Hilfe bei den Bietern Boux0 und Juffure

    • Wenn hier ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist, dann gibt es selbstverständlich einen Schaden, wenn der Kaufvertrag nicht erfüllt wird. Um zu beurteilen, ob es zu einem Kaufvertrag gekommen ist, müssen wir unabdingbar wissen, warum die Auktion abgebrochen worden ist und was genau danach besprochen worden ist. Zudem wäre ein Link zur Auktion sehr hilfreich, um das Bietverhalten des Käufers genauer unter die Lupe nehmen zu können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Bekomme die Artikelnummer, sobal er von der Arbeit kommt.
      Von Ebay kam im übrigen heute parallel eine Antwort in der bestätigt wurde, dass mein Freund sich vollkommen korrekt verhalten habe!
      Ebay bestätigte, dass er früh genug die Versteigerung abgebrochen hat und auch, wie von ebay verlangt alle Gebote gelöscht habe. Auch die Begründung, dass das Gerät wegen eines Schadens nicht mehr der Produktbeschreibung entspricht sei in Ordnung!
      von Seiten Ebays sei somit alles wie verlangt abgelaufen!

      Nur um das nochmal ganz präzise zu sagen...
      Mir geht's nur darum herauszufinden, ob diese Gudrungrisu auch so eine Bieterin ist, die nur darauf spekuliert dass Verkäufer ein Angebot herausnehmen müssen.
      denn wie wir hier bereits auch gesehen haben, gehen Richter ja anscheinend schon davon aus, dass Bieter die eben diese Vorgehnsweise an den Tag legen, keine wirkliche Kaufabsicht haben und somit KEIN Vertrag zu Stände gekommen ist!
    • Auf diese Einzelfälle bei Richtern solltet ihr nur nicht bauen. Es gehört schon mehr dazu als aktuell 3619 Gebote auf 1387 unterschiedliche Artikel, um keine echte Kaufabsicht zu unterstellen.
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Noch ist dieses Mitglied nicht von eBay gesperrt, kann es auch zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe nicht gewesen sein. Ob ihm mit anderem Account der Handel generell verboten wurde wisst ihr nicht.

      Der mögliche Anfechtungsgrund dieses Vertrages liegt bei euch und dem tatsächlichen Grund für den Abbruch. Alles andere ist zu dünnes Eis, in das ihr ggf. einbrecht.
      Die Aussage des eBay-MA am Telefon halte ich so zumindest für höchst fragwürdig, sofern ihr da nicht weitere Angaben gemacht habt.
    • Die Auskunft von ebay erfolgte schriftlich.
      Aber egal....
      Ich gebe dir vollkommen recht, dass man sich vor Gericht auf nichts verlassen kann! Habe das selbst mal mit einer Krankenversicherung erlebt, aber das ist ein anderes Thema und gehört hier nicht hin!
      Aber ich bin dennoch der Meinung, dass man sich generell Betrügereien nicht gefallen lassen darf!
      Also nochmal....

      Wenn irgendjemand den Namen Gudrungrisu im Zusamenhang mit dieser Art von Ebay-Aktionen kennt oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, bitte bei mir melden!!!
    • *alte_eule* schrieb:

      Die Aussage des eBay-MA am Telefon halte ich so zumindest für höchst fragwürdig, sofern ihr da nicht weitere Angaben gemacht habt.

      Das wäre mir Neu dass die jetzt ein Schreiben darüber rausschicken, die Hotline kannste eigentlich den Hasen geben, die dortigen Mitarbeiter fasseln dir nur was du gerne hören willst, so ne Art Beruhigungstaktik (hatte ich doch selber schon einige Male diese Erfahrung gemacht).

