Hilfe bei den Bietern Boux0 und Juffure

    • Und nun lasst uns einen Sitzkreis bilden. :rolleyes:

      So ist das eben mit dem Recht.Moral ist zwar ganz schön,das Recht aber nicht,zudem dehnbar.
      Nochmal : Abbrüche sind im Prinzip dämlich,denn eine Auktion läuft 24 Std. und nicht 23:59 .
      Will man einen bestimmten Preis erzielen,dann bitte den Startpreis entsprechend wählen oder akzeptieren,wie´s läuft.Wer das nicht kann/will,der soll sich auf den Flohmarkt stellen, aber die Finger von der Tastatur lassen.

      Wo bleibt der Lehrgang für Newbees. :wallbash
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • @GGN
      Newbees waren wir alle mal. Die meisten von uns sind so in die Foren gerutscht.

      Die, die die Hilfe annahmen, sind oftmals geblieben. Die, die sie nicht annahmen, hatten in der Regel das Nachsehen und haben sich in den Foren nicht mehr blicken lassen.

      Wir können nur versuchen einem Hilfesuchenden so gut wie möglich zu helfen. Das dabei auch mal die Fetzen fliegen können, ist ganz normal. Nur sollte man gerade als eingefleischter Forist wissen, wo die Grenzen sind.

      So, und damit ist das Thema durch.

      Setz mich jetzt auch in den Kreis. Aber komm mir nicht mit Tee ;)
    • forenuser schrieb:

      @GGN
      Newbees waren wir alle mal. Die meisten von uns sind so in die Foren gerutscht.

      Die, die die Hilfe annahmen, sind oftmals geblieben. Die, die sie nicht annahmen, hatten in der Regel das Nachsehen und haben sich in den Foren nicht mehr blicken lassen.

      Wir können nur versuchen einem Hilfesuchenden so gut wie möglich zu helfen. Das dabei auch mal die Fetzen fliegen können, ist ganz normal. Nur sollte man gerade als eingefleischter Forist wissen, wo die Grenzen sind.

      So, und damit ist das Thema durch.

      Setz mich jetzt auch in den Kreis. Aber komm mir nicht mit Tee ;)

      das weiß ich, wenn aber hintenrum versucht wird an rechtlich verwertbare Aussagen zu kommen und ich vornerum angeschissen werde, dann endet meine Gutmütigkeit!
      Bitte entschuldigt mein Auftreten heute Abend, ich habe mich um den Commander gekümmert (Fehler!).
      Ich wollte helfen und bin angeschixxen worden .....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Vor 5 Jahren bin ich in die NC geraten. :rolleyes: Schon eine Weile her.Dümmer bin ich dadurch nicht geworden.Und wenn ich mit meinen bescheidenen Mitteln das ein oder andere mal helfen kann,dann freue ich mich.Hier und da gab´s ein Dankeschön und entsprechende vernünftige Reaktionen. :)
      So sollte es auch sein.
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    • Gerne doch. :D

      Rechtlich verwertbares kann er über einen RA einholen lassen.Bei diesen Bietern dürfte es aber wohl kaum möglich sein,sie zu packen.Sie sind klever genug,in Problemfällen zurückzuziehen.
      Hier wäre eher eBay gefragt.Wobei mir gerde ein Urteil einfällt,wo der VK recht bekam. Müsste ich jetzt aber suchen.Ob dieses allerdings einer Berufung standhalten würde,wage ich zu bezweifeln.
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    • Ich muss gestehen, dass ich bisher nicht die Zeit gefunden haben mir dieses Thema durchzulesen.

      Grob überfliegen und notfalls moderieren ist eine Sache. Wirklich was zum Thema schreiben eine Andere.

      Ich kann mich bei dem Thema eigentlich nur immer wieder wiederholen! Bei eBay eine Auktion abzubrechen kann tödlich sein. Es gibt mittlerweile mehr als genug, die sich genau darauf spezialisiert haben. Dank BGH eine neue Geschäftsidee auf Kosten der Anbieter.

      Aber so ganz richtig ist diese Aussage nicht! Denn eigentlich ist eBay in der Pflicht. Ebay kennt das Problem und das Urteil. Ändert aber nichts an der Abbruch-Funktion oder deren Bestimmungen.

