Ich denke nicht das das zu weniger Abbrüchen führen wird, auch wenn der Abbruch jetzt Geld kostet, ist es immer noch (deutlich) weniger als bei einem regulären Verkauf fällig würden, aber so verdient jetzt auch eBay bei den Abbrechern mit
Angepinnt Die eBay-Falle mit dem vorzeitigen Beenden von Auktionen
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Nun, es wird jedenfalls die Abbrüche zu spätem Auktionsverlauf senken, wenn der Presi bereits auf der Hälfte ist. Wenn die 50 Euro Verhandlungsmasse (die man ja durch zwei teilen muß) bereits auf 20 zusammengeschrumpft sind, sinkt die Motivation für den Verkauf außerhalb eBays.
Es geht eBay auch gar nicht so sehr um die Abbrüche an sich, denn in den ersten 24 Stunden ist es ja umsonst. Viele Abbruchspekulanten haben aber genau solche Auktionen im Repertoire. -
Haha
Da denke ich gerade an meinen Fall - Auktionsabbruch in der Sekunde wo Gebot kommt.
Laut Ebay klar ein Kaufvertrag, obwohl es keiner ist.
Wie wir nun alle wissen, lässt sich Ebay von einem Bug nichts einreden. Also her mit den Gebühren.
Pandarul, wolltest du nicht wissen wo da ein Schaden entsteht? -
Kann sich hier Jemand vorstellen, dass ein Angebotsabbruch ein Widerruf der Willenserklärung "verkaufen" darstellen kann und somit kein Kaufvertrag zu Stande kommt.
Denn es heisst ja im BGB, dass eine übereinstimmende Willenserklärung zustande kommen muss. (Ich will verkaufen, der andere will kaufen) und inwieweit ich an eine widerrufene Willenserklärung gebunden bin?Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself
Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint. -
Bitte? Eine angenommene Willenserklärung kannst du i.A. nicht widerrufen. Man nennt sie einen Vertrag.
@Nosferatu: Bleib doch bitte in deinem Thread, da kannst du meine Frage gerne beantworten. Mit den 10 ct (!) Provision, die eBay nach den neuen Regeln in deinem Fall vom VK erhoben hätte, hat das nichts zu tun. -
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Die Gebühren scheinen etwas zu bewirken, wenn man sich mal über die erweiterte Suche die abgebrochenen Auktionen bei den Apfelprodukten anschaut, werden es doch seit Anfang des Monats doch weniger. Oder vllt werden auch immer mehr Auktionen zum Ende des Monats abgebrochen, weil die Leute dann tendenziell eher auf Geld angewiesen sind
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Hast du Zahlen (ich = faul)?
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Habe jetzt mal nachgezählt, auf den ersten Blick sah der Rückgang dramatischer aus, aber immerhin knapp 25%
iPhone 5s Neu91 in der letzten Apr Woche, macht ~13 am Tag
30 seit dem 06.05, macht ~10 am Tag -
Es gibt neue themenfremde Rechtssprechung, die trotzdem für Abbrüche relevant ist.
Der BGH hat heute entschieden, daß ein "erheblicher Sachmangel" bereits bei 5% des Wertes anzunehmen ist (VIII ZR 94/1, bislang nur Pressemitteilung).
Das dürfte ein guter Anhaltspunkt für die Auslegungsfrage der eBay-Regeln sein, wann ein Fehler in der AB "wesentlich" ist und mithin zum Abbruch berechtigt. -
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Nochmal: Rausnehmen = Nein!
Ich klammere jetzt mal bewusst aus, ob der "Irrtum" ob das Gerät neu oder gebraucht ist, tatsächlich einen Inhaltsirrtum darstellt, denn das weiss man ja normalerweise. Gehen wir aber mal davon aus, dem wäre so.
Bei Deinem Beispiel ergänzt man das Angebot entsprechend: "Sorry, Gerät ist doch nicht neu, hab ich zwar erst gestern gekauft, laut IMEI wurde das Teil aber bereits 1911 in der k.u.k. Futuristenfabrik hergestellt" und mailt den Höchstbieter an, dass sich die AB geändert hat. Er könne sein Gebot zurückziehen, wenn er nicht daran festhalten will.
Lässt der das Gebot dann stehen, dann hat er das Problem, dass er aufgrund der Kenntnis der Änderung in die zuerst formulierte AB nicht mehr vertrauen durfte, nicht der Verkäufer. Der Verkäufer ist nach §119 Abs. 2 BGB aus dem Schadensersatz raus. Er muss aber trotzdem liefern was da ist.
Und nochwas: Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Annahme. Du kannst ihn also noch so oft und ausdrücklich von deiner Änderung in Kenntnis setzen. Das heißt aber nicht, dass er ihr zugestimmt hat, nur weil er seine Annahme nicht zurückzieht. Die bezieht sich nämlich nur auf das alte Angebot.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wupi ()
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Der Thread ist veraltet und o.g. Argumentation lange zu den Akten gelegt worden.
