`Hallo,
ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer einen gebrauchten Subwoofer ersteigert, der aber defekt ist. Angegeben war er aber als technisch einwandfrei. Ich habe den Verkäufer per Mail darüber informiert und um eine Ersatzlieferung gebeten. Darauf ist er in der Antwort allerdings nicht eingegangen und hat mir stattdessen (per Textbaustein) die Rückabwicklung des Geschäfts und Erstattung des Kaufpreises vorgeschlagen.
Da es sich um einen höherwertigen Subwoofer handelt, den ich relativ günstig ersteigern konnte, wäre ich aber eher an einem funktionierenden Artikel interessiert als an der Erstattung.
Daher meine Frage: Wie sieht das grundsätzlich aus, kann ich auf einer Ersatzlieferung bestehen, auch wenn der Verkäufer den Artikel aktuell in seinen jetzigen Auktionen nicht mehr anbietet, sondern nur noch "größere" Exemplare?
Dankeschön schon jetzt für Eure Antworten...
Gruß
SC_76
ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer einen gebrauchten Subwoofer ersteigert, der aber defekt ist. Angegeben war er aber als technisch einwandfrei. Ich habe den Verkäufer per Mail darüber informiert und um eine Ersatzlieferung gebeten. Darauf ist er in der Antwort allerdings nicht eingegangen und hat mir stattdessen (per Textbaustein) die Rückabwicklung des Geschäfts und Erstattung des Kaufpreises vorgeschlagen.
Da es sich um einen höherwertigen Subwoofer handelt, den ich relativ günstig ersteigern konnte, wäre ich aber eher an einem funktionierenden Artikel interessiert als an der Erstattung.
Daher meine Frage: Wie sieht das grundsätzlich aus, kann ich auf einer Ersatzlieferung bestehen, auch wenn der Verkäufer den Artikel aktuell in seinen jetzigen Auktionen nicht mehr anbietet, sondern nur noch "größere" Exemplare?
Dankeschön schon jetzt für Eure Antworten...
Gruß
SC_76