und zum Zeitpunkt der Ersteigerung waren auch noch einige Geräte dieses Typs dabei - derzeit aber nur "größere" Modelle. Deswegen meine Frage. Dass ggf. eine Rückabwicklung am Ende dabei herauskommen könnte, fände ich zwar schade, es wäre aber kein Weltuntergang.

      Ich versuche seit einigen Tagen die Firma telefonisch zu erreichen, weil ich finde, dass sich so ein Sachverhalt eher telefonisch als per Mail/Textbaustein klären lässt, bislang war das telefonisch aber erfolglos.

      Gruß
      SC
    • Generalüberholt

      Hallo,

      lt.Auktionstext ist das Gerät vom Hersteller generalüberholt worden.

      Ich gehe davon aus,daß dieser offensichtlich große Händler das Teil einwandfrei verpackt und auf den Weg gebracht hat.Das(!!) wird er Dir auf jeden Fall zusichern.Dagegen(!!) hast Du keine Handhabe.

      Mich interessiert daher,worin der Defekt präzise besteht,denn ich komme immer mehr zu der Sichtweise,daß Dein Würfel auf dem Versandweg,beim Auspacken,beim Aufstellen,beim Anschließen,beim Einschalten möglicherweise einen Schaden erlitten hat.

      Ab welcher Stelle bist Du verantwortlich??

      Richtig:ab dem Auspacken!

      Ist es möglich,daß DU(!!) einen technischen Fehler gemacht hast?? Bist Du genau(!!) nach Anleitung vorgegangen???

      Noch einmal:mach eine Rückabwicklung,denn die Freude an diesem Gerät ist Dir jetzt schon verleidet!

      petergabriel
    • Der Subwoofer war ordentlich verpackt, die Verpackung hatte auch keine äußeren Schäden. Ich habe ihn vorsicht mit meiner Frau zusammen ausgepackt und habe ihn genau nach Anleitung, die ich mir vorher beim Hersteller heruntergeladen hatte, angeschlossen. Bislang hatte ich einen viel kleineren Subwoofer von Yamaha.

      Der Subwoofer selbst ist kaum wahrzunehmen, ich muss den Lautstärkeregler am Woofer auf mindestens 80% aufdrehen und dann ganz nah mit dem Ohr herangehen, um überhaupt etwas hören zu können. Der Yamaha ist bei 50% viel lauter.

      In der Anleitung vom Teufel gibt es einen Hinweis, wie man den Woofer testen kann - nämlich mit am Woofer eingesteckten Cinch-Kabel das andere Ende des Kabels berühren, dann soll der Woofer laut brummen, wenn alles in Ordnung ist, selbst bei kleiner Laustärke. Bei den eben angesprochenen 80% höre ich ein leichtes Summen aus dem Gerät, mehr nicht.
      Auch höre ich nach dem Einschalten kein Relais im inneren des SW "klacken", zumindest beim Yamaha ist das so.
      Dem Teufel-Support hatte ich die Probleme geschildert und selbst die gehen von einem Defekt des SW aus. Ob in dem SW ein Relais "klacken" müsste, konnte der Support aber nicht mit Sicherheit agen, das sei modellabhängig.

      Ich kann also mit gewisser Sicherheit behaupten, dass ich keinen Fehler gemacht und ihn richtig angeschlossen habe.


      Sei's drum. Ich warte jetzt ab, was der Händler mir auf meine letzte Mail antwortet und entscheide dann.
    • Da das Gerät doch deutlich günstiger weggeht als ein Neugerät und es anscheinend (zumindest momentan mit 0 Ergebnissen) selten bei Ebay als gebraucht Gerät zu finden ist,
      kann ich schon verstehen, wenn man das Gerät dennoch haben will.

      @SC 76:

      Du hast ja nun zwei Möglichkeiten gehört:

      Entweder du gehst den weg der Rückabwicklung: Geld zurück zu dir und Gerät zurück zu deinem VK und du suchst weiter.

      oder

      Du bestehst auf eine Nachbesserung. Der VK läst das Teil dann entweder einschicken, oder repariert selbst.

      Wie du vorgehst, liegt an dir selbst.

      Ich habe mir mal deinen VK angeschaut.

      Er hat wohl öfter mal probleme, mit den gebraucht Geräten, wie man an einigen Bewertungen sehen kann.

      Hier mal ein Link zum gefilterten Bewertungsprofil: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…llFeedback&which=negative

      Selbst wenn du die Nachbesserung erhälst, könnte es ein langer weg werden, bis dein Gerät wirklich funktioniert.

      Den dein VK ist ein großer Händler, der so ziemlich alles Verkauft. Folglich, wird der nur Geräte einschicken.
      Mach dir dabei bitte auch klar, dass sowas unter Umständen auch lange dauern kann.(Transport von dir zum VK, dann vom VK zu Teufel und wieder zurück. Da können gerne mal 4-6 Wochen vergehen.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • Dieser Händler macht ein Massengeschäft, der ist auf so etwas wie Ersatzlieferungen usw. wahrscheinlich gar nicht eingerichtet.

