Defekte Ware - Verkäufer nimmt diese nicht zurück

    • hondamobil schrieb:

      Du solltest den Link zum Paketaufkleber rausnehmen oder ein Mod editieren, denn dort sind die Adressen von Dir und dem Verkäufer zu sehen ;)

      Du solltest so was an die Moderation melden. Ich hab das vorhin kurz mal gemacht. Und nun schau Dir das Ergebnis an. ;)

      pauljansen schrieb:

      Nun habe ich bei ebay angerufen und den Fall geschildert.Die Dame hat mir gesagt :Bitte warten Sie die Antwort des Verkäufers ab.

      Er muss über den Fall antworten ,weil er hat die Rückgabe recht nicht bestätigt,sondern nur mehreren Vorschläge gemacht.

      Damit hat die Dame bei ebay recht. Du köntest aber den VK anschreiben, dass Du von ebay einen Retourenaufkleber bekommen hast und somit schon mal mit den Rücksendekosten nicht in Vorleistung gehen musst.

      Übrigens wäre dann der Widerruf die günstigste Version. Auch für den VK. Denn wenn der einen Widerruf akzeptiert müsstest eigentlich Du den Rückversand zahlen, weil unter 40 Euro. Du hast einen Retourenschein, den ebay zahlt. (Wundert mich, dass die so was machen) Und beim Widerruf hat der VK dann kein Problem, falls ebay die Rücksendekosten von ihm haben möchte, den dan sind die nicht sein Problem. Bei der Mängelrüge dagegen schon und dann könnte sich ebay (ich weiss zwar nicht auf welcher vertraglichen oder Rechtsgrundlage) das Geld wieder bei ihm zurückholen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo


      Ich [i]hab neue Nachricht vom Verkäufer erhalten,[/i]

      Hallo pauljansen12,



      Das Gerät haben Sie am 08.11.12 bekommen.
      Jetzt haben Sie dieses auch in Ihren persönlichen Besitz durch Nutzung übernommen. Siehe AGB's.
      Nun haben wir gesetzlich auch das Recht der Nachbesserung. Ein gebrauchtes Gerät ist unverkäuflich.
      Wir
      werden Ihnen aus Kulanzgründen ein Teil des Geldes rückerstatten. Nicht
      wegen Ihren Unwahrheiten sondern aus Kulanz. Das werden wir aber erst
      dann veranlassen wenn Sie Ihre Bewertung zurück nehmen und uns das Gerät
      zurücksenden.
      MfG


      Hier ist meine letzte Nachrichten an der VK:

      Ich habe defektes Gerät erhalten. Das Gerät funktioniert nicht.
      Ich habe das alles mit Zeugen und fotografisch beweisgesichert.
      Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.

      MFG P.Ja..

      Kann ich jetzt einen Anwalt einschalten?

      Er schreibt: Ein gebrauchtes Gerät ist unverkäuflich.Aber ich habe das Gerät nicht gebraucht.Geht doch nicht,da er defekt ist.
    • pauljansen schrieb:

      Kann ich jetzt einen Anwalt einschalten?

      Nein, jetzt noch nicht. Wieso auch? Der Verkäufer ist ja nicht mal im Zahlungsverzug. Du schickst ihm das Gerät jetzt zurück und wenn in 30 Tagen ab heute kein Geld da ist und er sich nach der nächsten Mahnung mit Fristsetzung weiterhin gegen die vollständige Zahlung sperrt, dann kannst Du schweres Geschütz auffahren.

      Bis dahin bitte alles, insbesondere die Mail mit dem erklärten Widerruf sichern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich würde den VK zudem auf seine rechtlichen Pflichten hinweisen,die er anscheinend nicht wahrhaben will.30 Tage müssen,glaube ich, auch nicht unbedingt sein.MAn kann ihn aber,wenn man denn unbedingt will,von seinem RA anschreiben lassen,mit den entsprechenden §§§.Kostet allerdings.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Da nunmal der Zug auf dem Gleis des Widerrufs fährt ...

