Treffpunkt für alle, die bei onlineshoppingservice keine Ware erhalten haben sowie auch für Verkäufer, die von ihm ihr Geld nicht erhalten haben.
Hier können Erfahrungen und Informationen ausgetauscht werden.
Am 22.10.2012 gesperrt wurde
onlineshoppingservice
feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…rid=onlineshoppingservice
Dwayne Kriegbaum
Gaggenauer Strasse 27
14974 Ludwigsfelde
Privater Verkäufer mit Ware für mehrere zehntausend Euro...
Bereits verkauft in den letzten 31 Tagen für gut 30.000 EUR, davon bisher nichts geliefert.
Zum Zeitpunkt der Sperre liefen wieder Angebote für weitere ca 20.000 EUR.
Nachdem der Accountinhaber sämtliche negativen Bewertungen einfach ignoriert und stattdessen versucht, diese durch Bewertungskäufe nach hinten zu drücken, steht zu befürchten, daß es sich hier nicht nur um einen naiven Teenager handelt, der selbst auf irgendeinen Fakeshop hereingefallen ist, sondern Vorsatz dahintersteckt. Sämtliche Käufer der letzten 31 Tage müssen daher damit rechnen, keine Ware zu erhalten.
Für die betroffenen Käufer gilt:
1.) Falls Du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht.
Zwar hat sich durch die Sperre bei eBay rein rechtlich gesehen nicht automatisch auch der gesetzliche Kaufvertrag erledigt. Das bedeutet aber nicht, daß die Käufer verpflichtet sind, ihr Geld zum Fenster hinauszuwerfen. Zum einen haben die Verkäufe bei onlineshoppingservice natürlich auf keinen Fall mehr privaten Charakter, bei dem Umfang handelt es sich um gewerblichen Handel, das wird wohl auch jeder Richter so sehen. Bei gewerblichen Händlern haben Käufer ein gestzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht. Schreib dem Verkäufer in einem Satz "Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch". Das genügt. Anschreiben kann man den Verkäufer trotz der Sperre immernoch über eBay über die Funktion "Mit Mitglied Kontakt aufnehmen", nur antworten kann der Accountinhaber auf diesem Wege nicht mehr.
Falls Du noch Hoffnung hast, daß die Ware wider Erwarten existiert, kann man nur empfehlen, bezüglich Deines Kaufvertrages angesichts der Umstände auf die Unsicherheitseinrede zu verweisen,siehe buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/321.html und dem Verkäufer als Möglichkeit, den Kaufvertrag, zu erfüllen, Barzahlung bei Abholung oder eine Zahlung über den iloxx-Treuhandservice anzubieten, siehe iloxx.de/net/einzelversand/treuhandservice.aspx
Beim derzeitigen Stand der Dinge ist eine ungesicherte Vorkassezahlung ein völlig unkalkulierbares Risiko, das ein Käufer nicht eingehen muss.
2.) Falls Du nach dem 18.10.2012 überwiesen hast, ist evtl noch etwas zu retten.
Auch wenn das Geld sofort bei Dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu 24 Stunden liegen, in denen Deine Bank das evtl noch stoppen kann ( Wochenenden zählen dabei nicht mit ! ). Daher solltest Du sofort zu Deiner Bank flitzen und bitten, sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt buchstäblich jede Sekunde !! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und ausserdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
Lass' Dich nicht abwimmeln, bestehe darauf, daß Deine Bank es wenigstens versucht !
Betone dabei, daß Du nicht von einer Rückbuchung oä redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied. Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca in jedem 3. bis 4. Fall.
3.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
Tips und Hinweise dazu findest Du unter diesem Link: archive.today/eJ60v
Drucke Dir dazu unbedingt auch die beiden Verkaufs-Listen oben in diesem Beitrag mit aus, damit die Polizei sofort erkennt, daß es hier nicht um einen Einzelfall geht, sondern um völlig absurde Verkäufe für mehrere zehntausend EUR.
4.) Fordere Dein Geld zurück.
Die Anzeige bei der Polizei bringt Dir auf keinen Fall Dein Geld zurück. Darum musst Du selbst Dich kümmern auf dem zivilrechtlichen Weg.
Tips und Hinweise dazu findest Du unter diesem Link: tinyurl.com/ziviles-mahnverfahren
Um zu klären, ob die bei eBay angegebene Adresse korrekt ist, solltest Du als erstes einen Widerruf samt Rückforderung mit Fristsetzung per Einschreiben versenden. Die weiteren Schritte hängen dann davon ab, ob das Einschreiben zugestellt werden kann oder nicht.