      Kommt die Auktionnummer noch?
      Und wichtig ist der Grund des ABbruchs, ja ich weiss ein Schaden, aber wie entstand der Schaden?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Ja, kommt noch!
      Ich bin hier ja nur das Zwischenglied in der Informationskette!
      Aber wenn ich grad an der Dialyse liege, Habich eben Zeit und mein Freund wenn er arbeitet eben nicht!
      Deshalb dauert es eben etwas länger mit konkreten Informationen!
      aber ich werde sie nach und nach zusammen tragen!
      Da wir uns jetzt gleich sehen, werde ich alles konkret heute Nachmittag schreiben!
      Danke nochmal an alle die Tipps geben und helfen wollen!
      :)
    • Die Fragen wurden jetzt zwar schon gestellt, es wurde auch darauf hingewiesen, wie wichtig die Antworten sind, aber gerne nochmal:

      Was genau ist mit dem Handy passiert?
      Wer hat es wie, wodurch kaputt gemacht?

      Was genau wollte der Käufer?
      Ich nehme an, er wollte zunächst die Kontoverbindung, um zu bezahlen?
    • Also...
      zum Zeitpunkt der Auktion hatte mein Freund das Handy noch in Gebrauch.
      Es fing an mucken zu machen, bis es ganz ausging und auch nicht mehr eingeschaltet werden konnte.
      Da hat er es rausgenommen, um sich ärger zu erpsaren.
      Bei Apple wurde ihm dann gesagt, dass es so aussieht, als wäre Feuchtigkeit reingekommen. Aber um genaues zu sagen, müsste es genauer untersucht werden.
      Er solle es erstmal zur reklamation zur Telekom einschicken und dann könne man weiter sehen.

      Zur zweiten Frag...
      Gudrungrisu wollte zu allererst die Kontoverbindung
    • Das Bietverhalten von gudrungrisu

      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
      Anzahl der Gebote: 3509
      Geboten auf unterschiedliche Artikel: 1327
      Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer: 0% Hilfe
      Gebotsrücknahmen: 23
      Gebotsrücknahme (in den letzten 6 Monaten): 23

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
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    • DieBetonung liegt so etwas von auf "vielleicht", das dieser Nachweis schwer fallen dürfte. Er hat sein Zahlungsinteresse ja bekundet.
      Und Feuchtigkeit kommt nicht bei sorgfältigem Umgang mit einem Handy da rein.

      M.E. kann dein Freund es abhaken, dass er da rauskommt, ohne zu zahlen.
      Er kann höchstens ein niedrigeres, freiwilliges Angebot machen - un hoffen, dass der Käufer drauf einsteigt.
    • Also ich komme gerade von meinem Anwalt in einer anderen Sache...
      Ich habe ihn allerdings auch auf diesen Fall angesprochen, da mir da bereits die Kaufaktivitäten von grudrungrisu Vorlagen.
      Mein Anwalt sagt ganz klar, dass es sich um rechtsmissbräuchliche Aktivitäten handelt, wenn einfach nur so, willkürlich auf Artikel geboten wird und im Verlauf der Gebote klar ersichtlich wird, dass nur so geringe Preise geboten werden, dass nur bei einem auktionsabbruch ein Kauf entstünde.
      Er hat mir sogar geraten, wegen dieser Aktivitäten solle Strafanzeige wegen Betruges erstattet werden!

      Das werden wir diese Dame schreiben und im Zweifelsfall auch tun!

      Und zur Feuchtigkeit...
      Da wir uns das auch nicht erklären können, ist es ja zur Reklamation eingeschickt worden und wird geprüft!
    • Clara 2009 schrieb:

      Also...
      zum Zeitpunkt der Auktion hatte mein Freund das Handy noch in Gebrauch.
      Es fing an mucken zu machen, bis es ganz ausging und auch nicht mehr eingeschaltet werden konnte.
      Da hat er es rausgenommen, um sich ärger zu erpsaren.
      Bei Apple wurde ihm dann gesagt, dass es so aussieht, als wäre Feuchtigkeit reingekommen. Aber um genaues zu sagen, müsste es genauer untersucht werden.
      Er solle es erstmal zur reklamation zur Telekom einschicken und dann könne man weiter sehen.


      Von angeblichen Schäden wegen Feuchtigkeit sollte man sich nicht abschrecken lassen.
      Das hat bei solchen Firmen Methode.

      Handys -Reparaturverweigerung wegen Feuchtigkeit