"pass_20" - 22 jähriger goes eBay-Millionär ...

    • LouisWu schrieb:

      Aktenzeichen wär auch nicht schlecht, ...
      Ja das stimmt.

      Hallo Thomas, eine allgemeine Frage ergibt eine allgemein Antwort. Das IGTFY war eine logische Reaktion, pardon für das sinnfreie OffTopic.
      Du kannst prinzipiell nur eine Anzeige bei deiner zuständigen Polizeidienststelle machen und das solltest du auch tun. Das Aktenzeichen würde natürlich polizeiintern eine bessere Zuordnung ermöglichen, aber das ist nicht dein Problem. Nimm alle harten Fakten zusammen, druck dir aus, was als Beleg dienen könnte und dann mach deine Anzeige. Wenn hier ein Betroffenenr noch das Aktenzeichen von seiner Anzeige zum gleichen Konstrukt beisteuern würde, wäre das natürlich für eine Fallverknüpfung nützlich, aber du bekommst sowieso dein "eigenes" Aktenzeichen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • :D Naja, mir gehts eher darum zu checken ob die Aussage bzgl. der Kripo Würzburg nicht nur
      heisse Luft ist, um Geprellte von weiteren Anzeigen abzuhalten. (nix für ungut oesi34 aber man
      wird langsam ein bißchen paranoid)

      Daher wären etwas nähere Infos schon nützlich, auch um eine eigene Anzeige bei der örtlichen
      Kripo gleich auf die richtige Schiene zu setzen.

      MfG

      Thomas
      auktionshilfe.info/index.php?user/7918-oesi34
    • LouisWu schrieb:

      :D Naja, mir gehts eher darum zu checken ob die Aussage bzgl. der Kripo Würzburg nicht nur
      heisse Luft ist, um Geprellte von weiteren Anzeigen abzuhalten.
      (nix für ungut oesi34 aber man
      wird langsam ein bißchen paranoid)

      Daher wären etwas nähere Infos schon nützlich, auch um eine eigene Anzeige bei der örtlichen
      Kripo gleich auf die richtige Schiene zu setzen.

      MfG

      Thomas
      auktionshilfe.info/index.php?user/7918-oesi34
      Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
      Die Polizei ist verpflichtet jede Anzeige aufzunehmen!
      Auch wenn dir Nachbars Lumpi ans Bein gepinkelt hat und vorher schon Pinkelattacken von Prinz A. angezeigt wurden, wird deine Anzeige brav angenommen.

      Wenn die Kripo schon mal dransitzt hat das ohnehin eine andere Qualität, als deine Anzeige gegen Prinz A. auf der 2-Mann-Polizeiwache in Hinterbuxtehude.
      Soviel zum Thema abklären.

      Die Gribo bringt dir übrigens deine Euronen nicht zurück, die machen kein Inkasso.
      Da mußt du schon selbst den Popo hochkriegen. Das ist nämlich eine zivilrechtliche Angelegenheit :P
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Entschuldigung,

      aber das Posting verstehe ich jetzt nicht.

      Was für ein Brett? Das jemand schreibt es existiert eine Anzeige und die Polizei hätte ihm gesagt
      eine weitere wäre nicht nötig um die Geschädigten von weiterem Vorgehen abzuhalten halte ich für nicht
      soooo weit hergeholt. Wenn ich mich hier durchs Forum hangele habe ich schon weitaus wildere
      Konstrukte gesehen mit denen Täter sich anscheinend versuchen zu schützen.
      Das die Polizei jede Anzeige aufnimmt war mir schon klar, hat aber nix mit der Frage zu tun.

      Wem tuts denn weh wenn Ross und Reiter genannt werden und nicht nur allgemeine Aussagen.

      Und wenn ich dem oesi34 damit Unrecht tue sorry, keine Absicht.

      Wäre per PN geschickter gewesen, aber ich dachte, daß das evtl. noch mehr Leute interessiert.