Wer zum Abbruch berechtigt ist, sollte genau das auch tun. Wer nicht, nicht.
edit: Man könnte den aber wirklich mal enttackern und stattdessen eine aktuelle Zusammenfassung oben annageln.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()
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monza30 schrieb:
Krennz schrieb:
Och, da kennst Du den Ideenreichtum der Abbruchspekulanten nicht.
Die gehen glatt davon aus, dass hier gepushtr wurde um abbrechen zu könen und verlangen auch als Zweitbieter Schadenersatz.
Hä? -
wupi schrieb:
wäre es ein Scheingeschäft mit dem Ziel, einen Dritten zu schädigen.
wo bitteschön ist der Schaden, wenn man bei einer Auktion durch wen auch immer überboten wird?
Und wer bitteschön will bezweifeln, dass meine Mutter, Tante, Oma, Freundin, Lehrerin, Cousine mir wirklich mein Geraffel abkaufen will,
und wenn es nur ist, um mir damit z. B. über einen finanziellen Engpass zu helfen?Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte" -
stubentiger, zumindest darf der von dir benannte Personenkreis laut Ebay-AGB nicht an deinen Auktionen teilnehmen. Sie dürfen nur per Sofortkauf Artikel bei dir erstehen.
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Stubentiger schrieb:
wo bitteschön ist der Schaden, wenn man bei einer Auktion durch wen auch immer überboten wird?
Wie man nun beweisen will das der offizielle Käufer bzw 2. Höchstbietender bloß ein Puschel war ist natürlich eine andere Frage, rechtlich hat doch aber ein Gericht unlängst, wenn auch eher nebenbei, festgestellt das solche Puschelgebote nichtig sind und damit alles so ist, als wenn diese nicht gewesen wären. Damit dürfte dann (hoffentlich) bald mal das böse Erwachen für den ein oder anderen bepuschelnden kommen. -
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Glaube ich nicht, das wird in den nächsten 15 Jahren so wenig passieren wie in den letzten. Es ist auch nur ein einziges Urteil und beschäftigt sich mit der Frage nicht wirklich. Ich glaube nicht, daß sich damit im Rücken jemand wegen 12,57 durch die Instanzen quält.
Grundsätzlich sollte man allerdings die Materie neuerdings differenzierter betrachten. Sich beim Pushen erwischen zu lassen ist definitiv nicht mehr so folgenlos wie zuvor, da gebe ich dir völlig Recht. -
Stubentiger schrieb:
wupi schrieb:
wäre es ein Scheingeschäft mit dem Ziel, einen Dritten zu schädigen.
wo bitteschön ist der Schaden, wenn man bei einer Auktion durch wen auch immer überboten wird?
Und wer bitteschön will bezweifeln, dass meine Mutter, Tante, Oma, Freundin, Lehrerin, Cousine mir wirklich mein Geraffel abkaufen will,
und wenn es nur ist, um mir damit z. B. über einen finanziellen Engpass zu helfen?
Was die Argumente mit deinen Verwandten angeht, naja, was soll ich dazu sagen? Einige haben offenbar zu viele US Serien gesehen, dass sie glauben sie kämen mit jedem herbeigezauberten Argument durch. Kaum ein Richter wird dir abnehmen, dass deine Verwandtschaft ebay benötigt um Artikel von dir zu erwerben. Insbesondere dann, wenn es regelmäßig passiert. -
pandarul schrieb:
Sich beim Pushen erwischen zu lassen ist definitiv nicht mehr so folgenlos wie zuvor, da gebe ich dir völlig Recht.
nun sollte man ja auch nicht so blöd sein, den seltenen Kristalllüster, den Oma dann lieber doch für den Familienerbbestand "erworben" hat, als dass er für 2,66 in lieblose Hände fällt gleich wieder zum Sofortkaufpreis von 556,- einzustellen.
Wer aber will, selbst wenn ein Verwandschaftsgrad herauskommen würde nach einer normal auslaufenden Auktion*, der Oma die lautere Kaufabsicht gerichtlich absprechen wollen?
*Wie sollte das jemand herausfinden?Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()
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Mir ist mehr als nur ein Fall untergekommen wo nuller ausschließlich auf Artikel eines einzigen Verkäufers bieten, oder auch aktive Nutzer über einen längeren Zeitraum konstant auf alles eines Verkäufers bieten, da dürfte die Beweisführung wohl nicht unmöglich werden. Das man auch narrensicher Puscheln kann bestreite ich ja nicht, aber die meisten Verkäufer sind einfach naiv und völlig ahnungslos, wenns ums Rechtliche geht.
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