      Ich finde das von eBay grob fahrlässig!

      Es muss nur mal eine betroffene Person ankommen, die genug Arxx in der Hose hat und eine Art zweites St. Pölten gegen eBay anstrebt.
    • ich gebe dir vollumpfänglich recht.
      Sowohl ebay steht hier in der Pflicht - allerding ist es US-Unternehmen,welches sich um deutsches,europäisches Recht in keinster weise schert -
      als aber auch die VK,die ,wer mag´s ihnen verübeln,nicht wissen,worauf sie sich einlasssen.
      Deshalb mein Wunsch nach einem "Führerschein".
      St.Pölten hatte ja einen Vorgänger,da lief´s andersrum,wenn ich mich recht erinnere.RA-Fehler.Dank Bubu kam das Urteil ja zustande.Die groß angekündigte Berufung wurde seitens ebax ja schnellstens zu den Akten elegt.

      Man kann eigentlich nur erklären,wie man eine Auktion richtig vorzeitig beendet,solange ebax nicht reagiert. Nebenbei jedem raten,nicht überstürzt zu handeln.
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    • Ein "richtiges" vorzeitiges Beenden einer Auktion ist bei eBay im Groben nur dann möglich, wenn einem der Artikel gestohlen wurde. Ist das nicht der Fall, lässt man die Auktion ganz normal durchlaufen. Was man dann für Möglichkeiten hat, hat Löschbert hier ja wunderbar beschrieben. Nämlich gar nicht!

      Es gibt allerdings auch noch ein weiteres "richtig". Nur sind wir mal ehrlich. Warum sollen wir uns wegen eBay aufs Glatteis begeben? Sollen die doch gefälligst selbst dafür sorgen, das deren Mitglieder nicht durch falsch formulierte Bedingungen in die Falle tappen!
    • Wobei § 119 ,zeitnah angewendet,durchaus greift.Bei Diebstahl,das Urteil kennen wir,ebenfalls kein Prob,sofern nachweisbar.
      Die Grenzen sind sehr eng,im Gegensatz zu ebay´s AGB.Wer liest die sich auch schon alle durch? Und versteht den ganzen Kauderwelsch.

      Ein ,ähh,"richtiger" Abbruch ? Nun ja.Man hat einen zweiten Acc.,einen Freund.....
      So lässt sich jedes unliebsame Prob umgehen.
      Mich ärgert die immer wieder festzustellende Ignoranz und Überheblichkeit seitens ebay,die europäische,deutsche Rechtslage zu berücksichtigen und entsprechend zu handeln.Statdessen versucht man alles unter den vierfarbigen Ebayteppich zu kehren.Bei Urteilen gegen ebax gibt´s keine Berufung - logisch,denn sonst gäb´s noch was auf den Kessel Buntes.St.Pölten hat sie reichlich geärgert.Ich hätte mir gewünscht,sie wären in Revision gegangen.
      Allerdings hätten sie dann noch ein paar Fakten auf den Tisch legen müssen,die sie zurückgehalten haben.Ergebnis : Ewiger Platz 1 im Eigentorfred.

      Genau hier möchte ich ansetzen : Der Gesetzgeber könnte ohne weiteres Regularien schaffen,die die Problematik hieb - und stichfest macht,zumindest so erscheinen lässt.Bis einer kommt,der sie als guter Beleuchter in ein anderes Licht stellt.Beleuchtungsprobe eben.
      Würde aber wiederum bedeuten,nicht mehr auf ebay´s Libby Arbeit hereinfallen.Die gehört in den Kaffee.
      tiny.cc/xx1aow Auch wenn´s ein Büchsenöffner ist. 8)
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Commander007 schrieb:

      Dann bisdt du der K aus Film und Fernsehen :) Das ist ja mal was ....

      Hach, die Unterstellung war ja mal notwendig. Ich tippe eher darauf, dass DU der werte Her Kahn aus Wuppertal bist und mal eben abklopfst, wie weit hier die Ideen für Maßnahmen gegen die verhinderten Käufer gediehen sind. Denn bei giu weiss ich, wie er heisst und wo er wohnt - stand nämlich alles in seinem gewerblichen VK-Account im Impressum. Und wie ist das bei Dir? (Nein, Du bist natürlich nicht Marcus Kahn, das ist eine haltlose Unterstellung von mir. Kahn schreibt einen ganz anderen Stil.)