      Wenn Du das Ding zurücksendest, haut der es direkt in die Tonne (kalkulierter Ausschuss, bei der Masse wahrscheinlich kaum ein Problem, aber er braucht das Ding zurück, damit er sicher gehen kann, dass Du Dir die Geschichte nur ausdenkst - sonst würde da nämlich bald jeder so vorgehen - für ihn wäre es billiger, wenn Du das Teil gleich entsorgst ...)

      Was ihm allerdings Probleme macht, ist, wenn er von seinem System abweichen muss.

      Wie bereits erwähnt: Er könnte jetzt darauf bestehen, das Ding auf seine Kosten selber reparieren zu lassen. Kann er das am Ende nicht, hättest Du das Recht, einen gleichwertigen Ersatz einzufordern.

      Aber: Wäre es am Ende für Dich nicht einfacher, das Geld zu nehmen und auf´s neue Dein Glück zu versuchen?

      Kann natürlich sein, dass er Dir, wenn Du hartnäckig bleibst, einen größeren als Ersatzlieferung anbietet. Kann auch sein, das er noch einen anderen in "seiner Tonne" findet. Wenn dieser dann nur einen Tag läuft und dann kaputt gehen sollte, bleibst Du auf dem Ding sitzen.

      Viele wenn´s, aber viel Glück :)
      ---

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    • Das ist ein Fall von Recht haben - und auch bekommen.

      Dein VK hätte das Recht 2x nachzubessern,was wohl laut Profil ausgeschlossen ist.
      Er könnte dann, wie hier angedeutet einen Bedienungsfehler unterstellen. Bis dahin hat er den Artikel, Gutachten auf deine Kosten also vorher...
      Das geht mit viel Kosten aus wie das Hornbrger Schießen.

      Vergiss es einfach. Nimm das Geld zurück und such dir einen zuverlässigen VK.
    • Oberlix schrieb:

      Hier mal ein Link zum gefilterten Bewertungsprofil: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…&which=negative
      Gebrauchtware als neu verkaufen, typischer ebay Nepp Klassiker.

      Drapondur schrieb:

      Aber: Wäre es am Ende für Dich nicht einfacher, das Geld zu nehmen und auf´s neue Dein Glück zu versuchen?
      Das glaube ich auch. Mein Bauchgefühl sagt mir hier das alles Andere ansonsten ein über Wochen ggf. Monate dauerndes Gezipfel ohne Ende wird.

      @ SC_76: achte drauf das Du auch die Rücksendekosten erstattet bekommst oder lass am Besten die Ware gleich vom VK abholen wenn das möglich ist (das machen die oft gar nicht ungerne da es sie oft billiger kommt als wenn Du das verschickst, gewerbl. Versender in dieser Grössenordnung bekommen ganz andere Versandkonditionen).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Bevor der Teufel eine schöne Goldhamsterwohnung wird noch mal nachchecken:

      Lesestoff zum gleichen Problem:
      hifi-forum.de/viewthread-36-4956.html

      Download Link zu einer Teufel Subwoofer PDF-Anleitung (anderes Modell):
      google.de/url?sa=t&rct=j&q=&es…JL_eCdod-ZGiMM0fA&cad=rja

      Hier die PDF-Anleitung zum Teufel Motiv 10 5.1-System. Seite 12 mal studieren:
      teufel.de/media/oart_0/oart_m/…_motiv_10_v12_deutsch.pdf


      Wenn er dann doch schön laut bumst, vorsichtig den Goldhamster wieder einsetzen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Walter Reinhold schrieb:

      Bevor der Teufel eine schöne Goldhamsterwohnung wird noch mal nachchecken:



      Hier die PDF-Anleitung zum Teufel Motiv 10 5.1-System. Seite 12 mal studieren:
      teufel.de/media/oart_0/oart_m/…_motiv_10_v12_deutsch.pdf



      Wenn er dann doch schön laut bumst, vorsichtig den Goldhamster wieder einsetzen.
      Danke für die Links! Das war die Anleitung, die auch ich mir runtergeladen hatte. An einer defekten Sicherung liegts auch nicht ;)

      Ich bin dem VK ja noch nicht böse oder so. Dadurch, dass er im wirklich großen Stil diese Restposten & Co verkauft, werden vermutlich auch mal einige Artikel dabei sein, die nicht funktionieren - wir aktuell bei mir. Dazu kommen die Probleme mit der telefonischen Erreichbarkeit...
    • Dachte ich mir schon und das ist natürlich ärgerlich. In diesem Fall gibts eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
      • Rückabwicklung und einen anderen Subwoofer (ggf. bei einem anderen Händler) finden
      • Rücksendung zwecks Nachbessererung, d.h. Reparatur durch den Händler (bzw. dessen Beauftragten) ausführen lassen.
      Ich würde Kontakt aufnehmen und um Nachbesserung nachfragen. Wenn der VK das nicht leisten kann, kommt ohnehin nur noch die Rückabwicklung in Frage.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()