Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsenangebot

    • Fairhandel schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Die berechtigte Frage ist dann, wie kommen die an datengeschützte Daten?

      Durch den sogenannten "Alles kann besser werden"-Beschluss des BGH vom 19. April 2012 - I ZB 80/11.

      Richtich!
      Dieses sagt meines Lesens aber, daß ein "dringender Bedarf" für die Daten besteht und es kann nicht ohne weiteres Auskunft erteilt werden!
      Wo kämen wir hin wenn Abmahnhaie ala Waldorf und Frommer das hiesige Rechtssytem aushebeln könnten!

      Mich fassen die bestimmt nicht mehr an, gerade hätte ich aber Lust (scheint eine neue Abmahnwelle zu sein!) denen virtuell die Sceiben einzuwerfen!

      Waldorf und Frommer handeln mE illegal, da sollte man nebst UE (das ist wichtig) gleichzeitig eine Strafanzeige wegen Nötigung (wie auch immer, das bastelt sich dann der StA) stellen und auf die rechtsmißbräuchliche Abmahnung verweisen. Stichwort: Massenabmahnung!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • ich kenne genügend Leute mit gesicherten Netzen, die garantiert keine Lieder getauscht, rauf oder runtergeladen haben und auch kein Blumengießpersonal dieser Sache verdächtigen können!

      Ich selbst hatte auch schon das Vergnügen einer Abmahnung in einer solchen Sache, und es stimmt, man macht sich Gedanken, weil man nicht solche kriminellen Energien vermutet, ich nicht. Schließlich fand ich sogar raus, das zu dem für mein altes Gedächnis schon ewig zurückliegendes Gedächnis grad mein Internetzugangsgerät seinen Geist aufgegeben hatte und ich meine Entzugserscheinungen auf andere Art auskurierte! Aber da hatte ich leider sogar schon eine, zum Glück modifizierte, UE abgegeben, das hätte ich mir sonst gespart.

      Denn die angeblich verwendete IP kann man sich doch selbst basteln! Wie in Mannis Link doch zu lesen ist rechtsanwaltskanzlei-urheberre…Heidelberg_nach_Abmahnung.

      serverhowto.de/Teil-1-Testumge…igte-Programme.344.0.html

      serverhowto.de/Teil-2-Der-Angriff.345.0.html

      serverhowto.de/Teil-3-Fazit.347.0.html

      Was bedeutet, das ein Download mit einer IP Adresse nicht wie immer angenommen eindeutig einem Anschlussinhaber zuzuordnen ist.


      Hier eine von vielen Anleitungen dazu youtube.com/watch?v=xNLGkrfAIc8



      ARD Kontraste - Unberechtigte Internet-Abmahnungen: Millionengeschäfte mit ahnungslosen Nutzern youtube.com/watch?v=bY4uZ9CrUf4

      Doch immer öfter geraten auch unbescholtene Internetnutzer unter Verdacht. Der Gesetzgeber hat bei der Reform des Urheberrechts den Datenschutz vernachlässigt. Ein Beitrag von Bertram von Boxberg und Alexander Kobylinski.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • NDR Markt - Abmahnungen: Das Internet als Abzock-Falle youtube.com/watch?v=F4ccZBEVgGA
      Betrüger surfen mit gestohlenen IP-Adressen:

      Ein klarer Fall? Jan Johannsen vom Internetportal Netzwelt.de erklärt: IP-Diebstahl ist möglich.


      MDR Escher - Wie schnell Sie unverschuldet zum Internettäter werden können youtube.com/watch?v=ojix54vLU8o

      wegen illegaler Downloads, wie behauptet wird. Dabei stützen sich die Anwälte auf IP-Adressen, die vom Internetprovider angeblich ihr zugeordnet werden konnten. Von insgesamt drei Kanzleien hat sie Schreiben erhalten und soll nun über 3.500 Euro Strafe zahlen. Die 55-Jährige aber ist sich sicher, nichts Ungesetzliches gemacht zu haben. Sie hat auch keine Kinder, die das heimlich von ihrem Rechner aus gewesen sein könnten. Auch einen Zugriff von außen schließt Heide E. aus, denn sie hat einen gesicherten WLAN-Anschluss. Beweisen kann sie ihre Unschuld jedoch nicht, denn: Nach sieben Tagen löscht der Internetprovider die IP-Adressen seiner Kunden. Danach kann der Kunde sein Verbindungsprotokoll nicht mehr einfordern und somit seine Schuldlosigkeit nicht belegen.
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    • Wie schon gesagt, der Hebel gegen Waldorf und Frommer dürfte anzusetzen sein, WIE sie an die Daten gekommen sind.
      Aus heutiger Sicht hätte ich es auf einen Prozess ankommen lassen sollen, was allerdings Zeit und Geld gekostet hätte, ersteres hatte ich zu dem Zeitpunkt nicht!
      Ich konnte aber leider nicht ausschließen, daß einer der Mitnutzer derartige Programme auf dem Rechner hat.
      Hätte ich das zum damaligen Zeitpunkt können, die Zeit dagewesen, ich hätte mir überlegt, diese Abmahngeier auflaufen zu lassen!
      Vors LG will erstmal gegangen sein :whistling:
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    • GirlsSecondhand schrieb:

      Ich habe Post von einer Rechtsanwaltskanzelei bekommen "Waldorf Frommer" nennen die sich.

      Och, vom frommen Waldi. Jaja, der Björn ist sich für keinen Dreck zu schade. Es gibt eben Anwälte und Anwälte. So wie es auch Mediziner und Mengele gibt. Oder Richter und Freisler. (Wie krieg ich jetzt nur die Kurve zu München und Rechtsbeugung? *koppkratz*)

      Ok, was ich von dem, was da in der bayrischen Lederhosenprovinz vor sich geht halte, dürfte nun hinreichend klar sein. Das Problem ist nur, dass die Freisler Richter am AG München sich die Sache mit Fromms Blausiegel Waldi recht leicht machen: Der trägt immer so vor, dann wird er schon irgendwie recht haben.





      GirlsSecondhand schrieb:

      Ausser meinem Mann und mir benutzt niemand diesen Internetanschluss und unser Wlan ist verschluesselt.


      Du ist Dir absolut sicher, dass keiner von der Verwandtschaft am Rechner war? Junior zum Beispiel? (Vorzugsweise minderjährig) oder der Sohnemann vom Nachbarn?

      Ich warte momentan auf ein Urteil des BGH. Leider kam die Pressemeldung erst am Mittwoch, das wird also noch ein paar Tage bis Wochen dauern.

      Bundesgerichtshof

      Mitteilung der Pressestelle

      Nr. 193/2012 vom 15.11.2012

      Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder


      Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

      Die Klägerinnen sind Tonträgerhersteller. Sie sind Inhaber ausschließlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte an zahlreichen Musikaufnahmen.

      Am 28. Januar 2007 wurden nach den Ermittlungen eines von den Klägerinnen beauftragten Unternehmens in einer Internettauschbörse unter einer bestimmten IP-Adresse 1147 Audiodateien zum kostenlosen Herunterladen angeboten. Die Klägerinnen stellten Strafanzeige gegen Unbekannt und teilten der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse mit. Nach der im Ermittlungsverfahren eingeholten Auskunft des Internetproviders war die IP-Adresse zur fraglichen Zeit dem Internetanschluss der Beklagten zugewiesen.

      Bei den Beklagten handelt es sich um ein Ehepaar. Sie hatten den Internetanschluss auch ihrem damals 13 Jahre alten Sohn zur Verfügung gestellt, dem sie zu seinem 12. Geburtstag den gebrauchten PC des Beklagten zu 1 überlassen hatten.

      Bei einer vom zuständigen Amtsgericht angeordneten Durchsuchung der Wohnung der Beklagten wurde am 22. August 2007 der PC des Sohnes der Beklagten beschlagnahmt. Auf dem Computer waren die Tauschbörsenprogramme "Morpheus" und "Bearshare" installiert; das Symbol des Programms "Bearshare" war auf dem Desktop des PC zu sehen.

      Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ließen die Klägerinnen die Beklagten durch einen Rechtsanwalt abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Die Beklagten gaben die Unterlassungserklärung ab. Sie weigerten sich jedoch, Schadensersatz zu zahlen und die Abmahnkosten zu erstatten.

      Die Klägerinnen sind der Ansicht, die Beklagten seien wegen einer Verletzung ihrer elterlichen Aufsichtspflicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen der Musikstücke entstanden sei. Sie nehmen die Beklagten wegen des öffentlichen Zugänglichmachens von 15 Musikaufnahmen auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 200 € je Titel, insgesamt also 3.000 € nebst Zinsen sowie auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 2.380,80 € in Anspruch.

      Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht hat angenommen, die Beklagten hafteten nach § 832 Abs. 1 BGB für den durch das illegale Filesharing ihres minderjährigen Sohnes entstandenen Schaden, weil sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt hätten. Sie hätten die Einhaltung der von ihnen aufgestellten Verhaltensregeln für die Internetnutzung nicht - wie von ihnen behauptet - kontrolliert. Hätten die Beklagte auf dem Computer ihres Sohnes tatsächlich eine Firewall und ein Sicherheitsprogramm installiert, das bezüglich der Installation weiterer Programme auf "keine Zulassung" gestellt gewesen wäre, hätte ihr Sohn die Filesharingsoftware nicht installieren können. Hätte der Beklagte zu 1 den PC seines Sohnes monatlich überprüft, hätte er die von seinem Sohn installierten Programme bei einem Blick in die Softwareliste oder auf den Desktop des Computers entdecken müssen.

      Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Nach Ansicht des BGH genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kindes, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern - so der BGH - erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben.

      Die Frage, die sich mir dabei ausserdem stellt ist, wie sich das bei zwei erwachsenen Bewohnern verhält, die ihr WLAN hinreichend durch technische Maßnahmen gesichert haben und auf deren Rechner keinerlei entsprechnde Tauschbörsenprogramme festzustellen sind. Kommt wie immer auf die Urteilsbegründung im Detail an, ob sich da Argumentationsansätze für weitere Vorkommnisse ergeben. Den MITM hat Manni ja bereits erwähnt. Ob diese Argumentation allerdings ein simples Richtergehirn dann nicht doch wieder überfordert, kann ich so nicht einschätzen.

      Allerdings ist das nicht mal zwingend notwendig, falls es einem Angreifer gelingt, den Filesharing-Service der zum Wintendo-Betrübsklickibunti gehört so zu maniplieren, dass er ihn als Relaystation nutzen kann. Damit wird dann nämlich der eigene Rechner zum Man in the middle und der eigentliche Feilsauger muss dem PC nur noch sagen, woher er die Datenquelle saugen soll.

      Mal zum technischen Teil der Frage noch zurückgefragt: Ihr habt euch eingeschränkte Benutzerkonten auf dem Rechner eingerichtet, bei denen zuerst mal alle Rechte entzogen wurden und dann nur die notwendigen erteilt sind? Im Router sind alle Ports gesperrt die nicht zwingend notwendig sind? Flash und der ganze restliche Adobe-Schrott sind auf dem Rechner komplett deaktiviert bzw gar nicht erst draufgekommen? Der IE ist zuverlässig zerstört oder wenigstens "deinstalliert"? Und ihr benutzt den Admin-Account nur, wenn ihr was installieren wollt und dann mit getrennter INet-Verbindung? (Und komm mir nun nicht mit so irgend einem Snakeoil wie einer Personal Firewall oder einen Nullpeil-Antivirenproggi) Axo - und habt ihr überhaupt ein WLAN? Und wenn ja, wieso und mit welcher Verschlüsselung? Kennung: ist die abgestellt oder funkt das Ding lustig in der Gegend rum? Und.. hmmmm.... :O das Router-Kennwort ist doch sicherlich nicht mehr das "1234" vom Auslieferzustand, oder?

      Die modifizierte UE so abzugeben, dass gleich mal alle möglichen Mandanten von Waldi erschlagen sind ist eine Möglichkeit. Kann natürlich sein, dass er dann trotzdem die Kosten der Inanspruchnahme haben will, daher sollte die UE vorsorglich abgegeben werden.

      Wenn dann doch noch was kommt, solltest Du wirklich zum Anwalt damit. Einem, der sich damit auskennt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Auf die einfachsten Methoden kommt man doch immer erst hinterher. :wallbash

      Also Manni.... noch was zum MITM. Viel zu kompliziert. Wenn ich bei meinem Router das NAT abschalte, dann pustet mein Rechner seine lokale IP, die er bei mir im Netz hat, fröhlich nach draussen. Normalerweise wäre das die 192.168.21.37 (zett Beh). Wenn ich nun meinem PC intern die IP 66.135.205.13 zuweise, dann fragt jeder fromme Waldi, wieso ebay plötzlich Filesharings saugt.

