Käufer reklamiert

    • Käufer reklamiert

      Hallo, ich habe vor kurzem mein Netbook versteigert. Artilelnummer: 290773504384
      Der Käufer reklamiert aber jetzt den Artikel und meint er sei so nicht nutzbar.

      zur auktion:
      hab das netbook für 5 tage reingestellt und nach einem tag eine anfrage bekommen, ob es an xy stellen "matt" oder "glatt" sein. habe das alles mit "matt" beantwortet, wie es eben war. als zusatzfrage kam noch, ob das betiebssystem tatsächlich windows 7 premium sei (wie ich aufgelistet habe), oder doch nur starter. darauf hin habe ich den fehler (wie ihr auf der auktionsseite ganz unten erkennen könnt) gleich auf den fehler hingewiesen und das korrigiert. die auktion lief noch weitere 3tage. und es kamen noch ca 30 gebote danche.
      das mal zu einem fehler der mir passiert ist.

      jedenfalls hat dann genau dieser typ der angefragt hat im endeffekt auch das netbook ersteigert. dh, diese info hatte er auf jedenfall!!!

      ich hab dann das teil verschickt und danach eine reklamation erhalten.
      "leider eine reklamation.
      die oberseite des deckels zeigt rechts, vorn 2 glanzstellen, auf der matt-strukturierten oberfläche.
      deutlich sichtbar, besonders wenn der lichteinfall dementsprechend. die 2 stellen sind an einer stelle, wo man ggf. als rechtshänder beim öffnen des deckels,
      greifen würde.
      wenn man den deckel, aufmerksamer, genauer gegen das licht betrachtet, fallen mir auch so eine art leichte striemen auf.
      diese sind im mittleren und hinterem des deckel lokalisiert.
      wobei hier die sichtbarkeit schon einen genauen blick erfordert.
      der display selber ist auch nicht perfekt. da sind gegen das licht hartnäckig klebende kleine spritzer zu sehen.
      wobei ich hier vermute, das diese mit einem display-alkohol-reinigungstuch ggf. weggehen.
      bezüglich der aufgeführten problemstellen, ist für mich die produkt-beschreibung nicht ganz zutreffend.
      mit den optischen problemstellen, ist das netbook für mich nicht nutzbar.
      "

      da ich bisher nur positive erfahrungen habe, selbst 36 mal positiv bewertet wurde, habe ich noch keine erfahrungen mit einem solchen problem.
      reingestellt habe ich den artikel mit zustand neu: "Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung
      ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2.
      Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere
      Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im
      Ange­bot des Verkäufers."


      wie im angebot beschrieben habe ich das netbook ausgepackt und klar habe ich es dabei auch angegriffen (wenn er damit die "glanzstellen" meint). geht ja nicht anders. nachdem ich das teil geöffnet habe ist es einige wochen herumgestanden. dabei können sicherlich keine großen schäden entstanden sein, da es in einem verschlossenen raum stand. außerdem habe ich es vorm wiedereinpacken kontrolliert. mMn gab es da keine mängel, die den von mir behaupteten artikelzustand widerlegen würdne.

      rücknahme: keine rückname
      zahlungsart: paypal (wurde rasch bezahlt!)


      1. stimmt mein behaupteter zustand nicht mit dem,was er an mängeln nennt überein?
      2. hätte ich bei den rücknahmemodalitäten, gewährleistung, privatverkauf, etc. noch etwas zusätzlich erwähnen müssen?
      3. wie würdet ihr reagieren?

      :!: VIELEN, :!: VIELEN :!: DANK :!:
    • Dashboard schrieb:

      Ich hätte so ein Teil niemals als neu, sondern als gebraucht eingestellt.
      Schon alleine deshalb ist der Rechner falsch beschrieben.

      Das ist aber eine gewagte, weil vollkommen unbegründete Behauptung! Könntest du das bitte ausführen. Warum sollte ein Gerät, das nur einmal ausgepackt wurde, nicht als neu gelten?