Hier können Erfahrungen und Informationen ausgetauscht werden.
Am 22.10.2012 gesperrt wurde
onlineshoppingservice
feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…rid=onlineshoppingservice
Dwayne Kriegbaum
Gaggenauer Strasse 27
14974 Ludwigsfelde
Privater Verkäufer mit Ware für mehrere zehntausend Euro...
Bereits verkauft in den letzten 31 Tagen für gut 30.000 EUR, davon bisher nichts geliefert.
Zum Zeitpunkt der Sperre liefen wieder Angebote für weitere ca 20.000 EUR.
Nachdem der Accountinhaber sämtliche negativen Bewertungen einfach ignoriert und stattdessen versucht, diese durch Bewertungskäufe nach hinten zu drücken, steht zu befürchten, daß es sich hier nicht nur um einen naiven Teenager handelt, der selbst auf irgendeinen Fakeshop hereingefallen ist, sondern Vorsatz dahintersteckt. Sämtliche Käufer der letzten 31 Tage müssen daher damit rechnen, keine Ware zu erhalten.
Für die betroffenen Käufer gilt:
1.) Falls Du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht.
Zwar hat sich durch die Sperre bei eBay rein rechtlich gesehen nicht automatisch auch der gesetzliche Kaufvertrag erledigt. Das bedeutet aber nicht, daß die Käufer verpflichtet sind, ihr Geld zum Fenster hinauszuwerfen. Zum einen haben die Verkäufe bei onlineshoppingservice natürlich auf keinen Fall mehr privaten Charakter, bei dem Umfang handelt es sich um gewerblichen Handel, das wird wohl auch jeder Richter so sehen. Bei gewerblichen Händlern haben Käufer ein gestzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht. Schreib dem Verkäufer in einem Satz "Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch". Das genügt. Anschreiben kann man den Verkäufer trotz der Sperre immernoch über eBay über die Funktion "Mit Mitglied Kontakt aufnehmen", nur antworten kann der Accountinhaber auf diesem Wege nicht mehr.
Falls Du noch Hoffnung hast, daß die Ware wider Erwarten existiert, kann man nur empfehlen, bezüglich Deines Kaufvertrages angesichts der Umstände auf die Unsicherheitseinrede zu verweisen,siehe buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/321.html und dem Verkäufer als Möglichkeit, den Kaufvertrag, zu erfüllen, Barzahlung bei Abholung oder eine Zahlung über den iloxx-Treuhandservice anzubieten, siehe iloxx.de/net/einzelversand/treuhandservice.aspx
Beim derzeitigen Stand der Dinge ist eine ungesicherte Vorkassezahlung ein völlig unkalkulierbares Risiko, das ein Käufer nicht eingehen muss.
2.) Falls Du nach dem 18.10.2012 überwiesen hast, ist evtl noch etwas zu retten.
Auch wenn das Geld sofort bei Dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu 24 Stunden liegen, in denen Deine Bank das evtl noch stoppen kann ( Wochenenden zählen dabei nicht mit ! ). Daher solltest Du sofort zu Deiner Bank flitzen und bitten, sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt buchstäblich jede Sekunde !! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und ausserdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
Lass' Dich nicht abwimmeln, bestehe darauf, daß Deine Bank es wenigstens versucht !
Betone dabei, daß Du nicht von einer Rückbuchung oä redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied. Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca in jedem 3. bis 4. Fall.
3.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
Tips und Hinweise dazu findest Du unter diesem Link: archive.today/eJ60v
Drucke Dir dazu unbedingt auch die beiden Verkaufs-Listen oben in diesem Beitrag mit aus, damit die Polizei sofort erkennt, daß es hier nicht um einen Einzelfall geht, sondern um völlig absurde Verkäufe für mehrere zehntausend EUR.
4.) Fordere Dein Geld zurück.
Die Anzeige bei der Polizei bringt Dir auf keinen Fall Dein Geld zurück. Darum musst Du selbst Dich kümmern auf dem zivilrechtlichen Weg.
Tips und Hinweise dazu findest Du unter diesem Link: tinyurl.com/ziviles-mahnverfahren
Um zu klären, ob die bei eBay angegebene Adresse korrekt ist, solltest Du als erstes einen Widerruf samt Rückforderung mit Fristsetzung per Einschreiben versenden. Die weiteren Schritte hängen dann davon ab, ob das Einschreiben zugestellt werden kann oder nicht.