      Natürlich würde das so nicht gehen, weil ein ziemlicher Teil der Datenpakete beim falschen Rechner ankäme (schliesslich ist der echte 66.135.205.13 ja momentan auch im Netz weil er ebay bereitstellen muss und kriegt damit ca 50% der Daten, was meine Dateien reichlich schrottig aussehen lässt) aber wenn ich dafür eine Einwahl-IP eines Providers benutze, die der aktuell nicht vergeben hat, dann klappt das einwandfifi. Prüfen kann ich das auf exakt diese Art: rauspusten und abwarten, was zurückkommt. Ist das verhackstückelt, gehen von meinen Datenpaketen welche irgendwo anders schnackseln. Ist das Ergebnis ok, dann ist sie frei. (Geht zwar anders, aber so lässt sich das einem Richter vielleicht eher plausibel machen)

      Mit dieser IP melde ich mich dann beim filesharer an und der hat damit eine etablierte Verbindung über einige Hops, von denen einer mein Router mit meiner tatsächlichen Einwahl-IP ist. Der Feilschärer ist happy, denn er hat eine etablierte Verbindung und die Route steht. Zweckmäßigerweise über eine einzige Zwischenstelle (nämlich meinen Router, dem ich die IP des Filesharers als Gateway manuell beigebracht habe). Es besteht damit kein Grund für den Filesharer, nach einer neuen Verbindung zu fragen, er hat ja eine, solange die besteht und die geht kürzer kaum noch.

      Kommt nun der manni mit seiner Kiste ins Netz und erwischt die selbe IP, die ich gerade fälsche, dann passiert folgendes: Der fileshare-Server hat eine etablierte Verbindung zu mir, die Route kennt er. Der Manni ist im Netz und surft eifrig irgendwelche Seiten an. Diese Seiten reichen ihren Content aber nicht irgendwie an die IP weiter sondern die erkennen ja, welcher Provider das ist. Also bekommst Du deine Webseiten dahin, wo sie hinsollen, denn so ziemlich jeder DNS-Cahe im Netz wird den Content zuerst mal ins Netz deines Providers schaufeln, der das dann Dir weiterreicht. Meinen Rechner kennt ja keine Sau (bzw kein DNS-Cache) ausser dem Filesharer. Prüft nun wer beim filesharing-Server, welche IP dort die Datei vorhält: naja, ist meine. Oder eigentlich Deine. Deine aber eher zufällig. Meine ist es absichtlich, denn die war ja erst mal frei und ich puste die ja von hinter meinem Router eingeschränkt ins Netz. Bzw gezielt an den Filesharer mit seiner etablierten Route.

      Wen nennt nun der Provider, wenn er gefragt wird, wer zu der Zeit mit dieser IP im Netz war? Mich ganz sicher nicht. Dazu müsste man meinen Provider fragen, wer denn mit der zweiten IP in der Route zu der Zeit ins Netz gegangen ist. Nur blöd, dass die benutzte Route für die Verbindung nirgends gespeichert wird sondern immer nur die Zieladresse. Also wird der Manni als Filesharer verknackt, selbst wenn er von seinem Internet- und Telefonanschluss nur das Telefon (das der Provider aus Kostengründen auf IP-Telefonie betreibt) benutzt hat um seine Tante Frieda in Eumelskirchen anzurufen. Oder nur ganz unverfänglich ein paar Pornoseiten angeguckt hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Huhu Löschi :)
      Nur zum Verständnis. Würdest du es auf einen Prozeß (welcher wohl anwaltlicher Beratung/Vertretung bedarf) ankommen lassen.
      Ich sehe da nämlich gute Chancen, sofern man die Nerven dazu hat.
      Waldorf und Frommer sind mir nämlich schon länger ein Balken im Auge, explizit mein Freund Axel Gillessen.
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Nur zum Verständnis. Würdest du es auf einen Prozeß (welcher wohl anwaltlicher Beratung/Vertretung bedarf) ankommen lassen.

      Heute? Hmmm... Kommt drauf an. Das Problem ist der fliegende Gerichsstand und da wird Waldi immer wieder nach München gehen, weil er sich da auf seine merkbefreiten Rechtsbeugungsassistenten verlassen kann. Der Vortrag der Beklagtenseite müsste also schon so gut sein, das selbst die Urteilwieimmerabnicker am Amtsgericht Krachledern mal irgendwo was merken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke fuer all eure Beitraege, besonders Bastelhamster :)

      Also, ausser mir und meinem lieben Gatten hat NIEMAND Zugang zu unseren Rechnern. Wir haben keine Kinder und der Nachbar auch nicht. Zu genanntem Zeitraum hatten wir auch keinerlei Besuch. Wir haben 3 Katzen, die moegen zwar schlau sein, aber waeren sie schlau genug, nen Film runter zu laden, wuessten sie auch, dass genau der, den sie gewaehlt haben, im Original vorliegt LOL

      Da mein Mann IT-Profi ist und Netzwerke fuer die Stadt einrichtet, gehe ich davon aus, dass auch unser Heimnetzwerk inklusive WLan sicher ist.
      Interessant ist natuerlich die Therorie einer gefakten IP. Inwieweit das moeglich ist, weiss ich nicht, ich weiss aber schon, dass auch ich bereits meine IP veraendert habe, um mir zum Beispiel britisches Fernsehen oder ein "gema-geblocktes" Youtube-Video anzuschauen.

