Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsenangebot

    • Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsenangebot

      Ich weiss nicht, ob ich das jetzt hier richtig reingepostet habe und ob ueberhaupt einer hier ist, der mir da helfen kann.

      Ich habe Post von einer Rechtsanwaltskanzelei bekommen "Waldorf Frommer" nennen die sich.

      Angeblich soll ich den Film "Die Frau in Schwarz" illegal zum upload angeboten haben?

      Dieser Film ist weder bei mir noch bei meinem Mann ueberhaupt jemals auf dem Computer gewesen, denn wir haben ihn als handelsuebliche DVD im Regal stehen!
      Ausserdem laden wir auch nirgends Filme hoch oder runter.

      Was mach ich denn nun?

      Ich soll bis Dienstag eine Unterlassungserklaerung abschicken und bis Ende des Monats 965 Euro bezahlen?

      Was da vorgeworfen wird ist definitiv niemals getan worden! Ausser meinem Mann und mir benutzt niemand diesen Internetanschluss und unser Wlan ist verschluesselt.

      Habe schon gelesen, dass die wohl ganze Massen von diesen Briefen los schicken und dass man wohl eine abgeaenderte Unterlassungserklaerung senden soll und NICHT bezahlen?

      Kennt sich hier jemand damit aus? Oder muss ich mir einen Anwalt nehmen?

      Danke schon mal!
    • Moin,
      diese Kanzlei ist mir bestens bekannt. Hatte auch schon einen deratigen Liebesbrief.
      Ich habe mir einen Anwalt genommen, der eine abgeänderte UE abgeschickt hat und ich habe diesen zensiert keinen Cent bezahlt.
      Auf meinen Anwaltskosten bin ich aber sitzengeblieben!
      War vielleicht etwas mit Spatzen auf Kanonen geschossen, ich hatte allerdings meine Ruhe.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Mein erster Gedanke war ein ungesichertes WLAN Netz, aber das schliest Du ja aus.

      Hast Du in der Wohnung einen Besucher (z.b. einer der sich um die Wohnung kümmert wenn Du mal nicht da bist).
      Oder vielleicht ein Kind / Verwandter der "nur mal schnell" etwas am PC machen muß?

      Interessant ob sich auch Filesharing Programm für z.b. Torrents auf dem Rechner ist welches runterläd und gleichzeitig einen Upload anbietet.

      Hier werden auch zahllreiche Fragen beantwortet : netzwelt.de/forum/allgemeine-f…orf-frommer-teil-2-a.html
      Beachte vor allem die Postings von princess15114.

      Nie die UE vom Abmahnanwalt ausfüllen, sondern eine "modifizierte UE", welches Du auch auf der Seite (siehe Link) findest.
      Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht, spar Dir die Kosten. Wie gesagt, lese Dich etwas in den o.a. Link ein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hondamobil ()

    • Danke schon mal :) Ich bin gerade auf der Seite http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ und habe dort eine modifizierte UE als vorlage gefunden, die sich meiner Meinung nach nutzen laesst. Ist von einem Rechtsanwalt verfasst und extra fuer diese Zwecke gedacht.

      Also ich werde das abschicken und dann auch erstmal nicht zahlen. Mal sehen, ob noch was kommt.
      Ich denke nur, es ist wichtig die UE fristgerecht abzusenden...

      Beweisen, dass ich unschuldig bin, wird sicher viel zu kompliziert, denke ich. Zumal, soweit kein Zahlendreher bei der IP gemacht wurde, ich sowieso als Anschlussinhaber hafte. Grmpf...
      Wenn ich wenigstens wirklich Filme laden wuerde! lol
    • Das ist die "übliche" Geschäftsgebühr (Streitwert 10.000€) dieser zensiert.
      Wenn ihr ausschließen könnt, daß nur dein Mann und du den Anschluß nutzt, sollte eine abgeänderte UE ausreichen.
      M.W. scheuen die Herren Gerichte wie der Teufel das Weihwasser.

      Btw. noch leben wir hier in einem Rechtsstaat, das ändern auch die Herren der Kanzlei Waldorf Frommer nicht!
      Die müssen dir etwas beweisen und nicht du deine Unschuld!
      Das kann allerdings im schlimmsten Fall vor Gericht landen und da und auf See bist du in Gottes Hand.

      Löschbert hat bestimmt noch gute Ideen zu deinem Thema ;)
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    • Moin GIU :)

      Meines Erachtens ist der Sinn der abgeänderten UE eher darin begründet, dass man nicht sicher sagen kann ob man da was gemacht hat bzw. es weis, aber dafür nicht bezahlen möchte.