      Natürlich können wir die Angaben des Verkäufers und und den Zustand des Gerätes hier nicht überprüfen. Zur Zeit sehe ich aber keinen Anlass irgend etwas in Zweifel zu ziehen. Die Reklamation des Käufers sind schon sehr vage. Offensichtlich sucht er nach einem Grund, das Gerät billiger zu bekommen oder wieder zurückzuschicken. Wenn du da ein reines Gewissen hast, sportfreund00, gibt es keinen Grund darauf einzugehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • mit den optischen problemstellen, ist das netbook für mich nicht nutzbar.


      wenn ich so etwas lese bekomme fängt es bei mir unter den Fingernägeln an zu jucken

      Gebrauchsspuren sind etwas anderes, als was der beschreibt,
      wenn man so einen Artikel ersteigert muss man damit rechnen, dass der Artikel nicht steril verpackt und mikroskopisch rein ist

      ich würde den Käufer höflich aber bestimmt mitteilen, dass du das Netbook im beschriebenen Zustand verschickt hast und die völlig unscheinbaren "Spuren" nicht von dir sein können

      das Gegenteil muss er erst mal beweisen können
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Perfektion vs.Realität

      scharfmacher schrieb:

      ch würde den Käufer höflich aber bestimmt mitteilen, dass du das Netbook im beschriebenen Zustand verschickt hast und die völlig unscheinbaren "Spuren" nicht von dir sein können


      Hallo,

      ich sehe das genauso wie mein Vorredner.

      Der K sieht aufgrund der Bezeichnung "neu" die Möglichkeit,einen Nachlaß auf den Kaufpreis auszuhandeln.

      In der Erläuterung zu "neu" dh.in "Artikelmerkmale" hat er aber meiner Ansicht nach die darin enthaltene Einschränkung,die erst sicht bar wird,wenn man dort auf "weiter" klickt" offensichtlich nicht gelesen oder nicht verstanden.

      Es kommt häufiger vor,daß neue Geräte dh.bei Entnahme aus der Verpackung nicht hundertprozentig "klinisch rein" ausgeliefert werden.Ein Grund zur Beanstandung ist das aber nicht.Allerdings haben Käufer diese "Schwachstelle" erkannt,untersuchen das Gerät mit der Lupe und "entdecken" zwangsläufig Beanstandungsgründe,mit denen sie dann den Lieferanten "piesacken",um diesen weichzuklopfen.

      Der K in diesem Beispiel scheint so ein Typ zu sein.

      Du hast ein einewandfreies Gerät geliefert.Räum Dein PP Konto SOFORT leer und harre der Dinge,die da kommen mögen.

      Lass Dich JETZT NICHT auf eine Diskussion,eine Rechtfertigung o.ä.ein!Antworte NICHT!!

      petergabriel
    • Dashboard schrieb:

      Ich hätte so ein Teil niemals als neu, sondern als gebraucht eingestellt.
      Schon alleine deshalb ist der Rechner falsch beschrieben.

      : naja, die gibt ja zwei möglichkeiten auf ebay zu "neu"... ich habe eben diese, aus meiner sicht zutreffende gewählt. ganz neu und originalverpackt war es ja nicht. aber "Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2.Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern." --> trifft mMn nach wie vor zu!!!

      Kaiolito schrieb:


      Was möchte dein Käufer nun genau?

      ich soll mich mit ihm in verbindung setzen. aber mit dem wortlaut ("nicht nutzbar") dürfte er wohl eine rücknahme im sinn haben oder auf einen starken preisnachlass spekulieren.

      petergabriel schrieb:

      In der Erläuterung zu "neu" dh.in "Artikelmerkmale" hat er aber meiner Ansicht nach die darin enthaltene Einschränkung,die erst sicht bar wird,wenn man dort auf "weiter" klickt" offensichtlich nicht gelesen oder nicht verstanden.
      ja, das kann möglich sein. er schein jedoch recht aktiv zu sein auf ebay. hab insgesamt so 8 nachrichten bekommen zu allen möglichen details. denke also schon, dass er auch genaue durchgelesen hat, worum es beim artikel geht. dass er möglicherweise mir zusätzliche details (schriftlich) entlocken wollte um mehr reklamationsspielrauf zu haben (eben mit matt/glänzend zb) mag ich vorerst mal nicht unterstellen.

