Betrugsserie: Bankkonten Nadine H. / Michele Z. / Cindy H. etc

    • @Luna30:
      Zuerst mal:
      Einen Anwalt brauchst Du zum gegenwärtigen Zeitpunkt genauso dringend wie ein Hühnerauge am Zeh !
      Wenn Du jetzt zu einem Anwalt rennst, zahlst Du dessen Kosten, auch wenn die Forderungen gegen Dich völlig unberechtigt sind, und Kosten sind ja wohl das Letzte, was Du Dir unnötig für diesen Blödsinn ans Bein binden musst...

      Zur Sache: eBay hat die Forderung an das Inkassobüro abgegeben.
      Teile dem Inkassobüro kurz und knapp mit, daß es sich um Datenmißbrauch handelt, ausserdem Aktenzeichen / Vorgangsnummer + Dienststelle Deiner eigenen Strafanzeige gegen unbekannt.
      Und das war's dann für Dich. Alle weiteren Schreiben des Inkassobüros kannst Du getrost einfach ignorieren und abheften. Du brauchst auf deren Schreiben nach der ersten und einzigen kurzen Antwort überhauptnicht mehr zu reagieren. Ein Inkasso-Büro ist keine Behörde, die können Dir sonstwas schreiben, ohne daß es für Dich irgendeinen Belang hat.
      Interessant wird es lediglich, wenn die einen Mahnbescheid beim Amtsgericht erwirken. Auch der ist im Grunde genommen überhauptnicht schlimm oder irgendwie verpflichtend für Dich. Du musst dazu lediglich wissen: WENN ein Mahnbescheid kommt, musst Du diesem innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Dazu brauchst Du überhauptkeine Gründe anzugeben, du musst einfach nur auf dem beiliegenden, dafür vorgesehenen Formular Widerspruch einlegen und dafür die Frist einhalten. Letzteres ist wichtig, lässt Du die 2 Wochen Frist verstreichen, wird der Mahnbescheid automatisch zu einer rechtskräftigen Forderung.

      Nach Deinem fristgerechten Widerspruch kannst Du Dich abermals entspannt zurücklehnen. Wenn das Inkassobüro jetzt immernoch versuchen will, Geld von Dir zu bekommen, müssen sie eine richtige Zivilklage beim Amtsgericht einreichen.
      Und erst dann solltest Du einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen, denn erst jetzt ist das Ganze tatsächlich ein richtiger Rechtsstreit, bei dem der Verlierer die gesamten Kosten ( auch die des Gegners ) zu tragen hat.
      Allerdings glaube ich nicht, daß es so weit kommen wird. In der Regel hört das Inkasso-Büro bereits auf zu nerven, wenn sie das Aktenzeichen der Strafanzeige des Datenmissbrauchten vorliegen haben.

      Ich habe ausserdem die ganze Geschichte an eBay gemeldet, evtl reagiert dort ja doch mal jemand...
      Dein Ansprechpartner bezüglich der unberechtigten Forderungen ist aktuell aber nicht eBay. sondern das Inkassobüro.
    • Schützin schrieb:

      @Luna30:

      Zur Sache: eBay hat die Forderung an das Inkassobüro abgegeben.
      Teile dem Inkassobüro kurz und knapp mit, daß es sich um Datenmißbrauch handelt, ausserdem Aktenzeichen / Vorgangsnummer + Dienststelle Deiner eigenen Strafanzeige gegen unbekannt.

      Dein Ansprechpartner bezüglich der unberechtigten Forderungen ist aktuell aber nicht eBay. sondern das Inkassobüro.


      Copyright by Löschbert, ich hoffe er hat nichts dagegen, dass ich das Poste. Kannste als Vorlage nehmen, denke ich.


      Sehr geehrte Damen und Herren

      bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom [tt.mm.jjjj] teile ich Ihnen mit, dass das Bestehen der vorgeblichen Forderung bestritten wird.

      Hinsichtlich der von Ihnen geltend gemachten Auslagen empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Auftraggeber ins Vernehmen zu setzen.

      Des weiteren haben Sie mir Auskunft zu erteilen über die Herkunft, Speicherung, Verwendung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten bei Ihnen. Soweit personenbezogene Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind, haben Sie diese Daten unverzüglich zu löschen und mir die Löschung zu bestätigen. Für die Erledigung der Beauskunftung sowie der Löschung habe ich mir den [heute + 7 Tage] als Termin vorgemerkt. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, behalte ich mir weitere Schritte gegen Ihr Unternehmen ausdrücklich vor.