      Im Endeffekt siehts scheibe fuer uns/mich aus.

      Klar, wir koennten jetzt versuchen, das ganze irgendwie anzufechten, Rechtsbeistand zu nehmen und dergleichen. Aber dazu haben wir weder die Nerven, noch das Geld.

      Ich denk mal, ich werde diese modifizierte UE absenden, damit das fristgerecht bei denen eintrifft und dann abwarten, ob die auf "ihr" Geld pochen oder nicht.

      Viel interessanter faende ich den Ansatz, mal das "Missbraeuchliche Abmahnen" seitens dieser Kanzlei unter die Lupe zu nehmen. Denn fuer mich riechts sehr danach, dass die im Endeffekt damit schnelles Geld verdienen wollen und es denen weniger um "Recht und Ordnung" geht. Machen die eigentlich noch was anderes, als Abmahnungen verteilen?
      Aber ob man da was bewegen kann...keine Ahnung, ich denke, ich bin dafuer einfach zu dumm und unwissend...
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Nur zum Verständnis. Würdest du es auf einen Prozeß (welcher wohl anwaltlicher Beratung/Vertretung bedarf) ankommen lassen.

      Heute? Hmmm... Kommt drauf an. Das Problem ist der fliegende Gerichsstand und da wird Waldi immer wieder nach München gehen, weil er sich da auf seine merkbefreiten Rechtsbeugungsassistenten verlassen kann. Der Vortrag der Beklagtenseite müsste also schon so gut sein, das selbst die Urteilwieimmerabnicker am Amtsgericht Krachledern mal irgendwo was merken.

      Die vögel... Gerichtslaube könnte in der Tat ein Problem darfstellen, der Rechtsbücker mE nicht so sehr.
      Der Akt sollte natürlich schon von einem versierten Rechtsberater vollzogen werden :D
      Eines ist sicher, denen gehört schon lange ein gepflegter Tritt in den Hintenuntenrücken!

      Lustisch bie mir war noch, daß sie irgendwelche Bit-Torrent-Saftware auf einem der Rechner gefunden haben wollen.
      Wie denn das?
      Mein Prob war wie gesagt, daß an meinem Netz 5 verschiedene Rechner hingen/hängen und ich nicht mit absoluter Sicherheit für die anderen die Hand in die Kohlen legen wollte.
      Aber selbst wenn, von mir haben sie eine modifizierte UE bekommen und gut war.
      Ob sie Honorar und Schadenersatz einfordern wird von Fall zu Fall verschieden sein.
      Da sie mit meinem RA sehr gut bekannt sind, haben sich wohl gehütet in meinem Fall!
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    • Noch ein paar dumme(??) Nachfragen

      Hallo,

      ein paar Sachverhalte sind mir höchst unklar:

      a)Downloads(!!) von Fileshare Providern sind meiner Kenntnis nach anonym dh.ohne Anmeldung möglich,bei UPLOADS(und um einen solchen(angeblich) geht es ja hier)ist aber eine Anmeldung notwendig,

      b)es ist daher interessant zu wissen,von welchem Provider und nach welchem System(Fileshare geht auf Gegenseitigkeit(ich nehme und gebe) der Abmahnungsbegehrer bzw.sein Rechtvertreter den Upload überhaupt anhand welcher Daten überhaupt nachweisen kann,

      c)um überhaupt upgeloadet werden zu können,müssen die Daten ja auf dem "abgebenden" PC mal vorhanden gewesen sein-------> wie will der Abmahnende denn das beweisen?

      d)wenn die Files(was ja hier gar nicht zutrifft) upgeloadet werden und dabei von einer separaten Festplatte(ohne IP!!) in einem anderen Format(FAT 32 im Normalfall) kommen,müssen sie konvertiert werden.