      petergabriel schrieb:

      Lass Dich JETZT NICHT auf eine Diskussion,eine Rechtfertigung o.ä.ein!Antworte NICHT!!
      @petergabriel: du meinst also komplett ignorieren? und eventuell warten bis er das über den käuferschutz laufen lässt?

      ich hätte mir gedacht in eventuell nach fotos zu fragen wo die mängel genau zu sehen sind.

      ---------------------------------------------------

      vielen dank schon einmal!!!,
      also da mehrheit geht ja hier in richtung "war schon in ordnung so wie der artikel beschrieben war"

      ich bin mir noch nicht sicher ob und wenn ja, wie genau ich da drauf antworten soll....
    • Ein komplettes Ignorieren halte ich persönlich für falsch.

      Ein roter Punkt kann/wird dich ohnehin treffen. Aber nichts empfinde ich als vernichtender bzw. lähmt den Bietfinger mehr, als wenn ich in einer Bewertung lese "reagiert nicht auf Reklamationen".

      Du solltest einfach ganz sachlich die Reklamtion als unbegründet abweisen. Der Quotenquerulant trifft jeden mal. Da sollte man einfach sachlich bleiben und es als falschen Film ansehen.
    • petergabriel schrieb:

      Lass Dich JETZT NICHT auf eine Diskussion,eine Rechtfertigung o.ä.ein!Antworte NICHT!!

      sollte man auf keinen fall tun, das ist ne steilvorlage für "1stern bei der detailbewertung für kommunikation"!


      wenn bei technischen geräten der käufer so anfängt wie dieser hier, kann ich mich schlecht des eindrucks erwehren:
      "da will einer was zurückgeben, weil er von anfang an auf diese rückgabe aus war und das gerät nur gekauft hat, um dort teil A auszubauen und durch teil B aus seinem eigenen gerät zu ersetzen, da teil B nicht mehr funktioniert."

      das kommt öfter vor als man meint und genau deshalb würde ich bei sowas rücknahmen ablehnen. insbesondere, wenn das derart fadenscheinige gründe sind wie hier.
      ob das hierum eine versteckte ersatzteilbeschaffung geht oder der käufer nur extrem pingelig ist, weiß ich nicht.
      wenn der ein gerät im jungfräulichen zustand haben will, soll er gefälligst im laden eins kaufen, aber nicht bei ebay was ersteigern und dann jammern.
      wenn das jeder machen würde...
      könnt man ja gleich ein neues auto kaufen und das dann zurückgeben wollen, weil ein vogel draufgekackt hat und die optik nicht mehr perfekt ist.

      man weiß ja auch nicht, was alles mit dem gerät passiert ist, wenn man es aus der hand gegeben hat.

      was ich tun würde:
      zb erstmal nach fotos fragen. damit wär der k erstmal beschäftigt. wer reklamiert, aber vom angeblichen schaden keine fotos schicken will, ist ohnehin unglaubwürdig.
      danach würde ich dem typen mitteilen, daß diese glänzenden stellen die funktion des geräts nicht beeinträchtigen und somit nicht als sachmangel im sinne des §434 BGB zu sehen sind.
      dejure.org/gesetze/BGB/434.html
      die funktion des geräts besteht nicht darin mit matter oberfläche herumzustehen, sondern das man damit arbeiten kann: im web surfen, spiele spielen etc.
      dafür ist das mal echt wumpe, ob die oberfläche des gehäuses matt oder glänzend aussieht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • hallo leute, nachdem ich gegenüber dem käufer eine stellungnahme abgegeben habe, dass