      MfG

      [Viola Gaigdrecht-Greuslich]

    • Entschuldigung. Aber für diesen Fall würde ich den Entwurf von Löschbert so nicht nutzen. Ich habe allerdings nicht geforscht, wann und für was Löschbert diesen Entwurf geschrieben hat.

      Die Schützin hat doch alles genau beschrieben. Einzige Ergänzung: Es könnte tatsächlich sinnvoll sein, ausdrücklich zu schreiben (wie in Löschberts Entwurf), dass die Forderung bestritten wird.
      Deshalb: Inkassobüros drohen gerne mit Eintragungen bei der Schufa. Die Schufa darf "Vorfälle" allerdings meines Wissens nur aufnehmen, wenn die Forderungen nicht bestritten werden.
      Dass "bestritten" wird, ergibt sich zwar auch aus den Ratschlägen der Schützin, aber...sicher ist sicher.

      Es handelt sich allerdings hier ja um keine "vorgebliche" Forderung, sondern um eine konkrete, bei der Herkunft und Anlass bekannt sind. Deshalb auch kein Bedarf an dem ganzen Rest wegen Datenherkunft. Ist ja klar, weshalb und in wessen Auftrag das Inkassobüro handelt. Deshalb sind "Sonderbaustellen" hier unnötig.

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    • schabbesgoi schrieb:


      Es handelt sich allerdings hier ja um keine "vorgebliche" Forderung, sondern um eine konkrete, bei der Herkunft und Anlass bekannt sind. Deshalb auch kein Bedarf an dem ganzen Rest wegen Datenherkunft. Ist ja klar, weshalb und in wessen Auftrag das Inkassobüro handelt. Deshalb sind "Sonderbaustellen" hier unnötig.


      Sobald eine Forderung bestritten wird, ist sie aus der Sicht der TE vorgeblich, beides schließt sich gegenseitig aus, oder meinst Du "unberechtigte" Forderung sei hier richtiger/besser? Ebay hat in diesem Fall keine Forderung gegen TE zu haben, ganz einfach. "Herkunft, Speicherung, Verwendung" ist hierbei eher eine Floskel, relevant ist doch, dass eBay Daten offensichtlich weitergereicht hat, insofern würde ich das drin lassen. Aber ich bin kein Jurist.
    • ich will mich nicht mit Dir über Wortbedeutungen auseinandersetzen, sondern die Fragestellerin vor Nebenschauplätzen schützen.

      Nur soviel:
      Eine Forderung ist eine Forderung ist eine Forderung. Es sei denn das Inkassounternehmen hätte keinen Auftrag, nur dann stände eine "vorgebliche" Forderung zur Diskussion. Einen Auftrag hat es aber augenscheinlich und "nachvollziehbar" gegeben. Dass die Forderung unberechtigt ist, werden andere feststellen. Insofern erfüllt das Inkassobüro erst mal seinen Auftrag. Man mag diese Firmen nicht mögen, aber sie tun "den Job" ihres Auftraggebers.
      Über die Berechtigung der Forderung entscheiden Andere. Aber wichtig ist, dass man die Forderung bestreitet, wenn man nicht zahlen will. Nicht, weil sich sonst schon eine "Zahlungspflicht" ergeben würde, sondern wegen eventuellen Schufa-Einträgen.

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    • vanvog schrieb:

      Schützin schrieb:

      @Luna30:

      Zur Sache: eBay hat die Forderung an das Inkassobüro abgegeben.
      Teile dem Inkassobüro kurz und knapp mit, daß es sich um Datenmißbrauch handelt, ausserdem Aktenzeichen / Vorgangsnummer + Dienststelle Deiner eigenen Strafanzeige gegen unbekannt.

      Dein Ansprechpartner bezüglich der unberechtigten Forderungen ist aktuell aber nicht eBay. sondern das Inkassobüro.


      Copyright by Löschbert, ich hoffe er hat nichts dagegen, dass ich das Poste. Kannste als Vorlage nehmen, denke ich.


      Sehr geehrte Damen und Herren

      bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom [tt.mm.jjjj] teile ich Ihnen mit, dass das Bestehen der vorgeblichen Forderung bestritten wird.

      Hinsichtlich der von Ihnen geltend gemachten Auslagen empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Auftraggeber ins Vernehmen zu setzen.

      Des weiteren haben Sie mir Auskunft zu erteilen über die Herkunft, Speicherung, Verwendung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten bei Ihnen. Soweit personenbezogene Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind, haben Sie diese Daten unverzüglich zu löschen und mir die Löschung zu bestätigen. Für die Erledigung der Beauskunftung sowie der Löschung habe ich mir den [heute + 7 Tage] als Termin vorgemerkt. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, behalte ich mir weitere Schritte gegen Ihr Unternehmen ausdrücklich vor.