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      und wenn in 30 Tagen ab heute kein Geld da ist
      Welche Summe kann der Käufer zurückfordern?
      - Der Verkäufer schreibt von "einem Teil" des Geldes. Dem sollte widersprochen werden.
      - Und er schreibt von "Kulanz". Auch das würde ich nicht unwidersprochen hinnehmen.
      - Und er macht die Zahlung von der Rücknahme der Bewertung abhängig. Auch dies ist nicht zulässig. Aber es gibt hier Wichtigeres als die Bewertung. Nämlich:

      - Und er schreibt von seinem Verkäuferrecht auf Nachbesserung. Dort liegt m.E. das größte Problem der Sache.
      Der Käufer hat einem Mangel an dem Gerät beanstandet. Der VK muß laut Gesetz die Möglichkeit zur Nachbesserung zumindest erstmal erhalten können, damit er sie erfüllen kann. Dies kann er aber nicht, wenn nun der K von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen will. Wie würde ein Richter in dieser Sache entscheiden? Ich tippe auf Nachbesserung ...

      Lieber Fragesteller, wie Du wahrscheinlich bereits festgestellt hast, wäre es in einer solchen Konstellation besser gewesen, wenn Du ohne Mängelrügenanzeige gleich vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hättest, ohne den Defekt zu erwähnen. Einen Verschulden für den Defekt am Gerät hätte der Verkäufer Dir nachweisen müssen. Dies wäre aber nicht möglich gewesen. Einen Streit darüber hätte es geben können, wäre aber rechtlich leichter zu behandeln gewesen.

      Du versucht nun nach der Mängelrüge einen Widerruf durchzusetzen und stößt dabei auf heftige Gegenwehr. Was meinst Du denn wie die Sache ausgeht?
      Nach meiner Meinung wird der VK nicht nachgeben und Dir nur einen Teil erstatten und Du wirst irgendwann nach der 100sten email genervt aufgeben ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • riverside schrieb:

      bei der wettbewerbszentrale melden können nur mitbewerber oder wie war das?

      Nein, die Meldung kann jeder machen, wenn ich richtig informiert bin. Ein Wettbewerber würde vielleicht gleich selbst abmahnen.

      Fairhandel schrieb:

      - Und er schreibt von seinem Verkäuferrecht auf Nachbesserung. Dort liegt m.E. das größte Problem der Sache.
      Der Käufer hat einem Mangel an dem Gerät beanstandet. Der VK muß laut Gesetz die Möglichkeit zur Nachbesserung zumindest erstmal erhalten können, damit er sie erfüllen kann. Dies kann er aber nicht, wenn nun der K von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen will. Wie würde ein Richter in dieser Sache entscheiden? Ich tippe auf Nachbesserung ...

      Das würde ich anders sehen. Das Recht zum Widerruf hast du immer (innerhalb von 14 Tagen bei richtiger Belehrung). Würdest du auf eine Nachbesserung warten müssen, wäre die Frist zum Widerruf meist verstrichen. Lediglich, wenn ein Sachmangel gerügt wird (und kein Widerruf ausgesprochen wird), hat die Nachbesserung Vorrang vor Rückerstattung.

      Bei deinen weiteren Ausführungen würde ich dir dagegen sehr zustimmen. Das Problem entstand durch den Wechsel der Vorgehensweise.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ich kenne mich mit den juristischen Details nicht gut aus.
      ich war aber ehrlich dass das gerät defekt ist und ungebraucht.
      Habe ich kein Rückgaberecht, wenn der Artikel vom beschriebenen Zustand abweicht ?
      Darf der VK die Rückzahlung von der Rücknahme der Bewertung abhängig machen?
      darf die die PP-Gebühren auf mich umlegen?
      Ich habe das Recht auf Nachbesserung. Richtig?? Und die Hälfte des Kaufpreises ist der Nachbesserung?

      Das Gerät habe ich an der VK versendet.ich warte nun ab .

      Ich habe mich jetz mit meinem Rechtschutz in Verbindung gesetz und werde evtl.klagen.

      Noch hat mir Ebay geantwortet:
      Was sollten Sie tun, wenn Sie sich nicht mit Ihrem Verkäufer einigen können?

