Restsumme eines Hauskaufs - Bitte um Rat - zwangsvollstreckung

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Wie dumm muss jemand sein, der mal eben 160000 Öre für ein Haus überweist, für das er nichtmal im Grundbuch (siehe Erörterung oben) eingetragen ist?
      Deshalb auch meine obige unbeantwortete Frage: Mich würde mal interessieren, unter welchen Bedingungen der neue Eigentümer in das noch nicht vollständig bezahlte Haus einziehen konnte.

      Und jetzt noch ne Frage: ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch vorhanden?

      Aber die Fragen brauchen eigentlich nicht beantwortet zu werden, denn:
      solange die Mutter keine Einmischung zuläßt, ist doch die ganze Hilfestellung hier müßig. Wenn sie alles besser weiß, dann soll sie doch machen was sie will.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Piterok schrieb:

      Er hat in drei Raten gesamt ca 160.000 Euro bezahlt. Das ist eine Junge Familie mit kleinen kind, zuletzt war ich im Jui dieses jahres im Haus drine und dreckig saß es auch nicht aus.

      Ich weiß nicht warum ihr Anwalt nix unternimmt , ich weiß auch nicht was er ihr gesagt hat. Vielleicht das die Angelegenheit mit viel Geld verbunden ist, Sie sagt mir ja nix mehr zu diesen Thema, ich kann nur noch raten was los ist.

      MFG

      Aha, und es fehlen noch 19000 Öre?
      Wie dumm muss jemand sein, der mal eben 160000 Öre für ein Haus überweist, für das er nichtmal im Grundbuch (siehe Erörterung oben) eingetragen ist?


      Das ist so üblich, das Geld kommt auf ein Anderkonto und wenn da alles drauf ist und die Grunderwerbsteuer bezahlt ist kannd er Käufer ins Grundbuch
    • Das müssen sie sogar!

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Üblicherweise (in Deutschland) werden Hausverkäufe notariell abgewickelt,


      Hallo,

      Haus(ver)käufe müssen(!!) aufgrund der gesetzlichen Vorschriften unbedingt notariell durchgeführt werden,sonst ist der Vertrag ungültig!

      Im übrigen wundert mich aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts dreierlei:

      a)ich stimme Fairhandel unbedingt zu, der sich fragt,daß und warum jemand €160.000 zahlt,aber dieser Vorgang ohne entsprechenden eigentumsbezüglichen Grundbucheintrag geblieben ist,

      b)ich frage mich,warum die Mutter unseres TE dennoch meint,jetzt mit Kanone auf Spatz ballern zu müssen und doch einige Forianer das für vollkommen richtig halten und

      c)meinen Vorschlag,wie man die Sache mit dem Rest vergleichsweise leicht regeln könnte,von vornherein ablehnen(vor allem,wenn man a)berücksichtigt).

      petergabriel
    • Öhm, eigentlich herrscht hier völlige Übereinstimmung, außer, daß an den Fakten was nicht wirklich stimmen kann...
      Wegen den restlichen (möglicherweise oder auch nicht) 19000 Kröten würde ich zumindest nicht mit dem Kampfpanzer auffahren, Räumungsklage dürfte jeder vernünftige Mensch auch außer Acht lassen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Piterok schrieb:

      Laut Notar/Vertrag kommt der Grundbucheintrag erst nach kompletter bezahlten Summe.
      Meine Mutter fühlt sich betrogen darum das Offensive.
      Grunderwerbssteuer haben die bereits bezahlt.
      Hää, habe ich mich in der kompletten Ausbildung verlaufen oder ihr einen Vollpfosten gefunden??
      Der K hat wirklich keinen Grundbucheintrag, oder bringst du was durcheinander?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Piterok schrieb:

      ja bis der volle Betrag da ist !! bei einer Rückabwicklung muss Sie das Komplette Geld an der Käufer zurückzahlen, so ihr Anwalt und mein Anwalt als ich den das erklärt habe, denn beides kann man nicht haben das Haus und das Geld.