      Also nun mal Butter bei die Fische. Artikel, Käuferdaten (ja, den Klarnamen mit Adresse) damit andere, die auf andere Accounts reinfallen das auch finden können.

      ohrwürmchen schrieb:

      Wobei § 119 ,zeitnah angewendet,durchaus greift.

      Stimmt schon, ohrwürmchen. Das blöde am §119 ist, dass §122 ebenfalls greift. Wenn Du also mir mit einer Anfechtung aus Inhaltsirrtum kommst, dann sage ich zu Dir: der war aber für mich nicht erkennbar, in so fern durfte ich also auf die Gültigkeit des Vertrages so vertrauen, wie er da stand. Und nun hätte ich gerne meinen Artikel, sieh zu wo Du den herbekommst, §275 kannst Du dir dabei in der Regel abschminken. Hilfsweise gestehe ich Dir gerne zu, dass eine Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigen Mitteln möglich ist - dann hätt ich halt gerne Schadensersatz von Dir. Hätt ich auch gerne, wenn Du nicht liefern willst. Such Dir was raus. Oder lass es, dann klärt das ein Richter.

      Du kommst nicht mit Anfechtung aus der Geschichte raus, wenn die Unmöglichkeit der Leistung von Dir zu vertreten ist. Dazu haue ich Dir ergänzend die Möglichkeit um die Ohren, eine Artikelbeschreibung zu ergänzen. Und wenn Du mir mit fehlendem Rechtsbindungswillen daherkommst, weil keine Sau tausende von Eierföns braucht, dann komme ich Dir damit, dass es Dir egal sein kann, ob ich die Käufe für mich tätige oder ob ich im Auftrag für den Gebraucht-Handyverticker gegenüber vom Bahnhof einkaufe. Im letzteren Fall hast Du sogar noch schlechtere Karten, weil ich dann nicht mal mit einem abstrakten Anspruch auf Schadensersatz daherkommen muss (der aber alleine schon ausreicht) sondern direkt den entgangenen Gewinn geltend mache. Ausserdem erklärt das nicht nur die Menge der Gebote sondern auch , wieso ich immer deutlich unter Marktwert biete. Und dass mein Account nicht auf gewerblich steht ist auch logisch. Ist ja kein Verkaufsacount und bei den reinen Einkaufsaccounts unterscheidet ebay ja nicht.

      Und weil das nicht oft genug dastehen kann: die Möglichkeit eine Auktion vorzeitig zu beenden ist überflüssig. Entweder muss ich trotz Streichung beim vorzeitigen Beenden den Artikel liefern, dann muss ich das auch, wenn der Artikel regulär durchläuft. Oder ich muss den Artikel beim vorzeitigen Beenden aus rechtlich haltbaren Gründen nicht liefern, dann muss ich das auch nicht, wenn die Auktion durchläuft.

      Der einzige Unterschied ist, dass ich beim regulären Durchlaufen einen Höchstbieter habe, der aller Wahrscneinlichkeit nach nicht auf der Masche mit dem Abbruch reitet. Und mit so einem Höchstbieter kann ich mich dann mit vernünftigen Argumenten eher einigen als mit einem, der sowieso darauf aus ist, irgend eine Forderung einzuklagen.

      Ausserdem: Selbst wenn der Höchstbieter einer ist, der auf dieser Masche reiten will ergibt sich sein Schadensersatzanspruch dann aus der Differenz zwischen seinem Höchstgebot und dem Marktpreis. Der sollte dann aber so einigermaßen gegen Null tendieren.


      ohrwürmchen schrieb:

      ebay´s AGB.Wer liest die sich auch schon alle durch? Und versteht den ganzen Kauderwelsch.

