Wie beende ich einen Kaufvertrag richtig?

    • Wie beende ich einen Kaufvertrag richtig?

      Hallo liebe Forenmitglieder,
      nach langer Zeit habe ich mal wieder ein Problem.

      Ein Ebayer hat am 15.10 ein Videospiel bei mir ersteigert. Nun hat er mich 2-3 Tage später angeschrieben und meine Kontonummer reklamiert. Angeblich enthält sie eine Ziffer zuviel für sein Onlinebanking. Er hat mir die Kontonummer zur Überprüfung erneut mitgesendet, aber diese war korrekt. Ich verwies auf einen anderen Ebayer der zeitgleich erfolgreich ersteigert und bezahlt hat.
      Seither herrscht Funkstille.

      Nun habe ich am 25.10 einen nicht bezahlten Artikel gemeldet und weiterhin keine Reaktion bekommen. Meine Frage nun, da Ebay scheinbar das Onlineinterface verändert hat. Wenn ich nun auf "Fall schließen" klicke, bekomme ich dann meine Gebühren wieder oder wird der Fall ohne irgendeine Maßnahme nur geschlossen?

      Ich habe dem Ebayer heute folgende Mail geschrieben;

      Sehr geehrter Ebayer,
      Sie haben am 15.10.12 das Spiel "New Super Mario Bros. 2" bei mir ersteigert und bisher nicht bezahlt.
      Sollte der Artikel nicht bis spätestens 05.11.12 bezahlt sein, werde ich gemäß § 323 BGB von dem bestehenden Kaufvertrag zurück treten.
      Erfolgt bis zum 05.11.12 keine Zahlung, verlieren Sie jedes Recht an dem Artikel!
      Beste Grüße


      Reicht diese Mitteilung aus um den KV zu beenden?

      Beste Grüße und vielen Dank
      Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)
    • Schön. Der Rücktritt liegt also in der Zukunft gesehen vom 05.11. aus...
      Dein Nachsatz macht es dann wieder rund.

      Wann genau hast du die Mail geschrieben? Allgemein werden Werktage als angemessene Frist vom Zeitpunkt der Fristsetzung angesehen.
      Andernfalls gilt die Frist als nicht gesetzt. Das dürfte mehr als knapp ausgehen.
    • Vielen Dank für die Antworten!

      Ich habe dem EBayer die Mitteilung heute Mittag gesendet. Es sind etwas mehr als 7 Werktage.
      Leider befürchte ich, dass er sich einfach unsichtbar macht weil er keine Kohle/ Interesse mehr hat und weiter nichts passiert, aber sicher ist sicher.

      Das mit der Kontonummer verstehe ich auch nicht, er schrieb "bei der ersten 0 hauts mich raus" was auch immer das heißen mag.
      Scheinbar ist er ja auch nicht an einer Lösung interessiert gewesen, sonst hätte er ja auf meine Antwort antworten können.
      Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)
    • Man kann sich die Kto.Nr.ja auch nochmals zusenden lassen. ;)
      Ich vermute mal,dass er beim Kopieren ein Leerfeld mitgenommen hat.
      Gibt´s also eine Fehlermeldung,auf die Nr. und links und rechts Leerfeld weg.Falls vorhanden.Dann klappt´s auch mit dem bezahlen.

      Wenn du den Fall schliesst,erhälst du selbstverständlich deine Gebühren gutgeschrieben.
      Fristsetzung geht eigentlich am besten per Einschreiben.
      Etwa so : Sie haben gekauft,blablabla.Ich setze ihnen hiermit eine Zahlungsfrist bis zum 32.Oktember.
      (Max.10 Tage sind ausreichend.7 gehen auch.)
      Sollten sie bis dahin sich nicht von ihrem liebgewonnenen Penunzen trennen wollen die ich aber haben will,dann gibt´s auch keine Ware.
      Heißt : ich trete hiermit vom Kaufvertrag zurück.
      Wenn er sich nicht meldet,dann kurze Mail mit der Rücktrittserklärung.
      Dann kannst du deinen Art.wieder einstellen.Aber nicht vorher ! Falls er nämlöich doch noch auf den richtigen Dreh kommt,wie er richtiges Online-Banking betreibt,hättest du ein Prob.Z.B. dann,wenn schon darauf geboten worden ist.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Man kann sich die Kto.Nr.ja auch nochmals zusenden lassen.
      Ich vermute mal,dass er beim Kopieren ein Leerfeld mitgenommen hat.


      Ja, so sehe ich das auch! Ich habe ihm ja schriftlich erneut die Korrektheit bestätigt und auch die überzählige Leerstelle angesprochen, aber keine Reaktion.

      Was ist nun besser, den Fall bei Ebay heute zu schließen oder soll ich bis zum 5.11 warten?
      Der Sinn des Lebens ist leben! (Casper)
    • Ich würde warten, bis die Zahlungsfrist rum ist.
      Sobald du geschlossen hast, wird dir die Provision gutgeschrieben. Das kannst du auch nicht rückgängig machen.

