Oh, ich habe in meinem Leben schon einige RA kennen gelernt, die sowas machen.....
Wobei dies ja nur in Frage kommt, wenn PP den Fall nicht für den K entscheidet, falls denn ein Streitfall eröffnet wird.
Antwortet der VK nicht auf den Streitfall, ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass K sein Geld wieder bekommt und dann soll sich PP um den Ausgleich des Minuskontos kümmern.
Wobei dies ja nur in Frage kommt, wenn PP den Fall nicht für den K entscheidet, falls denn ein Streitfall eröffnet wird.
Antwortet der VK nicht auf den Streitfall, ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass K sein Geld wieder bekommt und dann soll sich PP um den Ausgleich des Minuskontos kümmern.