      MfG

      Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von LouisWu ()

    • LouisWu schrieb:

      Entschuldigung,

      aber das Posting verstehe ich jetzt nicht.

      Was für ein Brett? Das jemand schreibt es existiert eine Anzeige und die Polizei hätte ihm gesagt
      eine weitere wäre nicht nötig um die Geschädigten von weiterem Vorgehen abzuhalten halte ich für nicht
      soooo weit hergeholt.
      Wenn ich mich hier durchs Forum hangele habe ich schon weitaus wildere
      Konstrukte gesehen mit denen Täter sich anscheinend versuchen zu schützen.
      Das die Polizei jede Anzeige aufnimmt war mir schon klar, hat aber nix mit der Frage zu tun.

      Wem tuts denn weh wenn Ross und Reiter genannt werden und nicht nur allgemeine Aussagen.

      Und wenn ich dem oesi34 damit Unrecht tue sorry, keine Absicht.

      Wäre per PN geschickter gewesen, aber ich dachte, daß das evtl. noch mehr Leute interessiert.

      MfG

      Thomas
      Diese Aussage ist, mit Verlaub, Schwachsinn. Sollte das wirklich so geschehen sein z.B. mir, hätte der Polizist aber schnell ne Dienstaufsichtsbeschwerde am Hals!
      Vll. magst du mir noch erklären, wie sich der Täter schützen will? Stammtischkollege vom Puhliseibeamten? :wallbash
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    • Im Internet nichts glauben!

      Das ist doch alles schwachsinn.
      Nicht groß reden, sondern sofort Anzeige erstatten und
      gleich den Mahnbescheid zu senden. Da bezahlt ihr noch ein paar euro dazu,
      dürft aber dafür den Verkäufer (Betrüger) 30 jahre beobachten, etc.
      Den Mahnbescheid muss der Verkäufer natürlich auch abbezahlen.

      Nie wieder so hohe Summen per Überweisung vornehmen sondern
      nur noch das Paypal (verkäuferschutz) verwenden.
      Geht einfach, sicher und hält Betrüger fern.

      Betrüger wird es immer und immer geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von So eine frechheit ()

    • So eine frechheit schrieb:

      Den Mahnbescheid muss der Verkäufer natürlich auch abbezahlen.


      Müssen schon. Fragt sich nur, ob der Zahlungsempfänger jeweils überhaupt greifbar ist und wenn, ob er nicht unter der Pfändungsfreigrenze lebt.
      In so einem Fall zahlt nämlich faktisch derjenige, der die Show in Auftrag gegeben hat.
      Das ist dann derjenige, der vorher schon Ware bezahlt hat, die er nie gesehen hat und nie sehen wird.

      So etwas nennt man dann gutes Geld schlechtem hinterher werfen. Ob das dann so grundsätzlich anzuraten ist, halte ich doch für verwegen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Müssen schon. Fragt sich nur, ob der Zahlungsempfänger jeweils überhaupt greifbar ist und wenn, ob er nicht unter der Pfändungsfreigrenze lebt.In so einem Fall zahlt nämlich faktisch derjenige, der die Show in Auftrag gegeben hat.Das ist dann derjenige, der vorher schon Ware bezahlt hat, die er nie gesehen hat und nie sehen wird.
      Deshalb unternehme ich auch etwas dagegen. Jeder seine Sache ob er es veruchen soll nochmal 100€ draufzulegen um weiter zu kommen oder es einfach zu verschenken.
      Ich habe auf jeden fall was unternommen und bleibe drann.
      Der "Betrüger" wird schon noch sehen was er für ein Fehler gemacht hat. 8)
    • So eine frechheit schrieb:

      Das ist doch alles schwachsinn.
      Nicht groß reden, sondern sofort Anzeige erstatten und
      gleich den Mahnbescheid zu senden. Da bezahlt ihr noch ein paar euro dazu,
      dürft aber dafür den Verkäufer (Betrüger) 30 jahre beobachten, etc.
      Den Mahnbescheid muss der Verkäufer natürlich auch abbezahlen.