      Handelst du dir im Laufe der Zeit mehrere derartige Kandidaten ein, könntest du völlig unschuldig selbst in Bedrängnis geraten, wenn hinterher noch gezahlt wird, um die Verwarnung rückgängig zu machen.
      Wenn es ums eigene Geld geht, wird der Hausherr empfindlich.
    • *alte_eule* schrieb:

      Sobald du geschlossen hast, wird dir die Provision gutgeschrieben. Das kannst du auch nicht rückgängig machen.

      Ein Verkäufer mit entsprechendem Goodwill kann das rückgängig machen. Anruf beim Support, Mitteilung, dass der Käufer doch noch gezahlt hat und die Meldung wegen des unbezahlten Artikels aus seinem Account entfernt werden soll. In manchen Fällen habe ich dann die Provision wieder nachberechnet bekommen, aber auch nicht immer.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich dachte, den Einspruch kann nur der Käufer einlegen.

      Stimmt schon. Das ist auch nicht direkt ein Einspruch und es gibt auf ebay selber dafür auch keine Funktion. Es ist aber eine der Möglichkeiten, die der Verkäufer hat, wenn der Käufer doch noch zahlt, obwohl der Dispute mit Verwarnung endgültig geschlossen ist. Der Käufer hat danach zwar die Meldung noch im Account, dass ein Fall wegen eines unbezahlten Artikels geschlossen wurde, die Verwarnung wird auch noch angezeigt aber mit Status "aufgehoben" oder so ähnlich.

      Bevor Du dich über deine eigene Unkenntnis wunderst: diese Methode ist auch nirgends auf ebay dokumentiert. Ich weiss das nur, weil ich es schon gemacht habe. Wenn einer nach der Verwarnung doch noch zahlt bin ich nicht so unfair und lass den trotzdem auf der Verwarnung sitzen. Also hab ich irgendwann bei so einem Kandidaten mal den PS-Support angerufen und gefragt, ob man da was tun kann. Kann man. Ob es für diese Möglichkeit irgendwelche Fristen gibt kann ich Dir aber auch nicht sagen, schliesslich ist das Ganze nirgends dokumentiert. Vermutlich aber schon, das würde auch erklären, wieso ich manchmal die Provision nachberechnet bekommen habe und manchmal nicht.

      Ist aber rein von der Gutmütigkeit des Verkäufers abhängig, denn dazu muss der aus eigenem Antrieb aktiv werden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert,

      ich korrigiere mal in, diese Methode ist nirgends mehr dokumentiert. Im alten AC in den Foren war sie es - zunächst als Hilferuf, dann als Erfahrungsbericht eines Käufers, der schon gesperrt war, nachdem er vorübergehend in der Klinik lag und deshalb Verwarnungen kassiert hat. Er konnte bis auf einen VK alle erreichen, die sich dann mit eBay in Verbindung gesetzt haben und seine Zahlungen bestätigt haben.

      Der Unterschied war eben, dass es da schon zu einer Sperre gekommen war.
    • Wenn die gesetzte Frist abgelaufen ist, kannst du.
      Ich persönlich würde noch 3 Tage zugeben für den Fall, dass der Käufer Zahlung und Zahlungseingang verwechselt hat.
      Das wäre dann die normale bis etwas hoch angesetzte Banklaufzeit.

      Vergiss nicht, diesen Käufer auf deine Sperrliste zu setzen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wenn die gesetzte Frist abgelaufen ist, kannst du.
      Ich persönlich würde noch 3 Tage zugeben für den Fall, dass der Käufer Zahlung und Zahlungseingang verwechselt hat.
      Das wäre dann die normale bis etwas hoch angesetzte Banklaufzeit.

      Vergiss nicht, diesen Käufer auf deine Sperrliste zu setzen.


      ich bin mir da nicht sicher, ob er/sie kann...
      ich finde die stelle nicht, wo der verkäufer bestätigt, dem käufer zur zahlung eine angemessene frist gesetzt zu haben und bei fruchtlosem verstreichen auf den rücktritt vom kaufvertrag hinweist. über ebay ne verwarnung raushauen ist eigentlich nur was, um die provision zurückzukriegen... es ersetzt nicht den rücktritt vom kaufvertrag.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Normalerweise setzt man eine Zahlungsfrist.7 Tage sind ausreichend.Zusaätzlich schreibt man hinzu,wenn der Betrag bis zum -Datum - nicht eingetroffen ist,trete ich hiermit vom Vertrag zum genannten Datum zurück. Ende.