      Dann
      können Sie den Fall nach 10 Tagen ganz einfach auf der Seite "Probleme
      klären" an uns übergeben. Damit stellen Sie gleichzeitig einen Antrag
      auf "eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal". Wir prüfen dann, ob
      Sie auf Grundlage der PayPal-Käuferschutzrichtlinie durch den
      Käuferschutz abgesichert sind.Bitte beachten Sie: Entscheidungen im
      Rahmen des eBay-Käuferschutzes bei Bezahlung mit PayPal werden auf Basis
      der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen:


      mir bleibt noch nur noch die Hoffnung auf PayPal -
      Käuferschutz.
    • Die Krux ist hier, daß Widerruf und Mängelrüge quasi ineinanderlaufen!
      Bei einer Mängelrüge hat der VK das Recht nachzubessern, d.h. er muß dir einen gleichwertigen Ersatz liefern. An Bedingungen darf er das nicht knüpfen, außer daß du ihm den Schrott zur Überprüfung wieder übereignen, sprich zuschicken, mußt. Er hat das Recht sich über seinen Schrott eine Meinung zu bilden.
      Die PP-Gebühren darf er auch nicht auf dich umlegen, wer die Musik bestellt bezahlt auch! Sollte er aber dich in PP-Spielgeld auszahlen, fallen Gebühren für dich an, die du wiederum von ihm einfordern kannst.
      Beim Widerruf hättest du eigentlich die Rückversandkosten zu tragen, warum sich EBay da reingehängt hat, who knows?!

      Hast du dich mal an ask-samantha@ebay.comgewendet? Das ist so ziemlich das einzige an Kompetenz was PP aufzubieten hat.
      Schildere ihr mal den Fall und vor allem die Antworten des VK.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich fasse mal anders formuliert zusammen.

      Unser TE hatte eine Reklamation und hat hilfsweise von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

      Kartext, er hat dem VK die Mehrkosten für den nochmaligen Versand gespart und kann sich in vollem Umfang auf sein Widerrufsrecht berufen.


      Und nein, der VK darf natürlich die Einhaltung seiner rechtlichen Pflichten nicht von der Bewertung abhängig machen. Die Bewertungserpressung sollte an eBay gemeldet werden.
    • So sehe ich das auch.

      Alternativ könnte man dem VK ja vorschlagen, er möge ein Mängelfreies Teil liefern (Neu oder reparieren bleibt ihm überlassen) und so von seinem Nachbesserungsrecht gebraucht machen.
      Anschliessend würde ich dann das Teil prüfen und ggf. vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. So bleibt er min auf 2x Versand sitzen - für Reparaturabwicklung.

      An die Experten hier: Wie verhält sich das bei einer Lieferung eines defekten Teils hinsichtlich der Widerrufsrechte? Wann beginnt die Frist zu laufen? Mit Lieferung oder mit Lieferung des Nachgebesserten Teils? Ich denke ja letzteres, aber ist das wirklich so?
    • rincewind schrieb:

      Wann beginnt die Frist zu laufen?

      Normalerweise beginnt das Widerrufsrecht mit korrekter Belehrung zu verfristen, nicht jedoch vor Erhalt der Ware. So steht es im Gesetz. Die Frage ist daher anders zu stellen: wann erhält der Käufer die Ware? Bisher hat er sie ja nicht. Bisher hat er etwas defektes und das ist nun mal nicht die vereinbarte Ware. Wie Du siehst, kommt man da schon in den Bereich der Auslegung des Widerrufsrechtes und daher ist das nur meine Meinung, die ausser durch die Gesetzesbegründung und die dem Gesetz zugrundeliegende Absichtserklärung aus dem Vorfeld der dazugehörigen EU-Richtlinie nicht weiter gestützt wird. Irgendein merkbefreiter Vollpfosten, dessen juristische Kenntnisse nach dem zweiten Staatsexamen gerade mal zu einem Beamtenposten gereicht haben mag das trotzdem anders sehen, weil es sich bei der Verfristung ja nicht um eine Verjährung handelt, die der Hemmung unterliegen könnte und die Widerrufsfrist aus dem Fernabsatzrecht selber keine Hemmung kennt. (Ich halte erfahrungsbedingt eher wenig von unseren deutschen Urteilssprechgeräten)