      MfG

      [Viola Gaigdrecht-Greuslich]


      @vanvog
      Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß Löschbert nicht sonderlich erfreut sein dürfte, wenn du sein Zitat hier reinklebst!
      Du sagst selbst, du bist kein Jurist, also unterlasse so einen Unsinn!
      Im Falle eines Datenmißbrauches ist das, was Löschbert zu einem bestimmt gelagerten Fall als Vorlage geschrieben hat, mit Sicherheit nicht übertragbar!

      Die Schützin, als langjähriges SH-Mitglied, hat die korrekte Vorgehensweise oben ausführlich dargelegt, da bedarf es mit Sicherheit keiner Ergänzung deinerseits!

      :wallbash
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hallo ihr Lieben-danke erstmal für eure zahlreichen Posts.
      Ich habe bereits dem Inkasso geantwortet und "allen Ansprüchen aus ihrem Schreiben vom... widersprochen... " habe wie ihr mir auch geraten habt-geschrieben,dass weitere Auskünfte die Polizeidienststelle in... erteilt.Dort laufen die Ermittlungen.

      Ich frag mich nur immernoch,wenn Ebay den Auftrag beim Inkasso nicht zurück zieht,was passiert dann? Das Inkasso hört doch nicht auf-machen ja ihre Arbeit-und Ebay denkt ja ich +Mädchenname= Voxxor30---> daher Inkasso Mahnung etc. ...Ebay schnallt aber nicht, dass sie MIR das Inkasso vom Hals nehmen müssen,denn mein Ebayaccount ist sauber-schon immer! Und Ebay kann KEINEN Zusammenhang zwischen mir+jetztname(Ebayaccount L...) und mir+Mädchenname(ebayaccount voxxor30) feststellen...sind die blöd? Sorry... :wallbash

      Ich weiß einfach nicht, was ich denen noch schreiben soll? Die wollen jetzt von mir nen Nachweis ,dass ich damals dort gewohnt hab(Daten die voxxor30 missbraucht hat-hab ja wirklich da gewohnt und da mit Mädchennamen) um zu beweisen,dass meine Daten missbraucht wurden...schon dumm?! Die ermittelnde Polizeidienststelle würde das doch kurz und schmerzlos klären -wenn Ebay meiner Mail folgen würde ..haben sie aber nicht,stattdessen soll ICH jetzt nachweise bringen!!

      HILFE....
    • Ich weiß nicht,ob ich dass darf ? ?( -aber zum besseren Verständnis: von unten nach oben zu lesen.
      Mailkontakt Ebay-ich




      Ebay.letzte Nachricht:
      Sehr geehrte Frau ...

      vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie möchten wissen, ob Sie noch weitere Forderungen von der Firma Transcom erhalten.

      Ich kann Ihren Wunsch nach schneller Klärung sehr gut verstehen und helfe Ihnen gern weiter.

      Da wir Ihren Fall als kein Datenmissbrauch bearbeitet haben, haben wir Ihre Daten nicht an die Firma Transcom weitergeleitet. Ich bitte Sie, dass Sie uns einen Adressnachweis über Ihren damaligen Wohnort zukommen lassen. Wir werden Ihren Fall dann ein weiteres Mal auf Datenmissbrauch prüfen.

      Sollte es sich dann in Ihrem Fall doch um einen Datenmissbrauch handeln, werden wir Ihre Daten an die Firma Transcom weiterleiten und Sie werden keine weiteren Forderungen erhalten.

      Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben, werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen.

      Frau..., ich wünsche Ihnen noch ein angenehmes Wochenende.

      Mit freundlichen Grüßen

      Franka Behrendt
      eBay-Sicherheitsteam





      Ich:Sehr geehrte Damen und Herren,die Polizeidienststellen ... und ...haben mir bestätigt,dass gegen das Mitglied "voxxor30" ermittelt wird -u.a. wegen Datenmissbrauchs (wie in meinem Fall). Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Polizeipräsidium Münster, Abteilung KK 22,Friesenring 43, 48147 Münster. Bitte bestätigen Sie mir, dass die Firma "Transcom" keine weiteren Forderungen an mich stellt. Mit freundlichen Grüßen