      - das gerät in ordnung war
      - er mir fotos schicken soll von den mängeln
      - es der beschreibung entspricht (mit nochmaliger genauer definition von neu: sonstiges,.....)
      - griffspuren durchaus möglich sind da ich das netbook ja ausgepackt habe
      - diese aber maximal kleine optische mängel sein können die einfach zu beheben sind
      - außerdem es ein privatverkauf mit der ausdrücklichen info: keine rücknahme ist
      - ich das gerät intakt und wie beschrieben versandt habe.
      und ich somit die reklamation als unbegründet zurückweise, kam folgendes:

      ------------------------------------------
      "mit reinigung ist es an der display-oberfäche getan, die ist danach mängelfrei.

      aber,
      die glanzstellen am gehäusedeckel sind nicht durch reinigung wegzubekommen. da hilft kein pc-alkohol-reinigungstuch oder ähnliches. sprich diese stellen sind direkt im material.wie
      die enstanden sind … herstellerbedingt, sprich ware nicht korrekt beim
      kauf geprüft oder abgegriffen kann und will ich nicht beurteilen.
      fakt ist, sie sind da und ein problem.sie entsprechen auch nicht dem normalen zustand des netbook.ich kenne das gerät und die oberfläche ist im neuzustand normalerweise ohne makel.

      der zustand war bei deiner anzeige mit: "ungebrauchtes Netbook abzugeben. … bisher auch lediglich einmal ausgepackt" definiert.
      das impliziert neuzustand, mängelfrei, sowohl technisch als auch optisch. ich unterstelle hier keine böse absicht. aber fakt ist … leider ein problem ist vorhanden.

      da ich dieses gerät als stand-alone gerät als musikanlage in verbindung mit aktivboxen nehmen möchte. ist nicht nur der technische, sondern auch der optische zustand wichtig. mit diesen optischen mängeln ist das gerät für mich leider nicht nutzbar und einsetzbar.

      an einer preisreduzierung oder ähnlichem habe ich kein interesse, siehe oben "für mich nicht nutzbar". der meiner meinung nach einzig gangbare weg wäre ein rückabwicklung/ rücksendung. über deren kosten, sprich rücksendegebühren wir uns bestimmt im gegenseitigen einvernehmen einig werden könnten.

      ich halte die reklamation für begründet und nachvollziehbar
      und hoffe deinerseits auf einen tragfähigen lösungsvorschlag."

      -----------------------------

      also plötzlich soll der fehler im material sein. sollte es so sein ist es mir nicht aufgefallen (habs ja nicht lange gehabt).
      hätte er mit dieser behauptung recht, wäre das ein reklamationsgrund? ich mein, für mich wäre es selbst mit dieser behauptung ein neues gerät.
      ich bin aber zumindest schon einmal froh, dass der ton in der kommunikation mMn noch in ordnung ist. war schon auf das schlimmste vorbereitet ;)
      was er damit bezwecken will, weiß ich aber noch nicht genau ;)

      ich frage vorerst nochmals nach fotos der mängel. wäre aber super wenn ihr mir ev auch sagen könntet was ihr davon haltet, ihr tun würdet bzw was mich noch erwarten könnte?


      DANKE
      Grüße
    • Was dein K will?

      Ich würde sagen, das er dir ein paar Euro aus der Tasche leiern will um das Laptop am Ende noch günstiger zu haben.

      Was kann noch auf dich zukommen?:

      Hm jenachdem wie dein K lustig ist, wird er:

      - Entweder bei Paypal einen Fall eröffnen.(Vorsorglich solltest du falls noch nicht geschehen dein Paypalkonto leer räumen.)

      - Dir eine negative BW reindrücken.

      - Er versucht es über den Zivilrechtlichen weg.

      Wobei ich dann eher dazu tendiere, dass er die kombination aus Möglichkeit 1 und 2 wählt.

      Was ich tun würde:

      Wenn der Artikel so wie du schreibst ohne wirkliche Mängel war, als du ihn versendet hast, würde cih dem K freundlich und bestimt mitteilen, dass ich keinen Grund für eine Rückabwicklung oder ähnliches sehe.
      Einzig mit einer roten BW und evtl. Theater mit Paypal wirst du dann wohl leben müssen.
    • Sehe das völlig anders als mein Vorredner.