      In diesem konkreten Fall ist das aber irrelevant, da der Kaufvertrag bereits form- und fristgerecht widerrufen wurde. Selbst wenn man nun annimmt, dass die Verfristung schon eingesetzt haben soll, kann der Käufer natürlich seinen Widerruf erklären, bevor er die Ware überhaupt erhalten hat. Denn das Widerufsrecht selber entsteht ja bereits mit Vertragsschluss und nicht erst mit Lieferung. Wenn der Verkäufer also nun einen Esatzartikel liefert, liefert er ohne dass ein Vertrag besteht. Damit handelt es sich streng genommen um die unverlangte Zusendung einer Ware. Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet. (§241a Abs. 1 BGB) Der Verkäufer täte also gut daran, den Widerruf zu akzeptieren. Oder er schickt dem Käufer den Artikel nochmal und weist ihn darauf hin, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und den Artikel kostenfrei zurückschicken kann. (§241a Abs. 3 BGB)

      Damit sind wir aber juristisch begründet bei dem, was Du selber so in etwa auch schon vorgeschlagen hast:

      rincewind schrieb:

      Anschliessend würde ich dann das Teil prüfen und ggf. vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. So bleibt er min auf 2x Versand sitzen - für Reparaturabwicklung.

      Nur schlimmer eben, weil ja der Vertrag schon widerrufen ist, der zweite Rückversand passiert dann entweder kommentarlos und unfrei (wenn der VK ordnungsgemäß hingewiesen hat) oder eben gar nicht, weil es sich um eine unbestellte Leistung handelt. Der VK riskiert mit seinem Verhalten also, dass er hinterher einmal Rückversand bezahlt (naja, es gibt ja den Retourenaufkleber von ebay) und trotzdem weder Geld noch Ware hat. Alles was darüber hinausgeht wäre dann Kulanz des Käufers.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nett, wie ich bin, gebe ich Dir einmal einen Hinweis, wie Du das Problem vielleicht lösen kannst:

      ebay-Account: beauty_power



      Konrad Held

      Im Buhles 5

      61479 Glashütten

      Deutschland Telefon: 06174257150

      Fax: 06174257104

      E-Mail: konrad.held@held1.de

      Geschäftsführer: Konrad K. Held Im Buhles 5
 61479 Glashütten-Schloßborn USt-ID: DE 69 303 125 872

      schon mal versucht? Oder kannst Du Dich nur per Tastatur & Bildschirm verständigen?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • @Drapondur

      Ich weiß ja, dass du ein Verfechter der telefonischen Kommunikation bist. Ich bin es weniger und schon gar nicht in so einer Konstellation, wo es bereits erhebliche rechtliche Differenzen gibt. Ein Telefonat kann niemand nachweisen und getroffene Absprachen können da ganz schnell unter den Tisch fallen. Mit einem Händler, der ganz offensichtlich nicht viel von Kundenrechten hält, einigt man sich nachweisbar schriftlich, nicht per Telefon. Das ist jedenfalls meine Ansicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nun, ich bin der Meinung, dass, wenn sich beide Seiten nicht mehr hinter Ihrem Bildschirm verstecken können, sie dazu gezwungen sind, miteinander zu reden.
      Und in den meisten Fällen lassen sich dadurch auch auf einfache Weise eventuelle Missverständnise ausräumen und - vorausgesetzt, man hat es mit einigermassen vernunftbegabten Wesen zu tun - leicht eine Einigung finden.

      Mir ist es einfach ein Rätsel, dass hier tagelang so ein Aufriss gemacht wird, ein halbes Dutzend Leute ihre Meinung schreiben (gut, davon lebt natürlich ein Forum) wegen einer Lächerlichkeit von € 40,- (und dann auch noch ein "Faltenbügeleisen") :wallbash

      OT:

      Wenn es tatsächlich Ausserirdische geben sollte und die von diesen unglaublich vielen, unendlich dämlichen Auseinandersetzungen erfahren - ich wäre mir sicher, sie würden ein Warnsignal irgendwo am Neptun platzieren mit der Aufforderung, diese Schwachmaten vom dritten Planeten auf alle Ewigkeit zu ignorieren - die Gefahr, dass sie es selber aus dem Sonnensystem schaffen, wäre ohnehin = Null ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Drapondur schrieb:

      Nun, ich bin der Meinung, dass, wenn sich beide Seiten nicht mehr hinter Ihrem Bildschirm verstecken können, sie dazu gezwungen sind, miteinander zu reden.
      Und in den meisten Fällen lassen sich dadurch auch auf einfache Weise eventuelle Missverständnise ausräumen und - vorausgesetzt, man hat es mit einigermassen vernunftbegabten Wesen zu tun - leicht eine Einigung finden.

