Auswirkung von Statuts "Zahlung gesendet"

    • Auswirkung von Statuts "Zahlung gesendet"

      Hallo zusammnen,


      nun habe ich auch mal eine Frage:

      Ich habe eine Ware über Ebay erfolgreich :thumbsup: verkauft.

      Unmittelbar nach den Ende der Aktion hat der Käufer den Status "Zahlung gesendet" gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich jedoch nocht nicht die Zahlungsinformationen gesendet.

      Auch habe ich keinen Zahlungseingang auf meinem Konto (das sollte ja "next day" gebucht werden). Da der Name des Käufers auf der Seite "Zahlunsinformationen senden" nicht mit dem Namen übereinstimmt den Ebay in der Mail gesendet hatte, habe ich angefragt an wen die Ware verschickt werden soll.

      Bisher habe ich keine Anwort bekommen. Das ist ein recht neuer Account 0 Bewertungen / crerate date 29.08.12

      Nun meine Frage was hat der Flag "Zahlung gesendet" für eine Auswirkung auf den weiteren Ablauf?

      Am liebsten wäre mir keiner - dann könne ich die Ware nach Abauf der Abnahmefrist (also ca. 4 Wochen) wieder einstelen.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • Das bedeutet erst mal nur, dass der Käufer sich die Zahlungsbedingungen - Empfänger, BLZ, Konto - angesehen hat. Ob er auch tatsächlich eine
      Überweisung ausgeführt hat, wirst Du bei der normalen Überweisung erst beim Zahlungseingang auf Deinem Konto feststellen. Anders sieht das
      bei einer Zahlung über PayPal aus. Wenn von PayPal die Meldung über die eingegangene Zahlung kommt, hat der Käufer die Zahlung über PayPal
      ausgelöst.

      Gruß
    • Für dich ist das zumindest schonmal ein Anhaltspunkt. Wenn in den nächsten Tagen kein Geldeingang feststellbar ist, könntest du deinen Käufer fragen, ob vielleicht ein Zahlendreher in der Überweisung ist.

      Als VK warte ich sonst auch schon mal länger, ehe ich "nervös" werde, weil nicht jeder sofort bezahlen kann.

      So ganz nebenbei bekundet dein Käufer so, dass er sich kümmert. Sieh es einfach nur positiv.
    • Ich denke mit einer Meldung "Unwelcome Bidding" komme ich schneller ans Ziel die Ware wieder einzustellen. Wenn ebay dann den account auch löscht sollte das Ganze ja sein Ende gefunden haben. D.h. der Verkauf wäre dann ungültig - oder sehe ich das falsch?
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stragami ()

    • Das siehst du falsch. Euer Vertrag hat nichts mit eBay zu tun.

      Ich persönlich würde mich immer absichern.
      Auf der sicheren Seite bist du dann, wenn du sobald wie möglich als unbezahlt meldest. Parallel schickst du die Aufforderung, binnen 10 Werktagen (einschl. Datum) zu bezahlen, weil du sonst den Vertrag als hinfällig ansiehst. Die Zeit muss sein.
      Sollte er NRM werden, geht das Schreiben sofort raus.

      Den Account kannst du sofort auf die Sperrliste setzen. Du solltest ihm nach Fristablauf auch mitteilen, dass du nicht bereit bist, weiterhin Verträge mit ihm einzugehen. Sonst kommt er mit dem nächsten Account - und du hast wieder Fristen an der Backe. Die Sperrliste alleine hat nämlich keine rechtliche Relevanz. Die hilft dir nur, sollte er dich mit Rachebewertungen verfolgen wollen. Die wird eBay dann nämlich auf Antrag löschen.
    • Glaube ich in diesem speziellen Fall auch nicht. Dieses Vorgehen lässt dich dann aber völlig ruhig auf dem Sofa entspannen, weil nichts passieren kann.

      Da kommt noch etwas hinzu. Wir befinden uns hier in einem öffentlichen Forum, wo manche auch durch nur Mitlesen Hilfe suchen.
      Da meinen sie dann "bei mir ist es doch auch so" und können, weil es eben nicht so war, durch Nichtstun eine heftige Bauchlandung erleiden.
    • Letztes Update Käufer ist nun kein angemeldets Mitglied mehr
      Aktion wurde gelöscht und alle Gebühren gelöscht

      also stelle ich sie in 14 tagen wiede r neu ein
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    • @stragami
      Ich schreibe jetzt auch für den HG, sorry!

      Viele denken, es gäbe ein EBay-Recht, noch viel mehr glauben an das "neue EU-Recht", das ist aber ein Denkfehler.
      Käufverträgen liegt hier in D das BGB zugrunde, dementsprechend ist auch zu handeln!
      Fristsetzung zur Zahlung mit ordentlicher Kündigung des Kaufvertrages zum xyz.2012 bei Nichtzahlung, sonst könnte dir ein "lustischer" K nämlich durchaus Probleme bereiten.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • im grunde bedeutet es nur:
      der verkäufer hat das angeklickt und mehr oder weniger zufällig auf "kaufabwicklung abschliessen" geklickt.
      das heißt überhaupt nix.

      manche machen das, zahlen aber erstmal nicht bzw. nie.
      andere glauben tatsächlich, die kaufabwicklung sei identisch mit ner zahlung bei paypal.
      und dann gibt es noch die, die sich nach meldung eines unbezahlten artikels beschweren, sie hätten nicht zahlen können, weil sie die bankdaten nicht hatten - obwohl die unübersehbar in der kaufabwicklung stehen.

      alles schon erlebt, deshalb verpack ich die sachen mittlerweile auch erst dann fertig, wenn die kohle eingegangen ist.
      ich hab keine lust mehr, die sachen letztendlich wieder auszupacken zu "dürfen", bloß weil der käufer zwar die KA gemacht, aber trotzdem nie gezahlt hat.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Genau das ist mir jetzt pasiert.e Posten verkauft,eingepackt,die Pfdeiffe hat nicht bezahlt.Nach Fristsetzung,Widerruf neu eingestellt.Jetzt hat einer wieder beide ersteigert.MAl sehen,ob er zahlt.
      Wenn ja,brauche ich nicht nochmal neu verpacken.Wenn nein,werde ich sauer.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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