      Der Käufer gibt klar an, dass er keinesfalls einen Preisnachlass möchte, sondern Rückabwicklung und erklärt gleichzeitig seine Einigungsbereitschaft bei den Rücksendekosten.

      Kann weder aus Inhalt noch aus der Rhetorik des Käufers erkennen, dass er irgendwie böse wäre und vom Verkäufer was schlimmes wollte. Das Gerät ist so für ihn nicht nutzbar und sollten die Stellen tatsächlich da sein, dann gebe ich ihm (bei der angegebenen Nutzung die er vorhat) durchaus recht.

      @TE
      Frag bitte nochmals freundlich nach einem Bild.
      Ist darauf ein Mangel zu erkennen, erkläre dem Käufer die Rückabwicklungsprozedur zur Erstattung deiner Provisoions- und Einstellungskosten und einige dich bezügl. Rücksendekosten. Versicherter Versand sollte ausdrücklich beantragt werden.

      Sehe das mal so, eröffnet der einen Streitfall bei PP, ist dein Konto schneller belastet als du "eBay" sagen kannst.


      Nur meine ganz persönliche Meinung.
    • @Kaiolito:

      Für mich liegt hier der knackpunkt bei der matten Oberfläche des Gerätes.

      Wer diese matten lacke kennt, der weiß wie schei.. empfindlich diese sind.
      Wer sagt dir den, dass die Abdrücke vom Te verursacht wurden und nicht vom K?

      Aber bei den Fotos gehe ich mit dir konform.
      Die sollte man dann erstmal abwarten und dann auswerten.
    • @Oberlix

      Klar sagt mir das keiner, vielleicht war es auch ein Kind, die Tante, die Oma oder sonst wer, der in der Zeit die Möglichkeit dazu hatte.

      Mir geht es darum, dass der K hier nicht den Eindruck macht, als wollte er (wie sonst üblich) nachverhandeln um den Preis zu drücken. Dies geht aus keinem Wort hervor und wird sogar ausdrücklich verneint.
      Außerdem ist es eine Wahrscheinlichkeitsrechnung.....
      Der Laptop stand beim VK mehrere Wochen außerhalb der Originalverpackung und beim K nur ein paar Stunden.

      Mir wäre das wahrscheinlich gar nicht aufgefallen bzw. mir wäre klar gewesen, dass ein Gerät, welches ausgepackt und getestet wurde, dann länger außerhalb der OVP war, leichte Spuren und Verunreinigungen hat.

      Die leichten Flecken auf dem Display (vielleicht musste jemand lachen, als er gerade Kaffee oder sonstiges trank), lassen darauf schließen, dass der Laptop zumindest benutzt wurde.

      Nur Auspacken, wieder zusammenklappen und lagern??? Dann wäre das Display komplett sauber.
    • Oberlix schrieb:

      Hm jenachdem wie dein K lustig ist, wird er:

      - Entweder bei Paypal einen Fall eröffnen.(Vorsorglich solltest du falls noch nicht geschehen dein Paypalkonto leer räumen.)

      Einzig mit einer roten BW und evtl. Theater mit Paypal wirst du dann wohl leben müssen.
      also paypal ist schon leer geräumt. hoff die können nicht auch ins minus belasten....

      Kaiolito schrieb:


      Sehe das völlig anders als mein Vorredner.


      Kann weder aus Inhalt noch aus der Rhetorik des Käufers erkennen, dass er irgendwie böse wäre und vom Verkäufer was schlimmes wollte. Das Gerät ist so für ihn nicht nutzbar und sollten die Stellen tatsächlich da sein, dann gebe ich ihm (bei der angegebenen Nutzung die er vorhat) durchaus recht.