      du hattest offenbar noch nie einen ebayer am telefon, der da völlig hysterisch in den hörer gebrüllt hat - ich aber schon.
      damals ging es um 16EUR (incl. versichertem versand). der typ hat sich nicht vorgestellt, sondern mich sofort angeschrien (ich wußte erstmal gar nicht, worum es geht), mir wer weiß was unterstellt und dann plötzlich aufgelegt. da der offenbar zu dumm war, sich die sendungsverfolgung seines pakets anzusehen, hatte ich dem dann einen screenshot davon gemailt und dem gemailt, er soll seinen kram bei den nachbarn abholen, wo das zeug offenbar schon ein paar tage rumzustehen scheint.

      Mir ist es einfach ein Rätsel, dass hier tagelang so ein Aufriss gemacht wird, ein halbes Dutzend Leute ihre Meinung schreiben (gut, davon lebt natürlich ein Forum) wegen einer Lächerlichkeit von € 40,- (und dann auch noch ein "Faltenbügeleisen") :wallbash

      jeder hat eben andere prioritäten... und das sollte man schon irgendwie versuchen zu respektieren - oder man ignoriert solche themen halt.
      oder ist das hier wie ein autounfall? du findest es schrecklich, kannst aber einfach nicht wegsehen?


      Wenn es tatsächlich Ausserirdische geben sollte und die von diesen unglaublich vielen, unendlich dämlichen Auseinandersetzungen erfahren - ich wäre mir sicher, sie würden ein Warnsignal irgendwo am Neptun platzieren mit der Aufforderung, diese Schwachmaten vom dritten Planeten auf alle Ewigkeit zu ignorieren - die Gefahr, dass sie es selber aus dem Sonnensystem schaffen, wäre ohnehin = Null ...

      was bringt dich zu der annahme, aliens seien intelligenter als wir?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Drapondur schrieb:

      schon mal versucht? Oder kannst Du Dich nur per Tastatur & Bildschirm verständigen?
      Eigentlich wollte ich zuerst an Drapondur
      gar nicht antworten, ABER ICH TUE ES.
      Was meinst Du? Das ich nicht angerufen habe? Warum bist du dir da so sicher? schreibst du hier mit XXL format.Ich bin nicht blind .
      Telefonisch war das Problem nicht gelöst .
      nochmal habe ich nicht versucht.Bin kein telefonstalker




      Zitat




      Mir ist es einfach ein Rätsel, dass hier tagelang so ein Aufriss
      gemacht wird, ein halbes Dutzend Leute ihre Meinung schreiben (gut,
      davon lebt natürlich ein Forum) wegen einer Lächerlichkeit von € 40,-
      (und dann auch noch ein "Faltenbügeleisen") :wallbash
      egal ,um welche Summe es dabei geht.. Es geht um das Recht.Ich babe als Käufer ein defektes Gerät geliefert bekommen.
      Ich will Ihm auf alle Fälle keinen Cent schenken! es gibt viele andere Möglichkeiten zu helfen und für die Ärmsten Spenden ..
      Und wenn es 40 EURO ist kein Geld für dich,ich muss dafür arbeiten gehen.
      Außerdem wurde mir empfohlen alles nachweisbar, schriftlich zu haben.

      Der Verkäufer zeigt sich unkooperativ.Er hat über den Fall nicht geantwortet.
      Das Gerät wurde zurückgeschickt und erfolgreich zugestellt.
      Ich habe mich jetzt per Mail an den Kundenservice gewendet und warte nun auf eine Antwort.
      Sollte ich dieses nicht innerhalb kurzer Zeit bekommen, werde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
    • Ja stimmt. Mach mal. Schalte einen Rechtsanwalt ein. Man kann nur hoffen, dass dein VK dann auch einen Anwalt einschaltet und das ganze durch zwei Instanzen geht.

      Dann kostet der Fall einen von euch beiden einen höheren vierstelligen Betrag. Wen es am Ende trifft, ist mir dabei so ziemlich egal, den richtigen erwischt es auf jeden Fall ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)