      Muss doch keiner. Haken setzen reicht doch schon. Ich will nur kein Geheule hören,wenn einem dann ein anderer die AGB mal erklärt. Denn lesen und sich erklären lassen hätte das jeder können. Zugänglich ist der Text ja. Mein Lieblingsbeispiel: Wieso schmeisst Du nicht mal eben eine Atombombe in den Bundestag? Weil es im StGB steht? Oder in der Bibel? Na und? StGB hast Du nie gelesen und die 10 Gebote kennst Du auch nicht. (Wer hat schon die ganze Bibel durchgelesen) Also mach mal, dann erklärt Dir der Richter auch, dass Du das nicht darfst. Ganz ohne Bibel, dem reicht dann Mord und Herbeiführung einer atomaren Explosion aus dem StGB (das Du ja auch nicht gelesen hast)

      ohrwürmchen schrieb:

      Genau hier möchte ich ansetzen : Der Gesetzgeber könnte ohne weiteres Regularien schaffen,die die Problematik hieb - und stichfest macht,zumindest so erscheinen lässt.Bis einer kommt,der sie als guter Beleuchter in ein anderes Licht stellt.Beleuchtungsprobe eben.

      Nope. Die Regelungen sind schon klar und eindeutig. Wenn man sie nicht kennt - ok, ist PP (Persönliches Pech) dann kommt eben wer und ist so freundlich, die Wissenslücke zu schliessen. Das einfachste wäre, wenn ebay die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung abschafft. Die weniger einfache wäre, wenn sie ihre AGB hinsichtlich des Vertragsschlusses überarbeiten würden.


      Die ganz aufwendige Methode wäre, wenn der Verkäufer, der hier Schadensersatz leisten musste, diesen seinerseits bei ebay einklagt, weil er im Vertrauen auf einen großen Teil der Nutzungsbedingungen sowie die generell gegebene Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung unter Streichung der Gebote einen Schaden erlitten hat, nachdem ihn ebay nicht ausreichend darauf hingewiesen hat, dass das in diesem Fall nur mit entsprechenden Folgeschäden möglich ist. So ein Urteil könnte ein schnelles Umdenken bei ebay auslösen, wenn man damit durchkommt. Die Wahrscheinlichkeit für ein positives Urteil gegen ebay ist allerdings hoch, den egal was man als Grund für den Abruch bei ebay eingibt, ebay schreibt in jedem Fall als Grund für den Abbruch in die Auktion, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht. Da behaupte ich mal eben, bevor die Bastelhamster rausfuscheln, wo die Gründe korrekt übernommen werden können, gehen sie den einfacheren Weg und kicken die Funktion komplett, indem sie den Link dorthin entfernen.

      ohrwürmchen schrieb:

      Bei Urteilen gegen ebax gibt´s keine Berufung - logisch,denn sonst gäb´s noch was auf den Kessel Buntes.St.Pölten hat sie reichlich geärgert.Ich hätte mir gewünscht,sie wären in Revision gegangen.

      Da muss ich Dich mal aus eigenem Wissen heraus korrigieren. ebay hat sehr wohl Revision beantragt und Berufung eingelegt. Die Revision hat ebay nicht zurückgezogen, nur die Berufung. Die Revision wegen möglicher Befangenheit des Richters (sein Ausspruch zum sowjetischen Beamtenapparat im Urteil) wurde vom Oberlandgericht Wien zurückgewiesen, weil das Urteil auch insbesondere hinsichtlich dieser Formulierung keine Anhaltspunkte dafür geliefert hat, der Richter in St. Pölten könne wegen Voreingenommenheit gegenüber ebay einen Verfahrensfehler begangen haben. Der Vergleich mit einem sowjetischen Beamtenapparat war laut Zurückweisungsbeschluss des Oberlandgerichts zwar drastisch formuliert, in der Sache aber korrekt und nicht zu beanstanden. (Also wenn sogar ein Wiener Beamter in all seiner Kaffeehausgemütlichkeit schon merkt, was für ein Schlafmützenverein die ebay-Sicherheit ist sagt das meines Erachtens alles aus...)