      Wie alt bist du? Entschuldige die Frage!
      Aber auch der letzte Beitrag ist völliger Unsinn!
      Wenn das von dir behauptete stimmt und der K nichtmal ein belastbares Recht an der Hütte haben sollte und deine Mami mit den 160000 Ören nicht zufrieden ist, dann viel Spaß (für beide Seiten). Was spricht dagegen, sich gütlich zu einigen?
      btw. das mit dem Grundbucheintrag glaube ich nach wie vor nicht!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • 2 Rechtsanwälte?

      Piterok schrieb:

      2 Rechtsanwälte.



      Hallo,

      ich habe mich da gestern abend schon gewundert:was soll denn DEIN Anwalt bewerkstelligen???

      Ich denke,daß anhand der vorliegenden informationen der Verkaufsvertrag "schwebend unwirksam "ist:Deine Mutter kommt nicht an die Kohle,der Käufer nicht an seine Eigentumsrechte.

      Der Käufer muß entweder zahlen oder gehen.Da er arbeitslos ist und sicher kein Darlehen über €19000 bei einer Bank bekommt,die Kohle bei ihm knapp ist,würde ich an seiner Stelle die Aufhebung des Vertrags betreiben und mir die €160000 wieder beschaffen und ausziehen.

      Deine Mutter müßte demnach wieder erneut einen Käufer suchen....wenn sie das will:kein Problemaber die Kohle ist erstmal "eingefroren".Auch bei einer evtl.langwierigen(!!) Auseinandersetzung mit dem Käufer würde sich das nicht ändern.

      Wie wäre es denn,wenn der Kaufpreis einvernehmlich(!!) auf €160.000 gesenkt wird (=Vertragsänderung) und Deine Mutter dem Käufer ein Darlehen gewährt und im Grundbuch bis zur Ablösung des Darlehens ein entsprechender Eigentumsanteil für sie als Sicherheit eingetragen wird?

      Die 160Tsd hätte Deine Mutter sofort!

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Das glaube ich nicht.

      Hallo,

      wenn unsere Information richtig ist,daß der Kaufpreis erst nach voller(!!) Zahlung durch den Käufer ihr zufließt und der Notar dann erst die Umschreibung beantragen und die Auszahlung vornehmen kann ,hat die Muttter ihre ETW aus ihrem sonstigen Vermögen bezahlt(oder ein Darlehen aufgenommen).

      Möglicherweise der Grund,warum unser TE auch einen Anwalt hat......

      Wenn Du richtig liegst und der Erlös ihr zugeflossen ist und ausgegeben wurde,,hat sie ein Problem.

      petergabriel
    • Du musst mal lesen, der TE hat keinen Anwalt sondern arbeitet beim Anwalt

      Und warum sollte die Kohle nicht schon an die Verkäuferin geflossen sein, der Einzug ist ja auch schon erfolgt obwohl noch nicht komplett bezahlt wurde

      Wichtig zu wissen wäre ob die finanzierende Bank nicht schon im Grundbuch steht, es sei denn der Käufer hatte die Kohle in bar

      Eine Bank zahlt eigendlich erst aus wenn die Grundschuld eingetragen ist, wäre es dem so könnte es ganz bitter für die Verkäuferin werden sollte der Käufer mit seinen Kreditraten in verzug kommen

      Aber ohne das man alle fakten zu 100% kennt kann man nix sagen und weil die verkäuferin eh nicht will kann man nur machen lassen
    • bisher hat nur "Sternchen"das Thema verstanden.

      Ich habe keinen eigenen Anwalt, sondern arbeite für einen Anwalt als selbstständiger Handwerker und habe ihn den Sachverhalt erklärt.

      das Geld wurde direkt an die Verkäuferin gezahlt, die dann sich eine Eigentumswohnung und ein Auto davon gekauft inkl neue Einrichtung.

      Im Vertrag steht auch wenn die Komplette Summe bezahlt ist, dann kommt der Grundbucheintrag.

