Käufer reklamiert

    • Oh, ich habe in meinem Leben schon einige RA kennen gelernt, die sowas machen.....
      Wobei dies ja nur in Frage kommt, wenn PP den Fall nicht für den K entscheidet, falls denn ein Streitfall eröffnet wird.
      Antwortet der VK nicht auf den Streitfall, ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass K sein Geld wieder bekommt und dann soll sich PP um den Ausgleich des Minuskontos kümmern.
    • forenuser schrieb:

      Nochmal...

      Das mit dem "nicht nutzbar" kann dein K mal ganz schnell wieder vergessen. Ich schätze das so ein, dass dein K hier eine ganz linke Nummer abziehen will. Deswegen würden meine Worte an ihn mittlerweile auch ziemlich deutlicher ausfallen.

      Er hat über PP eine Beschwerde eingereicht. PP hat ihm recht gegeben, ohne das Sachverhalt selbst genau überprüft zu haben. Oder haben die das Notebook in den Fingern gehabt? Nebenbei, da fällt mir die Geige ein, die eine Fälschung gewesen sein soll, dann aber doch keine war. Nur hatte PP dem K zwischenzeitlich darum gebeten, die angeblich gefälschte Geige zu zerstören! Shit happens, thats PP!

      Jedenfalls hat PP dann unerlaubt (in der Form darf das keine Bank) das Geld von deinem Konto dem K zurück überwiesen. Das alleine ist schon ein Punkt, gegen den man angehen könnte. Jetzt hat aber der K das Geld zurück, was Dir eigentlich zusteht. Er hat also die Rechnung (dank PP) nicht bezahlt. Also könntest Du ihn aufforden, Dir den ausstehenden Betrag binnen 10 Tagen zu überweisen. Zahlt er nicht, folgt der Mahnbescheid.

      Mit der Aussage, das Notebook sei nicht nutzbar, kommt er nicht durch. Wie Du selbst richtig erkannt hast, käme höchstens ein Sachmangel in Frage, der aber in dem Fall an Erbsenzählerei grenzen würde. Ich würde ihm desegen 5,- € erlassen und auf den Rest wie oben geschrieben bestehen.

      Schluß mit dem Kuschelkurs!

      Hab ich was verpasst? PP sitz doch noch gar nicht mit im Boot?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @kaiolito:
      "Insgesamt erscheint mir das Gerät auf jeden Fall nutzbar (auch für den Zweck des K), die Flecken sind kaum zu erkennen.

      Eine Frage habe ich noch...... hast du das Gerät besonders günstig eingekauft? D. h. es kostet am Markt sonst deutlich mehr?





      EDIT:

      Meine Nachfrage bezieht sich auf einen Gedanken, der mir Anfangs des
      threads schon mal kam, den ich aber nicht niedergeschrieben habe.

      Gedanke: Vielleicht wollte der K das Gerät mit Gewinn als Neu weiterverkaufen........
      ich habe das gerät über ein online händler gekauft. preis 265€ zzgl versand. preisdifferenz für den k ca 45€.

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      @PP
      Angelegenheit: also das geld des käufers war sehr schnell da, ich habe mir mittlerweile das geld auf mein konto zurück überwiesen. bisher kam noch nichts problematischen von seiten pp's.
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      habe nochmals alles zusamen gefasst und versucht klar zu machen, dass ich keine veranlassung sehe das gerät zurück zu nehmen. --> weils es keinen ausreichenden grund gibt und auch der aufwand mittlerweile enorm ist...
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      und auch noch was über pp und lacke gelernt ;)

      grüße, VIELEN DANK, bin gespannt ob da noch was grobes kommt....
    • Also ich hab mir mal die Bilder angeschaut und dabei nochmal das selbe gedacht wie schon bei der Story von den Spritzern auf dem Display:

      Hä?

      Und zwar genau so. Groß geschrieben und fettgedruckt.

      Angeboten war "Neu, sonstige". Also quasi B-Ware. Auch sonst sehe ich nicht, wo ein Sachmangel vorhanden sein soll, denn für die gewöhnliche Nutzung dürfte der Laptop ja geeignet sein. Dass er unbenutzt und gutaussehend sein soll kann man vielleicht bei einer jungfräulichen Blondine erwarten, aber sicher nicht von einem Laptop, den man als "Neu, sonstige" von privat kauft. Der hat zu funktionieren und keine deutlichen Spuren alltäglichen Gebrauchs aufzuweisen.

      Leider ist der TE ja nicht direkt "vor Ort". Für den Fall dass PP im Käferschmutz den Betrag zurückbucht würde ich an seiner Stelle sonst dem Käufer demonstrieren, dass ein erfolgreich verlaufener Käferschmutz-Antrag bei Paypal weder den Kaufvertrag auflöst noch in irgendeiner Form von der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises befreit.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also ich kann beim besten Willen keinen Mangel, sondern höchstens einen ganz leichten Schatten sehen. Woher der kommt und wann der aufgetaucht ist wird man nie ergründen können, da Aussage gegen Aussage steht.

      Lösungsvorschlag:
      Soll der K doch überaull aufm Deckel rumpatschen mit den fettigen Wurstfingerchen. Dann hat er einen "Fleck" über den ganzen Deckel und damit ists wieder einheitlich :D :whistling:
      Ansonsten :wallbash
    • sportfreund00 schrieb:

      ich habe mir mittlerweile das geld auf mein konto zurück überwiesen

      Ok, hatte das falsch im Gedächnis. War der Meinung, das PP den Betrag schon zurückgebucht hatte. Ändert aber nichts im Ergebnis.

      Den Rest hat Löschbert etwas formaler ausgedrückt. Sollte PP das Geld zurückbuchen, ändert das nichts an dem gültigen Kaufvertrag und der Zhalungspflicht. Zahlt er nicht binnen einer ihm gessetzen Frist, folgt der Mahnbescheid.

      cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…rid=ziviles_mahnverfahren