      Ebay:Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie fragen sich, warum Sie eine Mahnung der Inkassofirma Transcom erhalten haben, obwoh Sie von uns darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten nicht vorliegt. Des Weiteren möchte Sie wissen, auf welchem Wege die Inkassofirma an Ihre Daten gelangen konnte. Ich kann Ihren Wunsch nach Klärung sehr gut verstehen und helfe Ihnen gern weiter.Da wir nach Abgleich Ihrer Daten keine Übereinstimmumg mit den in dem Mitgliedskonto "voxxor30" hinterlegten Daten feststellen konnten, liegt somit auch keine missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten vor.eBay arbeitet in der Tat in Fällen offener Forderungen mit Inkassounternehmen zusammen. Ihre Verwunderung über das erhaltene Schreiben und Ihre Unsicherheit in dieser Situation können wir sehr gut nachvollziehen und bedauern diese Umstände.Von unsere Seite hat die Inkassofirma aber keinen Hinweis auf Ihre Person erhalten. Die Inkassofirma hat die Aufgabe Personen zu ermitteln, welche noch Forderungen offen haben. Wenn Sie genaueres darüber wissen möchten, dann setzten Sie sich bitte mit der Inkassofirma in Verbindung.Sollte die Inkassofirma darauf beharren, dass Sie die Inhaberin des Mitgliedskontos "voxxor30" sind, bestätigen wir der Inkassofirma gerne, dass Ihre Daten nicht in diesem Mitgliedskonto hinterlegt sind.Frau ..., ich bedaure wirklich sehr, dass Sie diese unerfreuliche Erfahrung machen mussten und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.Mit freundlichen GrüßenFelix Richter

      Ich:Wenn kein Datenmissbrauch vorliegt, aber warum bekomme ich dann eine Mahnung von der Firma "Transcom Forderungsmanagement GmbH"? Die Firma treibt für Ihr Unternehmen offene Forderungen ein und hat mit bereits mehrmals ein Schreiben für offene Posten des Mitglieds "voxxor30" geschickt. Bei Ihnen im Unternehmen wird großen Wert auf Datenschutz gelegt, aber warum bekomme ich dann diese Schreiben? Ich bitte um dringende Klärung. Einmal bitte ich Sie, Ihren Inkassodienst zu stoppen. Es ist mehr als unangehem mit solchen offenen Forderungen in Verbindung gebracht zu werden. Des Weiteren benötige ich noch eine Erklärung, wie der Inkassodienst an meine Daten kommt, obwohl laut Ihrer Aussage kein Datenmissbrauch vorliegt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen

      Ebay: Sehr geehrte Frau ...,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Unterlagen.Nach Prüfung Ihrer Ausweiskopie haben wir festgestellt, dass es sich hierbei um keinen Missbrauch Ihrer Daten handelt. Ihre Daten stimmen nicht mit den im Mitgliedskonto "voxxor30" hinterlegten Kontaktinformationen überein. Ich werde das genannte Mitgliedskonto jedoch eingehend prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten.Hinweis:In Ihrem Schreiben bitten Sie uns darum, eine eBay-Anmeldung unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zu unterbinden. Wir haben geeignete Maßnahmen getroffen, dass unbefugte Dritte sich nicht mit Ihren Daten bei eBay neu anmelden können.Alle Neuanmeldungen bei eBay werden nun mit Ihren Anmeldedaten verglichen. Sollte eine dritte Person versuchen, sich bei eBay mit Ihren Daten neu anzumelden, wird der für den Abschluss der Anmeldung benötigte Bestätigungscode aus Sicherheitsgründen per Post an Ihre bei eBay hinterlegte Postanschrift verschickt. Nur wenn Sie persönlich diese Neuanmeldung mit dem Bestätigungscode abschließen, wird ein neues Mitgliedskonto mit Ihren Daten eröffnet. Bestätigen Sie die Neuanmeldung nicht mit dem Bestätigungscode, kann keine unbefugte dritte Person ein neues Mitgliedskonto mit Ihren Daten eröffnen. So können Sie sich vor dem Missbrauch Ihrer persönlichen Daten schützen

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    • Na, ist doch erst mal gut, Luna. Du hast Dich an das Inkasso-Büro gewendet. Dieses hat jaauch die Forderung an Dich gestellt.

      Nun nimm noch den anderen Rat der Schützin an. Du musst Dich nicht mit ebay bzw. deren Kundenservice rumschlagen. Ebay hat "den Fall" an Transcom zur weiteren Verfolgung abgegeben, wie es sich liest.
      Wenn das Inkassobüro begreift, dass die Forderung unberechtigt ist, dann werden sie Dich in Ruhe lassen und das mit ihrem Kunden, ebay, entsprechend klären. Es wird auch das Inkassobüro sein, welches Deinen jetzigen Namen und Adresse ermittelt hat (Das ist ja ihr Job), nicht ebay.
      Der Kundenservice dort wird davon gar nichts wissen, ist für die auch unerheblich. Ebay gibt die Anmeldedaten des Accounts an das Inkasso weiter und lassen die machen.
      Wenn das Inkassobüro "überzeugt" ist, dann wird es ebay informieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Du musst nicht. Es war ja auch nicht ebay, die etwas von Dir gefordert haben, sondern transform, oder?

