Hallo liebe Forenmitglieder,
nach langer Zeit habe ich mal wieder ein Problem.
Ein Ebayer hat am 15.10 ein Videospiel bei mir ersteigert. Nun hat er mich 2-3 Tage später angeschrieben und meine Kontonummer reklamiert. Angeblich enthält sie eine Ziffer zuviel für sein Onlinebanking. Er hat mir die Kontonummer zur Überprüfung erneut mitgesendet, aber diese war korrekt. Ich verwies auf einen anderen Ebayer der zeitgleich erfolgreich ersteigert und bezahlt hat.
Seither herrscht Funkstille.
Nun habe ich am 25.10 einen nicht bezahlten Artikel gemeldet und weiterhin keine Reaktion bekommen. Meine Frage nun, da Ebay scheinbar das Onlineinterface verändert hat. Wenn ich nun auf "Fall schließen" klicke, bekomme ich dann meine Gebühren wieder oder wird der Fall ohne irgendeine Maßnahme nur geschlossen?
Ich habe dem Ebayer heute folgende Mail geschrieben;
Sehr geehrter Ebayer,
Sie haben am 15.10.12 das Spiel "New Super Mario Bros. 2" bei mir ersteigert und bisher nicht bezahlt.
Sollte der Artikel nicht bis spätestens 05.11.12 bezahlt sein, werde ich gemäß § 323 BGB von dem bestehenden Kaufvertrag zurück treten.
Erfolgt bis zum 05.11.12 keine Zahlung, verlieren Sie jedes Recht an dem Artikel!
Beste Grüße
Reicht diese Mitteilung aus um den KV zu beenden?
Beste Grüße und vielen Dank
nach langer Zeit habe ich mal wieder ein Problem.
Ein Ebayer hat am 15.10 ein Videospiel bei mir ersteigert. Nun hat er mich 2-3 Tage später angeschrieben und meine Kontonummer reklamiert. Angeblich enthält sie eine Ziffer zuviel für sein Onlinebanking. Er hat mir die Kontonummer zur Überprüfung erneut mitgesendet, aber diese war korrekt. Ich verwies auf einen anderen Ebayer der zeitgleich erfolgreich ersteigert und bezahlt hat.
Seither herrscht Funkstille.
Nun habe ich am 25.10 einen nicht bezahlten Artikel gemeldet und weiterhin keine Reaktion bekommen. Meine Frage nun, da Ebay scheinbar das Onlineinterface verändert hat. Wenn ich nun auf "Fall schließen" klicke, bekomme ich dann meine Gebühren wieder oder wird der Fall ohne irgendeine Maßnahme nur geschlossen?
Ich habe dem Ebayer heute folgende Mail geschrieben;
Sehr geehrter Ebayer,
Sie haben am 15.10.12 das Spiel "New Super Mario Bros. 2" bei mir ersteigert und bisher nicht bezahlt.
Sollte der Artikel nicht bis spätestens 05.11.12 bezahlt sein, werde ich gemäß § 323 BGB von dem bestehenden Kaufvertrag zurück treten.
Erfolgt bis zum 05.11.12 keine Zahlung, verlieren Sie jedes Recht an dem Artikel!
Beste Grüße
Reicht diese Mitteilung aus um den KV zu beenden?
Beste Grüße und vielen Dank
Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)