Upps.Leicht auf Krawall gebürstet?
Hallo.Es wurde aus Interesse eine grundsätzliche Frage gestellt.
Ist immer ein Prob mit abgebrochenen Auktionen.
Ebax gibt zwar Möglichkeiten vor,aber die sind m.E. nicht unbedingt gesetzteskonform.
Bei Diebstahl oder nachweisbarer Beschädigung,Verschlechterung -z.B. ist das angebotene Salamibrot mittlerweile vergammelt - ist es klar.
Ärgerlich sind die beendeten "ichhabnsofortkaufangebotmachich" Artikel.
Oder kurz vor Ende rausnehmen,weil ja nur ein Gebot.Dass innnerhalb der letzten 5 Secunden die Gebote kommen,wird übersehen.
Hier wird aus Unwissenheit falsch gehandelt.Denn bei Abgabe eines Gebotes besteht ein Vertrag zwischen VK und K.
Vertragsbruch aus ,sagen wir,nichtigen Gründen,ist anfechtbar.
Ob es sich allerdings lohnt,einen RA einzuschalten,sei dahingestellt.
Bei wertvolleren Teilen nicht auszuschliessen.Die Chance auf einen Erfolg steht nicht schlecht.
Aber wie lautet die Standardantwort eines Juristen ? Kommt darauf an.
Ein Richter urteilt so,der andere anders,der Dritte vertritt eine weitere Meinung.Das Urteil ist dann Meinung Nr. vier.
Die Tendenz ist allerdings die,dass abgebrochene Angebote (von herkömmlichen Auktionen kann man nicht sprechen)den VKn um die Ohren gehauen werden,sprich,der K bekommt Recht.
Aber,siehe oben : es kommt darauf an.
Falls dir sowas über den Weg laufen sollte,schreib den VK an und weise ihn darauf hin,dass er mit dir einen Vertrag abgeschlossen hat.
Jetzt gibt´s natürlich noch die Abbrüche kurz nach Einstellung."Experten" sind da sehr schnell.Hier gilt §119.Ürrtümspürügrüph.
Bleibt unter dem _ :Abwägungsache.Korrekt ist es nicht,da Vertragsbruch.
Steht übrigens auch in den eher unübersichtlichen ebax-AGB.
Angebot rechtsverbindlich,Gebot dto.
Einfacher ausgedrückt :
"Ich will meinen angeknabberten Jesustoast verkaufen.Wer bietet."
"Ich will ihn haben.Biete."
"Ist aber jetzt angeschimmelt."
"Will ich trotzdem."
"Kriegst du nicht."
"Doch."
"Klag doch."
"Ja."
Richter :"Wenn´s der Wahrheitsfindung dient.Toast aufbacken,Schimmel entfernen,an K aushändigen.Kosten für Butter und Marmelade sind vom VK zu tragen.Eventuelle körperliche Beschwerden gehen zu Lasten (oder Entlastung)und Kosten des Käufers.Mahlzeit"
"Gerichtsdiener! Einen Magenbitter bitte."
Hallo.Es wurde aus Interesse eine grundsätzliche Frage gestellt.
Ist immer ein Prob mit abgebrochenen Auktionen.
Ebax gibt zwar Möglichkeiten vor,aber die sind m.E. nicht unbedingt gesetzteskonform.
Bei Diebstahl oder nachweisbarer Beschädigung,Verschlechterung -z.B. ist das angebotene Salamibrot mittlerweile vergammelt - ist es klar.
Ärgerlich sind die beendeten "ichhabnsofortkaufangebotmachich" Artikel.
Oder kurz vor Ende rausnehmen,weil ja nur ein Gebot.Dass innnerhalb der letzten 5 Secunden die Gebote kommen,wird übersehen.
Hier wird aus Unwissenheit falsch gehandelt.Denn bei Abgabe eines Gebotes besteht ein Vertrag zwischen VK und K.
Vertragsbruch aus ,sagen wir,nichtigen Gründen,ist anfechtbar.
Ob es sich allerdings lohnt,einen RA einzuschalten,sei dahingestellt.
Bei wertvolleren Teilen nicht auszuschliessen.Die Chance auf einen Erfolg steht nicht schlecht.
Aber wie lautet die Standardantwort eines Juristen ? Kommt darauf an.
Ein Richter urteilt so,der andere anders,der Dritte vertritt eine weitere Meinung.Das Urteil ist dann Meinung Nr. vier.
Die Tendenz ist allerdings die,dass abgebrochene Angebote (von herkömmlichen Auktionen kann man nicht sprechen)den VKn um die Ohren gehauen werden,sprich,der K bekommt Recht.
Aber,siehe oben : es kommt darauf an.
Falls dir sowas über den Weg laufen sollte,schreib den VK an und weise ihn darauf hin,dass er mit dir einen Vertrag abgeschlossen hat.
Jetzt gibt´s natürlich noch die Abbrüche kurz nach Einstellung."Experten" sind da sehr schnell.Hier gilt §119.Ürrtümspürügrüph.
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"Ich will ihn haben.Biete."
"Ist aber jetzt angeschimmelt."
"Will ich trotzdem."
"Kriegst du nicht."
"Doch."
"Klag doch."
"Ja."
Richter :"Wenn´s der Wahrheitsfindung dient.Toast aufbacken,Schimmel entfernen,an K aushändigen.Kosten für Butter und Marmelade sind vom VK zu tragen.Eventuelle körperliche Beschwerden gehen zu Lasten (oder Entlastung)und Kosten des Käufers.Mahlzeit"
"Gerichtsdiener! Einen Magenbitter bitte."
Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
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