Angepinnt Die eBay-Falle mit dem vorzeitigen Beenden von Auktionen

    • Ich denke nicht das das zu weniger Abbrüchen führen wird, auch wenn der Abbruch jetzt Geld kostet, ist es immer noch (deutlich) weniger als bei einem regulären Verkauf fällig würden, aber so verdient jetzt auch eBay bei den Abbrechern mit :S
    • Nun, es wird jedenfalls die Abbrüche zu spätem Auktionsverlauf senken, wenn der Presi bereits auf der Hälfte ist. Wenn die 50 Euro Verhandlungsmasse (die man ja durch zwei teilen muß) bereits auf 20 zusammengeschrumpft sind, sinkt die Motivation für den Verkauf außerhalb eBays.

      Es geht eBay auch gar nicht so sehr um die Abbrüche an sich, denn in den ersten 24 Stunden ist es ja umsonst. Viele Abbruchspekulanten haben aber genau solche Auktionen im Repertoire.
    • Haha

      Da denke ich gerade an meinen Fall - Auktionsabbruch in der Sekunde wo Gebot kommt.
      Laut Ebay klar ein Kaufvertrag, obwohl es keiner ist.
      Wie wir nun alle wissen, lässt sich Ebay von einem Bug nichts einreden. Also her mit den Gebühren.

      Pandarul, wolltest du nicht wissen wo da ein Schaden entsteht? :D
    • Kann sich hier Jemand vorstellen, dass ein Angebotsabbruch ein Widerruf der Willenserklärung "verkaufen" darstellen kann und somit kein Kaufvertrag zu Stande kommt.

      Denn es heisst ja im BGB, dass eine übereinstimmende Willenserklärung zustande kommen muss. (Ich will verkaufen, der andere will kaufen) und inwieweit ich an eine widerrufene Willenserklärung gebunden bin?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Bitte? Eine angenommene Willenserklärung kannst du i.A. nicht widerrufen. Man nennt sie einen Vertrag.

      @Nosferatu: Bleib doch bitte in deinem Thread, da kannst du meine Frage gerne beantworten. Mit den 10 ct (!) Provision, die eBay nach den neuen Regeln in deinem Fall vom VK erhoben hätte, hat das nichts zu tun.
    • Die Gebühren scheinen etwas zu bewirken, wenn man sich mal über die erweiterte Suche die abgebrochenen Auktionen bei den Apfelprodukten anschaut, werden es doch seit Anfang des Monats doch weniger. Oder vllt werden auch immer mehr Auktionen zum Ende des Monats abgebrochen, weil die Leute dann tendenziell eher auf Geld angewiesen sind :whistling:
    • Es gibt neue themenfremde Rechtssprechung, die trotzdem für Abbrüche relevant ist.

      Der BGH hat heute entschieden, daß ein "erheblicher Sachmangel" bereits bei 5% des Wertes anzunehmen ist (VIII ZR 94/1, bislang nur Pressemitteilung).

      Das dürfte ein guter Anhaltspunkt für die Auslegungsfrage der eBay-Regeln sein, wann ein Fehler in der AB "wesentlich" ist und mithin zum Abbruch berechtigt.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nochmal: Rausnehmen = Nein!

      Ich klammere jetzt mal bewusst aus, ob der "Irrtum" ob das Gerät neu oder gebraucht ist, tatsächlich einen Inhaltsirrtum darstellt, denn das weiss man ja normalerweise. Gehen wir aber mal davon aus, dem wäre so.

      Bei Deinem Beispiel ergänzt man das Angebot entsprechend: "Sorry, Gerät ist doch nicht neu, hab ich zwar erst gestern gekauft, laut IMEI wurde das Teil aber bereits 1911 in der k.u.k. Futuristenfabrik hergestellt" und mailt den Höchstbieter an, dass sich die AB geändert hat. Er könne sein Gebot zurückziehen, wenn er nicht daran festhalten will.

      Lässt der das Gebot dann stehen, dann hat er das Problem, dass er aufgrund der Kenntnis der Änderung in die zuerst formulierte AB nicht mehr vertrauen durfte, nicht der Verkäufer. Der Verkäufer ist nach §119 Abs. 2 BGB aus dem Schadensersatz raus. Er muss aber trotzdem liefern was da ist.
      Meine Rechtskenntnisse sind ja deutlich eingerostet, aber was du da machst ist auch nichts anderes als eine Anfechtung mit gleichzeitiger Abgabe eines abgeänderten Angebotes. Ich weiß nicht, wie der Richter das beurteilen würde, aber schlimmstenfalls siehst du dich zwei Gläubigern gegenüber. Der dem du gegenüber den alten Vertrag angefochten hast und der, der den abgeänderten Vertrag angenommen hat. Ich weiss nicht inwiefern das besser sein soll als ein Abbruch der Auktion.

      Und nochwas: Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Annahme. Du kannst ihn also noch so oft und ausdrücklich von deiner Änderung in Kenntnis setzen. Das heißt aber nicht, dass er ihr zugestimmt hat, nur weil er seine Annahme nicht zurückzieht. Die bezieht sich nämlich nur auf das alte Angebot.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wupi ()

    • Der Thread ist veraltet und o.g. Argumentation lange zu den Akten gelegt worden.

      Wer zum Abbruch berechtigt ist, sollte genau das auch tun. Wer nicht, nicht.

      edit: Man könnte den aber wirklich mal enttackern und stattdessen eine aktuelle Zusammenfassung oben annageln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • monza30 schrieb:

      Krennz schrieb:

      Och, da kennst Du den Ideenreichtum der Abbruchspekulanten nicht.