      Darauf hin hat ebay auch die Berufung zurückgenommen, denn die hätten sie ja ebenfalls am Oberlandgericht Wien verhandeln müssen. Und wohin ein solches Urteil dann läuft war im Zurückweisungsbeschluss der Revision deutlich erkennbar. Die Reaktion von ebay war dann die (für sowjetische Beamtenapparat-Verhältnisse) kurzfristige Entfernung der Powerseller-Logos, des "besonders vertrauenswürdigen Verkäufers" und die Einführung des Kuhstallordens. Denn genau diese Formulierung "Powerseller sind besonders vertrauenswürdig" wurde im Urteil als Wertung von ebay angesehen, die einen Vertrauenschutz gegenüber den Käufern und damit eine erhöhte Sorgfaltspflicht von ebay bewirkt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hier ist schon lange ein Update notwendig. Der Bieter hat mittlerweile ein Betätigungs-Feld gefunden, das noch lukrativer ist, als die üblichen Iphones, nämlich den Automarkt: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Auffällig ist dabei die Statistik, die über das normale Maß der Auktionabbruch-Jäger noch hinaus geht:

      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
      Anzahl der Gebote: 3164
      Geboten auf unterschiedliche Artikel: 977
      Gebotsrücknahmen: 152
      Gebotsrücknahme (in den letzten 6 Monaten): 314 (!!)

      Allein diese Anzahl Gebotsrücknahmen zeigt, wie skrupellos hier vorgegangen wird. Auf der einen Seite fordert man Waren bzw. Schadensersatz aus Auktionsbbrüchen ein, auf der anderen Seite vollzieht man reihenweise Gebotsrücknahmen, obwohl man auch mit den Geboteneinen gültigen Kaufvertrag geschlossen hat. So wie der grundlose Auktionsabbruch zu Kaufverträgen führt, so auch ein Gebot, auch wenn es wieder zurückgezogen wird (außer, man wird überboten).

      Beachtete man aber die hohe Anzahl an gewonnenen Aktionen durch boux0, wäre aber auch daran zu denken, ob mit den vielen Gebotsrücknahmen nicht vielmehr eine Gebotsabschirmung vorgenommen wurde. Dies wäre genauer zu untersuchen. Wir bitten daher Betroffene, sich hier zu melden und angesichts des als gewerblich anzusehenden Vorgehens auch den Namen preiszugeben, der sich hinter den Bietaccounts verbirgt. Das erleichtert die Recherche und Auffindbarkeit des Threads.

      Neuere Themen in der ebay-Community:
      community.ebay.de/question/Ver…-Boux0-Juffure/1900089160
      community.ebay.de/question/Eba…it/Teil-2-Droh/1900087121
      Bilder
      • bietliste boux0.jpg

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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • auch in die Falle getappt....

      Hallo ihr Lieben,
      Hab mich in den letzten stunden hier durchs Forum gelesen und hab so einige Namen von eBay Anbietern entdeckt, die eben diese absolut unverschämte Masche abziehen!!!
      Meinem Freund ist das gerade passiert!
      er hat sich auf die angegebene 12Stunden frist von ebay verlassen!
      aber nacht Ablaufund der 14tägigen Anfechtungsfrist bekam er von dem sogenannten "Käufer" direkt eine eMail, in der auffallend gutes Fachwissen auftauchte.Der Käufer kannte sich erstaunlich gut mit den jeweiligen Urteilen und Paragraphen aus!
      die Anbieterin bat sofort um seine Bankdaten um den Kaufpreis zu überweisen.
      Als mein Freund darauf antwortete und das alles noch für einen Witz hielt, kam prompt eine erneute Mail, das ihr Anwalt bereis die Adresse in Erfahrung gebracht habe. Sollte bis zum 06.11. keine Einigung erzielt werden, würde sie meinen Freund auf Schadensersatz verklagen.

      Nun bin ich auf der Suche nach "Opfern, denen vielleicht der eBay-Name gudrungrisu etwas sagt, oder vielleicht sogar selber betroffen ist!?

      Würde mch wirklich sehr freuen, wenn sich andere Opfer oder wer in irgendeiner Weise von diesem Mitglied gehört, melden würden!

      Hier nochmal der Name:


      gudrungrisu





      Ich danke euch schonmal für die Mithilfe!
    • Hast du uns die Artikelnummer zur Auktion und aus welchem Grund wurde vorzeitig beendet?

      Der Käufer: gudrungrisu

      Noch als Querinfo:
      Hilfe bei den Bietern Boux0 und Juffure
      Hilfe bei den Bietern Boux0 und Juffure

      Anmerkung: Postings in das richtige Thema verschoben
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

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