      Wer sicher ist, dass von seiner IP aus niemals sowas hochgeladen wurde, braucht überhaupt keine abgeänderte UE abgeben.
      Wollte das nur klarstellen, denn irgendwoher haben diese Ärsche ja die IP mitgeloggt und daher ist davon auszugehen, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt:
      -Verwechslung durch den Provider bei Angabe der Namen- und Adressdaten
      -Missbrauch des PC/der IP durch einen Dritten

      Da stellt sich die Frage zuerst, kann es zu Missbrauch gekommen sein? Kann einer der Nutzer versehentlich die DVD auf dem PC laufen gelassen haben und gleichzeitig hochgeladen?

      Wenn beide Fragen zu Verneinen sind, kommt eigentlich nur eine Verwechslung in Frage.

      Aber ich bin sicher, Löschbert wird uns da erleuchten.
    • Kaiolito schrieb:

      Wer sicher ist, dass von seiner IP aus niemals sowas hochgeladen wurde, braucht überhaupt keine abgeänderte UE abgeben.
      Wollte das nur klarstellen, denn irgendwoher haben diese Ärsche ja die IP mitgeloggt und daher ist davon auszugehen, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt:
      -Verwechslung durch den Provider bei Angabe der Namen- und Adressdaten
      -Missbrauch des PC/der IP durch einen Dritten


      So ist es!!

      petergabriel
    • Fairer,
      dem Schreiben sind die angebliche Anfangs- und Endzeit beigefügt, sowie Provider und IP. Natürlich auch das Datum.
      Bei mir haben sie gleich noch ein Urteil des LG Bielefeld als Argumentationsverstärker beigefügt!
      Die zur "Last gelegten" Daten kannst du nicht wirklich überprüfen, habs ja versucht.

      Ein Ansatz wäre, auf welche Weise Waldorf und Frommer an die Daten gekommen ist.
      Da mußt du aber einiges an Kapital investieren und die Freunde mal vor Gericht ziehen, was die meisten der "Abgemahnten" werder wollen noch können.
      Mir ist damals auch viel durch den Hohlraum zwischen den Ohren gegangen, zb. die Frage ob mein Provider überhaupt meine persönlichen Daten an eine windige RA-Kanzlei herausgeben darf.
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    • GirlsSecondhand schrieb:

      Nachtrag: IP gerade ueberprueft, die stimmt ...

      Dann könnten die Beweise nach erstem Anschein schlüssig sein. Eben deshalb könnte der Vorwurf nicht gänzlich unbegründet sein. Wegen des Anscheins eines Beweises könnten Rechtsmittel gegen euch eingesetzt werden:
      Erste-Hilfe bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
      Dem solltet ihr mit Hilfe eines Anwalts entgegentreten, da die sogenannten Beweise doch falsch sein könnten.

      Und auf keinen Fall persönliche Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgeben, ohne einen Anwalt zu konsultieren!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Wie die IP ermittelt wird, kann man in diesem Video sehen
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hier noch ein Erfahrungsbericht über diese Abmahnkanzlei

      Klage gegen Waldorf Frommer vor dem AG Heidelberg
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Fairer,
      dem Schreiben sind die angebliche Anfangs- und Endzeit beigefügt, sowie Provider und IP. Natürlich auch das Datum.
      Bei mir haben sie gleich noch ein Urteil des LG Bielefeld als Argumentationsverstärker beigefügt!
      Die zur "Last gelegten" Daten kannst du nicht wirklich überprüfen, habs ja versucht.

      Ein Ansatz wäre, auf welche Weise Waldorf und Frommer an die Daten gekommen ist.
      Da mußt du aber einiges an Kapital investieren und die Freunde mal vor Gericht ziehen, was die meisten der "Abgemahnten" werder wollen noch können.
      Mir ist damals auch viel durch den Hohlraum zwischen den Ohren gegangen, zb. die Frage ob mein Provider überhaupt meine persönlichen Daten an eine windige RA-Kanzlei herausgeben darf.
      Ich darf mich zitieren? DAS ist ein Hebel an dem man durchaus ansetzten könnte!
      M.W. unterliegen derartige Daten dem löschrigen Datenschutz. Herausgabe können höchstens Behörden auf richterlichen Beschluß verlangen.
      Die berechtigte Frage ist dann, wie kommen die an datengeschützte Daten? ;)
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