      Nie wieder so hohe Summen per Überweisung vornehmen sondern
      nur noch das Paypal (verkäuferschutz) verwenden.
      Geht einfach, sicher und hält Betrüger fern.


      Betrüger wird es immer und immer geben.
      Man sollte aber auch nicht jeder Werbung glauben!
      Wenn du magst können wir das mit einem extra für dich eingerichteten PP-Konto ausprobieren :)
      PainPal ist alles andere als sichererer oder wird da neuestens die Identität überprüft?
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    • @So eine frechheit: Das was manche hier "labbern" ist nunmal die Realität.
      Aber wenn du lieber der Werbung von Paypal glauben magst nur zu.

      Wir warten hier schonmal, wenn du mit einem ersten Problem wegen Paypal kommst.
      Dann können wir ja weiter "labbern."
    • Hey Leute!!

      Ich hab heute auch ne Anzeige Aufgegeben.
      Mir hat der Beamter aber nicht gesagt,dass sich eine Anzeige NICHT Lohnen würde.
      Im Gegenteil. um so mehr desto besser.
      Und ob schon andere Anzeigen eingegangen sind wegen Pass22 konnte er mir auch nicht sagen, weil die dafür nicht zuständig sind.
      Genau so wenig ob sein Konto Gesperrt sei oder nicht.
      Hatte ich hier irgendwo gelesen das jemand das Geschrieben hat. Das Scheint also nicht ganz zu Stimmen.

      Mir Wurde also keine Auskunft über irgendwas da gegeben.
      Ich solle 1-2 Wochen warten und dann bei der Polizei nachfragen ob es schon neue Informationen gibt.

      Ich bin jetzt nur nicht Sicher ob ich ein Mahnbescheid schreiben soll.
      Ich hab schon jemand der das für mich regelt. Muss nur noch das Ok geben.

      Vieleicht könnt ihr mir ja noch nen Tipp geben......
    • Hallo nichmitmich.
      Wennich mir ansehe,wie sich der Fall entwickelt,würde ich fast dazu raten,einen solchen loszulassen.
      Die Frage, ob und was es bringt,kann derzeit keiner 100%ig beantworten.Aber du hättes was in der Hand.Kostet nur etwas,kannst dir ja ausrechnen.
      rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/MBBerech.html
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Danke für die Schnelle Antwort.
      Dann werde ich das Morgen als erstes machen.
      Auf der Seite von dem Link den du geschickt hast, steht unten dieser Satz.
      "Legt der Antragsgener Widerspruch oder Einspruch ein, so entstehen die Kosten wie in einem normalen gerichtlichen Verfahren"

      Also wenn ich das richtig verstanden habe geht das vor Gericht wenn pass22 Widerspruch einlegt?
      Dann muss ich mir also ein Anwalt nehmen`?
      Und die kosten für den Anwalt auch selber Bezahlen??

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Abzocke?nicht mit mir!1 ()

    • Die Anwaltskosten mußt du erst einmal aus eigener Tasche zahlen.
      Wird dein Gegenüber verurteilt,darf er sich freuen,deinen RA finanziell zu unterstützen.
      Wenn er allerdings ein Zwiebelleder hat - auch Geldbörse genannt,beim Blick hinein einem die Tränen kommen - dann hast du zwar einen Titel - keinen Guttenbergschen - aber kein Geld.Nun kann man am Ball bleiben,was zur Folge hat,dass du mehr investieren mußt,allerdings der kleine Hügel sich zu einem Schuldenberg entwickelt,den dein Gegner zu bewältigen hat.
      Das wiederum sollte man dem Herrn möglichst klar und einfach vorrechnen,damit er sich überlegen kann,was für ihn logischerweise vernünftiger wäre.
      Du kannst ihm ja die Preistabelle zukommen lassen. 8) Wenn er rechnen kann....
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    • Abzocke?nicht mit mir!1 schrieb:

      "Legt der Antragsgener Widerspruch oder Einspruch ein, so entstehen die Kosten wie in einem normalen gerichtlichen Verfahren"
      So ein gerichtlicher Mahnbescheid ist ja eine zweischneidige Sache. Kriegst du selbst einen von einem anerkannten Abzockerverein bzw.deren Inkassobeauftragten zugestellt, wirst du den selbstverständlich wegen unbegründeter Forderung widersprechen. Dann muß derjenige, der meint Geld von dir kriegen zu müssen weitergehen vors Amtsgerericht, um seine Forderung zu eskalieren. Umgekehrt ist es genauso. Wenn dein Mahnbescheid abprallt und ihm förmlich widersprochen wird, muß du jetzt die Sache weiterverfolgen und die nächsten Schritte einleiten. Ein Anwalt wäre dann eine professionelle Hilfe (hoffentlich), aber alle entstehenden Kosten mußt du erstmal selbst verauslagen. Im Verlauf des weiteren Streites sollte natürlich das Ziel sein, dem Gegner alle im Zusammenhang entstandenen Zusatzkosten überzunacken. Letztendlich wird ein Richter entscheiden, ob der Verklagte tatsächlich auch tatsächlich alle Kosten kosten übernehmen muß. Wenn beim Gegner Geld zu holen ist (weil welches da ist oder vermutet wird), ist Eile geboten. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Anderenfalls hast du einen schönen Titel auf 30 Jahre und die ehrenvolle Aufgabe, ständig deinem Geld hinterher zulaufen.

      Nur so könnte ich mir erklären, warum manche auf die hahnebüchene Idee kommten, die Sache in einem Akt der Selbstjustiz regeln zu wollen, was ich natürlich auf das allerallerentschiedenste verurteile und davon dringend abraten möchte. Aber wer hört schon auf mich...
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Tach auch ....

      So um kurz mal klar zu stellen das ich kein Vertrauter :cursing: von pass_20 bin noch ein paar Info's :

      Also erstes habe ich bei der örtlichen Polizei für 97845 Neustadt angerufen. das wäre
      PolizeiinspektionHauptstr. 52 97816 Lohr09352 8741-0

      Der hat mich an die Kripo Würzburg K3 verwiesen....

      Denn Ansprechpartner werde ich lieber nicht nennen den der hat mich auch angemacht wo ich seine Nummer herhabe...( Von seiner Vermittlung weil er beim erstem Versuch nicht da war..) Danach war er aber nett....

      Das Aktenzeichen dort : BY 6305-004254-12/7

      Aber auch die Bank hatte mir das gleiche gesagt : Konto von der Staatsanwaltschaft eingefroren.... Erhebe Anspruch...Warte bis zur Aufklärung....
      Dort der Ansprech partner war : Herr Gerling von der Reifeisenbank, direkte Durchwahl : 09352 858-774 ...

      Na mal sehen ob ich Euch nun davon überzeugen konnte das ich nix mit pass_20 zutun habe ausser das ich ein beschissener Käufer bin.... :evil:

      Bis denn dann.
    • Ich habe selber Erfahrung!

      oesi34 schrieb:

      Aber auch die Bank hatte mir das gleiche gesagt : Konto von der Staatsanwaltschaft eingefroren.... Erhebe Anspruch...Warte bis zur Aufklärung....
      Lügen können wir hier nicht dulden.

      Mit der Krippo hat man garnichts zu tun und mit der Auskunft von fremden konten genau das gleiche.

      Also nicht vertrauen. Sie wollen es noch weiter rauszögern.

      Selber alles mit seinem polizeirevier und Anwalt klären.

      Lg