      @TE
      Frag bitte nochmals freundlich nach einem Bild.
      Ist darauf ein Mangel zu erkennen, erkläre dem Käufer die Rückabwicklungsprozedur zur Erstattung deiner Provisoions- und Einstellungskosten und einige dich bezügl. Rücksendekosten. Versicherter Versand sollte ausdrücklich beantragt werden.


      hmmm... knifflig....
      also ich hab dann für ein neues netbook das 265 gekostet hat ca 220€ bekommen und fast 19€ für verpackung und versand, ebay 3,20€ und paypal fast 10€ gebühren bezahlt. bleiben noch 190. + nochmals versteigern mit gebühren... + irren aufwand.... wegen eines angäblich optischen mängels den man nur bei sehr genauerem hinsehn erkennen kann und von dem es keinen nachweis gibt (bisher)... irgendwie geht das nicht auf für mich ;)

      das er mich nicht bescheißen will glaube ich schon, nur sehe ich bisher keinen grund für eine nachvollziehbare reklamation... fotos kamen eben noch keine.

      mein problem ist leider auch, dass ich demnächst nicht mal mehr in europa bin um das ggf regeln zu können. das kann er nicht wissen, nervt aber zusätzlich wie ihr euch vorstellen könnt ;)

      naja, ich warte mal was kommt.

      DANKE LEUTE!!!
    • Natürlich könnte der VK den K auch zum Beweis, dass der Laptop nicht genutzt wurde, prüfen lassen (via Freeware) z. B.
      neuber.com/free/pctime/deutsch.html
      Gilt leider nur für die letzten drei Wochen oder über:

      Dazu klicken Sie in der Systemsteuerung doppelt auf “Verwaltung ” und
      “Ereignisanzeige”. Klicken Sie links auf die Kategorie “System”. In der
      Liste sind zahlreiche Ereignisse mit einer zugehörigen Kennung in der
      Spalte Ereignis zeitlich erfasst. Als Indikator für einen Systemstart
      dient das Ereignis “6005″, das den Start des Ereignisprotokolldienstes
      dokumentiert. In gleicher Weise können Sie über das Ereignis “6006″
      ablesen, wann der Ereignisprotokolldienst und damit das System beendet
      wurde. Zum leichteren Auffinden der gesuchten Ereignisse dient “Ansicht |
      Filter”. Dann schreiben Sie in das Feld “Ereigniskennung ” den
      gesuchten Wert, zum Beispiel “6005″, belassen alle anderen Einstellungen
      unverändert und bestätigen mit “Übernehmen ” und “OK”. Die gefilterte
      Liste zeigt nun alle erfassten Systemstarts.


      Hier wäre dann schon zu erkennen und zu beweisen, dass der Laptop gar nicht benutzt wurde.
    • @sportfreund

      Klar kann dir PP dein Konto ins Minus belasten, sie können mahnen, ein Inkassobüro beauftragen, einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragen und sie können pfänden lassen.
      Ob sie das dann wirklich tun, kann dir hier leider keiner sagen, da solche Fälle meines Wissens (also die tatsächliche Pfändung oder eine mündliche Verhandlung wegen Widerspruches gegen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid) nicht bekannt sind.
    • Warte mal Bilder ab.
      Sollte er dir keine senden wollen(wovon ich erstmal nicht ausgehe) oder auf den Bildern nichts zu erkennen sein,
      dann kannst du dich selbst entscheiden ob du wie Kaiolito es dir vorgeschlagen hat, dich mit deinem K zu einigen und das Teil neu einzustellen.

      Oder du nimst nicht zurück und verweist deinen K darauf, dass wenn er das Gerät absolut nicht nutzen mag, er es ja bei Ebay selbst weiter veräußern kann.

      Edit: Zum Thema Paypal:

      Für gewöhnlich passiert nichts, ausser der Aufbau einer Drohkulisse, inform von Drohbriefen und Inkassoschreiben.

      Weiter ist und wird meiner Meinung nach Paypal auch niemals gehen, da die genau wissen auf welch dünnem Eis die sich bewegen.