      Ich würde hier unbedingt einen spezialisierten Anwalt konsultieren,diese(und noch andere Fragen klären)und dnach entscheiden,ob man es mit diesen windigen Burschen aufnimmt.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • petergabriel schrieb:


      a)Downloads(!!) von Fileshare Providern sind meiner Kenntnis nach anonym dh.ohne Anmeldung möglich,bei UPLOADS(und um einen solchen(angeblich) geht es ja hier)ist aber eine Anmeldung notwendig,
      Es geht hier um ein Tauschbörsenangebot via Peer-to-Peer. Das ist was anderes als File Sharing über One-Click-Hoster. Auch bei manchen One-Click-Hostern muß man zum Upload nicht angemeldet sein, was aber oft die Dienstleistung angebotsseitig einschränkt.

      petergabriel schrieb:


      b)es ist daher interessant zu wissen,von welchem Provider und nach welchem System(Fileshare geht auf Gegenseitigkeit(ich nehme und gebe) der Abmahnungsbegehrer bzw.sein Rechtvertreter den Upload überhaupt anhand welcher Daten überhaupt nachweisen kann,
      Das ist ansatzweise z.B. in dem Video in Beitrag #17 zu sehen. Oder auch hier: "Wie Peter Beweise sammelt"

      petergabriel schrieb:


      c)um überhaupt upgeloadet werden zu können,müssen die Daten ja auf dem "abgebenden" PC mal vorhanden gewesen sein-------> wie will der Abmahnende denn das beweisen?
      Ja, aber der Upload von der betreffenden IP-Adresse ist bereits als Beweis ausreichend. Das die Daten auf dem Computer vorhanden waren, wird einfach angenommen, obwohl es technisch auch anders geht, aber darauf kommt es nicht an.

      petergabriel schrieb:


      d)wenn die Files(was ja hier gar nicht zutrifft) upgeloadet werden und dabei von einer separaten Festplatte(ohne IP!!) in einem anderen Format(FAT 32 im Normalfall) kommen,müssen sie konvertiert werden.
      Nein, das Festplattenformat spielt keine Rolle. Eine USB-Festplatte z.B., die an den betreffenden Computer angeschlossen ist, wird vom Betriebssystem (auf Dateisystemebene) wie eine eingebaute Festplatte behandelt.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Hmm, also in meinem Fall gehts nicht darum. dass sie Fileshare-Software auf dem Rechner gefunden haben, sondern lediglich darum, dass von meiner IP angeblich uploads bereitgestellt wurden zu einem bestimmten Film.

      Ob nachweisbar ist. dass das von hier aus niemals getan wurde, halte ich fuer fraglich.

      No matter, ob es nun darum geht, wieso MEINE IP da ueberhaupt aufgetaucht ist oder ob sie diese Information ueberhaupt kriegen durften.

      Fakt ist, ich sollte bis Dienstag diese UE abgeschickt haben, sonst krieg ich nur noch mehr Aerger an die Backe. Zahlungswillig bin ich nicht, also werd ich DA mal abwarten, was passiert.

      Auf rechtliches Drama meinerseits, aus dem ich hoechstwahrscheinlich eh nur als verlierer und mit weitaus mehr als 1000 Euro kosten raus komme, habe ich keine Lust.

      Wie schon oben erwaehnt, wuerde ich allerdings gerne mal genauer nachforschen inwieweit diese Kanzlei vielleicht des "missbraeuchlichen Abmahnens" in Frage kommt. Weil DAS sollte meines Erachtens mal genauso unterbunden werden, wie Filesharing im Internet!
    • Wenn Du keinen Schaden verusacht hast, bist Du schon mal in keiner wirklich schlechten Position. Auch wenn Dir ein Schaden vorgeworfen wird.
      Du willst also keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
      Mutig bis blauäugig ... aber sparsam ... erstmal ... bis das dicke Ende kommt.
      Warum denkst Du, daß Du unterliegen wirst?
      Liegt es an den Meinungen hier? Oder an dem, was Du im Internet gelesen hast?
      Dann gehe eben Deinen Weg ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Natürlich agierten Waldorf und Frommer rechtsmißbräuchlich!
      Wenn du es unkompliziert willst, ich teile dir gern per PN meine RAe mit, kostet allerdings schon was.
      Ansonsten lässt du es darauf ankommen und suchst dir im schlimmsten Fall in München einen Fachanwalt für IT-Recht.
      Achso, den im Netz bereitgestellten Vordruck kannst du natürlich runterladen und abschicken, ob die dann an ihrer Forderung festhalten kann dir aber keiner sagen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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