      Die Verkäuferin hat bisher über ihren Anwalt an den Käufer einen Brief geschickt , dann einen Brief über einen Gerichtsvollzieher (Zwangsvollstreckung) das aber gut 2-3 Monate her ist.

      geiz_ist_ungeil sollte sich alle Beiträge durchlesen.

      Die Käuferin wünscht sich nur das gesamte Geld, mehr nicht, aber momentan gehts das eh nicht. Der käufer hat das Geld nicht von 19000 Euro und die Verkäuferin hat den gesamten Betrag von 160.000 Euro auch nicht mehr bezüglich einer Rückabwicklung..

      Mein RA sagte es war schon ein Fehler überhaupt die Schlüssel zu übergeben und sofort auszuziehen.

      MFG
    • @Piterok

      Das Problem an dieser Geschichte ist nicht, dass Sternchen alles verstanden hat, g_u_g vielleicht nicht, sondern dass du Infos nur Scheibchenweise geliefert hast.
      Bei einem Verkauf in 2010 ging ich z. B. davon aus, dass der Grundbucheintrag längst auf den Käufer läuft.

      Rechtsberatung gibbet hier nicht, wäre auch unzulässig, sondern nur Meinungen und Einschätzungen. Nicht jede Einschätzung trifft zu, wenn die HG-Infos unvollständig sind oder ganz fehlen.

      Bitte habe Respekt davor, dass hier auch Leute versuchen eine Sache einzuschätzen, selbst wenn Infos fehlen.
      Durch Postings, ob zutreffend oder nicht, wirst auch du dazu animiert, weitere Infos niederzuschreiben, welche dann zu umfangreichen Einschätzungen führen.
      Schreiben wir nix, schreibst du nix und alle bleiben irgendwie im dunkeln.

      Wollte ich nur mal bemerken..........


      ........... und die meisten oder alle können hier lesen, Megagroßschrift ist nicht erforderlich, wenn auch erlaubt......

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      Rechtsberatung gibbet hier nicht

      Rechtsberatung wurde hier nicht angefragt und auch nicht angeboten.

      Wenn bereits der Versuch einer Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher stattgefunden hat (mit welchem Ergebnis?), dann bleiben außer dem bereits vorhandenen Vollstreckungsbescheid nicht mehr viele Möglichkeiten. Der Vollstreckungsbescheid müßte nur noch erfolgreich umgesetzt werden. Daran sollte der Anwalt der Mutter und der Gerichtsvollzieher arbeiten.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Ein paar Scheiben fehlen auch noch!

      Kaiolito schrieb:

      Das Problem an dieser Geschichte ist nicht, dass Sternchen alles verstanden hat, g_u_g vielleicht nicht, sondern dass du Infos nur Scheibchenweise geliefert hast.


      Hallo,

      die Bewertung von "Kaiolito" kann ich nur unterstreichen.

      Außerdem ist festzustellen,daß eine Reihe relevanter Informationen immer noch entweder fehlen oder im Dunkeln liegen.

      Abschließend möchte ich noch sagen,daß wir hier keinen Verständniswettbewerb a la "wer die Puzzleteile am besten zusammensetzt" ist der Klügste und bekommt eine gute Note,denn schließlich ist das Thema für eine derartige Notenerteilung zu ernst.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:


      Ein paar Scheiben fehlen auch noch!

      Na hoffentlich nicht am Haus ... ;)

      Warum sollte Rechtsberatung eigentlich unzulässig sein, solange sie nicht gegen Entgelt erfolgt?
      Ich als nicht-Jurist kann doch frei meine meinung äussern und jedem jedweden Rat erteilen, wie ich möchte. Seit wann sollte dies verboten sein?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Rechtsberatung

      Hallo,

      hier gemachte Äußerungen sind mehr oder minder fundierte Meinungen,die frei und(!!)unverbindlich sind.

      Rechtsberatung im Sinne von Verbindlichkeit(und Haftung!!) im Beraten und Handeln ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten und nicht qualifizierten Personen verboten.

      petergabriel