      Jetzt mal eine Frage : Wenn men einen Fall schliesst,kann man dumerweise den K nicht mehr bewerten.
      Wie ist es,wenn man den K bewertet ? Kann man danach den Fall ohne Schaden schliessen ? Sprich : Wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben?
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Jetzt mal eine Frage : Wenn men einen Fall schliesst,kann man dumerweise den K nicht mehr bewerten.
      Wie ist es,wenn man den K bewertet ? Kann man danach den Fall ohne Schaden schliessen ? Sprich : Wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben?



      Hallo,

      bevor ich einen solchen Fall(es kommt keine Bezahlung)schließe,erteile ich eine + Bewertung mit negativem Text.

      ----->jeder kann es lesen(und weiß,wie die + Bewertung gemeint ist)

      ----->die Provision fließt auch zurück.

      Hat bisher immer geklappt.

      petergabriel
    • Posting 4:

      Yuki schrieb:

      Ich habe dem EBayer die Mitteilung heute Mittag gesendet. Es sind etwas mehr als 7 Werktage.



      Sollte es denn tatsächlich geklappt haben, wie petergabriel sagt, widerspricht ein grüner Punkt mit negativem Text den Grundsätzen.

      Ich musste erst einmal verwarnen. Weder der Käufer noch ich hatten anschließend die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben.
    • Das ist mir bewußt

      *alte_eule* schrieb:

      Sollte es denn tatsächlich geklappt haben, wie petergabriel sagt, widerspricht ein grüner Punkt mit negativem Text den Grundsätzen.



      Daß mein Vorgehen(positive Bewertung mit negativem Text,dann Schließung des Falls somit und problemlose Erstattung der Provision) nicht den Grundsätzen entspricht,ist mir bewußt,interessiert mich bei dem Laden aber nicht.

      petergabriel
    • *alte_eule* schrieb:

      widerspricht ein grüner Punkt mit negativem Text den Grundsätzen.

      Das kommt drauf an.

      "Keine Zahlung, diesen Käufer kann ich nur der lieben Konkurrenz weiterempfehlen"

      ist kein negativer Bewertungstext, hat exakt 79 Zeichen (lässt also Platz für die 80-Zeichen-Variante "diese Käuferin") und ist ohne Zahlung auch sachlich absolut korrekt. Löschgrund für ebay? Keiner. Lässt sich aber auch noch deutlicher formulieren, ohne dass der Bewertungstext selber negativ ist. Ausserdem ist ja noch Platz für einen Ergänzungskommentar. Zum Beispiel:
      "Ist sehr bemüht, die Anforderungen der ebay-Regeln und des Anstands zu erfüllen"

      Auch 79 Zeichen. Man kann also das "sehr" auch durch ein "stets" ersetzen.

      In dem Fall schaue ich dann auch noch die abgegebenen Bewertungen des Verkäufers an. Wenn der dann standardmäßig immer mit dem selben Text bewertet, also z.B.

      "Alles bestens, danke für Ihren Einkauf, immer wieder gerne"

      und zwischendrin kommt so ein Klops von Bewertung, dann weiss ich schon, was ich da für einen Vogel vor mir habe. Es wird so langsam Zeit, dass die ebay-Käufer lernen, Arbeitszeugnisse zu lesen. Und die Verkäufer, welche zu schreiben. :D

      petergabriel schrieb:

      Bewertung mit negativem Text,dann Schließung des Falls somit und problemlose Erstattung der Provision) nicht den Grundsätzen entspricht,

      Ähhmmm.... Wieso das denn? Wie man korrekt bewertet hab ich ja eben geschrieben. Kannst du gerne übernehmen.

      Dass ich nicht mehr bewerten kann, wenn ich den Dispute geschlossen habe heisst nicht automatisch, dass ich das nicht vorher machen darf. Da kann ich das nämlich noch. Zeig mir mal bitte die Stelle in den Nutzungsbedingungen an der das steht. Solange ich bewerten kann darf ich das auch. Nur positiv natürlich. Sachlich zutreffend, mit einem positiven Text zur Weiterempfehlung und gegebenfalls einer positiven Ergänzung mit Hinweis auf die Art der Geschäftsabwicklung. Und danach kann ich mir durchaus die Provision zurückholen.

      Wenn da nun irgendwer rausliest, dass ich den Käufer meinem ärgsten Widersacher an den Hals wünsche und er ausserdem bemüht war (implizit: er hat es aber nicht geschafft) sich an die Regeln zu halten...

      Das Problem bei deiner Methode ist doch, das der Käufer die Bewertung ohne weiteres wieder los wird und Du eventuell eine Verwarnung wegen Missbrauchs des Bewertungssystems kassierst. Ich kann gegenüber ebay jederzeit behaupten ich hätte das zugegebenermaßen etwas ungeschickt formuliert...

      Im übrigen schützt vor der Bewertung dann nicht mal das Privatprofil. denn die steht ja auch bei mir in den Abgegebenen und da ist sie für jeden (insbesondere google-bot) frei einsehbar. Wer also da reinschaut, der sieht direkt, dass das keine normale Bewertung war, denn der landet ja gleich richtig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.