Falschen Betrag eingegeben

    • Falschen Betrag eingegeben

      Hallo alle hier,ich habe mich hier Angemeldet um diesen Fall zu schildern:

      Es waren 2 Samsung Galaxy S2 angeboten worden,zwei Unterschiedliche anbieter/ Ich habe immer mit Angeboten,bei den Ersten habe ich schon bei 340 aufgehört,beim Zweiten habe ich ausversehen 3001 einstatt 301 eingegeben;daraufin habe ich die Rückmeldefunktion benutzt und dort stand ich sollte Kontakt zum Verkäufer nehmen.

      Ich habe dem Käufer geschrieben,dass er es korrigieren soll,weil ich das ja persönlich nicht machen kann...die mail habe ich an ihm geschrieben,als das Angebot noch aktiv war und habe nicht mehr mitgeboten und dachte er hat es gelöscht und alles ist ok...am ende bekam ich mail.dass ic höchstanbieter war !! Jetzt schreibt er;dass er keine Mail bekommen hat und moechte die 361 euro haben::: ich weigere mich und habe auch die Mail gespeichert,die ich ihm abgescickt habe und im angebot steht auch "Ihr maximalangebot 30001 euro" :huh:

      Soll ich mich sorgen machen?

      Danke
    • Zunächst einmal vermute ich, dass Du erwachsen - naja, sagen wir, zumindest über 18 bist.

      Wenn Du bei eBay mitmachst, hast Du auch die Pflicht, Dich über das ganze so zu informieren, dass Du keinen Mist baust. Du hättest das fehlerhafte Gebot selber korrigieren bzw. zurücknehmen können. Hast Du aber offensichtlich nicht.

      Nun habt ihr beide einen Kaufvertrag, den Du wegen Irrtum anfechten könntest. Je nachdem, wie der Verkäufer drauf ist, kann das Ganze eine ziemlich anstrengende und zeitaufwändige Sache werden.

      Auf die theoretischen Facetten habe ich keinen Bock einzugehen, aber ein paar praktische Tipps, wie man sowas ohne Stress geregelt bekommt:

      • Biete dem VK an, ihm z.B.: 20,- als Kompensation zu zahlen.
      • Schlage dem VK vor, das Handy dem zweithöchsten Bieter anzubieten, falls der kauft, übernimm die Differenz.
      • Schlage dem VK vor, das Ding nochmal zu versteigern und übernimm die Differenz, falls es billiger weggehen sollte.
      Oder streite Dich mit ihm halt rum.

      Aber DU hast den Mist gebaut, nicht der Verkäufer, insofern solltest DU die Sache aus seiner Sicht betrachten und Dich darum kümmern, die Sache gerade gerückt zu bekommen.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • @TE:

      Erzähl uns keinen Scheiss. 301 Euro konntest Du gar nicht bieten wollen.

      Dein Gebot ist vom 28.08.12 16:46:56 MESZ

      Am 28.08.12 14:03:03 MESZ hat o***m (65) 300,10 Euro geboten und direkt danach (28.08.12 14:06:05 MESZ) dann 6***6 300,00 Euro. Das Teil stand also definitiv bei 300,10 Euro als Du bieten wolltest, ein Gebot von 301 Euro hätte ebay daher weder angenommen noch vorgeschlagen, denn der Bietschritt beträgt hier mindestens einen Euro.

      Du hast also direkt danach Dein Höchstgebot von 301,10 Euro gesehen. Direkte Gebotsrücknahme und neu nachbieten wäre die Option gewesen. Steht so auch in den ebay-Nutzungsbedingungen drin, dafür hättest Du eine volle Stunde Zeit gehabt.

      Aber mal so rum gefragt: was ist daran nun direkt so schlimm? Gut, Du hast jetzt 21 Euro mehr zu zahlen, als Du für das andere Handy (das Du ja nicht bekommen hast) bereit gewesen wärst zu bezahlen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hier haben wir dann auch mal das Profil des Käufers nabilos12: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…abilos12&ftab=AllFeedback
      Angesichts der kruden Geschichte kann das ja mal noch von Belang sein.