      Die gehen glatt davon aus, dass hier gepushtr wurde um abbrechen zu könen und verlangen auch als Zweitbieter Schadenersatz.

      Hä?
      Selbst wenn du rechtlich mit dir selbst einen Vertrag eingehen könntest (was ich bezweifle), wäre es ein Scheingeschäft mit dem Ziel, einen Dritten zu schädigen. Das wäre mindestens sittenwidrig und meiner Meinung nach Betrug/Betrugsversuch. Genauso wie das Gepushe mit Zweitaccount. Einigen scheint offenbar nicht klar zu sein, was sie da so machen. Bis wirklich einer mal die Nase voll hat und sich die Mühe macht, solche Machenschaften zu dokumentieren und an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Wirtschaftskriminalität ist für die sicher keine Bagatelle mehr.
    • wupi schrieb:

      wäre es ein Scheingeschäft mit dem Ziel, einen Dritten zu schädigen.



      wo bitteschön ist der Schaden, wenn man bei einer Auktion durch wen auch immer überboten wird?

      Und wer bitteschön will bezweifeln, dass meine Mutter, Tante, Oma, Freundin, Lehrerin, Cousine mir wirklich mein Geraffel abkaufen will,
      und wenn es nur ist, um mir damit z. B. über einen finanziellen Engpass zu helfen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      wo bitteschön ist der Schaden, wenn man bei einer Auktion durch wen auch immer überboten wird?
      Bei eBay werden nicht nur iPhones vertickt, sondern eben auch seltenere Sachen und wenn ich dann von einem Puschel überboten werde, weil der VK ja doch lieber XX€ für sein Sammlerstück hätte, dann habe ich sehr wohl einen realen Schaden. Denn wenn der Herr Puschel nicht gewesen wäre, wäre ich glücklicher neuer Besitzer dieses Sammlerstücks zum Schnäppchenpreis. Oder noch realer, der Puschel ist 2. Höchstbietender und hat so den Preis getrieben, ohne Puschel hätte ich X€ weniger latzen müssen.

      Wie man nun beweisen will das der offizielle Käufer bzw 2. Höchstbietender bloß ein Puschel war ist natürlich eine andere Frage, rechtlich hat doch aber ein Gericht unlängst, wenn auch eher nebenbei, festgestellt das solche Puschelgebote nichtig sind und damit alles so ist, als wenn diese nicht gewesen wären. Damit dürfte dann (hoffentlich) bald mal das böse Erwachen für den ein oder anderen bepuschelnden kommen.
    • Glaube ich nicht, das wird in den nächsten 15 Jahren so wenig passieren wie in den letzten. Es ist auch nur ein einziges Urteil und beschäftigt sich mit der Frage nicht wirklich. Ich glaube nicht, daß sich damit im Rücken jemand wegen 12,57 durch die Instanzen quält.

      Grundsätzlich sollte man allerdings die Materie neuerdings differenzierter betrachten. Sich beim Pushen erwischen zu lassen ist definitiv nicht mehr so folgenlos wie zuvor, da gebe ich dir völlig Recht.
    • Stubentiger schrieb:

      wupi schrieb:

      wäre es ein Scheingeschäft mit dem Ziel, einen Dritten zu schädigen.



      wo bitteschön ist der Schaden, wenn man bei einer Auktion durch wen auch immer überboten wird?

      Und wer bitteschön will bezweifeln, dass meine Mutter, Tante, Oma, Freundin, Lehrerin, Cousine mir wirklich mein Geraffel abkaufen will,
      und wenn es nur ist, um mir damit z. B. über einen finanziellen Engpass zu helfen?
      Da der Artikel vermutlich unterhalb des Marktwertes hätte abgegeben werden müssen, liegt der Schaden in der Differenz.

      Was die Argumente mit deinen Verwandten angeht, naja, was soll ich dazu sagen? Einige haben offenbar zu viele US Serien gesehen, dass sie glauben sie kämen mit jedem herbeigezauberten Argument durch. Kaum ein Richter wird dir abnehmen, dass deine Verwandtschaft ebay benötigt um Artikel von dir zu erwerben. Insbesondere dann, wenn es regelmäßig passiert.
    • pandarul schrieb:

      Sich beim Pushen erwischen zu lassen ist definitiv nicht mehr so folgenlos wie zuvor, da gebe ich dir völlig Recht.


      nun sollte man ja auch nicht so blöd sein, den seltenen Kristalllüster, den Oma dann lieber doch für den Familienerbbestand "erworben" hat, als dass er für 2,66 in lieblose Hände fällt gleich wieder zum Sofortkaufpreis von 556,- einzustellen.

      Wer aber will, selbst wenn ein Verwandschaftsgrad herauskommen würde nach einer normal auslaufenden Auktion*, der Oma die lautere Kaufabsicht gerichtlich absprechen wollen?


      ?( *Wie sollte das jemand herausfinden?
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Mir ist mehr als nur ein Fall untergekommen wo nuller ausschließlich auf Artikel eines einzigen Verkäufers bieten, oder auch aktive Nutzer über einen längeren Zeitraum konstant auf alles eines Verkäufers bieten, da dürfte die Beweisführung wohl nicht unmöglich werden. Das man auch narrensicher Puscheln kann bestreite ich ja nicht, aber die meisten Verkäufer sind einfach naiv und völlig ahnungslos, wenns ums Rechtliche geht.