      Es war doch Dein Versuch über den Kundeservice etwas zu erreichen.

      Ansonsten kann, wenn man Lust und Liebe hat (und viel Zeit) so ein Mailwechsel mit dem Kundenservice durchaus erheiternd sein. Hat mir auch mal viel Spaß gemacht in der Vergangenheit ;) Aber Du bräuchtest viel Glück, um auf diesem Weg etwas zu erreichen.
      Bisher scheinen sie das mit "Mädchen"namen und jetzigem Namen noch nicht wirklich geschnallt zu haben. (Da fehlt aber auch noch Dein erstes Mail, gell?)
      Macht aber alles nichts. Das Inkassobüro hat das kapiert und Dich ermittelt. Und die werden das für ebay klären.
      Willst Du jetzt wirklich auch dem Kundenservice von ebay noch beweisen, dass das von ihnen beauftragte Inkassobüro Dich "richtig" ermittelt hat, damit die mit Dir überhaupt ernsthaft "reden" statt Dir nicht wirklich passende "Antworten" zu schicken?
    • Post von Transcom

      Hallo ihr Lieben,habe heute wiedermal Post von Transcom erhalten.
      Hier ein Auszug davon:

      "...Unsere Auftraggeberin Ebay konnte nach einer Prüfung keinen Datenmissbrauch feststellen.
      Um die Angelegenheit klären zu können werden weitere Informationen benötigt und wir möchten Sie daher bitten,sich direkt mit unserer Autraggeberin in Verbindung zu setzen.
      Bitte gehen sie wie folgt vor....

      Es ist wichtig , dass die Kontaktaufnahme über diesen Weg erfolgt, da eine Klärung des Vorfalls sonst nicht erfolgen kann.

      Für Ihre Rückmeldung haben wir eine Frist zum 13.08. notiert. "

      Und nun? Ich habe doch bereits mit Ebay geschrieben..mir reichts so langsam echt...

      Was soll ich jetzt tun? Antworten? Ebay anzeigen? ...Ich bin ratlos.

      Liebe Grüße Luna30
    • Die Anzeige wegen Datenmissbrauchs bei der Polizei hast du aufgegeben?

      Dann schick per Einschreiben eine Kopie an Transcom. Wenn sie der Meinung sind, sie müssten weiterhin auf Ausgleich der Forderung bestehen, möchten sie doch den Rechtsweg beschreiten.
      Weitere Schreiben würden von dir ab sofort nicht mehr beantwortet.

      Sollte dann noch etwas kommen, heftest du es solange einfach nur ab, bis etwas von amtlicher Stelle kommt. DANN allerdings musst du reagieren und z.B. einem Mahnbescheid wie dort beschrieben widersprechen.
    • Eule, in #30 hat Luna schon beschrieben, dass sie dem Inkasso die notwendigen Informationen schon gegeben hat. Inklusiv der Angaben zur Polizeidienststelle wo die Infos zu bekommen sind.

      Warum rätst Du zu einem weiteren Schreiben?
      Kostet jedes Mal Mühe, es nervt sich damit beschäftigen zu müssen, es kostet Zeit und auch Geld.

      Wenn das Inkassounternehmen nun schreibt, dass ebay keinen Datenmissbrauch feststellen konnte (Können die das überhaupt selber? Haben die eine Ermittlungsbehörde?),
      so hat doch Luna damit doch eine Bestätigung, dass die Information über den von ihr angezeigten Datenmissbrauch auch bei transcom angekommen ist.

      Ich persönlich würde jetzt schon zum abheften über gehen.
      Oder gibt es weitere Gründe dafür, dass man noch mal antworten sollte?
    • Hallo ihr Zwei-also eine Anzeige habe ich nicht gemacht.Hatte mit dem ermittelnden Polizist ,der diesbezüglich bei mir war,gesprochen und er meinte ich bräuchte keine Anzeige(wg Datenmissbrauch) machen,sondern (so wie ich es auch gemacht habe) einen Brief an das Inkasso schicken.Muss ich noch ne Anzeige bei der Polizei machen? Ich bin es leid, wieder mit Ebay tausende von Mails hin und her zu schicken und ja so wie schabbesgoi geschrieben hat, habe ich bereits das Inkasso und auch Ebay die Daten von der ermittelnden Polizeidienststelle in diesem Fall gegeben.Was soll ich nun tun?

      LG