      Ansonsten scheint der TE solange durch die Foren zu ziehen, bis ihm eine Antwort gefällt:

      gutefrage.net/frage/klage-e-bay-
      gutefrage.net/frage/ich-muss-mir-doch-keine-sorgen-machen
      gutefrage.net/frage/und-was-sagt-ihr-dazu
      gutefrage.net/frage/ist-das-nicht-kindisch-
      community.ebay.de/question/Kau…y/Habe-Ich-Das/1900075610

      Bin Jurastudent im Letzten Semester und weiss 100% dass ich recht habe/

      Wenn man schon so etwas von sich gibt, sollte es nicht gleich bei jedem geschriebenen Satz als dümmliche Lüge zu erkennen sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Und was uns unser TE noch verschwiegen hat: Am 30.8, nur zwei Tage später, kaufte er das gleiche Handy ebenfalls neu für 359,90€, also genau mal 1,10€ billiger.

      Hier der Link zum Angebot:



      Hier die Gebotsliste: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…4&rt=nc&item=140837285555
      Bitte auf den 30.08 22.10 Uhr achten.

      Eine Anfechtung dürfte dann mal spätestens zu diesem Zeitpunkt vom Tisch sein. Nun hat er zwei Handys gekauft.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn ich mir die Antworten hier und an anderer stelle anschaue, dann komme ich mehr und mehr zu dem Schluss, dass wir es hier mit einem Minderjährigen zu tun haben,
      der einfach sein pubertäres Gehirn nicht eingeschaltet hat beim bieten.
      Nun kam halt das böse erwachen. Aber das er selber den Fehler machte will er nicht wahrhaben.
      Also fragt man solange und überall nach, bis einem die Antwort gefällt. :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • "Jurastudent im letzten Semester"

      Hallo,

      am besten finde ich die Behauptung unseres TE,daß er/sie "Jurastudent im letzten Semester" sei!

      In Wirklichkeit haben wir es mit einem Sonderschüler im ersten Schuljahr zu tun.

      Verhalten,Sprache sowie Darstellungsvermögen zeigen,daß wir es mit einem Zwölfjährigen mit der Intelligenz eines europäischen Haushuhns zu tun haben.

      Er sollte ignoriert werden.

      petergabriel
    • fidderallalam (privat)

      2 Sep 2012 06:15

      Bin Jurastudent im Letzten Semester und weiss 100% dass ich recht habe/

      [Blockierte Grafik: http://a.de.lvwd.net/images/emoticons/laugh.gif] Selten so gelacht [Blockierte Grafik: http://a.de.lvwd.net/images/emoticons/laugh.gif]

      Na, da musst du dich aber noch gewaltig anstrengen, deine Ausdrucksweise zu verbessern. Juristen müssen rhetorisch absolut TOP sein, sonst wird das nichts mit Plädoyers oder Richtersprüchen. Bei dir habe ich eher den Verdacht, dass du noch nicht mal volljährig bist.

      Auch im anderen Forum gibts Zunder, da muß ich nicht mal selbst mehr formulieren.

      Ich vermute unser TE hat mit Biet-O-Matic geboten (wegen des Semikolons dazwischen, Genitiv), aber wenn man nicht total zugedröhnt ist, bemerkt man auch dort seinen Fehler, bevor etwas schiefgeht.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • @petergabriel

      Hier wird keiner ignoriert. Weder ein TE, der offensichtlich ein Eigentor geschossen hat, noch Du mit deinen ständigen Beleidigungen.

      Der Einzige, der hier etwas ignoriert, scheinst Du zu sein! Unsere Eule hat Dich bereits darum gebeten, dich etwas zu zügeln. Entsprechend deiner bekannten Art hast Du ihr geantwortet.

      Wir bitten Dich daher nun ein letztes mal, diese Beleidigungen zukünftig zu unterlassen!

      Ich editiere das Corpus Delicti bewusst nicht, damit das hier nachvollziehbar bleibt. Eine weitere Beleidigung von Dir würde eine Auszeit für dich bedeuten!